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30.04.2020
Reutte, am 08. Juni 2020
Anwesende:
Bürgermeister Alois Oberer als Vorsitzender 1. Bürgermeister-Stv. Dr. Michael Steskal 2. Bürgermeister-Stv. Klaus Schimana GR Ing. Robert Bader GR Roland Beirer GRin Mag.a Barbara Brejla GV Gerfried Breuss GR Helmut Hein GR Ernst Hornstein GR Markus Illmer GRin Daniela Rief GR Mag. Mag. (FH) Günter Salchner GR Michael Schneider GV Elisabeth Schuster Ersatz GR Christian Senn für GRin Gabriele Singer GR Oswald Sprenger GR Gottfried Strauss GRin Gerda Wagner GRin Andrea Weirather AL Sebastian Weirather
Schriftführer: AL Sebastian Weirather
Beginn: 18.00 Uhr
Bürgermeister Oberer begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur, COVID-19 bedingten, nicht öffentlichen Sitzung. Heute haben wir allerdings eine Nachricht vom Land Tirol erhalten, dass ab 01.05.2020 die Sitzungen voraussichtlich wieder öffentlich abgehalten werden dürfen. Zum Zeitpunkt der Ladung zur heutigen Gemeinderatssitzung war dieser Umstand leider noch nicht vorhersehbar.
Für die heutige Sitzung hat sich Frau GRin Singer entschuldigt und sie wird von Ersatz GR Senn vertreten. Er stellt darauffolgend die Beschlussfähigkeit fest.
Bürgermeister Oberer begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorstand der EWR AG, Hrn. Dr. Hilz, und bedankt sich vorab für sein Kommen und die Bereitstellung des Sitzungssaales.
Dr. Hilz begrüßt den gesamten Gemeinderat und berichtet über die aktuelle wirtschaftliche Situation der EWR AG unter COVID-19. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Bürgermeister Oberer bedankt sich abschließend bei Dr. Hilz und er verlässt daraufhin den Sitzungssaal.
Bürgermeister Oberer ersucht den Gemeinderat um Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2020 und gibt die Namen der Protokollbeglaubiger der heutigen Gemeinderatssitzung, GR Beirer und GR Ing. Bader, bekannt.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 16.01.2020.
-einstimmig-
Bekanntlich wurden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Mitte März von der Bundesregierung gesetzt. Die Auswirkungen, insbesondere die volkswirtschaftlichen und sozialen, können noch nicht abgeschätzt werden. Die Aussage von Bundeskanzler Kurz, dass jeder einen Corona-Toten im Bekanntenkreis kennt, ist erfreulicher Weise nicht eingetreten. Nach den aktuellen Zahlen zu Corona, insbesondere im Bezirk Reutte, kann weiter zur Normalität übergangen werden. Nachfolgend gibt der Bürgermeister einen Überblick zu den geplanten Maßnahmen in der Marktgemeinde Reutte selbst:
Sitzungen Die Sitzung zur Jahresrechnung kann derzeit nicht erfolgen, da diese nach der Bundesverfassung öffentlich sein muss. Allerdings ist die Beschlussfassung über einen Umlaufbeschluss, nach einer Auslegung des Landes Tirols, möglich, da in der B-VG von einer Sitzung die Rede ist und bekanntlich ein Umlaufbeschluss keine Sitzung ist. Ein, für den Bürgermeister Oberer, unlogische Schlussfolgerung. Die turnusmäßigen Sitzungen des Gemeindevorstandes werden mit 11.05.2020 wieder aufgenommen. Ausschusssitzungen sind wieder möglich, allerdings muss der vorgegebene Sicherheitsabstand eingehalten werden. Bestmöglich sollen unaufschiebbare Beschlussfassungen über Umlauf erfolgen.
Gemeindeamt Wir werden ab Montag den 04.05.2020 das Gemeindeamt, unter den erhöhten Hygienestandards, wieder öffnen.
