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14.12.2023
Reutte, am 13. März 2024
Anwesende:Bürgermeister Mag. (FH) Mag. Günter Salchner1. Bgm. Stv Markus Illmer 2. Bgm. Stv Klaus SchimanaGR Erik AlkGRin Gizem AtakGRin Margit Dablander GR Klaus Eberle GR Simon Grässle, B.A.GRin Karin Huber GR Robert PacherGRin Barbara Petrini GVin Daniela RiefGR Michael SchneiderGR Johann WackerGR Klaus WeberGRin Daniela WeiratherErsatz GRin Monika Burtscher für GR Erol KaramollaogluErsatz GRin Lisa Helmer für GVin Andrea WeiratherErsatz GRin Sophie Schatzlmair, Bs.C. für GR Bernhard EggerAL Sebastian Weirather
Entschuldigt:GR Bernhard Egger, BEdGR Erol KaramollaogluGVin Andrea Weirather
Schriftführer:Sebastian Weirather
Beginn: 18.00 Uhr
Bürgermeister Salchner begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die Vertreter der Presse.
Folgende Gemeinderät*innen haben sich für heute entschuldigt und werden wie folgt vertreten:
Abschließend stellt Bürgermeister Salchner die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Protokollbeglaubiger mit GVin Daniela Rief und GRin Barbara Petrini bekannt.
Bürgermeister Salchner begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Vertreter der Pletzer Hotelerrichtungs GmbH & Co OG.
Das Projekt ist in touristischer Sicht ein Meilenstein und die zusätzlichen 200 Betten sind für die Region essenziell, da derzeit zu wenig Betten bereitstehen. Bürgermeister Salchner ist sehr froh über diese InvestitionDie zentrale Lage, beim ehemaligen Tiroler Hof, in der Nähe vom Bahnhof und dem Tourismusbüro ist gut gewählt. Die nun folgende Präsentation von Hr. Kommerzialrat Pletzer ist vorbereitend für den Tagesordnungspunkt 5.1..
Nachfolgend wird das Projekt durch den Investor, Kommerzialrat Pletzer, und das Planungsbüro Architektur Wasle und Strele ZT GmbH, vorgestellt.
Bürgermeister Salchner bedankt sich für die Vorstellung und gibt bekannt, dass dieses Projekt einstimmig vom Bauausschuss befürwortet wurde. Anschließend bittet er um Fragen an die Projektanten.
Hierzu werden keine Fragen gestellt.
Bürgermeister Salchner berichtet über folgende Themen:
Voranschlag 2024Wie medial wahrgenommen werden kann, ist die Budgeterstellung in allen Gemeinden derzeit sehr schwierig. Als Beispiel wird die 50ig % Reduzierung der Subventionen in der Stadtgemeinde Hall genannt. In unserer Gemeinde ist dies leider sehr ähnlich. Einerseits sind die Personalkosten von Mio. 9,4 auf 11,7 gestiegen und die Zinsbelastung ist von EUR 80.000,00 auf rund 400.000,00 p.a. gewachsen. Weiters machen uns immer noch die hohen Energiepreise zu schaffen. Durch die Einnahmenseite kann diese Mehrbelastung nicht aufgefangen werden, da die Steuereinnahmen geringer ausfallen werden als in den letzten Jahren.Sobald der Entwurf vorliegt, wird dieser in einem Termin mit allen Fraktionssprechern behandelt werden.
SaxparkplatzDie Finalisierung der Bauarbeiten wird im nächsten Jahr erfolgen, hierbei werden noch zusätzliche E-Ladesäulen installiert werden. Es ist ein sehr wichtiger Parkplatz, sowohl für unsere Mitarbeitenden wie auch für die Bezirkshauptmannschaft Reutte. Die BH-Reutte verzeichnet auch einen gestiegenen Mitarbeiter*innenstand und daher werden zusätzlich Parkplätze benötigt. Ihr Wunsch ist die Pachtung von 45 Parkplätzen. Die restlichen Parkflächen sollen in der Kurzparkzone belassen werden bzw. von unseren Dienstnehmer*innen benützt werden. Der Platz konnte überdies auch seine Veranstaltungstauglichkeit im Zuge des Tuifllaufs unter Beweis stellen.
