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13.09.2018
Anwesende: Bürgermeister Alois Oberer als Vorsitzender 1. Bürgermeister-Stv. Dr. Michael Steskal 2. Bürgermeister-Stv. Klaus Schimana GR Ing. Robert Bader GRin Mag.a Barbara Brejla GV Gerfried Breuss GR Ernst Hornstein GRin Gerlinde Köck GRin Daniela Rief GR Mag. Mag. (FH) Günter Salchner GR Michael Schneider GV Elisabeth Schuster GR Gottfried Strauss GRin Gerda Wagner Ersatz GR Daniel Kerle, B.Sc. für GRin Andrea Weirather Ersatz GR DI (FH) Stefan Schratz für GR Markus Illmer Ersatz GR Christian Senn für GR Roland Beirer Ersatz GR Bernhard Egger BEd für GRin Gabriele Singer Ersatz GR Roland Schnegg für GR Soner Tyitili AL Sebastian Weirather
Schriftführer: AL Sebastian Weirather Beginn: 18.00 Uhr
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.06.2018 3. Kurzbericht des Bürgermeisters 4. Präsentation des durchgeführten Begegnungszonenchecks mit anschließender Beratung zur weiteren Vorgehensweise 5. Anträge des Bürgermeisters 5.1. Beratung und Beschlussfassung zur Verordnung der Straßenbezeichnungsänderung von der Gemeindestraße "Anna-Dengel-Weg" in "Dr.-Anna-Dengel-Weg" 5.2. Beratung und Beschlussfassung zur Neuerlassung der Kurzparkzonenverordnung 5.3. Beratung und Beschlussfassung zur Neuerlassung der Gebietszonenbeschränkungsverordnung 5.4. Beratung und Beschlussfassung zur Neuerlassung der Kurzparkzonenabgabenverordnung 6. Empfehlung des Bauausschusses 6.1. Beschlussfassung über die während der Auflegungsfrist eingelangten Stellungnahmen zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte 6.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Kög, Walch Kerber (Gste. 265, .221/2 und 260) 6.3. Aufhebung und Erlassung von Bebauungspläne 6.3.1. Aufhebung: Bestehende Bebauungspläne im Bereich Kög, Walch Kerber (Gste. 260, 256, .226 und .221/2) 6.3.2. Erlassung: Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan für den Bereich Kög, Walch Kerber (Gste. 260, 256, .226 und .221/2) 6.3.3. Erlassung: Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan im Bereich Schwarzkopfstraße, Plansee SE (Gste. 944/13, 944/7, .854, 944/6, .853, 944/44 und 940/79) 6.3.4. Aufhebung: Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan im Bereich Innsbrucker Straße, Keller (Gste. 1907/2 und .893) 6.3.5. Erlassung: Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan im Bereich Innsbrucker Straße, Keller (Gste. 1907/2 und .893) 6.3.6. Beschlussfassung über die während der Auflegungsfrist eingelangten Stellungnahmen zum Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan für den Bereich Pfannenbichl Nord, Pacher 7. Anträge, Anfragen und Allfälliges
Bürgermeister Oberer begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die VertreterInnen der Presse.
Er verliest die entschuldigten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und deren Vertretung:
Der Bürgermeister stellt an die GRin Mag.a Brejla die Frage, ob Herr GR Soner Tyitili noch zu den Gemeinderatssitzungen kommen wird, da er gehört hat, dass er nunmehr in Berlin eine Arbeitsstelle gefunden hat.
GRin Mag.a Brejla gibt bekannt, dass sich GR Tyitili derzeit in Ausbildung in Berlin aufhält und bis Ende Jahr wieder zur Verfügung steht bzw. eine Entscheidung bekannt gibt.
Bürgermeister Oberer stellt nunmehr die Beschlussfähigkeit fest.
