Protokoll der 18. Sitzung des Gemeinderates

23.05.2024

Reutte, am 12. Juni 2024


PROTOKOLL
der 18. öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES
am Donnerstag, den 23. Mai 2024, um 18:00 Uhr 
im Saal Gehrenspitze der Bezirkshauptmannschaft Reutte



Anwesende:
Bürgermeister Mag. (FHMag. Günter Salchner
1. Bgm. Stv Markus Illmer
2. Bgm. Stv Klaus Schimana 
GR Erik Alk
GRin Gizem Atak
GRin Margit Dablander
GR Klaus Eberle 
GR Bernhard Egger, BEd
GR Simon Grässle, B.A.
GRin Karin Huber 
GR Erol Karamollaoglu
GR Robert Pacher
GRin Barbara Petrini 
GVin Daniela Rief
GR Michael Schneider
GR Johann Wacker
GVin Andrea Weirather 
Ersatz-GRin Monika Burtscher für GR Klaus Weber
Ersatz-GR Peter Hartmann für GRin Daniela Weirather
AL Sebastian Weirather
Sandra Steinböck

Entschuldigt:
GR Klaus Weber
GRin Daniela Weirather

Schriftführer:
Sandra Steinböck

Beginn: 18.00 Uhr

TAGESORDNUNG


  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Vortrag über die Situation des Waldes durch den Vertreter der Bezirksforstinspektion, Herrn Dominik Bilgeri, MSc
  3. Kurzbericht des Bürgermeisters
  4. Beratung und Beschlussfassung zur Darlehensvergabe nach der durchgeführten Ausschreibung
  5. Empfehlung des Gemeindevorstandes
    5.1. Beratung und Beschlussfassung zur Geschäftsverteilung des Gemeinderats an den Stadtrat und den Bürgermeister gem. § 30 Abs.TGO
    5.2. Beratung und Beschlussfassung zur Außerkraftsetzung der Richtlinie zur Förderung der Wohnraumbeschaffung vom 25.06.2015, aufgrund der Vereinbarungskündigung der Kreditinstitute
  6. Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Wohnen
    6.1. Beratung und Beschlussfassung zur Abänderung der Wohnungsvergaberichtlinie
  7. Empfehlung des Bauausschusses
    7.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes
    7.1.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1561, Kög
    7.1.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Bahnhofstraße, Gst. 1101
    7.1.3. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Archbachstraße, Gst. 940/95
    7.2. Anträge zur Erlassung von Bebauungsplänen
    7.2.1. Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Archbachstraße, Gste. 940/95 und 940/6
  8. Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung des Außenauftritts der Stadtgemeinde Reutte
  9. Anträge, Anfragen und Allfälliges


ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Salchner begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die Vertreter der Presse.

Folgende Gemeinderäte*innen haben sich für heute entschuldigt und werden wie folgt vertreten:

  • Ersatz GRin Monika Burtscher für GR Klaus Weber
  • Ersatz GR Peter Hartmann für GRin Daniela Weirather

Abschließend stellt Bürgermeister Salchner die Beschlussfähigkeit fest und teilt die heutigen Protokollbeglaubiger GR Johann Wacker und Ersatz GRin Monika Burtscher mit.


ad TOP 2. Vortrag über die Situation des Waldes durch den Vertreter der Bezirksforstinspektion, Herrn Dominik Bilgeri, MSc

Bürgermeister Salchner begrüßt Herrn Dominik Bilgeri, MSc, Vertreter der Bezirksforstinspektion.

Er erklärt kurz, warum es zu diesem Tagesordnungspunkt kam:

Die letzte Sitzung der Forsttagsatzungskommission, die Diskussionen mit den Ausschussmitgliedern der Agrargemeinschaft Reutte und die vielen Gespräche mit unserem Waldaufseher und mit den Kollegen der Wildbach- und Lawinenverbauung haben ihn etwas nervös gemacht. Der Zustand des Waldes, hier betrifft es rund 5.000 ha, die unser Eigentum sind, ist besorgniserregend.