RegioFlinkDas Projekt läuft weiterhin sehr gut. Im September hatten wir noch durchschnittliche Benutzerzahlen von 28 Personen und diese wurden im Oktober auf 57 und im November auf 72 gesteigert.
Zebrastreifen Allgäuerstraße/ThermenstraßeDie Zählungen haben ergeben, dass die Voraussetzung für die Anbringung eines Zebrastreifens nicht gegeben sei.
Überkopftransparente Aufgrund allgemeiner Probleme mussten alle Standorte auf deren Beschaffenheit begutachtete werden. Mit einem Ergebnis ist im Februar 2024 zu rechen.
Weihnachtsmarkt / Reutte on IceBei dieser Veranstaltung ist eine super Kombination gelungen und Bürgermeister Salchner spricht seinen Dank an die Naturparkregion Reutte aus. Zum Weihnachtsmarktstand der Marketing Reutte GmbH dankt er allen Helfern und insbesondere GRin Dablander für die Bereitstellung des Teiges.
Bürgermeister Salchner bittet um Fragen bzw. Diskussion zu seinem Bericht.
Bgm. Stv. Schimana bittet Bürgermeister Salchner, sich direkt mit der BH-Reutte in Sachen Zebrastreifen in Verbindung zu setzen. Er sieht eine Zählung nicht als alleinigen Grund für eine Ablehnung, da es immer wieder zu Gefahrensituationen in den Straßenbereichen kommt.
Bürgermeister Salchner nimmt diesen Vorschlag auf.
GRin Dablander erkundigt sich, wer die Anbringung der Transparente bezahlt.
Bürgermeister SalchnerDie Anbringung erfolgt über die EWR und bezahlt wird dies über den Auftraggeber.
Bgm. Stv. Schimana teilt mit, dass die Anbringung von elektronischen Tafeln bereits in der Vorperiode geprüft wurde aber die Landesstraßenverwaltung sich dagegen ausgesprochen hat und die Kosten sehr hoch gewesen wären.
Bürgermeister Salchner berichtet, dass der Gemeindevorstand intensiv die Gebührenseite der Marktgemeinde Reutte begutachtet hat. Die extreme Preissteigerung kann hiermit allerdings nicht aufgefangen werden, dennoch sind diverse Anpassungen notwendig.
Er bittet den Amtsleiter um die Präsentation der Änderungen.
Darauffolgend wird die vorliegende und dem Protokoll anhängende Gebührenverordnung, wie folgt, beschlossen:
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Festsetzung von Steuern, Gebühren, Abgaben und privatrechtlichen Entgelten in Form einer Verordnung zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.
-einstimmig-
Bürgermeister Salchner übergibt an den Obmann des Bauausschusses.
Der Obmann berichtet, dass das Projekt vorhergehend vorgestellt wurde, nunmehr müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Er bedankt sich in diesem Zusammenhang bei der Bauabteilung, die in kurzer Zeit, diese Rahmenbedingungen vorbereitet hat. Er bittet daraufhin den Bauamtsleiter um Bericht hierzu.
Der Bauamtsleiter gibt bekannt, dass ab 150 Betten eine Sonderflächenwidmung für Beherbergungsgroßbetriebe mit Teilfestlegungen erlassen werden muss. Hierzu muss ein Betreiber- und Finanzierungskonzept vorgelegt werden. Die Prüfung obliegt dem Land Tirol.