Bürgermeister Alois Oberer ersucht den Gemeinderat um Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2018 und gibt die Namen der Protokollbeglaubiger der heutigen Gemeinderatssitzung bekannt (1. Bgm.Stv. Dr. Michael Steskal und Ersatz-GR Roland Schnegg).
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2018.
-einstimmig-
Bürgermeister Oberer informiert den Gemeinderat über die wichtigsten Vorkommnisse zur letzten Gemeinderatssitzung. Diese präsentiert er über die, dem Protokoll anhängende PPT.
Abschließend bittet Bürgermeister Oberer um die Fragen aus dem Gemeinderat.
Aufbauend auf die Präsentation des Bürgermeisters wird über die Verkehrsproblematik diskutiert. Hier entstand einhellig die Meinung, dass diese nur in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden gelöst werden kann. Weiters sollen alle möglichen Lösungen, wie eine Tunnellösung, angesprochen und anschließend in den Gremien diskutiert werden.
Powerpoint-Präsentation: Kurzbericht des Bürgermeisters
Hieraus kam Fr. DI Faix zu folgendem Ergebnis:
Begegnungszone Obermarkt: Fehlende Strukturelle Voraussetzungen, geringer Querungsbedarf, hohes Verkehrsaufkommen, starker Schwerverkehrsanteil und bereits durchgeführte Neugestaltung.
Begegnungszone Untermarkt: Ergebnis: Im Untermarkt kann eine Umgestaltung in eine Begegnungszone, die mit einer kompletten Neugestaltung des gesamten Straßenraumes einhergehen sollte, empfohlen werden.
Für die Schaffung einer Begegnungszone eignet sich, resultierend aus diesem Check, der Untermarkt. Der Obermarkt nicht, da zu wenig Fußgänger- und Fahrradquerverkehr über die Straße läuft und diese bereits stark durch den Verkehr belastet ist.
Bürgermeister Oberer schlägt dem Gemeinderat vor, dass er vom Gemeinderat beauftragt wird, alles Nötige zur Schaffung einer Begegnungszone im Untermarkt zu unternehmen. Insbesondere die notwendigen Tätigkeiten im Sinne der StVO und einer Ausschreibung eines Architekturwettbewerbes über die Dorferneuerung. Er hofft, dass der Wettbewerb über den Winter abgewickelt werden kann und bereits 2019 begonnen und eventuell 2020 fertig gestellt werden kann.
Ersatz-GR Senn: schlägt dem Bürgermeister vor, dass eventuell noch Gespräche mit den Geschäftstreibenden geführt werden sollten, um etwaige Ängste zu nehmen.
Bürgermeister Oberer: nimmt dies gerne auf und ergänzt, dass eine Bürgerbeteiligung bei der Schaffung einer Begegnungszone immer notwendig ist. In diesem Zusammenhang betont er nochmals, dass dieses Vorhaben ca. EUR 4-5 Mio kosten wird.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beauftragt den Bürgermeister der Marktgemeinde Reutte mit der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens zur Verordnung einer Begegnungszone nach § 76c StVO 1960, entlang der Gemeindestraße Untermarkt.
Bürgermeister Oberer fiel auf, dass in der Marktgemeinde Reutte viele männliche Straßennamen verordnet wurden und nur wenige (3) weibliche. Des Weiteren sind die jeweiligen männlichen Straßenbezeichnungen jeweils mit Titel oder Amtsbezeichnung versehen. Die Straßenbezeichnungen auf weiblichen Namen sind jeweils ohne derselben versehen. Aus diesem Grund schlägt er vor, den bestehenden „Anna-Dengel-Weg“ auf „DRin-Anna-Dengel-Weg“ umzubenennen.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, gemäß § 1 des Gesetzes über die Gebäudenummerierung und Verkehrsflächenbezeichnung, LGBl. Nr. 4/1992, in der Fassung LGBl. Nr. 32/2017, die Straßenbezeichnungsänderung, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
Verordnung Straßenbezeichnung Dr. Anna Dengel Weg
Zu diesem Tagesordnungspunkt und zu den folgenden 5.3. und 5.4. bittet Bürgermeister Oberer AL Weirather um seine Ausführungen.
