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Bei einer Insolvenz bzw. einem Konkurs wird ein Masseverwalter eingesetzt, um den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Restvermögen zu gewährleisten. Dabei wird in erster Linie das vorhandene Vermögen erfasst und weiter verwaltet, bis es in vereinbartem Ausmaß den jeweiligen Gläubigern zufließt.
https://kommunal.at/glossar/masseverwalter
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