Der Bericht über die Jungwaldentwicklung bzw. Verjüngungsdynamik der verschiedenen Baumarten weist über weite Teile unseres Waldes aktuell einen hohen Handlungsbedarf aus, der sich insbesondere durch den Klimawandel noch weiter erhöht. Zukünftig haben wir mit einer Zunahme von Starkregen, Stürmen und längeren Trockenperioden zu rechnen.

Derzeit dominieren die Fichten sehr stark unsere Waldgesellschaften. Diese Baumart ist als Flachwurzler besonders anfällig für Windwurf, Trockenperioden stressen sie massiv, was sie anfällig auf einen Käferbefall macht.
Wir müssen unsere sehr stark Fichten dominierten Wälder umbauen in einen klimafitten Bergmischwald mit den Baumarten Tanne, Buche, Bergahorn, etc.

Wie die Situation im Detail aussieht und was wir tun können, bzw. müssen, wird uns Dominik Bilgeri nun anhand einer Präsentation näherbringen.

Die Präsentation ist diesem Protokoll anhängend.

Bürgermeister Salchner bedankt sich bei Dominik Bilgeri für den ausführlichen Vortrag und ergänzt, dass die Notwendigkeit eines Bestandsumbaus hin zu einem klimaresistenten Mischwald auch vom Tiroler Jägerverband bestätigt wird.

Ins gleiche Waldhorn bläst auch Christian Ihrenberger von der Wildbach- und Lawinenverbauung. Der Zustand des Waldes hat eine hohe Bedeutung auch für seine Schutzfunktion, sprich Retentionswirkung bei Starkregenereignissen bzw. Erosionsschutz. Unser Bürgermeister erinnert an die Problematik im Einzugsgebiet Zwieselbach, wo die Unternehmen Plansee und EWR AG betroffen sind. Beim Hochwasserereignis 1999 ist das Plansee Werk knapp an einer Katastrophe vorbeigerammt.

Wie erwähnt, sind wir von einem funktionsfähigen und klimafitten Bergmischwald weit entfernt, bedingt auch durch den hohen Wildbestand. Dieses Problem ist aber nur über den Grundeigentümer in den Griff zu bekommen.

Er bittet nun um Fragen an Dominik Bilgeri.

Robert Pacher
möchte wissen, ob man sagen kann, wieviel Wild im Wald lebt.

Dominik Bilgeri
Eine konkrete Zahl ist nicht bekannt und erfassbar. Er kann nur sagen, dass, wenn eine Tanne ungeschützt wächst, auch der Wildbestand passt.

GVin Andrea Weirather
Wer bestimmt, wer wie viel schießen darf?

Dominik Bilgeri
Die Jagdbehörde ist dafür zuständig.

GR Johann Wacker
Bedankt sich für die sehr gut erklärte Situation des Waldes. Er möchte in diesem Zuge wissen, wie das in Bayern läuft.

Dominik Bilgeri
Bayern hat per Gesetz Wald vor Wild gestellt (Lebensraum vor Trophäenjagd).

GR Johann Wacker
Wie berechnet man die Kosten für eine Eigenbewirtschaftung?

Dominik Bilgeri
In die Kalkulation müssen die Kosten für einen Berufsjäger, Dienstfahrzeuge, Futter, Abschüsse, Wildbret etc… eingerechnet werden. Generell ist eine Eigenbewirtschaftung mit hohen Kosten verbunden.

GRin Margit Dablander
Wie hoch ist der finanzielle Schaden durch den Verbiss? Würde es was bringen, wenn man das Wild nicht mehr füttert? Sie sieht ein großes Dilemma auf uns zukommen. 

Dominik Bilgeri
Dies lässt sich nicht beziffern. Ein Baum hat erst einen finanziellen Wert, wenn er alt ist.

GR Klaus Eberle
Wie ist der Zustand im restlichen Wald von Reutte?

Dominik Bilgeri
80 – 85% des restlichen Waldes schauen gleich aus.