AL Weirather erläutert dem Gemeinderat, dass die Kurzparkzone im November 1993 erstmalig eingeführt wurde und dies aus dem Grund geschah, das Dauerparken in der Marktgemeinde Reutte einzudämmen. Die Erlassung erfolgte gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft Reutte, da auch die Landesstraßen betroffen sind. Der Grund für die Änderung/Neuerlassung ist, dass ein neuer Pendlerparkplatz am Klosterweg, ab 01.10.2018, geschaffen wird und es notwendig ist, die entlang des Klosterwegs befindlichen Abstellplätze aus der Kurzparkzone zu entfernen. Des Weiteren werden die gesamten Abstellplätze am BTV-Parkplatz und entlang der Bahnhofstraße (Gemeindestraßenwidmung 31.03.2016) hinzugefügt. Die vorliegenden Verordnungen wurden zudem an die laufende Judikatur angepasst und rechtlich vom Land Tirol vorgeprüft. Zudem informiert der Amtsleiter, dass in der Kurzparkzonenabgabenverordnung nunmehr auch die Befreiung von Fahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb in die Abgabenverordnung mit aufgenommen wurde. Abschließend bittet er um Fragen bzw. Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 5.2.; 5.3. und 5.4..
Gemeinderat Hornstein erkundigt sich um die Weiterentwicklung des BTV-Parkplatzes.
Bürgermeister Oberer gibt bekannt, dass die Bank sehr wohl etwas auf diesem Platz vorhat, dies jedoch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.
GRin Mag.a Brejla möchte von Bürgermeister Oberer wissen, wie es nunmehr zur Schaffung eines reinen Pendlerparkplatzes gekommen ist.
Bürgermeister Oberer dies hat hauptsächlich mit der Schaffung des neuen Kinderspielplatzes zu tun.
GRin Mag.a Brejla gibt bekannt, dass dies dem Antrag vom 27.04.2014 entsprochen hat, der durch ihre Fraktion eingebracht wurde. Leider wurde dieser nicht im Umweltausschuss weiter behandelt.
Bürgermeister Oberer somit wurde ihm wohl entsprochen. Er kann sich dennoch nicht erklären, wieso dieser nicht im Umweltausschuss behandelt wurde, obwohl dieser von Ihrer Fraktion geführt wird.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, auf Grund der §§ 25 und 94d Z. 1b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. 42/2018, die Kurzparkzonenverordnung, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
Kurzparkzonenverordnung
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, auf Grund §§ 43 Abs. 2 a Z 1 und 2 und 94 d Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. 42/2018, die Gebiets- und Personenkreis Verordnung, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
Gebietszonenbeschränkungsverordnung
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, auf Grund § 17 Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2017, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, Kurzparkzonenverordnung, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
Kurzparkzonenabgabenverordnung
Vorerst gibt Bürgermeister Oberer bekannt, dass gesamt acht Stellungnahmen während der Auflagenfrist der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes bei der Marktgemeinde Reutte eingelangt sind. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt er recht herzlich den Vertreter des Ortsplaners Herrn DI Bernhard Machenschalk. Darauf folgend bittet er um die Ausführungen des Bauausschuss-Obmanns GR Ing. Bader.
Der Obmann erläutert, dass die Stellungsnahmen jeweils einzeln durch den Gemeinderat zu behandeln und abzustimmen sind.
Der Obmann berichtet, dass Thomas Storf angesucht hat, eine Fläche von ca. 2.000 m2 als Bauentwicklungsgebiet im ÖRK vorzusehen. Der Grund hierfür ist, dass er für seine Kinder bereits Bauland sichern möchte, ohne einem entsprechend Projekt. Die Stellungnahme wurde im Bauausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Bürgermeister Oberer gibt zu bedenken, dass in Reutte bereits ein Überhang von ca. 61 ha an Bauland besteht und er diesem daher nicht zustimmen möchte. Sollte allerdings ein konkretes Projekt geplant sein, könnte man trotzdem jederzeit mit der Gemeinde in Kontakt treten.
