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30.04.2020
I. ZielsetzungDie Marktgemeinde Reutte hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für ein rücksichtsvolles, sicheres und konfliktfreies Miteinander von BürgernInnen und Hunden zu fördern.
II. FörderungswerberGefördert werden HundebesitzerInnen die eine positiv abgelegte Begleithundeprüfung oder gleichwertiges bei der Hundeanmeldung oder im Nachgang vorlegen können. Von der Förderung sind steuerbefreite und steuerbegünstigte Hunde gemäß §§ 2 Abs. 2 u. 3 der Hundesteuerverordnung der Marktgemeinde Reutte ausgeschlossen.
III. FördermodalitätDer Förderungswerber gemäß Punkt II. erhält pro ordentlich angemeldeten Hund
EUR 36,00.
Die Förderung wird jährlich im Zuge der Hundesteuervorschreibung gewährt. Bei einer unterjährigen Antragsstellung, erfolgt die Auszahlung, identisch zur Vorschreibung der Hundesteuer, aliquot.
a. AntragstellungDer Förderungsantrag ist formlos bei der Marktgemeinde Reutte einzureichen. Als Unterlage beizulegen ist der Nachweis für die positiv abgelegte Begleithundeprüfung.
IV. SchlussbestimmungenAuf die Förderung gemäß dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.
V. WirksamkeitDiese Richtlinie der Marktgemeinde Reutte tritt mit 30.04.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Förderung der HundehalterInnen vom 15.09.2016 außer Kraft.
Für den GemeinderatDer Bürgermeister:
Alois Oberer
Förderung der Ablegung einer Begleithundeprüfung von HundehalterInnen - Richtlinien (90 KB) - .PDF