2.Bgm. Stv. Klaus Schimana
Er fragt sich „Was ist uns wichtig?“ Ohne Wild gibt es keinen Wald.
Wäre es sinnvoll „Ruhezonen“ für das Wild einzurichten?

Dominik Bilgeri
Alles zusammen spielt hier eine große Rolle.
Rotwild ist ein Fluchttier und daher sind Ruhezonen sinnvoll und diese wurden auch bereits geschaffen.

2.Bgm. Stv. Klaus Schimana
Es gibt für die Zukunft nur drei Möglichkeiten

  • Verpachtung (bisherigen Pächter)
  • Neuverpachtung
  • Eigenbewirtschaftung

GR Erik Alk
Wie hoch sind die Kosten für eine Aufforstung?

Dominik Bilgeri
Hier muss man mit schleichenden Kosten bzw. Folgekosten rechnen. Im Durchschnitt kann man mit ca. 2,50 EUR / Pflanze rechnen.

GRin Margit Dablander
möchte nochmals auf die Frage zurückkommen, ob keine weitere Fütterung sinnvoll wäre?

Dominik Bilgeri
Rotwild: kommt auch ohne Fütterung aus. Als Futtermittel ist es besser, wenn man Heu verfüttert, da man sonst anderes Wild anlockt.
Rehwild: hier gibt es verschiedene Studien und Meinungen. Generell ist hier zu sagen, dass sich das Rehwild auf einem kleinen Platz bewegt und deshalb auch wenige zur Futterstelle gehen.

GRin Karin Huber
Sieht die derzeitige Situation des Waldes, als sehr problematisch an und in ihren Augen haben, hier die Behörden komplett versagt. Weiters geht es bei dieser Diskussion nur ums Geld.

Bürgermeister Salchner
Wir haben ein wildbiologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Bevor das Thema Jagd im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden kann, sind weitere Diskussions- und Entscheidungsgrundlagen erforderlich.

GR Johann Wacker
Wie steht die Agrargenossenschaft zu diesem Thema?

Bürgermeister Salchner
Wir stehen in einem sehr guten Austausch mit der Agrar Reutte und ich möchte hier betonen, dass alles was dem Wald gut tut, uns recht ist.
Er fasst die Fragestellungen abschließen zusammen:

  • Wo geht die Reise bedingt auch durch den Klimawandel hin?
  • Welche Szenarien für die Entwicklung der Wälder sind zu erwarten?
  • Was bleibt übrig durch den Verbiss?
  • Es geht vermehrt in Richtung Edellaubhölzer wie Bergahorn, Bergulme, Esche, Vogelkirsche, Walnuss, etc

Dominik Bilgeri
Es ist aus derzeitiger Sicht sehr schwer einzuschätzen, wie es wirklich kommen wird.
Allerdings ist der Handlungsbedarf mehr als gegeben.

Bürgermeister Salchner bedankt sich bei Dominik Bilgeri und leitet über zu seinem Kurzbericht.

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ad TOP 3. Kurzbericht des Bürgermeisters

Stadterhebung
Er verweist auf seine Begrüßung zur zu heutigen Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Reutte. Da kann sich der eine oder andere sicherlich die Frage stellen, ob er da etwas verpasst habe, da mit dem Gesetz vom 04. Mai 2024, der Marktgemeinde Reutte die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen wurde. 

Er verliest hierzu den Gesetzestext vom 03.05.2024:
§ 1 Der Marktgemeinde Reutte wird die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.
§ 2 Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Wir sind seit 4. Mai 2024 also eine Stadtgemeinde und dürfen auch diese Bezeichnung führen.

Wir bereiten aktuell die Umstellung von Marktgemeinde in Stadtgemeinde im Außenauftritt vor und wollen mit einem Festakt zur Stadterhebung am 19. Juli ab 17.00 Uhr dann offiziell den Startschuss für unser Auftreten als Stadtgemeinde geben. Die zwischenzeitliche Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ trotz des Landtagsbeschlusses ist laut Aussage des Landes ohne Rechtsfolge.

