Protokoll der 30. Sitzung des Gemeinderates

30.04.2020

Reutte, am 08. Juni 2020

PROTOKOLL
der 30. nicht öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES
am Donnerstag, den 30. April 2020, um 18:00 Uhr

im Saal „Hüttenmühle„ im Betriebsgebäude der EWR AG, 2. Stock


Anwesende:

Bürgermeister Alois Oberer als Vorsitzender
1. Bürgermeister-Stv. Dr. Michael Steskal
2. Bürgermeister-Stv. Klaus Schimana
GR Ing. Robert Bader
GR Roland Beirer
GRin Mag.a Barbara Brejla
GV Gerfried Breuss
GR Helmut Hein
GR Ernst Hornstein
GR Markus Illmer
GRin Daniela Rief
GR Mag. Mag. (FH) Günter Salchner
GR Michael Schneider
GV Elisabeth Schuster
Ersatz GR Christian Senn für GRin Gabriele Singer
GR Oswald Sprenger
GR Gottfried Strauss
GRin Gerda Wagner
GRin Andrea Weirather
AL Sebastian Weirather

Schriftführer:
AL Sebastian Weirather

Beginn: 18.00 Uhr


TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Wirtschaftsbericht zur EWR AG unter Covid 19 durch den Vorstand Dr. Christoph Hilz, M.Sc.
  3. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2020
  4. Kurzbericht des Bürgermeisters
  5. Bericht über die finanzielle Situation der Marktgemeinde Reutte - Rückblick 2019 und Vorschau 2020
  6. Anträge des Bürgermeisters
    6.1. Beratung und Beschlussfassung über die grundbücherliche Grenzkatasterbereinigung im Bereich des Baubezirksamtes, betreffend einer In- und Exkamerierung von Teilflächen aus Gste. Nr. 909/2 und 2414/2 in EZ 520, KG Reutte
    6.2. Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung und Abänderung der Verordnung über die Pflichten der Hundehalter
    6.3. Beratung und Beschlussfassung zur Abänderung der Richtlinie zur Förderung von Hundebesitzer
  7. Empfehlung des Bauausschusses
    7.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes
    7.1.1. im Bereich Lutterottistraße, DI Fritz (Gste. 1043/1 und 1044/1)
    7.1.2. im Bereich Dir.-Franz-Hosp-Straße, Gratl (Gst. 1907/1)
  8. Anträge, Anfragen und Allfälliges


ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Oberer begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur, COVID-19 bedingten, nicht öffentlichen Sitzung.
Heute haben wir allerdings eine Nachricht vom Land Tirol erhalten, dass ab 01.05.2020 die Sitzungen voraussichtlich wieder öffentlich abgehalten werden dürfen. Zum Zeitpunkt der Ladung zur heutigen Gemeinderatssitzung war dieser Umstand leider noch nicht vorhersehbar.

Für die heutige Sitzung hat sich Frau GRin Singer entschuldigt und sie wird von Ersatz GR Senn vertreten. Er stellt darauffolgend die Beschlussfähigkeit fest.


ad TOP 2. Wirtschaftsbericht zur EWR AG unter Covid-19 durch den Vorstand Dr. Christoph Hilz, M.Sc.

Bürgermeister Oberer begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorstand der EWR AG, Hrn. Dr. Hilz, und bedankt sich vorab für sein Kommen und die Bereitstellung des Sitzungssaales.

Dr. Hilz begrüßt den gesamten Gemeinderat und berichtet über die aktuelle wirtschaftliche Situation der EWR AG unter COVID-19.
Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Bürgermeister Oberer bedankt sich abschließend bei Dr. Hilz und er verlässt daraufhin den Sitzungssaal.


ad TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2020

Bürgermeister Oberer ersucht den Gemeinderat um Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2020 und gibt die Namen der Protokollbeglaubiger der heutigen Gemeinderatssitzung, GR Beirer und GR Ing. Bader, bekannt.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 16.01.2020.

