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13.03.2024
Der Gemeinderat der Marktgemeindegemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 14.09.2023, aufgrund § 94d Z. 8b iVm § 67 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 90/2023, im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fahrradverkehrs folgende Verordnung erlassen:
Der gesamte Straßenverlauf der Gemeindestraße Lärchenweg, von der Einfahrt der Lindenstraße / B198 bis zur Kreuzung des Kleinfeldweges, wird gemäß dem verkehrstechnischen Gutachten (Anlage 1) des Ingenieurbüros für Verkehrswesen PLANOPTIMO Büro Dr. Köll ZT-GmbH, vom November 2021, zur Fahrradstraße gemäß § 67 StVO 1960 erklärt.
Die Kundmachung der Verordnung erfolgt durch das Aufstellen der Verkehrszeichen gemäß 53 Z. 26 StVO 1960 „Fahrradstraße“ und durch das Aufstellen der Verkehrszeichen gemäß § 53 Z. 29 § StVO 1960 „Ende einer Fahrradstraße“ entsprechend der in der Anlage enthaltenen Beschilderungsplan (Anlage 2).
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist und mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Reutte, am 20.09.2023
Für den Gemeinderat
Mag. (FH) Mag. Günter Salchner
Verordnung Fahrradstraße Lärchenweg (3,36 MB) - .PDF
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