Bauverhandlungen Die Bauverhandlungen sind, bis auf Weiteres, untersagt. Allerdings werden derzeit die offenen Bauverfahren mittels Parteiengehör, abgehandelt. Das Parteiengehör kann entweder über die Homepage oder persönlich in der Bauabteilung, gewahrt werden.
Kindergärten Der Notbetrieb ist bis 15.05. festgelegt worden und ab den 18.05. öffnen die Kindergärten wieder. Allerdings sollen die Kinder bestmöglich daheim betreut werden. Nach einer Erhebung werden ab den 18.05. ca. 5 – 10 Kinder je Kindergartengruppe betreut werden.
Spielplätz/Parkbänke Am 04.05. werden die Spielplätze geöffnet und die Parkbänke aufgestellt.
Volksschulen Werden mit 18.05. öffnen.
Jugendzentrum Soll voraussichtlich mit den Schulen öffnen. Allerdings besteht noch eine Rechtsunsicherheit.
MoJa Das Aufsuchen der Jugendliche wird ab 04.05. wieder aufgenommen.
Wertstoffhof/Grasschnittplatz Ab 04.05.2020 wird wieder zum Normalbetrieb gewechselt.
Bücherei Kann ab dem 18.05. öffnen.
Burgenensemble/Museum Werden Voraussichtlich zum 29.05. geöffnet. Hierzu wird ergänzt, dass die Beschäftigten vom Burgenverein derzeit in Kurzarbeit sind.
Alpentherme Ehrenberg Die Öffnung ist stark von den Grenzöffnungen zu Deutschland abhängig, da der Großteil der Besucher, aus dem nahegelegenen Allgäu kommen. Des Weiteren befinden sich die MitarbeiterInnen in Kurzarbeit. Bürgermeister Oberer merkt an, dass mit einem Verlust von rund EUR 600.000,00 bis 800.000,00 im Jahr 2020 gerechnet wird.
Seniorenzentrum Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden starke Maßnahmen getroffen. Um den Zugang zu erleichtern, wurden Besucherhütten zur Verfügung gestellt. Die Akzeptanz ist sehr groß und die Hütten sind für vierzehn Tage ausgebucht. Die Tagespflege erfolgte in der Zwischenzeit nicht und wird ab Montag den 04.05. vorrübergehend im Jugendzentrum untergebracht.
Veranstaltungen Es wurden ausnahmslos alle Veranstaltungen abgesagt. Für das Musikfest haben wir eine Zusage bekommen, dass wir dieses im Jahr 2022 abhalten können. Wie geplant zusammen mit der Wirtschaftsmeile.
Bauvorhaben Die geplanten Bauvorhaben werden wie geplant weiter betrieben. Damit können wir die lokale Wirtschaft unterstützten.
Abschließend zu seinem Bericht, möchte er noch auf einen Punkt eingehen. Bei der außerordentlichen Sitzung am 09.03.2020 wurde einstimmig durch 17 anwesende Mitglieder des Gemeinderates, Hr. Bgm.Stv. Dr. Steskal, das Misstrauen ausgesprochen. Er verliest darauffolgend den gefassten Beschluss vom 09.03. und möchte von Bgm. Stv. Dr. Steskal hierzu eine Stellungnahme, wie er weiter vorgehen will und ob er an der damaligen medialen Aussage, betreffend der Zurücklegung, festhält oder nicht.
Bgm. Stv. Dr. Steskal Er erinnert Bürgermeister Oberer an die getroffene Aussage von ihnen beiden bei der Fraktionssitzung, dass er und Bürgermeister Oberer „Profi genug sind“, um die Gemeindegeschäfte ordnungsgemäß weiter führen zu können. Daher wird er nicht zurücktreten.
Bgm. Stv. Schimana Bevor er in Sachen Misstrauensantrag eine Stellungnahme abgeben will, erkundigt er sich bei Bürgermeister Oberer, ob die Vivamar um Wirtschaftsförderung angesucht hat?