-einstimmig-


ad TOP 4. Kurzbericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet über die aktuelle Situation Marktgemeinde Reutte unter der Corona-Pandemie

Bekanntlich wurden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Mitte März von der Bundesregierung gesetzt. Die Auswirkungen, insbesondere die volkswirtschaftlichen und sozialen, können noch nicht abgeschätzt werden. Die Aussage von Bundeskanzler Kurz, dass jeder einen Corona-Toten im Bekanntenkreis kennt, ist erfreulicher Weise nicht eingetreten.
Nach den aktuellen Zahlen zu Corona, insbesondere im Bezirk Reutte, kann weiter zur Normalität übergangen werden.
Nachfolgend gibt der Bürgermeister einen Überblick zu den geplanten Maßnahmen in der Marktgemeinde Reutte selbst:

Sitzungen
Die Sitzung zur Jahresrechnung kann derzeit nicht erfolgen, da diese nach der Bundesverfassung öffentlich sein muss. Allerdings ist die Beschlussfassung über einen Umlaufbeschluss, nach einer Auslegung des Landes Tirols, möglich, da in der B-VG von einer Sitzung die Rede ist und bekanntlich ein Umlaufbeschluss keine Sitzung ist. Ein, für den Bürgermeister Oberer, unlogische Schlussfolgerung.
Die turnusmäßigen Sitzungen des Gemeindevorstandes werden mit 11.05.2020 wieder aufgenommen.
Ausschusssitzungen sind wieder möglich, allerdings muss der vorgegebene Sicherheitsabstand eingehalten werden. Bestmöglich sollen unaufschiebbare Beschlussfassungen über Umlauf erfolgen.

Gemeindeamt
Wir werden ab Montag den 04.05.2020 das Gemeindeamt, unter den erhöhten Hygienestandards, wieder öffnen.

Bauverhandlungen
Die Bauverhandlungen sind, bis auf Weiteres, untersagt. Allerdings werden derzeit die offenen Bauverfahren mittels Parteiengehör, abgehandelt. Das Parteiengehör kann entweder über die Homepage oder persönlich in der Bauabteilung, gewahrt werden.

Kindergärten
Der Notbetrieb ist bis 15.05. festgelegt worden und ab den 18.05. öffnen die Kindergärten wieder. Allerdings sollen die Kinder bestmöglich daheim betreut werden. Nach einer Erhebung werden ab den 18.05. ca. 5 – 10 Kinder je Kindergartengruppe betreut werden.

Spielplätz/Parkbänke
Am 04.05. werden die Spielplätze geöffnet und die Parkbänke aufgestellt.

Volksschulen
Werden mit 18.05. öffnen.

Jugendzentrum
Soll voraussichtlich mit den Schulen öffnen. Allerdings besteht noch eine Rechtsunsicherheit.

MoJa
Das Aufsuchen der Jugendliche wird ab 04.05. wieder aufgenommen.

Wertstoffhof/Grasschnittplatz
Ab 04.05.2020 wird wieder zum Normalbetrieb gewechselt.

Bücherei
Kann ab dem 18.05. öffnen.

Burgenensemble/Museum
Werden Voraussichtlich zum 29.05. geöffnet. Hierzu wird ergänzt, dass die Beschäftigten vom Burgenverein derzeit in Kurzarbeit sind.

Alpentherme Ehrenberg
Die Öffnung ist stark von den Grenzöffnungen zu Deutschland abhängig, da der Großteil der Besucher, aus dem nahegelegenen Allgäu kommen. Des Weiteren befinden sich die MitarbeiterInnen in Kurzarbeit. Bürgermeister Oberer merkt an, dass mit einem Verlust von rund EUR 600.000,00 bis 800.000,00 im Jahr 2020 gerechnet wird.

Seniorenzentrum
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden starke Maßnahmen getroffen. Um den Zugang zu erleichtern, wurden Besucherhütten zur Verfügung gestellt. Die Akzeptanz ist sehr groß und die Hütten sind für  vierzehn Tage ausgebucht.
Die Tagespflege erfolgte in der Zwischenzeit nicht und wird ab Montag den 04.05. vorrübergehend im Jugendzentrum untergebracht.