An der Gestaltung des Festakts und in weiterer Folge des ersten Stadtfestes am Samstag, den 20. Juli sowie des Bundesmusikfestes am Sonntag, den 21. Juli arbeiten wir ebenfalls sehr intensiv.

Für den Festakt zur Stadterhebung ist Folgendes geplant:
Um 17.00 Uhr startet ein Festumzug von der Südtiroler Apotheke über den Obermarkt bis zum Gemeindeamt. Dort gibt es einen landesüblichen Empfang, ein interreligiöses Gebet und die symbolische Überreichung der Stadt, die durch einen Vertreter des Landes Tirol durchgeführt wird.
Es sind alle Traditionsverbände und Vereine eingeladen, bei diesem Festumzug mitzumachen. Angeführt wird er von der Bürgermusikkapelle Reutte.

Anschließend marschiert man durch den Untermarkt weiter in Richtung Park. Dort wird es ein passendes Festprogramm mit der Bürgermusikkapelle Reutte, dem Männergesangsverein, dem Lech Groove Orchester, der Reuttener Heimatbühne, Albert Frei und einem Kinderchor sowie dem Kameraclub Reutte-Breitenwang geben. 

Die Moderation bei diesem Festprogramm wird dankenswerterweise von Manfred Storf übernommen.
Es ist ein Fest der Reuttener für die Reuttener, wir feiern uns also selbst und lassen unser Reutte zu diesem historischen Ereignis hochleben.

Reutte wird mit Blumen und Fahnen geschmückt werden. Wir hoffen auf ein gutes Wetter. Bei Schlechtwetter findet der Festakt in der Sporthalle statt.

Unser Bürgermeister lädt hierzu alle Gemeinderät*innen mit Begleitung als Ehrengäste ganz herzlich ein.
Er bedankt sich an dieser Stelle bei allen, die an der Konzeption und Gestaltung des Festaktes bis jetzt mitgewirkt haben, bezogen auf den Gemeinderat ein herzliches Danke an Margit Dablander und Peter Hartmann.

Verkehrsthemen

  • Ehrenbergstraße: Die Bauarbeiten sollen laut Information der Baufirma Ende Juni abgeschlossen sein. 2025 erfolgt dann noch das finale Auftragen einer neuen Asphaltdecke.
  • Weitere Verkehrsberuhigung im Untermarkt in Form eines temporären Fahrverbots bzw. einer Fußgängerzone
    Hier wurde bei der letzten Sitzung des Gemeindevorstands berichtet, dass der beauftrage Verkehrsplaner im Mai noch Zählungen macht und dann zeitnah sein Gutachten vorlegen wird, sodass in der Juni-Sitzung eine Entscheidung für den Sommer getroffen werden kann. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Einführung einer Begegnungszone nachweisbar bereits eine beruhigende Wirkung ausgelöst hat. 
    Es gibt allerdings den Wunsch nach einer weiteren Verkehrsberuhigung auf der einen Seite und nach dem Gegenteil auf der anderen Seite. Hier muss eine weise Entscheidung getroffen werden und man muss schauen, wie es rechtlich aussieht.
  • Franz-Linser-Weg: Diese Straße ist zu schmal für den Durchzugsverkehr bzw. vor allem für den Schwerverkehr, der hier von Ehenbichl kommend sich in Richtung Ehrenberg Straße bzw. Innsbrucker Straße bewegt. Vonseiten der Gemeinde sind bauliche  Maßnahmen geplant wie Ausweichbucht und ähnliches, sodass Fahrzeuge nicht mehr auf dem Gehsteig fahren können. Einige Anrainer haben einen Antrag auf 30 km/h-Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen von 7,5 t für die Kög und den Franz-Linser-Weg eingebracht, sowie auf Erlassung einer Einbahnstraße für den Franz-Linser-Weg. Es ist geplant, für die verkehrstechnischen Eingriffe zunächst ein Gutachten in Auftrag zu geben. Es ist klar, dass hier was gemacht werden muss, jedoch  Miteinbindung der Bezirkshauptmannschaft.
  • RegioFlink: Im August endet die einjährige Probephase für den Regioflink. Im Februar/März waren im Schnitt über 80 Buchungen pro Tag. Vor kurzem gab es zusammen mit beteiligten Bürgermeistern*innen eine Besprechung, bei der alle ganz klar für eine Fortführung gestimmt haben. Das heißt, dass auf weitere 4 Jahre verlängert wird.

