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14.09.2023
Reutte, am 22. November 2023
Anwesende:Bürgermeister Mag. (FH) Mag. Günter Salchner2. Bgm. Stv Klaus SchimanaGR Erik AlkGRin Gizem AtakGR Klaus EberleGR Bernhard Egger, BEdGR Simon Grässle, B.A.GRin Karin HuberGR Erol KaramollaogluGR Robert PacherGRin Barbara PetriniGR Michael SchneiderGR Johann WackerGR Klaus WeberGVin Andrea WeiratherErsatz-GR Peter Hartmann f. GRin Daniela WeiratherErsatz-GRin Katrin Santer-Astl für 1. Bgm. Stv. Markus IllmerErsatz-GR Dr. Dietmar Scheidle für GRin Margit DablanderAL Sebastian Weirather
Entschuldigt:1. Bgm. Stv Markus IllmerGRin Margit DablanderGRin Daniela Weirather
Schriftführer:Sebastian Weirather
Beginn: 18.00 Uhr
Bürgermeister Salchner begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die Vertreter der Presse.
Folgende Gemeinderäte*innen haben sich für heute entschuldigt und werden wie folgt vertreten:
Abschließend stellt Bürgermeister Salchner die Beschlussfähigkeit fest.
Als Protokollbeglaubiger für die heutige Sitzung werden Hr. GR Egger und GR Grässle vom Bürgermeister genannt.
Bürgermeister Salchner begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die neue kollegiale Führung des Seniorenzentrums.
Seit 01.08.2023 ist Sarah Friedle Pflegedienstleiterin und Hr. Wolfgang Broll hat die Heimleitung seit 01.10.2022 inne. Für den Bürgermeister ist es schon längst überfällig, dass das Haus zum guten Hirten und die neue kollegiale Führung dem Gemeinderat vorgestellt wird. Der Situationsbericht zum Seniorenzentrum soll in den folgenden Jahren zur Routine werden.
Vorerst stellt sich der Heimleiter, Herr Broll, vor und berichtet zu folgenden Themen:
Abschließend bedankt sich der Heimleiter für das entgegengebrachte Vertrauen und gibt das Wort an die Pflegedienstleiterin weiter.
Vorerst stellt sich die neue Pflegedienstleiterin dem Gemeinderat vor und informiert über folgende Punkte:
Bürgermeister Salchner bedankt sich bei der kollegialen Führung und bittet den Gemeinderat um seine Fragen.
Der Gemeinderat erörtert, zusammen mit der kollegialen Führung, den sensiblen Bereich der Anmeldung und Aufnahme von Bewohner*innen. Weiters wird die Anlehnung an die Eden-Philosophie, wie auch der Personalmangel diskutiert.
Bürgermeister Salchner berichtet über folgende Themen.
Ordensschwestern aus Indien
Ergänzend zum Situationsbericht der kollegialen Führung, informiert der Bürgermeister, dass indische Ordensschwestern in das Kloster in Reutte einziehen werden. Die Karmelitinnen aus dem Bundesstaat Kerala sind allesamt ausgebildete Pflegerinnen. Derzeit wird intensiv versucht, diesen Ordensschwestern einen Aufenthaltstitel zu verschaffen. Die Anerkennung ihrer Ausbildungen ist allerdings höchst komplex. Vorerst sollen sie in einer gemeindeeigenen Wohnung untergebracht werden, da die Sanierung des Klosters noch Zeit in Anspruch nehmen wird. Sobald der Aufenthaltstitel erworben wurde, können die Schwestern bei der Marktgemeinde Reutte im Seniorenzentrum als Pflegekräfte beginnen.
Ansuchen für eine dritte Apotheke in Reutte
Das Ansuchen wurde positiv im Gemeindevorstand diskutiert. Von einer Ansiedelung einer weiteren Apotheke würde Reutte nur profitieren. Von der Gemeinde Wängle wird die Ansiedlung auch positiv gesehen.
Aktuelles zur Kinderbetreuung
Verkehrsangelegenheiten
Burgbeleuchtung - Ehrenberg
Die bisherige Objektbeleuchtung wird von einer kostengünstigeren Konturenbeleuchtung abgelöst. Hiermit wird auch die Lichtverschmutzung verringert. Die Gemeinde Breitenwang prüft eine ähnliche Beleuchtung für das Fort Claudia.
Die Sanierung der Tennishalle ist für 2024 über die RKB geplant. Das Investitionsvolumen beträgt sich auf rund Mio. 1,5 Euro.
Abschließend informiert der Bürgermeister über Termine und Veranstaltungen.
Zum Bericht des Bürgermeisters werden keine Fragen gestellt.
Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Breitenwang hat mit dem Planseebus bereits eine neue Dimension erreicht. Die interkommunale Zusammenarbeit soll in derselben Qualität weitergehen.Ausgangspunkt für das Projekt war die desolate Seespitzbrücke. Mit einem regionalen Radwegekonzept konnte die Brücke sinnvoll für Fuß- und Radverkehr vorgesehen werden. Mit diesem beispiellosen Projekt zusammen mit Breitenwang und dem TVB ist das Naherholungsgebiet Plansee noch besser für die Bürger*innen erreichbar.Für die Präsentation der Brücke übergibt Bürgermeister Salchner an DI Nessler und Ing. Gundolf vom EWR.
Nach der Präsentation werden vom Gemeinderat die Positionierung der Brücke und deren Anbindung zur Planseestraße hinterfragt, sowie auch die Überdachung.
Bürgermeister Salchner nimmt diese Verbesserungen auf und bittet um Beschlussfassung.
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt das vorgelegte Projekt zur Radwegeanbindung Plansee inklusive des Ausbaus und der Sanierung der Seespitzbrücke mit der Gemeinde Breitenwang und dem TVB Reutte mit maximal EUR 185.000,00 zu unterstützen. Die vorbehaltliche Zustimmung der Marktgemeinde Reutte wird an die zugesagte Förderquote über 65 % des Landes Tirol, die infrastrukturelle Verbesserung der Gegebenheiten im Naherholungsgebiet „Plansee“ für die Bevölkerung von Reutte in gleicher Weise wie für jene in Breitenwang.
-einstimmig-
Vorerst informiert der Bürgermeister über die allgemeinen Hintergründe zum Tiroler Gemeindeverband. Er hebt allerdings hervor, dass diese folgenden Informationen einerseits aus dem Schreiben des Tiroler Gemeindeverbandes (TGV) bzw. Medienberichten stammen.
Die GemNova GmbH wurde 2010 als Einkaufsplattform durch den TGV gegründet. Von Anfang an stand die Firma auf wirtschaftlich sehr schwachen und wackeligen Beinen. Vor allem das rasante wirtschaftliche und organisatorische Wachstum, das offensive Abwerben von Mitarbeitenden aus Landesgesellschaften etc. verschlimmerte noch die Lage. Weiters das „Hineindrängen“ in alle möglichen gewerberechtlichen Bereiche, wurde in der Vergangenheit auch von der Wirtschaftskammer und anderen Berufsverbänden stark kritisiert. Für Außenstehende war das fulminante Wachstum immer schon Anlass für Misstrauen. Die GemNova Dienstleistungs-GmbH hat 4,9 Mio. EUR Schulden und ein negatives Eigenkapital von 1 - 0,7 Mio. EUR, in Summe Außenstände von rund 8 Mio. EUR, später war plötzlich die Rede von 10. Mio. EUR.
Bereits 2010 und 2011 wurde die GemNova vom TGV mit EUR 450.000,00 unterstützt. Im Jahr 2012 flossen weitere EUR 320.000,00, aus GAF-Mitteln über die Gemeinde Sölden, an die GemNova. Ein weiterer Zuschuss erfolgte vom Land Tirol über EUR 950.000,00 mit dem Regierungsbeschluss „Mehrkosten Schulerhalter“. Bereits 2017 konnte die GemNova die Gehälter nicht mehr bezahlen, daraufhin gab der VGV eine Patronatserklärung gegenüber der Tiroler Sparkasse ab.Hierrüber wurden die Vorstandsmitglieder erst im Nachhinein informiert. Konsequenz wurde keine gezogen. Die wirtschaftliche Situation hat sich bis heute weiter zugespitzt.Der 2012 eingerichtete Lenkungsausschuss tagte nur selten und bekam keine Infos von der Geschäftsleitung. Insgesamt liegen nur vier Protokolle vor. Der Beschluss zur Einrichtung eines Aufsichtsrats im Jahr 2020, wurde bis heute nicht umgesetzt.Immer wieder erfolgte Kritik an mangelnder Info, über Jahre gab es keine Vorstandsbeschlüsse, also auch nicht hinsichtlich des Vorlegens von Bilanzen durch die Geschäftsleitung.2017 unterschrieb Präsident Schöpf eigenmächtige einen hoch dotierten Geschäftsführervertrag von ca. EUR 240.000,00 Bruttojahresgehalt, ohne Vorstandsbeschluss und der verpflichtenden gemeinsamen Zeichnung der Vizepräsidenten.
Zudem hat die Geschäftsführung einen Kontokorrentkredit bei der RLB in Höhe von 2,2 Mio. EUR aufgenommen und die Haftungsübernahme durch die Muttergesellschaft allein unterzeichnet, obwohl im Gesellschaftervertrag nur bis zu EUR 30.000,00 Befugnis eingeräumt wurde. Bürgermeister Salchner hinterfragt hierzu auch die Verantwortung der Bank.