Veranstaltungen
Es wurden ausnahmslos alle Veranstaltungen abgesagt. Für das Musikfest haben wir eine Zusage bekommen, dass wir dieses im Jahr 2022 abhalten können. Wie geplant zusammen mit der Wirtschaftsmeile.

Bauvorhaben
Die geplanten Bauvorhaben werden wie geplant weiter betrieben. Damit können wir die lokale Wirtschaft unterstützten.

Abschließend zu seinem Bericht, möchte er noch auf einen Punkt eingehen.
Bei der außerordentlichen Sitzung am 09.03.2020 wurde einstimmig durch 17 anwesende Mitglieder des Gemeinderates, Hr. Bgm.Stv. Dr. Steskal, das Misstrauen ausgesprochen. Er verliest darauffolgend den gefassten Beschluss vom 09.03. und möchte von Bgm. Stv. Dr. Steskal hierzu eine Stellungnahme, wie er weiter vorgehen will und ob er an der damaligen medialen Aussage, betreffend der Zurücklegung, festhält oder nicht.

Bgm. Stv. Dr. Steskal
Er erinnert Bürgermeister Oberer an die getroffene Aussage von ihnen beiden bei der Fraktionssitzung, dass er und Bürgermeister Oberer „Profi genug sind“, um die Gemeindegeschäfte ordnungsgemäß weiter führen zu können. Daher wird er nicht zurücktreten.

Bgm. Stv. Schimana
Bevor er in Sachen Misstrauensantrag eine Stellungnahme abgeben will, erkundigt er sich bei Bürgermeister Oberer, ob die Vivamar um Wirtschaftsförderung angesucht hat? 

Bürgermeister Oberer
Das Ansuchen wurde gestellt, aber die Antwort ist noch ausständig.

Bgm. Stv. Schimana
Er möchte, stellvertretend für den gesamten Gemeinderat, an alle MitarbeiterInnen der Marktgemeinde Reutte seinen Dank, in Zusammenhang zu COVID-19, aussprechen.

Verwundert hat er die Aussage von Bgm. Stv. Dr. Steskal aufgenommen. Er stellt direkt die Frage an Bgm. Stv. Dr. Steskal „Wie er sich dies vorstellt?“ Er hat sich nun mal von der Liste Luis getrennt und das ist keine gute Voraussetzung zur Gemeindearbeit. 

Bgm. Stv. Dr. Steskal
Er bestätigt dies, allerdings war die Trennung erforderlich, da Bürgermeister Oberer der Kopf der Fraktion ist. Er kann dies jedoch klar trennen. 

Bgm. Stv. Schimana
Er bedauert, dass Bgm. Stv. Dr. Steskal die letzte Gemeinderatssitzung verlassen hat, denn hierbei hätte er den Gemeinderat aufklären können. Der Gemeinderat hat nunmehr einstimmig beschlossen, dass Dr. Steskal nicht mehr als 1. Bgm. Stv. gewünscht ist. Bgm. Stv. Schimana kann sich nicht vorstellen, wie zum Beispiel die Vertretung des Bürgermeisters oder der Vorsitz in der RKB in Zukunft ordnungsgemäß erfolgen kann.

Bgm. Stv. Dr. Steskal
In Sachen RKB-Sitzung kam es nie zu Vorgesprächen in der Fraktion und dies wird auch weiterhin so sein und daher wird die Arbeit in der RKB auch in Zukunft gut erfolgen. 

Bgm. Stv. Schimana
Er fordert Bgm. Stv. Dr. Steskal auf das Amt zurückzulegen, da sich der Gemeinderat einstimmig gegen ihn ausgesprochen hat. 

Bürgermeister Oberer
Bgm. Stv. Dr. Steskal wurde durch 17 GemeinderätInnen aufgefordert das Amt zurückzulegen. Er möchte von Bgm. Stv. Dr. Steskal wissen, ob ihm diese Entscheidung egal ist? 