Der Obmann GR Bader gibt Bürgermeister Oberer recht und bittet um Beschlussfassung.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte lehnt das Ansuchen des Herrn Thomas Storf um Aufnahme einer Fläche von ca. 2.000 m² (40 x 50 m) im Bereich Oberlüß (Gste. 612/2 TF und 618 TF) in das Bauentwicklungsgebiet ab, da eine Vorratswidmung nicht den Intentionen des Tiroler Raumordnungsgesetzes entspricht.
-einstimmig-
Obmann Bader gibt bekannt, dass vorliegende Stellungnahme sich auf die vorgesehene Radwegverbindung von der Mühlerstraße zur Werner-Storf-Straße bezieht. Die besagte Radwegverbindung führt direkt über das Betriebsgelände des Baumarkts Würth- Hochburger und nach einer Schaffung dieser Radwegverbindung, würden wichtige Lagerflächen für den Baumarkt wegfallen. Dieser Antrag wurde sehr kontrovers im Bauausschuss diskutiert und hierbei kam es zu keiner klaren Meinungsbildung. Aus Sicht des Obmanns sind die betriebswirtschaftlichen Einwände der Otto & Rudolf Schretter GmbH ebenso verständlich, wie das öffentliche Interesse eine Geh- und Radwegverbindung in diesem Bereich vorzusehen.
Bgm.Stv. Schimana erkundigt sich beim Obmann bzw. dem Bürgermeister, ob es Vereinbarungen betreffend die Herausnahme bzw. der Schaffung dieser Verkehrsfläche bestehen.
Bürgermeister Oberer nein, es bestehen keine schriftlichen Aufzeichnungen hierzu.
GR Hornstein ihm ist dieses Thema bereits seit längerem bekannt. Hierzu gab es bei der Schaffung des Baumarkts Würth-Hochenburger viele Verhandlungen. Nach seiner Ansicht müsste hierbei was geschrieben worden sein, da insbesondere vorweg eine Straße geplant war und nun ein Rad- und Gehweg vorgesehen ist. Nach seiner Ansicht sollte dies vorgesehen und durchgeführt werden.
Bürgermeister Oberer tut sich in diesem Fall etwas schwer, insbesondere da die Sicherheit eine wesentliche Rolle spielen wird und dies des Weiteren bereits seit 15 Jahren vorgesehen ist und nicht durchgeführt wurde. Bürgermeister Oberer ist nur für die Vorsehung eines Geh- und Radweges, wenn dieser auch in den nächsten Jahren umgesetzt wird. Dies ist eine klare Interessensabwägung des Gemeinderates.
Darauffolgend kam es zu einer regen Diskussion, ob das öffentliche Interesse höher anzusehen ist oder das betrieblichen Interesse.
Beschluss: Das Ansuchen der Otto & Rudolf Schretter GmbH um Herausnahme der Geh- und Radwegverbindung von der Mühler Straße (unmittelbar nach dem Bahnübergang) zur Werner-Storf-Straße, welcher zum Teil durch das Betriebsgelände des Baumarktes Würth-Hochenburger verläuft, wird durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte abgelehnt.
-mehrheitlich beschlossen- Ja 16 Nein 2 Enthaltung 1
Der Obmann erläutert, dass die Gemeinde Ehenbichl beantragt, den vorgesehenen Korridor für künftige Verkehrserschließung (ehemalige Südumfahrung) aus dem ÖRK zu entfernen. Der Bauausschuss hat sich einstimmig gegen diese Herausnahme ausgesprochen. Er bittet um Beschlussfassung.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte lehnt die Löschung der beiden Pfeilsignaturen und somit die Herausnahme eines zukünftigen Korridors für eine erforderliche Verkehrserschließung ab.