GemNova ist mittlerweile insolvent und die Gesellschafterin, der TGV, steht stark in Bedrängnis. Nunmehr sind kurzfristig 2,9 Mio. EUR notwendig, diese Summe ergibt sich aus den Patronatserklärungen, den Rechtsanwaltskosten und den übernommenen Haftungen. Das Damoklesschwert sind die vom Masseverwalter angemerkten Haftungsansprüche gegenüber dem TGV von rund 4 - 5 Mio. EUR. Dies wird begründet durch die mögliche Durchgriffshaftungen, der Einlagenrückgewähr und der direkten Einflussnahme auf die Geschäftsführung.Im „worst case“ sind rund 10 Mio. EUR von den Gemeinden zu zahlen.Beim Gemeindetag am 19.9. in Zirl will man von uns eine Entscheidung zur Neuwahl des Präsidiums und der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für 2023 und 2024. Vor ca. zwei Wochen konnte die geplante Online-Veranstaltung technisch nicht durchgeführt werden. Als Ersatz für eine umfassende Information wurde ein Schreiben der designierten Präsidiumsmitglieder versandt. Die zentrale Frage ist, ob wir den TGV als Rechtsberatungs- und Interessensvertretungsstelle benötigen.
ad TOP 5.1. Beratschlagung zur Neustrukturierung des Tiroler Gemeindeverbandes, insbesondere zum Wahlvorschlag des Präsidiums
Der TGV wurde 1947 gegründet und die Zusammensetzung bzw. die Wahl des Vorstandes hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht verändert.
Bürgermeister Salchner verliest hierzu die zugehörigen Paragrafen aus der Vereinssatzung:
§9 Der Verbandsvorstand
,,Die Aufteilung der für die politischen Bezirke ermittelten Vorstandssitze auf die wahlwerbenden Parteien (Wählergruppen) hat bezirksweise nach dem Grundsatz der Verhältniswahl nach Maßgabe der von den wahlwerbenden Parteien (Wählergruppen) bei der Gemeinderatswahl erreichten Mandate zu erfolgen. Grundlage für die so auf die Wählergruppen aufzuteilenden Vorstandssitze ist die von den politischen Parteien erfolgte Zuordnung der Mandate."
§10 Das Präsidium
„Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und drei Vizepräsidenten und dem Landesgeschäftsführer; wobei zwei Vizepräsidenten der stärksten um Verbandsvorstand vertretenen Parteien und ein Vizepräsident der zweitstärksten im Verbandsvorstand vertretenen Parteien zukommen.“
Aus dieser hat die ÖVP, neben dem Präsidenten, zwei weitere Sitze und die SPÖ einen weiteren.
Diese Vorgehensweise ist, aufgrund vieler „unabhängigen Gemeinderatslisten“ nicht mehr zeitgemäß.
Der Wahlvorschlag, Karl-Josef Schubert (Vomp), und seinen Stellvertretern Daniela Kampfl (Mils), Florian Klotz (Holzgau) und Benedikt Lentsch (Zams), bis vor kurzem Bgm. Öfner aus Zirl, wurde ohne Diskussion durch Vorstand durchgewunken.
Bürgermeister Salchner sieht insbesondere den vorgeschlagenen Präsidenten als sehr kritisch, da Hr. Schubert ein Mitglied des Lenkungsausschusses der GemNova war.
Weiters führt der designierte Präsident in seinem Schreiben an, dass der TGV auf soliden Beinen steht und ein gerichtliches Sanierungsverfahren keine gute Idee sei.
Bürgermeister Salchner bittet um Diskussion.
Der Gemeinderat debattierte über den Sachverhalt, Erhalt oder gerichtliches Sanierungsverfahren vom TGV:
Bürgermeister Salchner dankt dem Gemeinderat für die Anregungen und wird diese zur Hauptversammlung mitnehmen.
ad TOP 5.2. Beratung und Beschlussfassung zur außerordentlichen Erhöhung des Mitgliedsbeitrags zum Tiroler Gemeindeverband für die Jahre 2023 und 2024
Wie bereits vorweg informiert, benötigt der TGV zur Deckung von 2,9 Mio. EUR eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags. Der TGV hat allerdings noch ein Vereinsvermögen von rund 3,4 Mio. EUR, obwohl davon nur ein Teil sofort verfügbar ist.
Zudem erwähnt der Bürgermeister die Organwalterhaftung aus dem Vereinsgesetz, die beim Präsidenten schlagend sein wird, da er dies nicht unentgeltlich gemacht hat. Dies muss noch geklärt werden. Weiters ist fraglich, ob das Land Tirol nicht auch den TGV retten bzw. ihn subventionieren wird.Es fehlen schlichtweg die Informationen und daher kann keine solide Entscheidung getroffen werden.