Bgm. Stv. Dr. Steskal
Natürlich ist ihm diese Entscheidung nicht egal. Allerdings beruht dies auf falsche Informationen.

Bürgermeister Oberer
Die Möglichkeit zur Aufklärung wäre bei der letzten Gemeinderatssitzung gewesen, die aus eigener Entscheidung verlassen wurde. Das nunmehr der Gemeinderatsbeschluss ignoriert wird, bestätigt die Einstellung des Bgm. Stv. Dr. Steskal. Zudem korrigiert er ihn, dass bei der Fraktionssitzung lediglich gesagt wurde, dass er sein Verbleiben im Amt akzeptieren würde und hierfür Profi genug sei. 

Bgm. Stv. Dr. Steskal
Er hat den Misstrauensbeschluss nicht ignoriert, sondern aufgrund der Corona-Pandemie hat er noch nicht entschieden. Bgm. Stv. Dr. Steskal sieht keine Bedenken Bürgermeister Oberer zu vertreten. Er möchte wissen, ob man ihm dies nicht mehr zutraue?

Bgm. Stv. Schimana
Nein, es geht nicht ums Zutrauen, sondern der Gemeinderat will es nicht mehr, dass er den Bürgermeister Oberer oder den gesamten Gemeinderat nach Außen vertritt. Er zitiert darauffolgend die mediale Aussage von Bgm. Stv. Dr. Steskal. 

Bgm. Stv. Dr. Steskal
Die Aussage ist ihm bekannt.

Bgm. Stv. Schimana
Er betont nochmals, dass es schade war, dass er die Sitzung am 09.03. verlassen hat. Die Gemeindeführung muss funktionieren. Der Gemeinderat möchte ihn nicht mehr in dieser Funktion.

GV Breuss
Der Gemeinderatsbeschluss wurde aufgrund moralischer Bedenken gefasst. Die Gemeinderatsfraktionen sind aufgrund der Wahl hervorgegangen und die Liste Luis hat 10 Mandate erhalten. Die Bestellung zum Bgm. Stv. oder dem Obmann eines Ausschusses erfolgte über die Liste. Moralisch ist das Festhalten am Amt nicht richtig, rechtlich allerdings möglich. Es wird eine unangenehme Zeit bis zur nächsten Wahl werden. Die Liste Luis hat die Stimmen erhalten und die gesetzte Linie soll weiterverfolgt werden. Abschließend äußert er noch seine Verwunderung, dass keine Reaktion zum Beschluss von Bgm. Stv. Dr. Steskal bis jetzt kam. 

Bürgermeister Oberer
Für ihn ist dies nicht nur unangenehm, sondern auch untragbar, einen Beschluss des Gemeinderates zu ignorieren. Er spricht von einem Affront gegen den gesamten Gemeinderat. 

GR Hornstein
Er hat Verständnis, dass am Mandat als Gemeinderat festgehalten wird, allerdings nicht am Amt des 1. Bgm. Stv., da er damit die Gemeinde und den gesamten Gemeinderat vertritt, der ihm einstimmig das Misstrauen ausgesprochen hat. Dies ist untragbar und beschädigt auch das Amt des 1. Bgm. Stv..
Die Informationen des Bürgermeisters bei der Sitzung am 09.03. hätten vielleicht von ihm entkräftet werden können, aber Bgm. Stv. Dr. Steskal hat sich bedauerlicherweise entschieden zu gehen. Er ist allerdings der Ansicht, dass die Entscheidung identisch gefallen wäre. Für ihn kommt nur ein Rücktritt vom Amt in Frage.

GR Hein
Die Entscheidung die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abzuhalten wurde nicht leicht gefasst.
Die schlussendliche Entscheidung zum Rücktritt liegt allerdings bei Bgm. Stv. Dr. Steskal. Er bestärkt ihn, nochmals über einen Rücktritt nachzudenken. Nach seiner Ansicht hat es auch was Gutes, da man überfraktionell näher zusammengerückt ist.

Bgm. Stv. Dr. Steskal
Wird weiter nachdenken. 