Obmann Bader gibt bekannt, dass die Stellungnahme 4. und 5. von Frau Petrini und Herrn Barwa demselben Anliegen entsprechen. Diesem Vorhaben soll nach dem einstimmigen Beschluss des Bauausschusses, anstelle einer Verbindungsstraße einen Radweg zu installieren, entsprochen werden.
Bürgermeister Oberer ergänzt hierzu, dass die Änderung nochmals 14 Tage an der Amtstafel aushängen muss und dazu Stellungnahmen abgegeben werden können.
Beschluss: Der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte in seiner Sitzung vom 21.06.2018 beschlossene Entwurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist in der Zeit vom 28.06.2018 bis zum 09.08.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.
Während der Auflage- und Stellungnahmefrist sind Stellungnahmen eingelangt.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt nach ordnungsgemäßer Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Raumplanungsbüro Architektur Walch und Partner ZT GmbH geänderten Entwurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte durch zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte, Obermarkt 1, 6600 Reutte (Bauabteilung, 2. Stock, Zimmer 24) aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen gegenüber der ersten Auflage vor: Die Verbindungsstraße (VK12) von der Schoberstadl-Straße zur Kög wird herausgenommen und an deren Stelle wird ein Rad- und Gehweg aufgenommen.
Die Änderungen lassen keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen erwarten, weshalb der bereits im Zuge der ersten Auflage ebenfalls aufgelegte Umweltbericht nicht geändert wird, eine neuerliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, zuletzt geändert LGBl. Nr. 130/2013, ist daher nicht erforderlich.
Die Auflegung erfolgt nur im Umfang der oben beschriebenen Änderungen.
Die zweiwöchige Auflage erfolgt
vom 21.09.2018 bis einschließlich 05.10.2018.
Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht, Bestandsaufnahme und Umweltbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Marktgemeindeamt Reutte, Bauabteilung zur Einsichtnahme auf.
Gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des Entwurfs abzugeben.
Ersatz-GR DI Schratz erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 29 Abs. 1 lit. a TGO 2001 als befangen und verlässt den Sitzungssaal.
Nach der vorliegenden Stellungnahme von Herrn DI Schratz, spricht sich dieser gegen die Verbindungstraße aus, obwohl diese als notwendige Erschließungsstraße für die Sigl-Gründe vorgesehen ist. Der Bauausschuss hat dies aus diesem Grund einstimmig abgelehnt.
Beschluss: Die Stellungnahme des Herrn DI (FH) Stefan Schratz wird vom Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte abgelehnt, da die Verbindungsstraße von der Kög zur Prof.-Dengel-Straße (VK 10 – „Sigl-Gründe“) eine unbedingt notwendige Erschließungsstraße ist.
Ersatz-GR DI (FH) Schratz betritt nach der Beschlussfassung den Sitzungssaal.
Der vorliegende Antrag ist identisch zur vorliegenden Stellungnahme von Thomas Storf zu sehen. Hierbei sucht Frau Nagele-Mellauner an, das gesamte Gst. 1476 im Bereich Kög in das Bauentwicklungsgebiet aufzunehmen. Nachfolgend bittet der Obmann um Beschlussfassung aufbauend auf die einstimmige Empfehlung zur Ablehnung des Bauausschusses.
Beschluss Das Ansuchen von Frau Martha Nagele-Mellauner um Aufnahme des gesamten Gst. 1476 im Bereich Kög (Restfläche = ca. 2.000m² (39x52m) in das Bauentwicklungsgebiet wird vom Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte nicht unterstützt, da eine Vorratswidmung nicht den Intentionen des Tiroler Raumordnungsgesetzes entspricht.
