Der Verkauf von Alkohol ist laut Gewerbeordnung nur in Betriebsräumen erlaubt. Solche Betriebsräume setzen Personal voraus, das auf die Bestimmungen des Jugendschutzes zu achten hat. Automatenshops kommen gänzlich ohne Personal aus und sind daher keine Betriebsräume. Daher darf hier auch kein Alkohol verkauft werden. Dies hat kürzlich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt.
In seiner Argumentation stützt sich der VwGH auch darauf, dass eine rein technische Alterskontrolle die Kontrolle durch Menschen nicht ersetzen kann. Somit kann der Jugendschutz nicht ausreichend gewährleistet werden. Das Erkenntnis des VwGH bestätigt nun auch die Haltung der Stadt Linz, die seit Jahren gegen den Alkoholverkauf in Automaten-Shops vorgeht. Für den Linzer Bürgermeister Dietmar Prammer ist der einfache Zugang zu Alkohol rund um die Uhr über unbeaufsichtigte Automaten mit wirksamem Jugendschutz nicht vereinbar.
Der Reuttener Bürgermeister Günter Salchner forderte in der letzten Gemeinderatssitzung auch ein Verkaufsverbot der Partydroge Lachgas in Automatenshops, wie es beispielsweise seit April in Deutschland gilt. Das Land Tirol hat ein solches Verbot im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes geprüft. Dabei konnte man keinen direkten Zusammenhang zwischen Lachgas mit Apfel- oder Traubengeschmack, wie es in Automatenshops angeboten wird, mit einer beabsichtigten Konsumation herstellen. Für Salchner steht fest: „Dass man derart große Kartuschen mit Geschmack weder zum Aufblasen von Luftballons noch für Sprühsahne verwendet, liegt eigentlich auf der Hand. Ein Vergleich mit Klebstoff-Schnüffeln hinkt, da Klebstoff nicht mit Apfel- oder Traubengeschmack versetzt wird.“
Der Reuttener Bürgermeister rät dazu, ein Verkaufsverbot über die Gewerbeordnung zu versuchen, wenn es über das Jugendschutzgesetz wohl nicht erreicht werden kann. Eine weitere Beobachtung des Themas, wie von Jugendlandesrätin Astrid Mair angekündigt, wird Lachgas nicht harmloser machen. Bei intensivem Einatmen von Lachgas droht Bewusstlosigkeit. Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum von Lachgas mit hohen Risiken verbunden, die bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems führen können.