Bürgermeister Oberer
Es liegt ein einstimmiger Beschluss des Gemeinderates vor und darüber muss nicht nochmals nachgedacht werden.

Bgm. Stv. Dr. Steskal
Für ihn war der Rücktritt nach der Sitzung auch der logische Schluss. Allerdings bekam er sehr viel Zuspruch aus der Bevölkerung das Amt weiter auszuüben. Dies waren weit mehr als 17 Zuschriften. Der Zuspruch hat ihn bewegt, nochmal darüber intensiv nachzudenken. Er kann das Amt nicht einfach hinschmeißen, da er damit viele Personen enttäuschen würde. Das ist natürlich nicht als Drohung zu sehen, lange zu bleiben. Wenn er nicht gewünscht ist, dann halt nicht.

Bgm. Stv. Schimana
Er hat viele Anrufe in gegenteiliger Richtung erhalten und dies waren auch mehr als 17 Gemeinderäte.
Für Bgm. Stv. Schimana hat Bgm. Stv. Dr. Steskal eine eigenartiges Demokratieverständnis, einen Beschluss des Gemeinderates zum Ausschluss der Öffentlichkeit, nicht zu akzeptieren und zu gehen. Zudem ist es für ihn unverständlich, dass bis zum heutigen Tag noch keine Entscheidung von ihm getroffen wurde.

GR Hein
Er sieht den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der letzten Sitzung des Gemeinderates als Schutz für Bgm. Stv. Dr. Steskal. Er hat für das Verlassen der Sitzung kein Verständnis. 

GV Breuss
Die Bevölkerung hat uns nicht in das Amt gewählt, sondern der Gemeinderat. 

GRin Mag.a Brejla
Sie appelliert an Bgm. Stv. Dr. Steskal das Amt zur Verfügung zu stellen. Allerdings soll er das Gemeinderatsmandat behalten.

Bürgermeister Oberer
Er hofft, dass die Nachricht des Gemeinderates an Bgm. Stv. Dr. Steskal verstanden wurde und leitet zum nächsten Tagesordnungspunkt über.


ad TOP 5. Bericht über die finanzielle Situation der Marktgemeinde Reutte - Rückblick 2019 und Vorschau 2020

Bürgermeister Oberer berichtet, dass das Jahr 2019 sehr positiv verlaufen ist und wir einen Überschuss von EUR 1.370.000,00 ausweisen können. Der Verschuldungsgrad ist auf historische 18,44 % gesunken.
Somit können wir auf eine gute Substanz zurückgreifen, mit dieser wir verantwortungsvoll umgehen werden.
Er bedankt sich in diesem Zusammenhang beim Finanzverwalter Schmid und den weiteren involvierten Mitarbeiterinnen.

Die Präsentationunterlagen sind diesem Protokoll angehängt.

Bürgermeister Oberer bitte nunmehr um die Ausführungen von Überprüfungsausschussobmannes GR Beirer.

GR Beirer
Der Überprüfungsausschuss hat die RA 2019 genauestens geprüft und rund 140 Fragen an den Finanzverwalter gestellt. Die Beantwortung war zufriedenstellend. Er regt an, dass in Zukunft mehr auf die Verfügungsmittel vom Bürgermeister Oberer geschaut werden soll. Die Überschreitung kam aufgrund der Verschiebung vom Subventionsausgaben vom Gemeindevorstand zu den Verfügungsmittel des Bürgermeisters zustande.
Nach seiner Ansicht, ist der Rechnungsabschluss positiv, da viele Zahlungen in das Jahr 2020 verschoben wurden. Der Verschuldungsgrad ist auf einem positiven Tiefstand.
Der Überprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der Jahresrechnung 2019 zuzustimmen.
Abschließend wünscht er sich eine spezielle Schulung zur neuen VRV 2015.

Bürgermeister Oberer
Für 2020 wird viel auf uns zu kommen. Insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Folgen aus den Maßnahmen zum Corona-Virus. Er bedankt sich beim gesamten Überprüfungsausschuss für ihre Arbeit.

