Protokoll der 32. Sitzung des Gemeinderates

18.06.2020

Reutte, am 03.07.2020

PROTOKOLL der 32. öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES
am Donnerstag, den 18. Juni 2020, um 18:00 Uhr


Anwesende:
Bürgermeister Alois Oberer als Vorsitzender  
1. Bürgermeister-Stv. Gerfried Breuss  
2. Bürgermeister-Stv. Klaus Schimana  
GR Ing. Robert Bader    
GR Roland Beirer  
GRin Mag.a Barbara Brejla    
Ersatz GR Bernhard Egger BEd für GRin Daniela Rief
GR Helmut Hein  
GR Ernst Hornstein  
GR Markus Illmer  
GV Mag. Mag. (FH) Günter Salchner  
GR Michael Schneider    
GV Elisabeth Schuster    
Ersatz GR Christian Senn für GRin Gabriele Singer
GR Oswald Sprenger  
Ersatz GRin Katrin Santer-Astl für Andrea Weirather
GR Dr. jur. Michael Steskal    
Ersatz GRin Ramona Triendl für GR Gottfried Strauss
GRin Gerda Wagner  
AL Sebastian Weirather    

Schriftführer:
AL Sebastian Weirather

Beginn: 18.00 Uhr


TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2020
  3. Kurzbericht des Bürgermeisters
  4. Grundsatzbeschluss zur Sanierung bzw. Neukonzeptionierung der Volksschule Reutte
  5. Unterstützungsmaßnahmen zur COVID-19 Pandemie
    5.1.      geförderte temporäre Gutscheinaktion zur Stärkung der regionalen Wirtschaft
    5.2.      Unterstützungsmaßnahmen für in Not geratene BürgerInnen und EPU
  6. Empfehlung des Bauausschusses
    6.1.      Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich Pfannenbichl, Garufi/Lang (Gst. 1961/1, KG Reutte)
    6.2.      Änderung des Flächenwidmungsplanes
    6.2.1.   im Bereich Pfannenbichl, Garufi/Lang (Gst. 1961/1TF, KG Reutte)
    6.2.2.   im Bereich Allgäuer Straße, Sprenger u.a. (Gste. 670/2, 2478/6, 697/2, 697/1, 698, alle KG Reutte)
    6.2.3.   im Bereich Claudiastraße, BIG (Gst. 1700, KG Reutte)
    6.3.      Anträge zur Erlassung von Bebauungsplänen
    6.3.1.   für den Bereich Pfannenbichl, Garufi/Lang (Gst. 1961/1TF)
    6.3.2.   für den Bereich Innsbrucker Straße, Alpen Creativ Bau GmbH, „Sonnenfeld“ (Gst. 1949, KG Reutte)
  7. Anträge, Anfragen und Allfälliges
  8. Beratung und Beschlussfassung zum Geschenk an den Alt-Bürgermeister und Ehrenbürger Siegfried Singer, anlässlich seines 90igsten Geburtstages


ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Oberer begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die Vertreter der Presse.

Im Anschluss verliest er die entschuldigten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und deren Vertretungen:

  • Ersatz-GR Bernhard Egger für die GRin Daniela Rief
  • Ersatz-GR Christian Senn für die GRin Gabriele Singer
  • Ersatz-GRin Ramona Triendl, Msc für den GR Gottfried Strauss
  • Ersatz-GRin Katrin Santer-Astl für die GRin Andrea Weirather

und stellt darauffolgend die Beschlussfähigkeit fest.

Der Bürgermeister bittet den Gemeinderat um Erweiterung der Tagesordnung, um den neuen Punkt 8. „Beratung und Beschlussfassung zum Geschenk an den Alt-Bürgermeister und Ehrenbürger Siegfried Singer, anlässlich seines 90igsten Geburtstages“.
Die Beratung und Beschlussfassung soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen, damit Hr. Singer, nicht vorab über das Geschenk informiert wird. Er bittet nunmehr den Gemeinderat um Beschlussfassung zur Erweiterung der Tagesordnung, unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Erweiterung der Tagesordnung, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, mit dem neuen Tagesordnungspunkt 8. „Beratung und Beschlussfassung zum Geschenk an den Alt-Bürgermeister und Ehrenbürger Siegfried Singer, anlässlich seines 90igsten Geburtstages“.

