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15.12.2022
Reutte, am 22. Februar 2023
Anwesende:Bgm. Mag. (FH) Mag. Günter Salchner1. Bgm. Stv Markus Illmer2. Bgm. Stv Klaus SchimanaGR Erik AlkGRin Gizem AtakGRin Margit DablanderGR Klaus EberleGR Bernhard Egger, BEdGR Simon Grässle, B.A.GRin Karin HuberGR Erol KaramollaogluGR Robert PacherGRin Barbara PetriniErsatz-GRin Sophie Schatzlmair für GVin Daniela RiefGR Michael SchneiderGR Johann WackerGR Klaus WeberGVin Andrea WeiratherGRin Daniela WeiratherAL Sebastian Weirather
Entschuldigt:GVin Daniela Rief
Schriftführer:AL Sebastian Weirather
Beginn: 18.00 Uhr
Bürgermeister Salchner begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die Vertreter*innen der Presse.
Anschließend verliest er die entschuldigten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und deren Vertretung:
und stellt darauffolgend die Beschlussfähigkeit fest.
Als Protokollbeglaubiger werden Bgm.Stv. Schimana und GR Schneider nominiert.
Bürgermeister Salchner begrüßt die Direktorin und spricht sogleich seinen Dank aus, dass der Gemeinderat heute in der Aula der Mittelschule Königsweg tagen darf.
Sitzung besteht die Möglichkeit einer Schulführung für den Gemeinderat und Bürgermeister Salchner ladet die Mitglieder hierzu ein.
Er übergibt das Wort an die Direktorin.
Frau Koch präsentiert anhand einer Präsentation die Mittelschule und deren Sanierungsbedarfe.
Nach dem Vortrag der Direktorin ergänzt der Bürgermeister, dass bereits ein Sanierungskonzept für das Gebäude über den Mittelschulverband in Auftrag gegeben wurde.
GR Egger erkundigt sich bei der Direktorin über den Stand zur möglichen Zusammenlegung der zwei Mittelschulen.
Direktorin Koch führt aus, dass bekanntlich der vorhergehende Direktor Breuss diese Zusammenlegung forcierte. Bei einer baulichen Zusammenlegung muss ein Schulcluster geschaffen werden, da maximal 16 Klassen in einer Mittelschule erlaubt sind. Bei einer „Verclusterung“ müssten alle Interessenvertreter*innen zustimmen.
GR Egger folgert, dass ein reiner baulicher Zusammenschluss möglich wäre und somit zwei Schulen unter einem Dach sein könnten.
Bürgermeister Salchner bestätigt dies, allerdings erspart sich der Verband rund
EUR 400.000,00 p.a. und ein Neubau würde rund 15 – 20 Mio Euro kosten.
Nachfolgend wird vom Gemeinderat das Erstaunen über den Brandschutz, der nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht, ausgesprochen. Es besteht klarer und sofortiger Handlungsbedarf.
Bürgermeister Salchner berichtet über folgende Themen:
WeihnachtsmarktDer heurige Weihnachtsmarkt war ein voller Erfolg und er bedankt sich bei allen Beteiligten.
Verkehrsproblematik Volksschule ReutteNach einem einstimmigen Beschluss des Bauausschusses soll, zur Verkehrsberuhigung, die Schulstraße vor der Volksschule als „Schulstraße nach der StVO“ umgewandelt werden. Die Verordnungsermächtigung trifft hierbei die Bezirkshauptmannschaft Reutte. Die Antragsstellung erfolgt in Kürze.
LöschfahrzeugDas neue Löschfahrzeug für die Feuerwehr Reutte wurde geliefert und wird dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
FriedhofDas Grabdenkmal für verstorbene Kinder wird attraktiviert. Die Bepflanzung hierzu erfolgt im Frühjahr 2023.
SaxparkplatzDer Parkplatz wird staubfrei gestaltet und eine Schnellladestation für e-Fahrzeuge soll errichtet werden.
Live-Übertragung der GemeinderatssitzungNach einem Termin mit dem Geschäftsführer des Regionalkanals RE1 kann er berichten, dass eine Live-Übertragung rund EUR 2.000,00 – 3.500,00 pro Sitzung kosten wird. Es kommt darauf an, ob es Live-übertragen oder nur aufgezeichnet sein soll. Alle Fraktionen möchten sich dazu ihre Gedanken machen und abwägen, ob eine Einführung wirklich anstrebenswert ist.
SeniorenzentrumDie Bauarbeiten sind im Plan und die Firstfeier konnte abgehalten werden. Im Herbst soll der Zubau, wie geplant, fertiggestellt werden. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden drei neue Hebelifter bestellt. Weiters werden ab Jänner Fitnesskurse direkt im Seniorenzentrum angeboten.
