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Die Stadtgemeinde Reutte gewährt für die Renovierung der Fassade von Wohn- und Geschäftsobjekten eine Förderung nach Maßgabe folgender Richtlinien. Den Link zum Ansuchen finden Sie am Seitenende.
für die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fassadenrenovierung gem. Beschluss des Gemeinderates vom 30.07.1993 idF vom 26.07.2001.
Die Stadtgemeinde Reutte gewährt für die Renovierung der Fassade von Wohn- und Geschäftsobjekten eine Förderung nach Maßgabe folgender Richtlinien:
Diese Richtlinien traten mit 01.07.1993 in Kraft (letzte Anpassung: 01.01.2023).Reutte, im August 2024
Der BürgermeisterMag. (FH) Mag. Günter Salchner
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Fassadenförderung | Richtlinien (115 KB) - .PDF