-einstimmig-


ad TOP 2.   Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2020

Bürgermeister Oberer bittet um Wortmeldungen bzw. Ergänzungen zum Gemeinderatsprotokoll vom 14.05.2020 und um anschließende Beschlussfassung.

Als Protokollbeglaubiger der heutigen Gemeinderatssitzung, werden GR Hornstein und GR Illmer, bestellt.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 14.05.2020.

-einstimmig-


ad TOP 3. Kurzbericht des Bürgermeisters

Vorweg erwähnt der Bürgermeister, dass der anschließende Bericht von ihm, kurz ausfallen wird, da die letzten Gemeinderatssitzungen in kurzen Abständen erfolgten und bisweilen nicht viel Neues vorgefallen sei.

Anschließend berichtet er über folgende Punkte:

Via-Claudia-Platz
Die Fertigstellung, berichtet Bürgermeister Ober, wird erst in der Kalenderwoche 31. erfolgen, da die Granit-Pflasterplatten erst zu diesem Zeitpunkt nachgeliefert werden.

Neugestaltung Untermarkt und Einführung Begegnungszone
In der Ausschusssitzung am 09.06.2020 wurden alle erforderlichen Vorentscheidungen für die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten getroffen. Die Ausschreibung erfolgt in der Kalenderwoche 26, für beide Baustufen. Der Baubeginn in der Zone 2 soll, planmäßig in der KW 35, erfolgen. Die Ausführungs- und Detailplanung für die Zone 1 wird im Oktober vorliegen und nach den Gesprächen mit den Grundeigentümern, startet die Bauphase voraussichtlich im März/April 2021. Die Bauarbeiten werden höchstwahrscheinlich bis zum November 2021 andauern.

Nach der Förderungsrichtline zu der Investitionsförderung des Bundes, aufgrund der COVID-19 Pandemie, sollte die Neugestaltung/Sanierung des Untermarktes förderungswürdig sein. Anschließend präsentiert der Bürgermeister dem Gemeinderat eine Visualisierung zum Untermarkt.

Umbau Museum mit Lifteinbau
Bekanntlich musste das Projekt mehrmals verschoben werden. Als Gründe nennt Bürgermeister Oberer, die massiv erhöhten Kosten, und die mangelnde Verfügbarkeit der benötigten Spezialfirmen.
Das Projekt ist allerdings, im Hinblick auf die Barrierefreiheit für alle Stockwerke, äußerst wichtig. Nach vielen, intensiven Gesprächen mit dem beauftragen Architekten, sind die Umbaukosten mit EUR 510.000,00 zu beziffern. Auf Grund der Unumgänglichkeit des Projektes, erfolgte in Absprache mit dem Obmann des Museumsvereins, Hrn. GR Hornstein, der Startschuss zum Projekt. Der Baubeginn wurde mit 14.09.2020 festgelegt und die Fertigstellung in der KW 45 geplant. Aufgrund der Mehrkosten wurde bereits beim Land Tirol um Erhöhung, der Bedarfszuweisung und der Landeskulturförderung, angesucht.

„Reutte on Ice“
Die Vorbereitungen sind gestartet. Der Träger ist die AST GmbH. Diese hat damit auch die Ausfallshaftung inne. Die weiteren Projektbeteiligten sind die EWR AG, der TVB Reutte und die Marktgemeinde Reutte. Die Attraktion wird voraussichtlich von 21.11.2020 – 10.01.2021 angeboten werden. Detailinformationen werden noch bekannt gegeben.

Aufnahme Lehrling
Die Marktgemeinde Reutte geht mit gutem Beispiel voran, und wird ab September wieder einen Lehrling in der Verwaltung aufnehmen.

Die Ausführungen werden wohlwollend vom Gemeinderat aufgenommen.


ad TOP 4. Grundsatzbeschluss zur Sanierung bzw. Neukonzeptionierung der Volksschule Reutte

Die Volksschule an der Schulstraße wurde 1898 errichtet und letztmalig im Jahre 1966 umgebaut, berichtet der Bürgermeister. In der größten Außerferner Volksschule sind derzeit 303 Schüler in 15 Klassen untergebracht. 

Weiters berichtet der Bürgermeister Oberer anhand unten angeführter Präsentationspunkte: 

Er lädt anschließend den Gemeinderat zur Diskussion und darauffolgender Beschlussfassung ein. 

