Litfaßsäulen

Auszug aus der Plakatierverordnung:

§ 1 Das Anschlagen (Plakatieren) von Druckwerken darf innerhalb des Ortsgebietes der Marktgemeinde Reutte nur an den Nachstehend genanten öffentlichen Plätzen an den Flächen erfolgen, die offensichtlich zum Anschlagen von Druckwerken bestimmt sind (Litfaßsäulen und Großwerbeflächen).

1. Standorte von Litfaßsäulen:

a) Säule beim Haus Untermarkt 30
b) Säule beim Europahaus
c) Säule beim Vorplatz Bezirksgericht Reutte
d) Säule Isserplatz
e) Säule Obermarkt Speckbacherhaus, Lebenshilfe Cafe
f) Säule Mühler Straße Bereich Veranstaltungsplatz

Plan Litfaßsäulen 

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