StaatsbürgerschaftsverbandBürgermeister Salchner berichtet über den allgemeinen Rückgang an Geburten. Die dramatische demografische Entwicklung ist bereits im Bereich der Pflege spürbar. Die Situation wird sich noch verstärken.
GRin Weirather kann die erwähnten Beträge zum Live-Stream nicht nachvollziehen. Wenn dies jedoch so teuer ist, dann kann das Geld anderswo besser eingesetzt werden.
Einleitend zu den folgenden Tagesordnungspunkten zur Kurzparkzone, erläutert der Bürgermeister, dass diese zusammenhängend sind. Die Kurzparkzone in Reutte ist in drei Verordnungen normiert.
Die folgenden Neuerungen/Änderungen hinsichtlich der Stellplätze werden durch den Bürgermeister anhand eines projektierten Plans veranschaulicht.Die weiteren Änderungen betreffen die Ermöglichung einer Handypark-App und die Streichung des kostenlosen Parkens von e-Fahrzeugen in der Kurzparkzone, da der Platzverbrauch identisch zu den Verbrennern ist.
Bürgermeister Salchner bittet um Diskussion.
GRin Petrini schlägt vor, dass bei den Stellplätzen westlich zur Südtiroler-Apotheke, anstelle von einer Parkfläche eine Fahrradabstellmöglichkeit installiert werden soll.
Dem Vorschlag wird nach einer kurzen Diskussion zugestimmt und der Plan sowie die Beschilderung wird angepasst.
Nachfolgend werden weitere verkehrstechnische Sachverhalte erläutert und die ausgehändigten Verordnungen im Detail vom Amtsleiter vorgestellt.
Bürgermeister Salchner bittet um Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 4.1.1., 4.1.2. und 4.1.3..
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, auf Grund der §§ 25 und 94d Z. 1b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. 122/2022, die Kurzparkzonenverordnung, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
-einstimmig-
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, auf Grund §§ 43 Abs. 2 a Z 1 und 2 und 94 d Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. 122/2022, die Gebiets- und Personenkreis Verordnung, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, auf Grund § 17 Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2017, in der Fassung BGBl. I Nr. 133/2022, Kurzparkzonenabgabenverordnung, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
Bürgermeister Salchner bittet den Amtsleiter um seine Ausführungen.
Die vorliegende Verordnung wurde vom Gemeindevorstand einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Nach der Straßenbaulast der Marktgemeinde Reutte ist die neuerliche Erhöhung gerechtfertigt. Mit der Erhöhung deckt die Marktgemeinde Reutte in der durchschnittlichen Betrachtung 46,81 % und nach einer medianer Betrachtung 66,86 % und entspricht daher dem geforderten Äquivalenzprinzip.
Nachfolgend bittet der Bürgermeister Salchner um Beschlussfassung.
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, auf Grund § 3 und § 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes 2011 – TVAG 2011, LGBl. Nr. 58/2011, in der Fassung LGBl. Nr. 173/2021, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
Bürgermeister Salchner ergibt das Wort an AL Weirather.
Der Amtsleiter geht die ausgeteilte Gebührenverordnung Punkt für Punkt durch und bittet anschließend um Fragen/Anregungen.
GRin Weirather erwähnt, dass die Kosten für eine fünftägige Kinderbetreuung nicht leistbar sind.
Bürgermeister Salchner verweist auf die Förderungsmöglichkeiten des Lands Tirol und des Arbeitsmarktservices.
Bgm.Stv. SchimanaDer Gemeindevorstand hat sich entschieden, keine einschneidenden Veränderungen, aufgrund der derzeitigen allgemeinen Teuerung, im Gebührenbereich vorzunehmen. Mit der Neufestsetzung des Erschließungsbeitrages ist die Marktgemeinde Reutte, aus seiner Recherche heraus, im Vergleich zu anderen Gemeinden im unteren Bereich angesiedelt und auch nicht kostendeckend.
GRin Weirather regt eine Digitalisierung der Hundemarken an.
Bürgermeister Salchner wird dieses Thema prüfen.
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Festsetzung von Steuern, Gebühren, Abgaben und privatrechtlicher Entgelte in Form einer Verordnung zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
Nach einem kurzen Bericht zu dieser vorliegenden Verordnung durch den Amtsleiter wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, gemäß § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005 zuletzt geändert durch LGBl Nr. 80/2020, die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes mit 100 v.H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung festgesetzten Hektarsätze, LGBl. 59/2022, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
Bürgermeister Salchner übergibt für die Tagesordnungspunkte zum Bauausschuss das Wort an den Obmann GR Wacker.