Der Obmann erläutert, dass der Bauausschuss dieser Stellungnahme aufgrund des Überhangs von gewidmeten Baulandes nicht zustimmt. Daher soll das Umlegungsverfahren im Bereich der Barmherzigen Schwestern nicht eingeleitet werden.
Beschluss: Die Stellungnahme des Herrn DI Andreas Falch in Vertretung der Kongregation der Barmherzigen Schwestern in Zams wird vom Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte abgelehnt, da das Umlegungsverfahren auf einer Empfehlung des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht beruhend, von der Marktgemeinde Reutte ausgeleitet wurde.
Abschließend erläutert Bürgermeister Oberer die weitere Vorgehensweise, dass die beschlossene Änderung der Fortschreibung des ÖRK erneut für zwei Wochen ausgehängt wird. Stellungnahmen können allerdings nur noch zur besagten Änderung abgegeben werden und nicht zur gesamten Fortschreibung. Darauffolgend kann der Endbeschluss in der nächsten Gemeinderatsitzung im November erfolgen. Nach diesem Beschluss wird die Fortschreibung an die Aufsichtsbehörde des Landes Tirols übermittelt.
Der Obmann gibt bekannt, dass es sich hierbei um eine Bereinigung handelt. Nach der einstimmigen Empfehlung des Bauausschusses, soll hierbei eine parzellenscharfe Widmung hergestellt werden. Nachfolgend erläutert er dies anhand eines projizierten Planes.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.2. gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 11.09.2018, mit der Planungsnummer 828-2018-00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich der Grundstücke 265, .221/2 sowie 260, alle KG 86031 Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 18.09.2018 bis einschließlich 16.10.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung
Grundstück .221/2 KG 86031 Reutte
rund 35 m² von Freiland § 41 in Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)
weiters Grundstück 260 KG 86031 Reutte
rund 48 m² von Wohngebiet § 38 (1) in Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)
weiters Grundstück 265 KG 86031 Reutte
rund 3 m² von Gemischtes Wohngebiet § 38 (2) in Wohngebiet § 38 (1)
Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Obmann gibt bekannt, dass dieser Tagesordnungspunkt und der folgende Tagesordnungspunkt 6.3.2. derselben Sache dienen und daher gemeinsam erläutert werden. Hierbei besteht eine mehrheitliche Empfehlung des Bauausschusses. DI Armin Walch will in diesem Bereich ein Carport errichten und seine Räumlichkeiten zusätzlich um 0,5 m erweitern und hierzu bedarf es einer Änderung der Bebauungspläne. Dies wird im Anschluss von dem Obmann anhand der projizierten Bebauungspläne erläutert.
GR Hornstein gibt bekannt, dass er sich bei der Sitzung des Bauausschusses dagegen ausgesprochen hat, da damals bereits in langer Verhandlung der damaligen baulichen Erweiterung zugestimmt wurde. Ferner gibt er bekannt, dass einem Carport, sollte es sich in einer Schutzzone befinden, nicht zugestimmt werden könnte.
Der Obmann bittet um Beschlussfassung.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.3.1.die Aufhebung aller derzeit verordneten Bebauungspläne im Bereich Kög, Walch Kerber, Grundstücke 260, 256, .226 und.221/2, alle KG Reutte, Abgrenzung gem. planlicher Darstellung RRe-18022-01 vom 29.08.2018 des Architekturbüros Walch und Partner.