Bürgermeister Oberer Das Ansuchen wurde gestellt, aber die Antwort ist noch ausständig.
Bgm. Stv. Schimana Er möchte, stellvertretend für den gesamten Gemeinderat, an alle MitarbeiterInnen der Marktgemeinde Reutte seinen Dank, in Zusammenhang zu COVID-19, aussprechen.
Verwundert hat er die Aussage von Bgm. Stv. Dr. Steskal aufgenommen. Er stellt direkt die Frage an Bgm. Stv. Dr. Steskal „Wie er sich dies vorstellt?“ Er hat sich nun mal von der Liste Luis getrennt und das ist keine gute Voraussetzung zur Gemeindearbeit.
Bgm. Stv. Dr. Steskal Er bestätigt dies, allerdings war die Trennung erforderlich, da Bürgermeister Oberer der Kopf der Fraktion ist. Er kann dies jedoch klar trennen.
Bgm. Stv. Schimana Er bedauert, dass Bgm. Stv. Dr. Steskal die letzte Gemeinderatssitzung verlassen hat, denn hierbei hätte er den Gemeinderat aufklären können. Der Gemeinderat hat nunmehr einstimmig beschlossen, dass Dr. Steskal nicht mehr als 1. Bgm. Stv. gewünscht ist. Bgm. Stv. Schimana kann sich nicht vorstellen, wie zum Beispiel die Vertretung des Bürgermeisters oder der Vorsitz in der RKB in Zukunft ordnungsgemäß erfolgen kann.
Bgm. Stv. Dr. Steskal In Sachen RKB-Sitzung kam es nie zu Vorgesprächen in der Fraktion und dies wird auch weiterhin so sein und daher wird die Arbeit in der RKB auch in Zukunft gut erfolgen.
Bgm. Stv. Schimana Er fordert Bgm. Stv. Dr. Steskal auf das Amt zurückzulegen, da sich der Gemeinderat einstimmig gegen ihn ausgesprochen hat.
Bürgermeister Oberer Bgm. Stv. Dr. Steskal wurde durch 17 GemeinderätInnen aufgefordert das Amt zurückzulegen. Er möchte von Bgm. Stv. Dr. Steskal wissen, ob ihm diese Entscheidung egal ist?
Bgm. Stv. Dr. Steskal Natürlich ist ihm diese Entscheidung nicht egal. Allerdings beruht dies auf falsche Informationen.
Bürgermeister Oberer Die Möglichkeit zur Aufklärung wäre bei der letzten Gemeinderatssitzung gewesen, die aus eigener Entscheidung verlassen wurde. Das nunmehr der Gemeinderatsbeschluss ignoriert wird, bestätigt die Einstellung des Bgm. Stv. Dr. Steskal. Zudem korrigiert er ihn, dass bei der Fraktionssitzung lediglich gesagt wurde, dass er sein Verbleiben im Amt akzeptieren würde und hierfür Profi genug sei.
Bgm. Stv. Dr. Steskal Er hat den Misstrauensbeschluss nicht ignoriert, sondern aufgrund der Corona-Pandemie hat er noch nicht entschieden. Bgm. Stv. Dr. Steskal sieht keine Bedenken Bürgermeister Oberer zu vertreten. Er möchte wissen, ob man ihm dies nicht mehr zutraue?
Bgm. Stv. Schimana Nein, es geht nicht ums Zutrauen, sondern der Gemeinderat will es nicht mehr, dass er den Bürgermeister Oberer oder den gesamten Gemeinderat nach Außen vertritt. Er zitiert darauffolgend die mediale Aussage von Bgm. Stv. Dr. Steskal.
Bgm. Stv. Dr. Steskal Die Aussage ist ihm bekannt.
Bgm. Stv. Schimana Er betont nochmals, dass es schade war, dass er die Sitzung am 09.03. verlassen hat. Die Gemeindeführung muss funktionieren. Der Gemeinderat möchte ihn nicht mehr in dieser Funktion.