Obermarkt
Hausintern wird derzeit eine Ist-Analyse gemacht. In Folge wird noch im Juni ein Termin für Anrainer und Betriebe koordiniert werden, bei dem entsprechende Anregungen und Wünsche aufgenommen werden, danach geht es in die Konzeption zur:

  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität insbesondere für Fußgänger etwa durch eine ansprechende Möblierung und Platzgestaltung (z.B. vor dem Modehaus Feucht, vor der Sparkasse) etc.
  • Erhöhung von Sicherheit und Komfort für Radfahrer 
  • Verbesserung des Ortsbildes und wo es möglich ist, eine weitere Entsiegelung, sodass sich die Bäume auch erhalten lassen. 
  • Im Idealfall Verbesserung der Barrierefreiheit

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind allerdings gegenüber dem Untermarkt eingeschränkt, da es sich beim Obermarkt um eine Landesstraße handelt und das Baubezirksamt mit eingebunden werden muss.

Winterbeleuchtung: Diese wird neugestaltet werden, da die alte Beleuchtung aus sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr tragbar ist. Nächste Woche wird dazu eine Ausschreibung erfolgen.

Reutte on Ice
Unter 27 Einreichungen wurde „Reutte on Ice“ nominiert für den diesjährigen Tirol Touristica Preis, zusammen mit zwei weiteren Projekten. Sieger ist jener, der am meisten Stimmen erhält. Voten kann man auf der Website der Tirol Werbung.

Abschließend noch eine aktuelle Info zum Sport:
Der SVR Zweigverein Fußball hat einen neuen Vorstand unter der Führung von Obmann Markus Müller und Obmann-Stv. Andreas Rumpf. Er gratuliert dem neuen Vorstand und bedankt sich an dieser Stelle für die Bereitschaft, den Verein zu führen und reicht zudem die Hand zur Kooperation. Er wünscht viel Erfolg in der Landesliga West und für die Nachwuchsarbeit, sowie viel Freude und Erfolg beim Aufbau einer große Fangemeinde.


ad TOP 4. Beratung und Beschlussfassung zur Darlehensvergabe nach der durchgeführten Ausschreibung

Er bittet diesen TO-Punkt zu vertagen und möchte dies nochmals dem Gemeindevorstand zuweisen, da nicht ausschreibungskonform angeboten wurde. Der Gemeinderat nimmt dies einhellig zur Kenntnis.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Reutte beschließt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.

-vertagt-


ad TOP 5. Empfehlung des Gemeindevorstandes

ad TOP 5.1. Beratung und Beschlussfassung zur Geschäftsverteilung des Gemeinderats an den Stadtrat und den Bürgermeister gem. § 30 Abs. 2 TGO

Bürgermeister Salchner, übergibt das Wort an AL Sebastian Weirather. Er erläutert anhand einer Projektion die Geschäftsverteilung des Gemeinderates an den Stadtrat.

Die wesentlichen Änderungen zur vorhergehende Geschäftsverteilung sind wie folgt:

  • Bezeichnungsänderung von Gemeindevorstand zu Stadtrat
  • Der Wortlaut im § 1 Abs. 1 wurde der Formulierung des §95 TGO angepasst.
  • Anpassung der Formulierung nach § 30 Abs. 1 lit. p TGO im § 1 Abs. 2 der Geschäftsverteilung

Die Verordnung ist diesem Protokoll anhängend.