Bgm. Stv. Schimana ergänzt, dass ein zentraler Punkt des Bauausschusses gewesen sei, dass ein Restaurant vorgesehen werden muss und diesem wurde entsprochen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 14.12.2023 zu Tagesordnungspunkt 5.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 14.12.2023, mit der Planungsnummer 828-2023-00007, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 1101, KG Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 20.12.2023 bis einschließlich 17.01.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung
Grundstück 1101 KG 86031 Reutte rund 2363 m²von Kerngebiet § 40 (3)inSonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 12
sowie
UG (laut planlicher Darstellung) rund 2363 m²inSonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb § 48, Festlegung der Höchstzahl der zulässigen Beherbergungsbetten und -räume [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 3, Festlegung Erläuterung: Beherbergungsgroßbetrieb mit Restaurant in EG mit mind. 70 Sitzplätzen, Restaurant in 5. OG mit mind. 75 Sitzplätzen, Skybar in 10. OG mit mind. 50 Sitzplätzen, max. Betten: 230, max. Beherbergungsgebäude: 1
EG (laut planlicher Darstellung) rund 326 m²inKerngebiet § 40 (3) mit beschränkter Wohnnutzung § 40 (6)
EG (laut planlicher Darstellung) rund 2037 m²inSonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb § 48, Festlegung der Höchstzahl der zulässigen Beherbergungsbetten und -räume [iVm. § 43(7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 3, Festlegung Erläuterung: Beherbergungsgroßbetrieb mit Restaurant in EG mit mind. 70 Sitzplätzen, Restaurant in 5. OG mit mind. 75 Sitzplätzen, Skybar in 10. OG mit mind. 50 Sitzplätzen, max. Betten: 230, max. Beherbergungsgebäude: 1
OG 1 bis OG 10 (laut planlicher Darstellung) rund 2363 m²inSonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb § 48, Festlegung der Höchstzahl der zulässigen Beherbergungsbetten und -räume [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 3, Festlegung Erläuterung: Beherbergungsgroßbetrieb mit Restaurant in EG mit mind. 70 Sitzplätzen, Restaurant in 5. OG mit mind. 75 Sitzplätzen, Skybar in 10. OG mit mind. 50 Sitzplätzen, max. Betten: 230, max. Beherbergungsgebäude: 1
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 16.03.2023 zu Tagesordnungspunkt 8.1. gem. § 92 Abs. 1 und in Verbindung gem. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf die Auflage eines Erschließungsplanes Nr. 275 im Planungsbereich, Baulandumlegungsgebiet Allgäuer Straße Nord, gem. planlicher Darstellung RRe-23003-01 vom 23.01.2023 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH vom 13.03.2023 durch vier Wochen hindurch, vom 05.04.2023 bis 03.05.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) beschlossen.
Während der Auflage- und Stellungnahmefrist sind keine Stellungnahmen eingelangt.
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte in seiner Sitzung vom 14.12.2023 zu Tagesordnungspunkt 5.2. gem. § 64 Abs. 6 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 - TROG 2022, die Erlassung des vom Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Erschließungsplanes Nr. 275 im Planungsbereich, Baulandumlegungsgebiet Allgäuer Straße Nord, gem. planlicher Darstellung RRe-23003-01 vom 23.01.2023 und schriftlicher Darstellung vom 13.03.2023
Gegenständlicher Gemeinderatsbeschluss ist 2 Wochen und zwar vom 20.12.2023 bis 03.01.2023 kundzumachen. Mit Ablauf dieser Frist, tritt der Erschließungsplan in Kraft.