-mehrheitlich beschlossen- Ja 17 Nein 2
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.3.2. gemäß § 66 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Planungsbereich Kög, Walch, Kerber, Grundstücke 260, 256, .226 sowie .221/2, alle KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-18022-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 29.08.2018 durch vier Wochen hindurch, vom 18.09.2018 bis 16.10.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Allen Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.3.3. gemäß § 66 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Planungsbereich Schwarzkopfstraße, Plansee SE u.a., Grundstücke 944/13, 944/7, .854, 944/6, .853, 944/44 sowie 940/79, alle KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-18021-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 29.08.2018 durch vier Wochen hindurch, vom 18.09.2018 bis 16.10.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.3.4.die Aufhebung aller derzeit verordneten Bebauungspläne im Bereich Innsbrucker Straße, Keller, Grundstücke 1907/2 und .893, alle KG Reutte, Abgrenzung gem. planlicher Darstellung RRe-18020-01 vom 31.08.2018 des Architekturbüros Walch und Partner
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.3.5. gemäß § 66 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Planungsbereich Innsbruckerstraße, Keller, Grundstücke 1907/2 sowie .893, alle KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-18020-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 31.08.2018 durch vier Wochen hindurch, vom 18.09.2018 bis 16.10.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird
Der Obmann gibt bekannt, dass zu dem Bebauungsplan im Bereich Pfannenbichl Nord Stellungnahmen eingelangt sind. Nunmehr wurde eine Abänderung des Bebauungsplanes vorgesehen, in der durch die Eigentümerin ca. 400m2 mehr an Grund beansprucht wird.
Abschließend erläutert der Obmann dies anhand einer Projektion und bittet um Beschlussfassung aufbauend auf der einstimmigen Empfehlung des Bauausschusses.
Bürgermeister Oberer spricht seinen Dank an den Vertreter des Ortsplaners, DI Machenschalk, und für die sachliche Diskussion im Gemeinderat aus.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 24.04.2018 die Auflage des vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurfes über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Pfannenbichl Nord, Pacher, Grundstücke 1960, 1961/1, 1622/1, 1595/5, 1959/2, 1596/2, 1595/1, 1617/2 sowie 1624/3, alle KG Reutte gem. planlicher Darstellung RRe-18007-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 12.04.2018 durch vier Wochen hindurch, vom 24.04.2018 bis einschließlich 24.05.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) beschlossen.
Während der Auflage- und Stellungnahmefrist sind Stellungnahmen eingelangt. Auf Grundlage der eingelangten Stellungnahmen wird der Bebauungsplan abgeändert.
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte gemäß § 66 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den von DI ausgearbeiteten und geänderten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes im Bereich Pfannenbichl Nord, Pacher, Grundstücke 1960, 1961/1, 1622/1, 1595/5, 1959/2, 1596/2, 1595/1, 1617/2 sowie 1624/3, alle KG Reutte gemäß planlicher Darstellung RRe-18007-01 vom 18.06.2018 und schriftlicher Darstellung vom 12.04.2018 des Architekturbüros Walch und Partner durch zwei Wochen hindurch vom 18.09.2018 bis einschließlich 02.10.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderungen gegenüber der ersten Auflage vor: Der geplante Straßenverlauf, das heißt die Straßenfluchtlinien wurden, vor allem im mittleren Bereich um bis zu maximal 3 m, verschoben.
Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Marktgemeindeamt Reutte, Bauabteilung zur Einsichtnahme auf.
Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des Entwurfs abzugeben.
Bürgermeister Oberer gibt zwei Termine bekannt: 21.09.2018 Autofreier Tag und am 03.10.2018 den Herbstmarkt in Reutte.
GR Hornstein dankt der Marktgemeinde Reutte für die Ermöglichung des Liftanbaues und gibt bekannt, dass die derzeitige Ausstellung noch 5 Wochen zu besuchen wäre.
Bürgermeister Oberer bittet um Fragen aus dem Publikum und der Presse.
Da es zu keinen weiteren Fragen kommt, bedankt sich der Bürgermeister nochmals bei den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und schließt die Sitzung um 20:45 Uhr
Ende: 20:45 Uhr
Der Schriftführer: AL Sebastian Weirather Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Alois Oberer
Die weiteren Protokollunterfertiger: 1.BGM.Stv. Dr. jur Michael Steskal Ersatz-GR Roland Schnegg für GR Soner Tytili
Protokoll der 18. Sitzung des Gemeinderates (2,87 MB) - .PDF
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