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29.05.2024
(genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.04.2022geändert gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 23.05.2024)
Ziel und Zweck dieser Richtlinie ist es, die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen, sowie von Wohnungen, bei denen der Stadtgemeinde Reutte ein Vergaberecht eingeräumt wurde, in einem einheitlichen Verfahren und nach objektiven und sozialen Gesichtspunkten, im Sinne einer transparenten und fairen Vergabepolitik, abzuwickeln. Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung einer Wohnung durch die Stadtgemeinde Reutte besteht nicht.
Diese Richtlinie findet auf alle zu vermietenden Wohnungen (einschließlich sogenannter Mietkaufwohnungen) Anwendung, die der Stadtgemeinde Reutte gehören bzw. für welche die Stadtgemeinde Reutte ein Verfügungs-, Vergabe- oder Vorschlagsrecht besitzt.
Ausgenommen von oben genannter Regelung sind Personen, deren Tätigkeit für die Stadtgemeinde Reutte von öffentlichem Interesse ist.
Ausgeschlossen von der Vormerkung bzw. Wohnungsvergabe sind Personen
Für den Gemeinderat
Mag. (FH) Mag. Günter SalchnerBürgermeister
Wohnungsvergaberichtlinie (233 KB) - .PDF