Protokoll der 12. Sitzung des Gemeinderates

14.09.2023

Reutte, am 22. November 2023


PROTOKOLL
der 12. öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES
am Donnerstag, den 14. September 2023, um 18:00 Uhr
im Saal Gehrenspitze der Bezirkshauptmannschaft Reutte



Anwesende:
Bürgermeister Mag. (FH) Mag. Günter Salchner
2. Bgm. Stv Klaus Schimana
GR Erik Alk
GRin Gizem Atak
GR Klaus Eberle
GR Bernhard Egger, BEd
GR Simon Grässle, B.A.
GRin Karin Huber
GR Erol Karamollaoglu
GR Robert Pacher
GRin Barbara Petrini
GR Michael Schneider
GR Johann Wacker
GR Klaus Weber
GVin Andrea Weirather
Ersatz-GR Peter Hartmann f. GRin Daniela Weirather
Ersatz-GRin Katrin Santer-Astl für 1. Bgm. Stv. Markus Illmer
Ersatz-GR Dr. Dietmar Scheidle für GRin Margit Dablander
AL Sebastian Weirather 

Entschuldigt:
1. Bgm. Stv Markus Illmer
GRin Margit Dablander
GRin Daniela Weirather 


Schriftführer:
Sebastian Weirather 

Beginn: 18.00 Uhr

TAGESORDNUNG


  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Situationsbericht zum Seniorenzentrum Haus zum guten Hirten durch die kollegiale Führung
  3. Kurzbericht des Bürgermeisters
  4. Empfehlung des Gemeindevorstandes
    4.1.   Beratung und Beschlussfassung zur Projektbeteiligung Radwegeanbindung Reutte - Plansee / Erneuerung Seespitzbrücke
  5. Tiroler Gemeindeverband
    5.1.   Beratschlagung zur Neustrukturierung des Tiroler Gemeindeverbandes, insbesondere zum Wahlvorschlag des Präsidiums
    5.2.   Beratung und Beschlussfassung zur außerordentlichen Erhöhung des Mitgliedsbeitrags zum Tiroler Gemeindeverband für die Jahre 2023 und 2024
  6. Empfehlung des Bauausschusses
    6.1.    Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung einer Fahrradstraße nach § 67 StVO im Lärchenweg
    6.2.    Änderung des Flächenwidmungsplanes
    6.2.1.   Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Dr.-Ing.-Paul-Schwarzkopf-Straße, Gst. 944/16
    6.2.2.   Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Planseestraße, Gst. 1771/1
  7. Anträge, Anfragen und Allfälliges


ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Salchner begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die Vertreter der Presse.

Folgende Gemeinderäte*innen haben sich für heute entschuldigt und werden wie folgt vertreten:

  • Ersatz-GRin Katrin Santer-Astl für Bgm. Stv. Markus Illmer
  • Ersatz-GR Dr. Dietmar Scheidle für GRin Margit Dablander
  • Ersatz-GR Peter Hartmann für GRin Daniela Weirather

Abschließend stellt Bürgermeister Salchner die Beschlussfähigkeit fest.

Als Protokollbeglaubiger für die heutige Sitzung werden Hr. GR Egger und GR Grässle vom Bürgermeister genannt.


ad TOP 2. Situationsbericht zum Seniorenzentrum Haus zum guten Hirten durch die kollegiale Führung

Bürgermeister Salchner begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die neue kollegiale Führung des Seniorenzentrums.

Seit 01.08.2023 ist Sarah Friedle Pflegedienstleiterin und Hr. Wolfgang Broll hat die Heimleitung seit 01.10.2022 inne. Für den Bürgermeister ist es schon längst überfällig, dass das Haus zum guten Hirten und die neue kollegiale Führung dem Gemeinderat vorgestellt wird. Der Situationsbericht zum Seniorenzentrum soll in den folgenden Jahren zur Routine werden.