Der Gemeinderat begrüßt, über alle Fraktion hinweg, die Neukonzeptionierung der Volkschule und die vorgeschlagene Vorgehensweise in dieser Sache. 

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, die vom Gestaltungsbeirat des Landes Tirol empfohlene Vorgehensweise, vom 18.03.2020, zur Neukonzeptionierung der Volksschule Reutte, umzusetzen. Inhalt dieser ist, dass vorerst eine Bauaufnahme der gesamten Liegenschaft erfolgt und auf dieser Basis eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wird. Bei einem positiven Ergebnis dieser Studie, wird die Auslobung eines Wettbewerbs für die architektonische-bauliche Erneuung, bestenfalls über die Abteilung Bodenordnung/Dorferneuerung, angestrebt.

-einstimmig-

Die Direktorin ErsatzGRin Katrin Santer-Astl bedankt sich daraufhin beim Bürgermeister und dem gesamten Gemeinderat für diesen Beschluss. Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für die Volksschule Reutte. 


TOP 5. Unterstützungsmaßnahmen zur COVID-19 Pandemie

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über die geplanten Unterstützungsmaßnamen der Marktgemeinde Reutte: 

Gutscheinaktion 

  • Gutscheine können ab 01. Juli bis 30. Sept. im Gemeindeamt erworben werden
  • Pro BürgerIn sind Gutscheine im Wert von 100 Euro reserviert. Die Marktgemeinde Reutte übernimmt 20,00 Euro.
  • Die Einlösung ist bis 31. Okt. 2020 in allen Betrieben in Reutte möglich
  • Gilt nur für Bürgerinnen und Bürger von Reutte
  • Die Ausgabe erfolgt in einer Stückelung von 10,00 Euro (rund 70.000 Gutscheine)
  • Kaufkrafteffekt wird mit rund 700.000,00 Euro erwartet und die Kosten für die Marktgemeinde Reutte liegen bei 140.000,00 Euro.
  • Monatliche Abrechnung der abgegebenen Gutscheine mit den Betrieben bei der Marktgemeinde Reutte 
  • Nichtverbrauchte Gutscheine werden, nach dem 31. Oktober, zum Nennwert rückerstattet.

Härtefonds

  • Bewohner die während der Corona Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben oder Ein-Person-Unternehmen die dadurch in finanzielle Probleme gekommen sind, können über den Härtefonds 500,00 Euro (Kaufmannschaftsgutscheinen) als einmalige Unterstützung erhalten.
  • Die Abwicklung wird weiterhin unbürokratische und schnell direkt über den Bürgermeister erfolgen. Sollte das Geld nicht ausreichen, wird der Härtefond aufgestockt. 

Stundungen von Gebühren und Kommunalsteuer

  • Diese Möglichkeit wurde von der Marktgemeinde Reutte gewährt
  • formloses Ansuchen reicht
  • Kindergartengebühren werden für die Zeit der Schließung nicht eingehoben
  • Mietnachlässe für gemeindeeigene Mietobjekte sind ebenfalls gewährt worden

Direkte Unterstützung für Betriebe

  • Wie angedacht, können die Betriebe nicht direkt von der Marktgemeinde Reutte gefördert werden, da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist 
  • Doppelförderungen werden bei Unterstützungen durch Land und Bund gegengerechnet
  • Das Gleiche gilt für die Lehrlingsprämie von 2 mal 1.000,00 Euro
  • Aus diesem Grund hat sich die MGR auf die Gutscheinaktion konzentriert

Wirtschaftsförderung

  • Diese Möglichkeit gibt es bereits seit 2012
  •  Mietförderung bis max. 8000,00 Euro und Investitionsförderung bis max. 10.000,00 Euro
  •  Gilt bisher nur für den Leerstands-Bezug von Geschäftsflächen im Zentrum
  •  Hat aber dazu beigetragen, dass der Leerstand von 30 % auf 5 % gesenkt wurde

Ziel ist es die Richtlinien anzupassen und zu verbessern, wie z.B. Anhebung der Fördergrenzen, Investitionsförderung, nicht nur bei Neubelegung usw. Es wird ein Vorschlag ausgearbeitet und im Gemeindevorstand diskutiert und beschlossen.