2.Bgm. Stv. Klaus Schimana
Die vorliegenden Geschäftsverteilung geht auf das Jahr 2015 zurück. Ein Grund, warum der Gemeindevorstand mehr Kompetenz hat, ist der Komplexität der Verwaltung zu zuordnen. Er betont, dass er voll hinter dieser Änderung steht.

Bürgermeister Salchner
Betont hierzu, dass aber weiterhin maßgebliche Themen im Gemeinderat diskutiert werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Reutte beschließt, die vorliegende und dem Protokoll anhängende Geschäftsverteilung des Gemeinderates gemäß §§ 30 Abs. 2 und 95 Abs. 4 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO), LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 104/2023 sowie § 157 Tiroler Gemeindebeamtengesetz 2022 (GBG 2022), LGBl. Nr. 97/2022, zuletzt geändert durch LGBl. 90/2023; 

Anlage zu TOP 5.1 - Geschäftsverteilung des Gemeinderates.signiert.pdf herunterladen (0.17 MB)

-einstimmig-


ad TOP 5.2. Beratung und Beschlussfassung zur Außerkraftsetzung der Richtlinie zur Förderung der Wohnraumbeschaffung vom 25.06.2015, aufgrund der Vereinbarungskündigung der Kreditinstitute

Die Richtlinie wurde damals zur Unterstützung von Bürger*innen eingeführt. Hierbei konnten die Bürger*innen ein zinsloses Darlehen über max. EUR 7.200,00 auf 10 Jahre bei den teilnehmenden Banken erhalten. Die Ausfallhaftung übernahm ebenso die Gemeinde Reutte. Alle teilnehmenden Kreditinstitute haben der Gemeinde die Zinsvereinbarung gekündigt und daher ist diese Richtlinie ohne Grundlage und müsste durch den Gemeinderat aufgehoben werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Reutte beschließt die Außerkraftsetzung der Richtlinie zur Förderung der Wohnraumbeschaffung vom 25.06.2015, mit sofortiger Wirkung.

-einstimmig-


ad TOP 6. Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Wohnen

ad TOP 6.1. Beratung und Beschlussfassung zur Abänderung der Wohnungsvergaberichtlinie

Bürgermeister Salchner übergibt das Wort an GVin Andrea Weirather. Sie erklärt anhand einer Präsentation die Abänderungen.

GRin Margit Dablander
Bittet um den Zusatz „unentschuldigt bzw. unbegründet“ bei Punkt 5.

AL Sebastian Weirather
Wird dazu eine passende Formulierung finden und Punkt 5 ergänzen.

Der Gemeinderat nimmt dies einstimmig zur Kenntnis.

Die Wohnungsvergaberichtlinien sind dem Protokoll anhängend!

Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Reutte beschließt, die vorliegende und dem Protokoll anhängende Wohnungsvergaberichtlinie der Stadtgemeinde Reutte. 

Anlage zu TOP 6.1. - Wohnungsvergaberichtlinie.signiert.pdf herunterladen (0.23 MB)

-einstimmig-


ad TOP 7. Empfehlung des Bauausschusses

ad TOP 7.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes

ad TOP 7.1.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gst. 1561, Kög

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 23.05.2024 zu Tagesordnungspunkt 7.1.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 16.05.2024 mit der Planungsnummer 828-2024-00007, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 1561, KG Reutte durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen  Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung

Grundstück 1561 KG 86031 Reutte

rund 104 
von FL - Freiland § 41
in
W - Wohngebiet § 38 (1)

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.“ 

-einstimmig-


ad TOP 7.1.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Bahnhofstraße, Gst. 1101

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 23.05.2024 zu Tagesordnungspunkt 7.1.2. beschlossen, durch das von Barbist Architecture ausgearbeiteten Entwurf vom 14.05.2024 mit der Planungsnummer 828-2024-00009, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 1101, KG Reutte durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen. 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung

Grundstück 1101 KG 86031 Reutte

rund 2363 
von K - Kerngebiet § 40 (3)
in
SB-3 - Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb § 48, Festlegung der Höchstzahl der zulässigen Beherbergungsbetten und -räume [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 3, Festlegung Erläuterung: Beherbergungsgroßbetrieb mit Restaurant im EG mit mind. 100 Sitzplätzen, Skybar / Seminar im DG mit mind. 100 Sitzplätzen, max. Betten: 230, max. Beherbergungsgebäude :1, max. Betten: 230, max. Beherbergungsgebäude: 1

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

-einstimmig-


ad TOP 7.1.3. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Archbachstraße, Gst. 940/95

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 23.05.2024 zu Tagesordnungspunkt 7.1.3. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 23.05.2024 mit der Planungsnummer 828-2024-00008, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 940/95, KG Reutte durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen. 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung

Grundstück 940/95 KG 86031 Reutte

rund 2036 
von SPp - Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Parkplatz
in
W - Wohngebiet § 38 (1)

Festlegungen des Verlaufs geplanter Straßen und Verkehrswege

VPLÖ - Geplante örtliche Straße § 53.1 im Bereich des Grundstücks
940/95 KG 86031 Reutte (rund 151 )

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. 

-einstimmig-


ad TOP 7.2. Anträge zur Erlassung von Bebauungsplänen

ad TOP 7.2.1. Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Archbachstraße, Gste. 940/95 und 940/6

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 7.2.1. gem. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Planer Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 283 im Planungsbereich Archbachstraße, Gste. 940/95 und 940/6, beide KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-24015-01 vom 23.05.2024 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH vom 23.05.2024 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. 

-einstimmig-


ad TOP 8. Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung des Außenauftritts der Stadtgemeinde Reutte

Bürgermeister Salchner erläutert die Hintergründe anhand von Beispielen anderer Städte in Tirol und stellt das Logo für den Außenauftritt der Stadtgemeinde Reutte vor. Er möchte hier ein modernes Erscheinungsbild, im Sinne einer Stadtmarke, verfolgen.

1.Bgm. Stv. Klaus Schimana In der Gemeindevorstandssitzung wurde das Logo mit dem Wappen und statt Markt, Stadtgemeinde Reutte diskutiert, deshalb verwundert ihn nun dieses Logo ohne Wappen. Für ihn ein klares „No go“. Dominierend sollte das Wappen sein. Einen Außenauftritt ohne unser Wappen findet er nicht gut.
Für ihn ist auch komplett unverständlich, warum man eine Agentur für den Außenauftritt beauftragt hat.

Bürgermeister Salchner
Bezugnehmend auf mehrere Aussagen von Experten ist eine eigene graphische Verbindung von Reutte-Logo und dem Wappen nicht sinnvoll.

GR Erik Alk
Hat Bedenken, da die Marke vom TVB sei und dieser das Markenrecht habe. Wie sieht das rechtlich aus, wenn man uns die Marke entzieht? Hat der TVB das Recht dazu?

Bürgermeister Salchner
Bestätigt, dass man sich hier natürlich vertragsrechtlich absichern wird. 

GF vom TVB Ronald Petrini
Erklärt kurz aus seiner Sicht die Sinnhaftigkeit für diesen Außenauftritt und bestätigt hier, dass der Vorstand einstimmig zugestimmt hat, dass die Gemeinde das Reutte-Logo für den Außenauftritt der Stadtgemeinde Reutte verwenden darf.

GRin Gizem Atak
Findet die neue Version ansprechend und modern und meint, dass sich die Jugend mit diesem Logo besser identifizieren kann.

2.Bgm. Stv. Klaus Schimana
Betont nochmals, dass die Vorschläge in der Gemeindevorstandsitzung anders waren. Für ihn unverständlich, dass man das Wappen weglässt.

GRin Margit Dablander
Schließt sich der Meinung von GRin Gizem Atak an und meint, dass das Logo zeitgemäß sei.