Vorerst stellt sich der Heimleiter, Herr Broll, vor und berichtet zu folgenden Themen:

  • Der neue Rollstuhltransporter für die Tagespflege ist geliefert und bereits im Einsatz.
  • Das Seniorenzentrum in Reutte ist ein bezirksweites Pflegeheim und beherbergt viele Bewohner*innen aus weiteren Gemeinden. Derzeit sind 40 % der Betten von Reuttener Bürger*innen belegt.
  • Zur „Bettensperre“ stellt er klar, dass es keinen allgemeinen Aufnahmestopp im Seniorenzentrum gab, nur diverse Betten nicht nachbesetzt wurden, da diese an den damaligen Mitarbeiter*innenstand angepasst wurden. Durch diese Maßnahme konnten die angesammelten Überstunden abgebaut und die Mitarbeitenden entlastet werden.
  • Seit 01.10.2022 bis heute erfolgten grundsätzlich 47 Aufnahmen und 11 davon waren Langzeitpflegeplätze.
  • Zu den allgemeinen Wartezeiten auf einen Heimplatz berichtet der Heimleiter, dass sie derzeit durchschnittlich zwei Jahre umfassen. Hiermit liegt man im österreichischen Schnitt.
  • Weitere durchschnittliche Zahlen, wie die Pflegestufen mit 4,76, das Alter von 84 und die 3,9-jährige Verweildauer werden vom Heimleiter erwähnt. Die älteste Person im Heim ist stattliche 99 Jahre alt.
  • Heimkontrollen
    Die Überprüfungen eines Pflegeheimes sind regelmäßig und so auch beim Seniorenzentrum. Am 07.12.2022 wurde die Einrichtung von der Volksanwaltschaft überprüft. Diese Überprüfung ist jährlich und hat ihren Fokus auf die Einhaltung der allgemeinen Vorgaben zu den freiheitsbeschränkenden Maßnahmen der Bewohner*innen. Die Volksanwaltschaft tritt hierbei nationale Präventionsstelle zum Schutz der Menschrechte auf (OPCAT - Optional Protocol to the Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment). Das Prüfungsergebnis war sehr positiv und von der Volksanwaltschaft wurden besonders die modernen Dienstformen und das Wohlbefinden der Bewohner*innen hervorgehoben. Zudem wurden wir hinsichtlich der aktiven Sterbehilfe, nach dem Sterbeverfügungsgesetz 2022, beraten.
    Die zweite Prüfung war umfangreicher und wurde von der Aufsichtsbehörde, dem Land Tirol, durchgeführt. Die sogenannte „Heimeinschau“ erfolgte im März 2023. Die letzte Heimeinschau wurde vor rund 5 Jahren durchgeführt.
    Der Zubau mit 26 neuen stationären Betten wird voraussichtlich mit Ende des ersten Quartals abgeschlossen werden.
  • Der zur Belegung/Betreuung der neuen Betten benötigte Personalstand konnte noch nicht erreicht werden und hierzu fehlen noch 10,87 Vollzeitäquivalente. Der Personalstand konnte allerdings bereits seit 01.10.2022 um 4,59 VZÄ gesteigert werden.

Abschließend bedankt sich der Heimleiter für das entgegengebrachte Vertrauen und gibt das Wort an die Pflegedienstleiterin weiter.

Vorerst stellt sich die neue Pflegedienstleiterin dem Gemeinderat vor und informiert über folgende Punkte:

  • In Zusammenarbeit mit dem Campus Gesundheit Reutte betreuen wir gemeinsam alle Auszubildenden auf dem Weg in den Pflegeberuf. Es ist eine der wichtigsten Recruiting-Maßnahmen, um neue Kräfte für unser Haus zu gewinnen.
    In diesem Zusammenhang erwähnt die Pflegedienstleiterin, dass ab Oktober drei Pflegestarter in den Pflegeberuf hineinschnuppern können. Die Fünfzehnjährigen können hierdurch den ersten Kontakt zu unseren Bewohnern*innen knüpfen.
  • Die AMG-Pflegestiftung ermöglicht Quereinsteiger*innen im zweiten Bildungsweg einen Pflegeberuf zu erlernen. Sechs Personen werden derzeit von uns hierüber unterstützt. Weitere vier Personen werden über die Pflegestiftung im neuen Jahr am Campus Gesundheit ihre Ausbildung beginnen.
  • Das „Spanierprojekt“ wird fortgesetzt und wir werden vier Spanier*innen bei ihrem Weg zur Ausbildung begleiten. Der Start ist mit November 2023 geplant.
  • Betriebstagesstätte
    Seit Montag dieser Woche ist die Betriebstageselterneinrichtung geöffnet. Hierdurch können die Mitarbeitenden flexibler arbeiten und werden auch entlastet. Hierzu spricht sie den Dank an die Marktgemeinde Reutte aus.
  • Für die Förderung der betrieblichen Gesundheit werden wieder Pilates- und Rückenfitkurse angeboten. Über die Dachmarke „Who Cares“ werden noch weitere Kurse für die Mitarbeiter*innen aller Pflegeeinrichtungen angeboten.
  • Aktivitäten
    Neben der qualitativen Pflege steht auch die Lebensqualität der Bewohner*innen im Mittelpunkt. Hierzu wurde eine eigene Mitarbeiterin angestellt. Sie kümmert sich ausschließlich um die Organisation und Abwicklung aller Ausflüge und Feste im Haus zum guten Hirten.

Bürgermeister Salchner bedankt sich bei der kollegialen Führung und bittet den Gemeinderat um seine Fragen.

Der Gemeinderat erörtert, zusammen mit der kollegialen Führung, den sensiblen Bereich der Anmeldung und Aufnahme von Bewohner*innen. Weiters wird die Anlehnung an die Eden-Philosophie, wie auch der Personalmangel diskutiert.


ad TOP 3. Kurzbericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Salchner berichtet über folgende Themen.

Ordensschwestern aus Indien

Ergänzend zum Situationsbericht der kollegialen Führung, informiert der Bürgermeister, dass indische Ordensschwestern in das Kloster in Reutte einziehen werden. Die Karmelitinnen aus dem Bundesstaat Kerala sind allesamt ausgebildete Pflegerinnen. Derzeit wird intensiv versucht, diesen Ordensschwestern einen Aufenthaltstitel zu verschaffen. Die Anerkennung ihrer Ausbildungen ist allerdings höchst komplex. Vorerst sollen sie in einer gemeindeeigenen Wohnung untergebracht werden, da die Sanierung des Klosters noch Zeit in Anspruch nehmen wird. Sobald der Aufenthaltstitel erworben wurde, können die Schwestern bei der Marktgemeinde Reutte im Seniorenzentrum als Pflegekräfte beginnen.

Ansuchen für eine dritte Apotheke in Reutte

Das Ansuchen wurde positiv im Gemeindevorstand diskutiert. Von einer Ansiedelung einer weiteren Apotheke würde Reutte nur profitieren. Von der Gemeinde Wängle wird die Ansiedlung auch positiv gesehen.

Aktuelles zur Kinderbetreuung

  • Der bedarfsorientierte Mittagstisch ist in beiden Volksschulen installiert worden.
  • Eine zweite Hortgruppe im Josefsheim hat eröffnet und damit können gesamt 40 Kinder betreut werden.
  • Die Erweiterung der Kinderkrippe im Josefsheim wird 2023/24 geprüft und bestenfalls umgesetzt.
  • Ein weiteres Ziel ist die Einführung einer adäquaten Sommerbetreuung für Volksschulkinder

Verkehrsangelegenheiten

  • Das Verkehrsgutachten zur Fußgängerzone ist in Auftrag gegeben worden und wird Ende 2023 bzw. Anfang 2024 vorliegen.
  • Die Zebrastreifen für die Zeillerstraße, Thermenstraße, Allgäuerstraße und Untermarkt werden geprüft.
  • Aktion „Fußweg ist Schulweg“ startet wieder.
  • Die Piktogramme für die Schulstraße werden aufgebracht.
  • Für die Busverbindung Reutte – Oberau wurden über 400 Freifahrtscheine ausgegeben.
  • RegioFlink (Anrufsammeltaxi) ist erfolgreich gestartet.
  • Das Drei-Tannenstadion und die Sporthalle sind erstmals ordentlich ausgeschildert.

