Energiebericht

EU-Energieeffizienzrichtlinie EED III

Am 10. Oktober 2023 ist die Neuerlassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (im Folgenden: EED III) in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 11. Oktober 2025 Zeit, die Anforderungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Ziel der Richtlinie ist es, die Energieeffizienz in allen Mitgliedstaaten zu steigern und damit die Erreichung des europäischen Klimaneutralitätsziels bis 2050 zu unterstützen.

Gemäß Artikel 6 Absatz 5 sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet, ein Gebäudeinventar zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses Inventar umfasst Informationen über gemeindeeigene Gebäude (Nutzung und/oder Eigentum) mit einer Nutzfläche von mehr als 250 .

Die Veröffentlichung dient der Transparenz und soll die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im öffentlichen Gebäudebestand fördern.

Die Daten im Gebäudeinventar werden regelmäßig aktualisiert.

Gebäudeliste aus dem EBO (Energiebuchhaltung online): Gebäudeinventar als pdf-Dokument herunterladen (0.07 MB)

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