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Auszug aus der Plakatierverordnung:
§ 1 Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken darf innerhalb des Ortsgebietes der Marktgemeinde Reutte nur an den Nachstehend genanten öffentlichen Plätzen an den Flächen erfolgen, die offensichtlich zum Anschlagen von Druckwerken bestimmt sind (Litfaßsäulen und Großwerbeflächen).
1. Standorte von Litfaßsäulen:
a) Säule beim Haus Untermarkt 30b) Säule beim Europahausc) Säule beim Vorplatz Bezirksgericht Reutted) Säule Isserplatze) Säule Obermarkt Speckbacherhaus, Lebenshilfe Cafef) Säule Mühler Straße Bereich Veranstaltungsplatz