Bgm. Stv. Schimana
Für ihn ist die Jahresrechnung sehr erfreulich, zumal alle Projekte angegangen und fast abgeschlossen wurden. Er bittet allerdings, aufgrund der derzeitigen schwierigen Lage, den Bürgermeister, dass die geplanten Projekte 2020 nicht verschoben werden.
Nach seiner Ansicht sollten die betroffenen Betriebe direkt durch die Marktgemeinde Reutte unterstützt werden. Es soll keiner im Stich gelassen werden.

Bürgermeister Oberer
Bestätigt nochmals, dass die Projekte weiterverfolgt werden, um auch die lokale Wirtschaft zu unterstützten.
Corona bedingte Förderungen werden derzeit vom Städtebund nicht empfohlen, da diese von der Bundesförderung abgezogen werden. Er kann sich allerdings eine symbolische Förderung vorstellen.

ErsatzGR Senn
Schildert aus Sicht der Kaufmannschaft Reutte die derzeit prekäre Lage bei den Handelsbetrieben. Nach seiner Ansicht kommt die Bundesförderung nicht bei den Klein- und Mittelbetrieben an. Daher ist er auch für eine direkte Förderung der Marktgemeinde Reutte.

Bürgermeister Oberer
Er kann sich eine direkte Unterstützung über die Bauarbeiten im Untermarkt vorstellen.
Eine Unterstützung aufgrund Corona kann er sich nur im Einzelfall vorstellen.

GRin Weirather
Man soll auch die ArbeitnehmerInnen nicht vergessen.

Bürgermeister Oberer
Diesen kann im Einzelfall über den Härtefond der Marktgemeinde Reutte geholfen werden.

GR Hein
Für ihn sind die vorgelegten Zahlen sehr positiv und er sieht eine Corona-bedingte Förderung positiv. Er möchte, dass hierfür ein eigeständiger Ausschuss eingerichtet wird.

GR Beirer
Wie wird die Kommunikation der Jahresrechnung nach Außen erfolgen?

Bürgermeister Oberer
Hierfür wird ein Pressegespräch mit den lokalen Medien vereinbart.

GR Hornstein
Spricht sich ebenso für eine zusätzliche Wirtschaftsförderung aus. Vielleicht könnte dies über die derzeit laufende Wirtschaft/Mietförderung erfolgen.


ad TOP 6. Anträge des Bürgermeisters 

ad TOP 6.1. Beratung und Beschlussfassung über die grundbücherliche Grenzkatasterbereinigung im Bereich des Baubezirksamtes, betreffend einer In- und Exkamerierung von Teilflächen aus Gste. Nr. 909/2 und 2414/2 in EZ 520, KG Reutte

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Zu- und Abschreibungen, sowie die In- und Exkamerierungen nach der Vermessungsurkunde des DI Peter Trefalt, AVT-ZT-GmbH, GZ 120668.A vom 11.02.2020 

-einstimmig-


ad TOP 6.2. Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung und Abänderung der Verordnung über die Pflichten der Hundehalter 

Bürgermeister Oberer bittet AL Weirather um seine Ausführungen.

Der Amtsleiter informiert den Gemeinderat, dass, aufgrund der neuesten Novelle zum Landes Polizeigesetz, die Verordnungsermächtigung zum Leinenzwang gestrichen worden ist. Nunmehr besteht ein gesetzliche Maulkorb- oder Leinenpflicht. Darüber hinaus fasst er die Änderungen betreffend den Hundehaltervorschriften im § 6a LPG wie folgt zusammen:

  • gesetzliche Leinenzwang oder Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften
  • gesetzliche Leinenzwang und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten mit größeren Menschenansammlungen (vgl. Marktfest, Burgenareal, o.ä.)
  • Verpflichtende Ausbildung über Hundehaltung für Neuanmeldungen ab 01.04.2020 (wurde mit dem Tiroler COVID-19 Anpassungsgesetz vom 16.04.2020 bis 30.09.2020 ausgesetzt)
  • neben der möglichen Vorschreibung von Leinen- und/oder Maulkorbzwang, bei auffälligen Hunden, können nunmehr auch „Hundeschulungen“ oder tierärztliche Untersuchen angeordnet werden