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 15.12.2022 zu Tagesordnungspunkt 5.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Planer Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 12.12.2022, mit der Planungsnummer 828-2022-00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 252 (TF), KG Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 20.12.2022 bis einschließlich 17.01.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
(TF=Teilfläche)
Umwidmung
Grundstück 252 KG 86031 Reutte
rund 28 m²von Freiland § 41inGemischtes Wohngebiet § 38 (2)
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.2.1. die Teilaufhebung des derzeit verordneten allg. Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 106 im Bereich Kög, Gst. .221/1, Abgrenzung gem. planlicher Darstellung RRe-22010-01 vom 07.12.2022 des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH.
Beschluss der Organe der Marktgemeinde Reutte
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.2.2. gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Planer Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Planungsbereich Kög, Gste. .221/1 und 252, beide KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-22010-01 vom 07.12.2022 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH vom 12.12.2022 durch vier Wochen hindurch, vom 20.12.2022 bis 17.01.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst.
GR Egger berichtet über die Vorstellung des Buches „400 Jahre Schulgeschichte von Reutte mit Breitenwang im Tiroler Außerfern (1555 – 1955)“ und übergibt ein Exemplar an Bürgermeister Salchner für das Gemeindearchiv.
Abschließend bittet der Bürgermeister um Fragen oder Wortmeldungen von der Presse und dem anwesenden Publikum.
Tiroler Tageszeitung / Herr Mittermayr möchte einerseits wissen, ob die Bürger*innen für den Parkplatz im Schulzentrum Gebühren entrichten müssen und andererseits, ob die „30-min Regelung“ in der Kurzparkzone fallen wird?
Bürgermeister SalchnerZur ersten Frage führt der Bürgermeister aus, dass die Gebühreneinführung im Schulzentrum im Gemeindevorstand offen und intensiv diskutiert wurde. Durch die mögliche Ansiedelung des Pumptracks und der Erweiterung des Funparks wird sich die Fläche des Parkplatzes verkleinern. Es müssen Alternativen geschaffen werden und die Parkflächen möglicherweise nur noch für Pendler*innen zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen alle Berufsgruppen identisch behandelt werden. Sobald die Bebauung klar ist, werden hierzu konkrete Überlegung seitens der Marktgemeinde Reutte erfolgen.Betreffend die Abschaffung der „30-Minuten Regelung“ in der Kurzparkzone wird die Diskussion erst nach einem alternativen Angebot, wie das On-Demand-System, fortgeführt werden. Hierbei verweist der Bürgermeister Salchner auf die Stellungnahme der Kaufmannschaft Reutte und der Wirtschaftskammer Reutte, welche aufzeigen, dass eine Abschaffung dieser Regelung nur mit einer Verbesserung des ÖPNV einhergehen kann.
Bgm.Stv. Schimana bestätigt, dass diese Themen angeregt und auch kontrovers diskutiert wurden. Der Zeitpunkt ist allerdings hierfür nicht ideal. Die Marktgemeinde Reutte ist ein Handels- und Schulstandort. Die Einführung der Parkraumüberwachung hat allerdings bereits ermöglicht, dass genügend Parkplätze zur Verfügung stehen. Bei einer derartigen Änderung muss die Gemeinde immer mit den Hauptbetroffenen sprechen. In Anbetracht der Leerstände ist dieses Thema sehr sensibel. Abschließend weist er daraufhin, dass „Parkplatzhopping“ generell nicht erlaubt ist.
Anfrage von Bürgern:Die Bürger übergeben dem Bürgermeister einen, 1.200 Unterschriften umfassenden, Antrag, welcher anregt, dass im Bezirkskrankenhaus Reutte eine muslimische Gebetsmöglichkeit geschaffen werden soll. Für Muslime besteht derzeit keine Möglichkeit im Krankenhaus zu beten.
Bürgermeister Salchner wird diesen Antrag, inkl. den Unterschriften, an den Obmann des Gemeindeverbandes des Bezirkskrankenhaus Reutte übergeben und ihn bitten, dies auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung zu geben.
Zum Ende der Sitzung bedankt sich Bürgermeister Salchner für die schöne Dekorierung der Aula anlässlich der Sitzung und ladet alle Gemeinderäte*innen zu einer kleinen Weihnachtsfeier, im Anschuss zur Sitzung, ein.
Ende: 20:01
Der Schriftführer: Sebastian Weirather
Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Mag. (FH) Mag. Günter Salchner
Die weiteren Protokollunterfertiger:
2. Bgm-Stv. Klaus Schimana
GR Michael Schneider
Protokoll der 7. Sitzung des Gemeinderates (217 KB) - .PDF
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