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Die Koordinierungsstelle Ausbildung bis 18 koordiniert Projekte im Bereich Übergang Schule-Beruf und setzt das Ausbildungspflichtgesetz um. Dieses Gesetz betrifft alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Jugendliche, welche die Ausbildungspflicht nicht erfüllen, werden von der KOST Tirol zu einem passenden Unterstützungsangebot hingeführt.
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