Burgbeleuchtung - Ehrenberg

Die bisherige Objektbeleuchtung wird von einer kostengünstigeren Konturenbeleuchtung abgelöst. Hiermit wird auch die Lichtverschmutzung verringert. Die Gemeinde Breitenwang prüft eine ähnliche Beleuchtung für das Fort Claudia.

Die Sanierung der Tennishalle ist für 2024 über die RKB geplant. Das Investitionsvolumen beträgt sich auf rund Mio. 1,5 Euro.

Abschließend informiert der Bürgermeister über Termine und Veranstaltungen.

Zum Bericht des Bürgermeisters werden keine Fragen gestellt.


ad TOP 4. Empfehlung des Gemeindevorstandes 

ad TOP 4.1. Beratung und Beschlussfassung zur Projektbeteiligung Radwegeanbindung Reutte - Plansee / Erneuerung Seespitzbrücke

Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Breitenwang hat mit dem Planseebus bereits eine neue Dimension erreicht. Die interkommunale Zusammenarbeit soll in derselben Qualität weitergehen.
Ausgangspunkt für das Projekt war die desolate Seespitzbrücke. Mit einem regionalen Radwegekonzept konnte die Brücke sinnvoll für Fuß- und Radverkehr vorgesehen werden. Mit diesem beispiellosen Projekt zusammen mit Breitenwang und dem TVB ist das Naherholungsgebiet Plansee noch besser für die Bürger*innen erreichbar.
Für die Präsentation der Brücke übergibt Bürgermeister Salchner an DI Nessler und Ing. Gundolf vom EWR.

Nach der Präsentation werden vom Gemeinderat die Positionierung der Brücke und deren Anbindung zur Planseestraße hinterfragt, sowie auch die Überdachung.

Bürgermeister Salchner nimmt diese Verbesserungen auf und bittet um Beschlussfassung.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt das vorgelegte Projekt zur Radwegeanbindung Plansee inklusive des Ausbaus und der Sanierung der Seespitzbrücke mit der Gemeinde Breitenwang und dem TVB Reutte mit maximal EUR 185.000,00 zu unterstützen. Die vorbehaltliche Zustimmung der Marktgemeinde Reutte wird an die zugesagte Förderquote über 65 % des Landes Tirol, die infrastrukturelle Verbesserung der Gegebenheiten im Naherholungsgebiet „Plansee“ für die Bevölkerung von Reutte in gleicher Weise wie für jene in Breitenwang.

-einstimmig-


ad TOP 5. Tiroler Gemeindeverband  

Vorerst informiert der Bürgermeister über die allgemeinen Hintergründe zum Tiroler Gemeindeverband. Er hebt allerdings hervor, dass diese folgenden Informationen einerseits aus dem Schreiben des Tiroler Gemeindeverbandes (TGV) bzw.  Medienberichten stammen. 

Die GemNova GmbH wurde 2010 als Einkaufsplattform durch den TGV gegründet. Von Anfang an stand die Firma auf wirtschaftlich sehr schwachen und wackeligen Beinen. Vor allem das rasante wirtschaftliche und organisatorische Wachstum, das offensive Abwerben von Mitarbeitenden aus Landesgesellschaften etc. verschlimmerte noch die Lage. Weiters das „Hineindrängen“ in alle möglichen gewerberechtlichen Bereiche, wurde in der Vergangenheit auch von der Wirtschaftskammer und anderen Berufsverbänden stark kritisiert.  
Für Außenstehende war das fulminante Wachstum immer schon Anlass für Misstrauen. Die GemNova Dienstleistungs-GmbH hat 4,9 Mio. EUR Schulden und ein negatives Eigenkapital von 1 - 0,7 Mio. EUR, in Summe Außenstände von rund 8 Mio. EUR, später war plötzlich die Rede von 10. Mio. EUR.