GV Breuss Der Gemeinderatsbeschluss wurde aufgrund moralischer Bedenken gefasst. Die Gemeinderatsfraktionen sind aufgrund der Wahl hervorgegangen und die Liste Luis hat 10 Mandate erhalten. Die Bestellung zum Bgm. Stv. oder dem Obmann eines Ausschusses erfolgte über die Liste. Moralisch ist das Festhalten am Amt nicht richtig, rechtlich allerdings möglich. Es wird eine unangenehme Zeit bis zur nächsten Wahl werden. Die Liste Luis hat die Stimmen erhalten und die gesetzte Linie soll weiterverfolgt werden. Abschließend äußert er noch seine Verwunderung, dass keine Reaktion zum Beschluss von Bgm. Stv. Dr. Steskal bis jetzt kam.
Bürgermeister Oberer Für ihn ist dies nicht nur unangenehm, sondern auch untragbar, einen Beschluss des Gemeinderates zu ignorieren. Er spricht von einem Affront gegen den gesamten Gemeinderat.
GR Hornstein Er hat Verständnis, dass am Mandat als Gemeinderat festgehalten wird, allerdings nicht am Amt des 1. Bgm. Stv., da er damit die Gemeinde und den gesamten Gemeinderat vertritt, der ihm einstimmig das Misstrauen ausgesprochen hat. Dies ist untragbar und beschädigt auch das Amt des 1. Bgm. Stv.. Die Informationen des Bürgermeisters bei der Sitzung am 09.03. hätten vielleicht von ihm entkräftet werden können, aber Bgm. Stv. Dr. Steskal hat sich bedauerlicherweise entschieden zu gehen. Er ist allerdings der Ansicht, dass die Entscheidung identisch gefallen wäre. Für ihn kommt nur ein Rücktritt vom Amt in Frage.
GR Hein Die Entscheidung die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten wurde nicht leicht gefasst. Die schlussendliche Entscheidung zum Rücktritt liegt allerdings bei Bgm. Stv. Dr. Steskal. Er bestärkt ihn, nochmals über einen Rücktritt nachzudenken. Nach seiner Ansicht hat es auch was Gutes, da man überfraktionell näher zusammengerückt ist.
Bgm. Stv. Dr. Steskal Wird weiter nachdenken.
Bürgermeister Oberer Es liegt ein einstimmiger Beschluss des Gemeinderates vor und darüber muss nicht nochmals nachgedacht werden.
Bgm. Stv. Dr. Steskal Für ihn war der Rücktritt nach der Sitzung auch der logische Schluss. Allerdings bekam er sehr viel Zuspruch aus der Bevölkerung das Amt weiter auszuüben. Dies waren weit mehr als 17 Zuschriften. Der Zuspruch hat ihn bewegt, nochmal darüber intensiv nachzudenken. Er kann das Amt nicht einfach hinschmeißen, da er damit viele Personen enttäuschen würde. Das ist natürlich nicht als Drohung zu sehen, lange zu bleiben. Wenn er nicht gewünscht ist, dann halt nicht.
Bgm. Stv. Schimana Er hat viele Anrufe in gegenteiliger Richtung erhalten und dies waren auch mehr als 17 Gemeinderäte. Für Bgm. Stv. Schimana hat Bgm. Stv. Dr. Steskal eine eigenartiges Demokratieverständnis, einen Beschluss des Gemeinderates zum Ausschluss der Öffentlichkeit, nicht zu akzeptieren und zu gehen. Zudem ist es für ihn unverständlich, dass bis zum heutigen Tag noch keine Entscheidung von ihm getroffen wurde.
GR Hein Er sieht den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der letzten Sitzung des Gemeinderates als Schutz für Bgm. Stv. Dr. Steskal. Er hat für das Verlassen der Sitzung kein Verständnis.
GV Breuss Die Bevölkerung hat uns nicht in das Amt gewählt, sondern der Gemeinderat.