Sonderförderung für Betriebe im Untermarkt

  • Um die Belastungen für die Betriebe im Untermarkt, durch die umfangreichen Arbeiten zur Einführung der Begegnungszone, zu mildern, wird die Marktgemeinde Reutte den ansässigen Betrieben eine einmalige finanzielle Unterstützung gewähren.
  • Dieser Gesamtbetrag wird im Rahmen der Budgetgenehmigung 2021 eingeplant und beschlossen und nach Fertigstellung der Zone 2 bzw. 1 an die Betriebe ausbezahlt.

Unterstützungen für Vereine und Einrichtungen

  • Werden in bewährter Manier, wie bisher im Budget berücksichtigt.
  • Die Marktgemeinde Reutte ist diesbezüglich immer großzügig gewesen.
  • Bei außergewöhnlichen Anlässen hat die Marktgemeinde Reutte immer ein zusätzlich offenes Ohr 

Sonderbonus für Mitarbeiter des Seniorenzentrums

  • Für die besonderen Ansprüche während der Corona-Krise erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 500,00 Euro in Form von Kaufmannschaftsgutscheinen 
  • Auszahlung erfolgt aliquot zum Beschäftigungsverhältnisses und steuerfrei mit der Juli Gehaltsauszahlung

Umsetzung des beschlossenen Investitionsprogrammes nach dem Budget 2020

Im Anschluss werden die Richtlinien zu den Tagesordnungspunkten 5.1. und 5.2. ausgeteilt. Bürgermeister Oberer bittet den Gemeinderat um Diskussion und Beschlussfassung zu den folgenden Tagesordnungspunkte 5.1. und 5.2.. 

Bgm.Stv. Schimana
Betont, dass der außerordentliche Ausschuss schnell gebildet wurde und aufgrund der Mehreinnahmen, über die erhöhten Steuereinnahmen, die Unterstützungen möglich sind. Wie von Bürgermeister Oberer erwähnt, ist die Unterstützung der KMUs nicht möglich, da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Die Gutscheinaktion hätte, nach Meinung seiner Fraktion, über die Kaufmannschaft laufen sollen, da es ein bewährtes System ist. Sie werden diesem dennoch zustimmen. Er appelliert an alle Anwesenden, die Gutscheinaktion in Anspruch zu nehmen, und damit die Wirtschaft mit ca. EUR 700.000,00 zu unterstützen.
Die unbürokratische Hilfe über den Härtefond begrüßt er und sie werden auch diesem zustimmen. Abschließend ist, für ihn, das vorliegende Förderpaket bemerkenswert. 

GR Hein
Erwähnt ergänzend, dass sollten Bürgerinnen oder Bürger diese Gutscheine nicht benötigen, diese auch weitergegeben werden können. 

Bürgermeister Oberer
Betont, dass für ihn die Einlöse entscheidend ist, denn nur so profitiert die lokale Wirtschaft. 

GR Beirer
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind für die lokale Wirtschaft sehr gut und er gratuliert dem Ausschuss für die Vorschläge. Wichtiges Signal ist auch, dass die Gutscheine direkt von der Gemeinde kommen. Die Sonderauszahlung für die Pflegekräfte wird auch im Pflegeverband beschlossen und das BKH-Reutte wird nachziehen. Die außergewöhnliche Arbeit gehört entsprechend honoriert. 

ErsatzGR Senn
Spricht seinen Dank von der Kaufmannschaft Reutte an den gesamten Gemeinderat aus.

Bgm.Stv. Breuss
Stimmt allen Vorrednern zu. Er merkt jedoch an, dass die Förderung nur aufgrund des Überschusses von EUR 1,3 Mio. möglich ist. Die gute wirtschaftliche Situation ist auf die hervorragende und umsichtige Arbeit von Bürgermeister Oberer zurückzuführen. Die Vorwürfe der ÖVP-Fraktion, vor gut sechs Monaten, dass Bürgermeister Oberer das Geld beim Fenster hinauswirft, stimmen einfach nicht. Die wirtschaftliche Situation ist maßgeblich auf die Arbeit von Bürgermeister Oberer und sein Team zurückzuführen. 