Bereits 2010 und 2011 wurde die GemNova vom TGV mit EUR 450.000,00 unterstützt. Im Jahr 2012 flossen weitere EUR 320.000,00, aus GAF-Mitteln über die Gemeinde Sölden, an die GemNova. Ein weiterer Zuschuss erfolgte vom Land Tirol über EUR 950.000,00 mit dem Regierungsbeschluss „Mehrkosten Schulerhalter“.  Bereits 2017 konnte die GemNova die Gehälter nicht mehr bezahlen, daraufhin gab der VGV eine Patronatserklärung gegenüber der Tiroler Sparkasse ab.
Hierrüber wurden die Vorstandsmitglieder erst im Nachhinein informiert. Konsequenz wurde keine gezogen. Die wirtschaftliche Situation hat sich bis heute weiter zugespitzt.
Der 2012 eingerichtete Lenkungsausschuss tagte nur selten und bekam keine Infos von der Geschäftsleitung. Insgesamt liegen nur vier Protokolle vor. Der Beschluss zur Einrichtung eines Aufsichtsrats im Jahr 2020, wurde bis heute nicht umgesetzt.
Immer wieder erfolgte Kritik an mangelnder Info, über Jahre gab es keine Vorstandsbeschlüsse, also auch nicht hinsichtlich des Vorlegens von Bilanzen durch die Geschäftsleitung.
2017 unterschrieb Präsident Schöpf eigenmächtige einen hoch dotierten Geschäftsführervertrag von ca. EUR 240.000,00 Bruttojahresgehalt, ohne Vorstandsbeschluss und der verpflichtenden gemeinsamen Zeichnung der Vizepräsidenten. 

Zudem hat die Geschäftsführung einen Kontokorrentkredit bei der RLB in Höhe von 2,2 Mio. EUR aufgenommen und die Haftungsübernahme durch die Muttergesellschaft allein unterzeichnet, obwohl im Gesellschaftervertrag nur bis zu EUR 30.000,00 Befugnis eingeräumt wurde. Bürgermeister Salchner hinterfragt hierzu auch die Verantwortung der Bank.

GemNova ist mittlerweile insolvent und die Gesellschafterin, der TGV, steht stark in Bedrängnis. Nunmehr sind kurzfristig 2,9 Mio. EUR notwendig, diese Summe ergibt sich aus den Patronatserklärungen, den Rechtsanwaltskosten und den übernommenen Haftungen. Das Damoklesschwert sind die vom Masseverwalter angemerkten Haftungsansprüche gegenüber dem TGV von rund 4 - 5 Mio. EUR. Dies wird begründet durch die mögliche Durchgriffshaftungen, der Einlagenrückgewähr und der direkten Einflussnahme auf die Geschäftsführung.
Im „worst case“ sind rund 10 Mio. EUR von den Gemeinden zu zahlen.
Beim Gemeindetag am 19.9. in Zirl will man von uns eine Entscheidung zur Neuwahl des Präsidiums und der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für 2023 und 2024. Vor ca. zwei Wochen konnte die geplante Online-Veranstaltung technisch nicht durchgeführt werden. Als Ersatz für eine umfassende Information wurde ein Schreiben der designierten Präsidiumsmitglieder versandt. Die zentrale Frage ist, ob wir den TGV als Rechtsberatungs- und Interessensvertretungsstelle benötigen.


ad TOP 5.1. Beratschlagung zur Neustrukturierung des Tiroler Gemeindeverbandes, insbesondere zum Wahlvorschlag des Präsidiums

Der TGV wurde 1947 gegründet und die Zusammensetzung bzw. die Wahl des Vorstandes hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht verändert.

Bürgermeister Salchner verliest hierzu die zugehörigen Paragrafen aus der Vereinssatzung: 

§9 Der Verbandsvorstand

,,Die Aufteilung der für die politischen Bezirke ermittelten Vorstandssitze auf die wahlwerbenden Parteien (Wählergruppen) hat bezirksweise nach dem Grundsatz der Verhältniswahl nach Maßgabe der von den wahlwerbenden Parteien (Wählergruppen) bei der Gemeinderatswahl erreichten Mandate zu erfolgen. Grundlage für die so auf die Wählergruppen aufzuteilenden Vorstandssitze ist die von den politischen Parteien erfolgte Zuordnung der Mandate."

§10 Das Präsidium

„Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und drei Vizepräsidenten und dem Landesgeschäftsführer; wobei zwei Vizepräsidenten der stärksten um Verbandsvorstand vertretenen Parteien und ein Vizepräsident der zweitstärksten im Verbandsvorstand vertretenen Parteien zukommen.“ 

Aus dieser hat die ÖVP, neben dem Präsidenten, zwei weitere Sitze und die SPÖ einen weiteren. 