Der Gemeinderat stimmt, über mehrere Wortmeldungen, dem Bürgermeister Salchner zu und es wird folgender Beschlussvorschlag formuliert bzw. zur Beschlussfassung verlesen:
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte bekennt sich klar zur Notwendigkeit einer Interessensvertretung der Gemeinden. Aufgrund der spärlichen Informationslage zur rechtlichen und finanziellen Situation des Tiroler Gemeindeverbandes sieht sich der Gemeinderat außerstande, der vorgeschlagenen rückwirkenden Erhöhung des Mitgliedsbeitrages über EUR 2,00 pro Einwohner zuzustimmen.Vorerst soll das Vereinsvermögen, sowie eine etwaige Organwalterhaftung nach § 24 des Vereinsgesetzes 2002, zur Bedienung der offenen Forderungen herangezogen werden. In der Zwischenzeit sollen alle Fakten erhoben und transparent an die Gemeinden kommuniziert werden. Auf dieser Basis soll über die Zukunft des Tiroler Gemeindeverbandes entschieden werden (gerichtliches Sanierungsverfahren, Insolvenz und Neugründung, Weiterführung mit Neuorganisation).
Bürgermeister Salchner übergibt das Wort an den Obmann des Bauausschusses GR Wacker.
Bürgermeister Salchner übergibt das Wort an den Obmann des Bauausschusses.
GR Wacker merkt vorab an, dass die Empfehlung mehrheitlich erfolgt ist und bittet den Bauamtsleiter um Präsentation der Verordnung.
Anhand einer Präsentation wird dem Gemeinderat die Verordnung nähergebracht. Die benötigen Verkehrsbeschränkungen werden über die Bezirkshauptmannschaft verordnet.
Der Obmann bittet um Diskussion.
Bgm. Stv. Schimana hält fest, dass die Fahrradstraße bereits intensiv und kontrovers im Bauausschuss diskutiert wurde. Seine Fraktion wird dieser Verordnung nicht zustimmen, da:
Er bittet den Gemeinderat dies ganzheitlich zu sehen und der Verordnung nicht zuzustimmen.
Mitglieder des Gemeinderats diskutieren den vorliegenden Entwurf zur Fahrradstraße. Insbesondere soll der Anrainerverkehr der umliegenden Straße nicht von der Verordnung ausgenommen werden. Zudem sehen die Gemeinderäte*innen die Beschilderung als kritisch an.
Danach wird wie folgt beschlossen:
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, aufgrund § 94d Z. 8b und § 67 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. 90/2023, die vorliegende Verordnung zur Fahrradstraße im Lärchenweg nach der Anlage zum Originalprotokoll.
Verordnung Fahrradstraße Lärchenweg (als pdf-Dokument 3,36 MB herunterladen)
-mehrheitlich beschlossen-Ja 12 Nein 7
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt dem Anrainerverkehr der gesamte Knittelstraße kein Durchfahrtsrecht in der Fahrradstraße Lärchenweg, zu gewähren. Sohin entfällt der § 1 Abs. 2 der Verordnung einer Fahrradstraße im Lärchenweg.
-mehrheitlich abgelehnt-Nein 12 Enthaltungen 7
ad TOP 6.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes
ad TOP 6.2.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Dr.-Ing.-Paul-Schwarzkopf-Straße, Gst. 944/16
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 14.09.2023 zu Tagesordnungspunkt 6.2.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 12.09.2023, mit der Planungsnummer 828-2023-00005, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 944/16, KG Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 20.09.2023 bis einschließlich 18.10.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung Grundstück 944/16 KG 86031 Reutte rund 0,1 m²von Freiland § 41inWohngebiet § 38 (1)Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
ad TOP 6.2.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Planseestraße, Gst. 1771/1
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 14.09.2023 zu Tagesordnungspunkt 6.2.2. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 12.09.2023, mit der Planungsnummer 828-2023-00006, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 1771/1, KG Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 20.09.2023 bis einschließlich 18.10.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
UmwidmungGrundstück 1771/1 KG 86031 Reutterund 33 m²von Freiland § 41inWohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 2
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
GR Weber bedankt sich beim Bauhof für die gelungene Arbeiten beim Sportplatz.
GR Eberle lädt alle Mitglieder des Gemeinderates zur „Wallfahrt Ettal“ ein.
Abschließend bedankt sich Bürgermeister Salchner für die regen Austausch und schließt die Sitzung.
Ende: 21:45 Uhr
Der Schriftführer: Sebastian Weirather
Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Mag. (FH) Mag. Günter Salchner
Die weiteren Protokollunterfertiger:
GR Bernhard Egger BEd
GR Simon Grässle B.A.
Protokoll der 12. Sitzung des Gemeinderates (272 KB) - .PDF
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