Beratungsstelle für Gewaltprävention

Es werden sechs verpflichtende Beratungsstunden durchgeführt für Menschen, gegen die polizeilich ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. In diesen sechs Stunden setzen sich die sogenannten

Gefährder intensiv mit der Gewaltthematik auseinander.

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