Der Erschließungsplan liegt gemäß § 66 Abs. 6 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 - TROG 2022 während der Amtsstunden im Gemeindeamt (Bauabteilung) zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Obmann erwähnt, dass die Beschlussfassung notwendig ist, um nicht ein Bauverbot zu erwirken. Er bittet den Bauamtsleiter um seine Ausführungen:Eingangs erwähnt der Bauamtsleiter, dass spätestens zwei Jahre nach der Fortschreibung des Raumordnungskonzeptes der Flächenwidmungsplan an die Vorgaben des Raumordnungskonzeptes angepasst werden muss. Mit den damaligen textlichen Festlegungen (Zeitstempel zV) im örtlichen Raumordnungskonzept aus dem Jahr 2019, müsste die Widmung im Bereich der roten Gipskarstzone in Klammer gesetzt werden, was faktisch einem Bauverbot entspricht. Es müsste somit bei jedem Bauvorhaben in diesen Bereichen, vorab eine Stellungnahme des Landesgeologen eingeholt werden und die „Widmungssperre“ ist anschließend im Gemeinderat aufzuheben. Durch Abstimmung mit dem Landesgeologen ist es gelungen mittels der nun vorgeschlagenen Abänderungen im örtlichen Raumordnungskonzept die bestehenden Widmungen beizubehalten.Im Bereich Linz-Textil Areal und Postverteilerzentrum ist jedoch aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse und massiver Gipsvorkommen die Widmung in Klammer zu setzen, welche jedoch nach Herstellung eines Oberflächenwasserkanals in weiterer Folge wieder abgeändert werden kann.Weiters soll im Bereich der Tränke eine Bebauungsplanpflicht für Grundstücke, die eine Größe von mehr als 600 m² aufweisen, vorgesehen werden.Bürgermeister Salchner bittet um Diskussion.
GR Grässle merkt an, dass dieser Beschluss eine große Tragweite hat, da in einem großen Baugebiet die Bautätigkeiten stark gehemmt werden.
Bürgermeister Salchner erwidert, dass, sobald ein Oberwasserkanal gebaut wird, diese Auflagen wieder wegfallen werden.
GR Grässle erkundigt sich, wie mit den bestehenden Bauvorhaben umgegangen wird.
Bauamtsleiter SchlichtherZum Baubeginn waren diese Vorgaben noch nicht klar und die Bauherren müssen diese Bauvorhaben zeitnah abschließen.
GR Grässle ist der Ansicht, dass man sich nicht hinter den Landesgeologen verstecken muss.
Beschluss:Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.3 gem. § 67 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte, Plan: RRe-23011-01 vom 23.11.2023 sowie die textliche Anlage zur Verordnung, durch vier Wochen hindurch, vom 20.12.2023 bis 17.01.2024, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte vor:
Der Verordnungsplan wird entsprechend obiger Zusammenfassung (Spalte: Änderung VO-Plan) und Plandarstellung Konzeptänderung 2023/1 (Plannummer: RRe-23011- 01) geändert. Die Änderung betrifft die Zeitzonen im Stempel der gekennzeichneten Entwicklungsgebiete. Die Plandarstellung Konzeptänderung 2023/1 (Plannummer: RRe-23011-01 vom 23.11.2023) ist Teil dieser Verordnung.
Die textliche Anlage zur Verordnung wird im Gesamten durch die angepasste textliche Anlage zur Verordnung – Konzeptänderung 2023/1, entsprechend obiger Zusammenfassung (Spalte: Änderung VO-Text) ersetzt. Die angepasste textliche Anlage zur Verordnung – Konzeptänderung 2023/1 ist Teil dieser Verordnung.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst.“
GR Pacher berichtet, über die kulturellen Aktivitäten in der Marktgemeinde Reutte, anhand einer Powerpointpräsentation von Fotografien.
Bürgermeister Salchner bedankt sich beim GR Pacher für die informative Zusammenfassung.
GRin Dablander informiert, dass sie zusammen mit der entschuldigten Obfrau des Sozialausschusses, alle 54 Institutionen für soziale Angebote zusammengefasst hat. Diese Auflistung wird als Beilage in der Gemeindezeitung ersichtlich gemacht.
GR Wacker bedankt sich für die tragende Entscheidung zum Cityhotel beim gesamten Gemeinderat, Bürgermeister Salchner und dem Bauausschuss.
Bürgermeister Salchner lädt abschließend alle Gemeinderäte*innen zu einem kleinen Weihnachtsumtrunk ein.
Ende: 19.56 Uhr
Der Schriftführer: Sebastian Weirather
Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Mag. (FH) Mag. Günter Salchner
Die weiteren Protokollunterfertiger: GVin Daniela RiefGRin Barbara Petrini
Protokoll der 15. Sitzung des Gemeinderates (1,32 MB) - .PDF
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