Diese Vorgehensweise ist, aufgrund vieler „unabhängigen Gemeinderatslisten“ nicht mehr zeitgemäß.

Der Wahlvorschlag, Karl-Josef Schubert (Vomp), und seinen Stellvertretern Daniela Kampfl (Mils), Florian Klotz (Holzgau) und Benedikt Lentsch (Zams), bis vor kurzem Bgm. Öfner aus Zirl, wurde ohne Diskussion durch Vorstand durchgewunken. 

Bürgermeister Salchner sieht insbesondere den vorgeschlagenen Präsidenten als sehr kritisch, da Hr. Schubert ein Mitglied des Lenkungsausschusses der GemNova war.

Weiters führt der designierte Präsident in seinem Schreiben an, dass der TGV auf soliden Beinen steht und ein gerichtliches Sanierungsverfahren keine gute Idee sei.

Bürgermeister Salchner bittet um Diskussion.

Der Gemeinderat debattierte über den Sachverhalt, Erhalt oder gerichtliches Sanierungsverfahren vom TGV:

  • Handlungsfähigkeit des TGV soll erhalten bleiben.
  • Neuorganisation des TGV notwendig – zeitgemäße Vereinsstrukturen vorsehen.
  • Genaue Aufklärung und Informationen an die Gemeinden fehlen – qualifizierte Entscheidungsgrundlage fehlt daher.
  • Vorerst Vereinsguthaben verbrauchen und erst danach die Gemeinden zur Kasse bitten.
  • Die Verursacher sollen zur Verantwortung gezogen werden.

Bürgermeister Salchner dankt dem Gemeinderat für die Anregungen und wird diese zur Hauptversammlung mitnehmen.


ad TOP 5.2. Beratung und Beschlussfassung zur außerordentlichen Erhöhung des Mitgliedsbeitrags zum Tiroler Gemeindeverband für die Jahre 2023 und 2024

Wie bereits vorweg informiert, benötigt der TGV zur Deckung von 2,9 Mio. EUR eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags. Der TGV hat allerdings noch ein Vereinsvermögen von rund 3,4 Mio. EUR, obwohl davon nur ein Teil sofort verfügbar ist.

Zudem erwähnt der Bürgermeister die Organwalterhaftung aus dem Vereinsgesetz, die beim Präsidenten schlagend sein wird, da er dies nicht unentgeltlich gemacht hat. Dies muss noch geklärt werden. Weiters ist fraglich, ob das Land Tirol nicht auch den TGV retten bzw. ihn subventionieren wird.
Es fehlen schlichtweg die Informationen und daher kann keine solide Entscheidung getroffen werden. 

Der Gemeinderat stimmt, über mehrere Wortmeldungen, dem Bürgermeister Salchner zu und es wird folgender Beschlussvorschlag formuliert bzw. zur Beschlussfassung verlesen:

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte bekennt sich klar zur Notwendigkeit einer Interessensvertretung der Gemeinden. Aufgrund der spärlichen Informationslage zur rechtlichen und finanziellen Situation des Tiroler Gemeindeverbandes sieht sich der Gemeinderat außerstande, der vorgeschlagenen rückwirkenden Erhöhung des Mitgliedsbeitrages über EUR 2,00 pro Einwohner zuzustimmen.
Vorerst soll das Vereinsvermögen, sowie eine etwaige Organwalterhaftung nach § 24 des Vereinsgesetzes 2002, zur Bedienung der offenen Forderungen herangezogen werden. In der Zwischenzeit sollen alle Fakten erhoben und transparent an die Gemeinden kommuniziert werden. Auf dieser Basis soll über die Zukunft des Tiroler Gemeindeverbandes entschieden werden (gerichtliches Sanierungsverfahren, Insolvenz und Neugründung, Weiterführung mit Neuorganisation). 