Bürgermeister Oberer
Dankt Bgm.Stv. Breuss für seine Worte. Wir sind derzeit eine von drei Gemeinden in Tirol, die sich eine derartige Wirtschaftsförderung leisten können.
Von der Unterstützung profitieren die Firmen und die private Bevölkerung. Ein Wehmutstropfen hat die Sache allerdings, dass die Rücklagen durch Corona massiv schrumpfen werden.

Bgm.Stv. Schimana
Versteht die Aussage und die Aufregung dadurch nicht. Wir waren einstimmig beteiligt und natürlich haben wir diverse Projekt kritisch gesehen. 

GR Hornstein
Den geringen Verschuldungsgrad hat der gesamte Gemeinderat verschuldet. Wir sind in einer positiven Lage, da Reutte das Zentrum des Einkaufes im Bezirk ist. Durch die Maßnahmen unterstützten wir auch uns selbst, als Gemeinde.

ad TOP 5.1. geförderte temporäre Gutscheinaktion zur Stärkung der regionalen Wirtschaft

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, die Einführung einer temporären regionalen Wirtschaftsförderung, aufgrund der negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, nach der vorliegenden Richtlinie. Inhalt dieser ist, dass jede/r BürgerIn mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Reutte maximal 10 Gutscheine a` EUR 10,00 im Gegenwert von EUR 100,00 für EUR 80,00 bei der Marktgemeinde Reutte vom 01.07. – 30.09.2020 erwerben kann. Die Gutscheine können bei allen beteiligten Unternehmen bis zum 31.10.2020 eingelöst werden. Bei einer Nichteinlösung erhalten die BürgerInnen die einbezahlten Selbstkosten rückerstattet.

-einstimmig-



ad TOP 5.2. Unterstützungsmaßnahmen für in Not geratene BürgerInnen und EPU

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt nach der vorliegenden Richtlinie, dass BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Reutte, welche durch die Corona-Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren oder als InhaberInnen eines EPUs nachweislich in finanzielle Schieflage geraten sind, eine einmalig Unterstützung in Höhe von EUR 500,00, im Zeitraum 01.07. – 31.08.2020 zu beantragen, in Form von Gutscheinen der Kaufmannschaft Reutte, erhalten.

-einstimmig-


ad TOP 6. Empfehlung des Bauausschusses

Bürgermeister Oberer übergibt das Wort an den Obmann des Bauausschusses GR Bader. 


ad TOP 6.1. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich Pfannenbichl, Garufi/Lang (Gst. 1961/1, KG Reutte) 

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.1. gemäß  § 67 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte, Plan: RRe-20012-01 vom 08.06.2020, im Bereich Pfannenbichl, Garufi / Lang, Grundstück 1961/1 bzw. künftig Gst. 1961/6, alle KG Reutte, durch vier Wochen hindurch, vom 23.06.2020 bis 21.07.2020, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte vor:

  1. Ausweisung als „Entwicklungsbereich W 15 Pfannenbichl (vorwiegend Wohnentwicklungsgebiet, Zeitzone 1, Dichtezone 1, Bebauungsplanpflicht B!)“ einer Teilfläche von 960 m² des derzeitigen Grundstücks 1961/1 bzw. des künftigen Gst. 1961/6 und gleichzeitige Löschung der Ausweisung als „landschaftlich wertvolle Fläche - FA 1 Pfannenbichl“
  2. Löschung der „Wohngebiets-Entwicklungsfläche“ mit 1000 m² in der südwestlichen Ecke des derzeitigen Gst. 1961/1 und gleichzeitige Ausweisung dieser Fläche als „landschaftlich wertvolle Fläche - FA 1 Pfannenbichl“

Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 6.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes

ad TOP 6.2.1. im Bereich Pfannenbichl, Garufi/Lang (Gst. 1961/1TF, KG Reutte)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.2.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 18.06.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 1961/1, KG Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch, vom 23.06.2020 bis einschließlich 21.07.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

Umwidmung

Grundstück 1961/1 KG 86031 Reutte

rund 960 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 6.2.2. im Bereich Allgäuer Straße, Sprenger u.a. (Gste. 670/2, 2478/6, 697/2, 697/1, 698, alle KG Reutte)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.2.2. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 18.6.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00004, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich der Gste. 670/2, 2478/6, 697/2, 697/1, 698, alle KG Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch, vom 23.06.2020 bis einschließlich 21.07.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Umwidmung