GR Klaus Eberle
Man muss einen Unterschied machen zwischen Wappen und Logo. Es geht zu weit, dass man das Wappen hintenanstellt, das ein Merkmal für Reutte sei. Man habe auch versprochen, dass sich durch die Stadterhebung nichts ändert.

Bürgermeister Salchner
Es wird sich auch nichts für die Bevölkerung ändern und das war damals gemeint.

GRin Monika Burtscher
Die Jugend lernt in der Schule das Wappen und aus ihrer Sicht hat das Wappen auch mehr Aussagekraft.

GVin Daniela Rief
Ihr gefällt das Logo in Bezug auf die Stadt, aber das Wappen gehört dazu.

GR Erik Alk
Das Wappen bleibt weiterhin auf den Fahnen präsent. Er findet hier keinen Widerspruch in sich.

GR Robert Pacher gefällt die Erneuerung und Modernisierung. Er habe dies auch schon in Vereinen praktiziert und dies wurde immer mit Wohlwollen angenommen.

Bürgermeister Salchner
Er betont nochmals, dass der Versuch beides in einer Gruppe Stadtmarke und Hoheitszeichen zusammen zuführen nicht funktioniert. Er vertraut hier auch die unterschiedlichen Experten, die ihn da beraten haben.

GR Peter Hartmann
findet es gut, dass was „Neues“ kommt.

2.Bgm. Stv. Klaus Schimana
Im Gemeindevorstand wurde das Logo unter anderen mit Wappen vorgeschlagen, dies wurde nun nicht mit eingebunden.

GR Simon Grässle
Für ihn ein absolutes „No go“ wenn man das Wappen in enger graphischer Verbindung mit aufgenommen hätte. Aus fachlicher Sicht passt das nicht zusammen und wäre komplett daneben.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Reutte beschließt, unter der Berücksichtigung, dass das traditionelle Reutte-Wappen weiterhin im öffentlichen Raum sichtbar sein wird, im Außenauftritt eine Stadtmarke zu führen und hierfür das auch im Sinne einer Standortmarke entwickelte Reutte-Logo zu verwenden.

Anlage_zu_TOP_8.pdf herunterladen (0.83 MB)

-mehrheitlich beschlossen-
Ja 12 / Nein 5 / Enthaltung 2


ad TOP 9. Anträge, Anfragen und Allfälliges

GRin Margit Dablander
acht auf die Aktion „Reutte fährt Rad“ aufmerksam und würde sich freuen, wenn wieder einige mitmachen und Säckchen verteilen würden. Sie wird dazu ein Mail an alle rauslassen, wo man sich dann bei ihr melden kann.

GRin Margit Dablander
Möchte wissen, warum auf dem Prospekt „Red‘ ma übern Feara!“ der Punkt draufsteht, dass der Katzenberg in Vorbereitung sei?

Bürgermeister Salchner
Hier ist der Vollanschluss Nord für die Burgenwelt Ehrenberg gemeint. Im Zuge des Fernpass-Paketes möchte man dies umsetzen. Hier ist aber nichts in trockenen Tüchern, da es hier unter anderem auch das Einverständnis der Grundeigentümer benötigt.

GRin Barbara Petrini
Fragt nach wie es sein kann, dass seit dem Beschluss in der GR Sitzung vom 15.12.2022, bei der man über das Thema Kurzparkzone „Apotheke Südtirolerstraße“ hinsichtlich Radabstellanlagen gesprochen hat, bis heute nichts passiert ist.

Bürgermeister Salchner
Kann sich für die Verzögerung nur entschuldigen. Dies wird aber nun im Laufe der Neugestaltung Obermarkt in Angriff genommen werden.

Bürgermeister Salchner bedankt sich für die konstruktive Sitzung und schließt diese.

Ende: 21.14 Uhr


Die Schriftführerin: Sandra Steinböck

Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Mag. (FH) Mag. Günter Salchner

Die weiteren Protokollunterfertiger: 
GR Johann Wacker
Ersatz-GRin Monika Burtscher

Protokoll der 18. Sitzung des Gemeinderates (10,02 MB) - .PDF

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