-einstimmig-


ad TOP 6. Empfehlung des Bauausschusses

Bürgermeister Salchner übergibt das Wort an den Obmann des Bauausschusses GR Wacker.

ad TOP 6.1. Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung einer Fahrradstraße nach § 67 StVO im Lärchenweg

Bürgermeister Salchner übergibt das Wort an den Obmann des Bauausschusses.

GR Wacker merkt vorab an, dass die Empfehlung mehrheitlich erfolgt ist und bittet den Bauamtsleiter um Präsentation der Verordnung. 

Anhand einer Präsentation wird dem Gemeinderat die Verordnung nähergebracht. Die benötigen Verkehrsbeschränkungen werden über die Bezirkshauptmannschaft verordnet.

Der Obmann bittet um Diskussion.

Bgm. Stv. Schimana hält fest, dass die Fahrradstraße bereits intensiv und kontrovers im Bauausschuss diskutiert wurde. Seine Fraktion wird dieser Verordnung nicht zustimmen, da:

  • der Verkehr auf die überlastete Lindenstraße verlagert wird,
  • das Risiko zunehmen wird, wenn die Fahrradfahrer auf den Anrainerverkehr treffen werden,
  • derartige Straßenzüge öfters existieren und wir können nicht überall Fahrradstraßen verordnen. Als Beispiel nennt der die Augasse

Er bittet den Gemeinderat dies ganzheitlich zu sehen und der Verordnung nicht zuzustimmen.

Mitglieder des Gemeinderats diskutieren den vorliegenden Entwurf zur Fahrradstraße. Insbesondere soll der Anrainerverkehr der umliegenden Straße nicht von der Verordnung ausgenommen werden. Zudem sehen die Gemeinderäte*innen die Beschilderung als kritisch an. 

Danach wird wie folgt beschlossen:

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, aufgrund § 94d Z. 8b und § 67 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. 90/2023, die vorliegende Verordnung zur Fahrradstraße im Lärchenweg nach der Anlage zum Originalprotokoll.

Verordnung Fahrradstraße Lärchenweg (als pdf-Dokument 3,36 MB herunterladen)

-mehrheitlich beschlossen-
Ja 12  Nein 7  

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt dem Anrainerverkehr der gesamte Knittelstraße kein Durchfahrtsrecht in der Fahrradstraße Lärchenweg, zu gewähren. Sohin entfällt der § 1 Abs. 2 der Verordnung einer Fahrradstraße im Lärchenweg. 

-mehrheitlich abgelehnt-
Nein 12  Enthaltungen 7


ad TOP 6.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes

ad TOP 6.2.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Dr.-Ing.-Paul-Schwarzkopf-Straße, Gst. 944/16

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 14.09.2023 zu Tagesordnungspunkt 6.2.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 12.09.2023, mit der Planungsnummer 828-2023-00005, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 944/16, KG Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 20.09.2023 bis einschließlich 18.10.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

Umwidmung
 
Grundstück 944/16 KG 86031 Reutte
 
rund 0,1
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

-einstimmig-


ad TOP 6.2.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Planseestraße, Gst. 1771/1

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 14.09.2023 zu Tagesordnungspunkt 6.2.2. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 12.09.2023, mit der Planungsnummer 828-2023-00006, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 1771/1, KG Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 20.09.2023 bis einschließlich 18.10.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

Umwidmung

Grundstück 1771/1 KG 86031 Reutte

rund 33
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1) mit zeitlicher Befristung § 37a (1), Festlegung Zähler: 2

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

-einstimmig-


ad TOP 7. Anträge, Anfragen und Allfälliges

GR Weber bedankt sich beim Bauhof für die gelungene Arbeiten beim Sportplatz. 

GR Eberle lädt alle Mitglieder des Gemeinderates zur „Wallfahrt Ettal“ ein. 

Abschließend bedankt sich Bürgermeister Salchner für die regen Austausch und schließt die Sitzung.


Ende: 21:45 Uhr


Der Schriftführer: Sebastian Weirather

Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Mag. (FH) Mag. Günter Salchner

Die weiteren Protokollunterfertiger:

GR Bernhard Egger BEd

GR Simon Grässle B.A.

Protokoll der 12. Sitzung des Gemeinderates (272 KB) - .PDF

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