Grundstück 2478/6 KG 86031 Reutte

rund 41 m²
von Freiland § 41
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

weiters Grundstück 670/2 KG 86031 Reutte

rund 3 m²
von Freiland § 41
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

weiters Grundstück 697/1 KG 86031 Reutte

rund 83 m²
von Freiland § 41
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

weiters Grundstück 697/2 KG 86031 Reutte

rund 1 m²
von Freiland § 41
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

weiters Grundstück 698 KG 86031 Reutte

rund 42 m²
von Freiland § 41
in
Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 6.2.3. im Bereich Claudiastraße, BIG (Gst. 1700, KG Reutte)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.2.3. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architekturbüro Walch und Parnter ausgearbeiteten Entwurf vom 18.6.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00005, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 1700, KG Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 23.06.2020 bis einschließlich 21.07.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

Umwidmung

Grundstück 1700 KG 86031 Reutte

rund 4338 m²
von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung:
öffentliche Verwaltung
in
Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung:
öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen, Dienstleistungen und max. 12
Wohnungen

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 6.3. Anträge zur Erlassung von Bebauungsplänen

ad TOP 6.3.1. für den Bereich Pfannenbichl, Garufi/Lang (Gst. 1961/1TF)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.3.1. gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Pfannenbichl, Garufi / Lang, Teilfläche des Grundstückes 1961/1, künftig 1961/6, alle KG Reutte gem. planlicher Darstellung RRe-20011-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 10.06.2020 durch vier Wochen hindurch, vom 23.06.2020 bis 21.07.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 6.3.2. für den Bereich Innsbrucker Straße, Alpen Creativ Bau GmbH, „Sonnenfeld“ (Gst. 1949, KG Reutte)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.3.2. gemäß § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Innsbruckerstraße, Alpen Creativ Bau GmbH, „Sonnenfeld“, Grundstück 1949, KG Reutte gem. planlicher Darstellung RRe-20007-01 vom 12.05.2020 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 14.05.2020 durch vier Wochen hindurch, vom 23.06.2020 bis 21.07.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 7. Anträge, Anfragen und Allfälliges 

GRin Mag.a Brejla
Lädt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur Ausstellung ihres Mannes, am 19.06.2020, in der Zeiller-Galerie ein.

GR Hein
Ist aufgefallen, dass wiedermal Glyphosat am Parkplatz gegenüber dem Lagerhaus zum Einsatz kam. Er bittet Bürgermeister Oberer diesem nachzugehen. 

Bürgermeister Oberer
Wird die entsprechenden Gespräche führen.

GR Hornstein
Lädt den Gemeinderat ein, das Museum und die Ausstellung zu Josef Anton Koch zu besuchen. 

Abschließend bittet Bürgermeister Oberer um Fragen bzw. Anregungen aus dem Publikum

Bürgerin
Erkundigt sich, ab wann der Rückbau der Sportgeräte am Archbach erfolgen wird.

Bürgermeister Oberer
„Corona“ bedingt, ist der Rückbau noch nicht erfolgt, allerdings wird dies zusammen mit der Plansee SE in Kürze erfolgen. 

Bürgermeister Oberer unterbricht die Sitzung für fünf Minuten, da der folgende Tagesordnungspunkt 8 unter Ausschluss der Öffentlich beraten wird. 


ad TOP 8. Beratung und Beschlussfassung zum Geschenk an den Alt-Bürgermeister und Ehrenbürger Siegfried Singer, anlässlich seines 90igsten Geburtstages

Nach der Beschlussfassung des Gemeinderates nach § 36 Abs. 3 TGO 2001 ist nach § 46 Abs. 3 TGO 2001 nur der Wortlaut des gefassten Beschlusses im öffentlichen Protokoll zu vermerken. 

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, den Platz zwischen dem Marktgemeindeamt und der Bezirkshauptmannschaft mit „Bürgermeister Siegfried Singer-Platz“ zu benennen.

-einstimmig-


Ende: 20.31 Uhr

Der Schriftführer: AL Sebastian Weirather

Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Alois Oberer

Die weiteren Protokollunterfertiger:
GR Ernst Hornstein
GR Markus Illmer

Protokoll der 32. Sitzung des Gemeinderates (395 KB) - .PDF

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