Die Stadtgemeinde Reutte gewährt Ihren Bürger*innen, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, eine Weihnachtszuwendung.
Berechtigte Reuttener Bürger*innen können ab Montag, dem 03.11.2025 im Stadtgemeindeamt Reutte (Abteilung Allgemeine Verwaltung - 1. Stock - Zimmer 15/16) eine Weihnachtszuwendung in Höhe von EUR 120,00 beantragen.
Diese Anträge müssen bis spätestens 25.11.2025 gestellt sein.
Personen im Haushalt: | Maximales Haushalts-Nettoeinkommen: |
|---|
1 | EUR 1.498,21 |
2 | EUR 2.363,58 |
3 | EUR 2.594,75 |
für jede weitere Person | EUR 231,17 |
Als Einkommensnachweise gelten zB die letzten drei Monatslohnzettel (ohne Sonderzahlung) oder der letzte Pensionsnachweis.
Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen (Monatsbezug, Arbeitslosen-, Kranken-, Wochen-, Kinderbetreuungsgeld, Notstandshilfe, Sondernotstandshilfe, Mindestsicherung, Pensionen / Waisenpension, Pensionsvorschuss, Rehabilitationsgeld, Übergangsgeld, Unterhalts- und Alimentationsleistungen, Stipendien und Lehrlingsentschädigungen).
Ein Hauptwohnsitz in Reutte muss vorliegen.