GRin Mag.a Brejla Sie appelliert an Bgm. Stv. Dr. Steskal das Amt zur Verfügung zu stellen. Allerdings soll er das Gemeinderatsmandat behalten.
Bürgermeister Oberer Er hofft, dass die Nachricht des Gemeinderates an Bgm. Stv. Dr. Steskal verstanden wurde und leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt über.
Bürgermeister Oberer berichtet, dass das Jahr 2019 sehr positiv verlaufen ist und wir einen Überschuss von EUR 1.370.000,00 ausweisen können. Der Verschuldungsgrad ist auf historische 18,44 % gesunken. Somit können wir auf eine gute Substanz zurückgreifen, mit dieser wir verantwortungsvoll umgehen werden. Er bedankt sich in diesem Zusammenhang beim Finanzverwalter Schmid und den weiteren involvierten Mitarbeiterinnen.
Die Präsentationunterlagen sind diesem Protokoll angehängt.
Bürgermeister Oberer bitte nunmehr um die Ausführungen von Überprüfungsausschussobmannes GR Beirer.
GR Beirer Der Überprüfungsausschuss hat die RA 2019 genauestens geprüft und rund 140 Fragen an den Finanzverwalter gestellt. Die Beantwortung war zufriedenstellend. Er regt an, dass in Zukunft mehr auf die Verfügungsmittel vom Bürgermeister Oberer geschaut werden soll. Die Überschreitung kam aufgrund der Verschiebung vom Subventionsausgaben vom Gemeindevorstand zu den Verfügungsmittel des Bürgermeisters zustande. Nach seiner Ansicht, ist der Rechnungsabschluss positiv, da viele Zahlungen in das Jahr 2020 verschoben wurden. Der Verschuldungsgrad ist auf einem positiven Tiefstand. Der Überprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der Jahresrechnung 2019 zuzustimmen. Abschließend wünscht er sich eine spezielle Schulung zur neuen VRV 2015.
Bürgermeister Oberer Für 2020 wird viel auf uns zu kommen. Insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Folgen aus den Maßnahmen zum Corona-Virus. Er bedankt sich beim gesamten Überprüfungsausschuss für ihre Arbeit.
Bgm. Stv. Schimana Für ihn ist die Jahresrechnung sehr erfreulich, zumal alle Projekte angegangen und fast abgeschlossen wurden. Er bittet allerdings, aufgrund der derzeitigen schwierigen Lage, den Bürgermeister, dass die geplanten Projekte 2020 nicht verschoben werden. Nach seiner Ansicht sollten die betroffenen Betriebe direkt durch die Marktgemeinde Reutte unterstützt werden. Es soll keiner im Stich gelassen werden.
Bürgermeister Oberer Bestätigt nochmals, dass die Projekte weiterverfolgt werden, um auch die lokale Wirtschaft zu unterstützten. Corona bedingte Förderungen werden derzeit vom Städtebund nicht empfohlen, da diese von der Bundesförderung abgezogen werden. Er kann sich allerdings eine symbolische Förderung vorstellen.
ErsatzGR Senn Schildert aus Sicht der Kaufmannschaft Reutte die derzeit prekäre Lage bei den Handelsbetrieben. Nach seiner Ansicht kommt die Bundesförderung nicht bei den Klein- und Mittelbetrieben an. Daher ist er auch für eine direkte Förderung der Marktgemeinde Reutte.
Bürgermeister Oberer Er kann sich eine direkte Unterstützung über die Bauarbeiten im Untermarkt vorstellen. Eine Unterstützung aufgrund Corona kann er sich nur im Einzelfall vorstellen.
GRin Weirather Man soll auch die ArbeitnehmerInnen nicht vergessen.
Bürgermeister Oberer Diesen kann im Einzelfall über den Härtefond der Marktgemeinde Reutte geholfen werden.
