Weihnachtszuwendung

Die Stadtgemeinde Reutte gewährt Ihren Bürger*innen, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, eine Weihnachtszuwendung.

Berechtigte Reuttener Bürger*innen können ab Montag, dem 03.11.2025 im Stadtgemeindeamt Reutte (Abteilung Allgemeine Verwaltung - 1. Stock - Zimmer 15/16) eine Weihnachtszuwendung in Höhe von EUR 120,00 beantragen.

Diese Anträge müssen bis spätestens 25.11.2025 gestellt sein.


Personen im Haushalt:
Maximales Haushalts-Nettoeinkommen:
1
EUR 1.498,21
2
EUR 2.363,58
3
EUR 2.594,75
für jede weitere Person
EUR     231,17

   

Als Einkommensnachweise gelten zB die letzten drei Monatslohnzettel (ohne Sonderzahlung) oder der letzte Pensionsnachweis. 

Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen (Monatsbezug, Arbeitslosen-, Kranken-, Wochen-, Kinderbetreuungsgeld, Notstandshilfe, Sondernotstandshilfe, Mindestsicherung, Pensionen / Waisenpension, Pensionsvorschuss, Rehabilitationsgeld, Übergangsgeld, Unterhalts- und Alimentationsleistungen, Stipendien und Lehrlingsentschädigungen).  

Ein Hauptwohnsitz in Reutte muss vorliegen. 

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