Darüber hinaus können folgende Verordnungen durch den Gemeinderat erlassen werden:

  • Erlassung von Hundefreilaufzonen innerhalb von geschlossenen Ortschaften (vgl. § 6a Abs. 2 LPG)
  • Leinenzwang und/oder Maulkorbpflicht kann auf Gebiete außerhalb von geschlossenen Ortschaften erlassen werden. Dies kann nur verordnet werden, wenn die Gesundheit von Menschen oder Tieren gefährdet ist oder eine Belästigung über den zumutbaren Maß hinaus vorherrschend ist. (vgl. § 6a Abs. 2a LPG)

Aufgrund des Wegfalles bzw. Änderung der Verordnungsermächtigung im Bereich Leinenzwang wird vorgeschlagen, lediglich die ortspolizeiliche Verordnung über § 18 TGO, betreffend die ordnungsgemäße Entfernung von Hundekot, zu verordnen. 

Nach einer anschließenden kurzen und konstruktiven Diskussion beschließt der Gemeinderat wie folgt:

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, gemäß § 18 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, die Verordnung über die Pflichten der Hundehalterinnen und Hundehalter, nach dem vorliegenden Entwurf in Anlage zum Originalprotokoll.

-einstimmig-


ad TOP 6.3. Beratung und Beschlussfassung zur Abänderung der Richtlinie zur Förderung von Hundebesitzer 

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt den vorliegenden Entwurf der Richtlinie zur Förderung der Ablegung einer Begleithundeprüfung von HundehalterInnen. 

-einstimmig-


ad TOP 7. Empfehlung des Bauausschusses

ad TOP 7.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes 

ad TOP 7.1.1. im Bereich Lutterottistraße, DI Fritz (Gste. 1043/1 und 1044/1)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 7.1.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101 idgF, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 16.04.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00001, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich der  Grundstücke 1043/1 sowie 1044/1, beide KG 86031 Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch, vom 06.05.2020 bis einschließlich 03.06.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung

Grundstück 1043/1 KG 86031 Reutte

rund 19 m²
von Freiland § 41
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

weiters Grundstück 1044/1 KG 86031 Reutte

rund 50 m²
von Freiland § 41
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 7.1.2. im Bereich Dir.-Franz-Hosp-Straße, Gratl (Gst. 1907/1)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 7.1.2. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101 idgF, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 27.03.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des  Grundstückes 1907/1, KG 86031 Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch, vom 06.05.2020 bis einschließlich 03.06.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen. 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor: 

Umwidmung

Grundstück 1907/1 KG 86031 Reutte

rund 4 m²
von Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)
in
Wohngebiet § 38 (1)

Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 8. Anträge, Anfragen und Allfälliges

GR MMag. Salchner
Informiert, dass eine Fristverlängerung zum Prozess zur familienfreundlichen Gemeinde bis zum 15.12.2020 gewährt wurde. Die Arbeitskreise werden sobald als möglich stattfinden, vorausschlich ab Juni.

Bgm. Stv. Schimana
Gibt bekannt, dass der Vorwurf von Bgm. Stv. Dr. Steskal zur angeblichen Aussage von ihm zur Vorteilsnahme, nunmehr über seinen Anwalt aus der Welt geschaffen bzw. geklärt wurde.

GRin Weirather
Spricht ihren Dank an alle Vereine aus, die in der „Coronazeit“ vielen Personen geholfen haben.

Abschließend bedankt sich Bürgermeister Oberer bei allen Beteiligten.

Ende: 21.27 Uhr

Der Schriftführer: AL Sebastian Weirather

Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Alois Oberer

Die weiteren Protokollunterfertiger:
GR Roland Beirer
GR Ing. Robert Bader

Protokoll der 30. Sitzung des Gemeinderates (1,43 MB) - .PDF

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