GR Hein Für ihn sind die vorgelegten Zahlen sehr positiv und er sieht eine Corona-bedingte Förderung positiv. Er möchte, dass hierfür ein eigeständiger Ausschuss eingerichtet wird.
GR Beirer Wie wird die Kommunikation der Jahresrechnung nach Außen erfolgen?
Bürgermeister Oberer Hierfür wird ein Pressegespräch mit den lokalen Medien vereinbart.
GR Hornstein Spricht sich ebenso für eine zusätzliche Wirtschaftsförderung aus. Vielleicht könnte dies über die derzeit laufende Wirtschaft/Mietförderung erfolgen.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Zu- und Abschreibungen, sowie die In- und Exkamerierungen nach der Vermessungsurkunde des DI Peter Trefalt, AVT-ZT-GmbH, GZ 120668.A vom 11.02.2020
Bürgermeister Oberer bittet AL Weirather um seine Ausführungen.
Der Amtsleiter informiert den Gemeinderat, dass, aufgrund der neuesten Novelle zum Landes Polizeigesetz, die Verordnungsermächtigung zum Leinenzwang gestrichen worden ist. Nunmehr besteht ein gesetzliche Maulkorb- oder Leinenpflicht. Darüber hinaus fasst er die Änderungen betreffend den Hundehaltervorschriften im § 6a LPG wie folgt zusammen:
Darüber hinaus können folgende Verordnungen durch den Gemeinderat erlassen werden:
Aufgrund des Wegfalles bzw. Änderung der Verordnungsermächtigung im Bereich Leinenzwang wird vorgeschlagen, lediglich die ortspolizeiliche Verordnung über § 18 TGO, betreffend die ordnungsgemäße Entfernung von Hundekot, zu verordnen.
Nach einer anschließenden kurzen und konstruktiven Diskussion beschließt der Gemeinderat wie folgt:
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, gemäß § 18 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, die Verordnung über die Pflichten der Hundehalterinnen und Hundehalter, nach dem vorliegenden Entwurf in Anlage zum Originalprotokoll.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt den vorliegenden Entwurf der Richtlinie zur Förderung der Ablegung einer Begleithundeprüfung von HundehalterInnen.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 7.1.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101 idgF, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 16.04.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00001, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich der Grundstücke 1043/1 sowie 1044/1, beide KG 86031 Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch, vom 06.05.2020 bis einschließlich 03.06.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor: Umwidmung
Grundstück 1043/1 KG 86031 Reutte
rund 19 m² von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
weiters Grundstück 1044/1 KG 86031 Reutte
rund 50 m² von Freiland § 41 in Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Beschluss: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 7.1.2. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101 idgF, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 27.03.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Grundstückes 1907/1, KG 86031 Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch, vom 06.05.2020 bis einschließlich 03.06.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung
Grundstück 1907/1 KG 86031 Reutte
rund 4 m² von Gemischtes Wohngebiet § 38 (2) in Wohngebiet § 38 (1)
Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
GR MMag. Salchner Informiert, dass eine Fristverlängerung zum Prozess zur familienfreundlichen Gemeinde bis zum 15.12.2020 gewährt wurde. Die Arbeitskreise werden sobald als möglich stattfinden, vorausschlich ab Juni.
Bgm. Stv. Schimana Gibt bekannt, dass der Vorwurf von Bgm. Stv. Dr. Steskal zur angeblichen Aussage von ihm zur Vorteilsnahme, nunmehr über seinen Anwalt aus der Welt geschaffen bzw. geklärt wurde.
GRin Weirather Spricht ihren Dank an alle Vereine aus, die in der „Coronazeit“ vielen Personen geholfen haben.
Abschließend bedankt sich Bürgermeister Oberer bei allen Beteiligten.
Ende: 21.27 Uhr
Der Schriftführer: AL Sebastian Weirather
Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Alois Oberer
Die weiteren Protokollunterfertiger: GR Roland Beirer GR Ing. Robert Bader
Protokoll der 30. Sitzung des Gemeinderates (1,43 MB) - .PDF
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