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12.12.2024
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 aufgrund der Bestimmungen des § 17 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2024, BGBl. I Nr. 168/2023, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 128/2024 und des § 1 des Tiroler Abfallgebührengesetz, LGBl. Nr. 36/1991 zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 59/2024, nachfolgende Verordnung beschlossen:
§ 1 Arten der Gebühren
Die Stadtgemeinde erhebt zur Deckung des Aufwandes, der ihr durch die Entsorgung von Abfällen und für die Abfallberatung entsteht, Abfallgebühren in Form einer Grundgebühr und einer weiteren Gebühr. Diese Gebühren enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer von derzeit 10 %.
§ 2 Entstehung der Gebührenpflicht
Grundgebühr
§ 4 Weitere Gebühr
§ 5 Änderungsstichtag und Fälligkeit
§ 6 Gebührenschuldner und gesetzliches Pfandrecht
§ 7 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Diese Abfallgebührenordnung der Stadtgemeinde Reutte tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallgebührenordnung vom 14.12.2018 außer Kraft.
Reutte, am 12.12.2024
Für den Gemeinderatder Bürgermeister
Abfallgebührenordnung (242 KB) - .PDF
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