Protokoll der 33. Sitzung des Gemeinderates

17.09.2020

Reutte, am 29. Oktober 2020

PROTOKOLL der 33. öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES
am Donnerstag, den 17. September 2020, um 18:00 Uhr 

Anwesende:
Bürgermeister Alois Oberer als Vorsitzender
1. Bürgermeister-Stv. Gerfried Breuss
2. Bürgermeister-Stv. Klaus Schimana
GR Ing. Robert Bader
Ersatz GR Bernhard Egger BEd. für GR Roland Beirer
GRin Mag.a Barbara Brejla
GR Helmut Hein
GR Ernst Hornstein
GR Markus Illmer
GRin Daniela Rief
GV Mag. Mag. (FH) Günter Salchner
GR Michael Schneider
GV Elisabeth Schuster
Ersatz GR Christian Senn für GRin Gabriele Singer
GR Oswald Sprenger
Ersatz GR Robert Pacher für GR Dr. Michael Steskal
GR Gottfried Strauss
GRin Gerda Wagner
GRin Andrea Weirather
AL Sebastian Weirather

Schriftführer:
AL Sebastian Weirather

Beginn: 18.00 Uhr


TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2020
  3. Kurzbericht des Bürgermeisters
  4. Empfehlung des Gemeindevorstandes
    4.1. Beratung und Beschlussfassung zum vorgelegten Mietvertrag mit dem Tiroler Friedenswerk für die Räumlichkeiten im Dengelhaus
    4.2. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Vergnügungssteuerverordnung der Marktgemeinde Reutte auf Grund einer Novelle des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes 2017, LGBl.Nr. 76/2020
    4.3. Beratung und Beschlussfassung zur Darlehensausschreibung 2020
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung einer Vorstudie mit Kostenschätzung für die Erweiterung des Seniorenzentrums "Haus zum guten Hirten"
  6. Empfehlung des Bauausschusses
    6.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes
    6.1.1. im Bereich Untermarkt, Nessler-Kustatscher (Gst. 397/1TF, KG Reutte)
    6.1.2. im Bereich Kög, Nagele (Gste. 1476TF und 2379TF, alle KG Reutte)
    6.1.3. im Bereich Sonnenbichl, Haus an der Sonne (Gst. 943/12TF, KG Reutte)
    6.1.4. im Bereich Lindenstraße, Michlbauer (Gst. 2390/1TF, KG Reutte)
    6.2. Anträge zur Erlassung von Bebauungsplänen
    6.2.1. für den Bereich Alpenbadstraße, WE / Suitner (Gste. 1658/1, 1658/3, 1659TF und 1660TF, alle KG Reutte)
    6.2.2. für den Bereich Am Sportplatz, Walser (Gst. 2062/1, KG Reutte)
    6.3. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Kernzone für Einkaufszentren in der Marktgemeinde Reutte
    6.4. Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für das Gebiet "Allgäuer Straße - Nord"
  7. Anträge, Anfragen und Allfälliges


ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Oberer begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die Vertreter der Presse.

Im Anschluss verliest er die entschuldigten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und deren Vertretungen:

  • Ersatz-GR Bernhard Egger, BEd. für die GR Roland Beirer
  • Ersatz-GR Christian Senn für die GRin Gabriele Singer
  • Ersatz-GR Robert Pacher für den GR Dr. Michael Steskal

und stellt darauffolgend die Beschlussfähigkeit fest.

Der Bürgermeister bittet den Gemeinderat um Erweiterung der Tagesordnung, um den neuen Punkt 5. "Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung einer Vorstudie mit Kostenschätzung für die Erweiterung des Seniorenzentrums "Haus zum Guten Hirten"".

Der Gemeinderat beschließt wie folgt:

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, die Erweiterung der Tagesordnung um den neuen TOP 5 "Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung einer Vorstudie mit Kostenschätzung für die Erweiterung des Seniorenzentrums "Haus zum guten Hirten"".

-einstimmig-


ad TOP 2. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2020

Bürgermeister Oberer bittet um Wortmeldungen bzw. Ergänzungen zum Gemeinderatsprotokoll vom 14.05.2020 und um anschließende Beschlussfassung.
Das Protokoll wird einstimmig anerkannt und abschließend gibt Bürgermeister Oberer die Protokollbeglaubiger, Hrn. Bgm. Stv. Schimana und GR Oswald Sprenger, bekannt.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 18.06.2020.

-einstimmig-


ad TOP 3. Kurzbericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Oberer informiert den Gemeinderat über folgende Themen: 

Projekt: Neugestaltung Park im Untermarkt
Die Übernahmebegehung erfolgte am 08.09.2020. Hierbei wurden nochmals Ausführungsfehler festgestellt. Diese werden nunmehr von unserer Gärtnerei behoben und der Baufirma in Rechnung gestellt. Zudem müssen die Düsen vom Springbrunnen ausgetauscht werden. 

Projekt: Neugestaltung Untermarkt mit Begegnungszone
Aus der erfolgten Ausschreibung ist die Firma STRABAG AG als Bestbieter hervorgegangen und hat den Zuschlag für EUR 4,5 Mio. erhalten. Gesamt haben sich bei dieser Ausschreibung, bedauerlicherweise, nur zwei Firmen beteiligt.
Der Baubeginn für die Zone 2 (Tourismusbüro – Abfahrt Untergsteig) ist in der KW 39 und die Fertigstellung in der KW 48 geplant. 

Projekt: Sanierung Dengelhaus
Die Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten am Gebäude werden im Oktober fertiggestellt. Die Arbeiten bei den Außenanlagen, mit dem neuen "Bürgermeister Siegfried Singer-Platz", werden im November beendet und somit kann die Gesamtanlage übernommen werden. 

Projekt: Sanierung Museum "Grünes Haus"
Die Bauarbeiten wurden begonnen und von den budgetierten EUR 540.000,00 bekommen wir nunmehr eine Förderung über den Gemeindeausgleichsfond von EUR 160.000,00. 

Corona-Gutscheinaktion
Die Aktion ist leider mit 12.249 Stk. nicht sehr gut angenommen worden. Dies entspricht 17,54 % der möglichen Gutscheine. Damit wurde die lokale Wirtschaft mit EUR 122.490,00 unterstützt. Bürgermeister Oberer erinnert nochmals, dass die Gutscheine noch bis Ende September abgeholt und bis einschließlich 31.10.2020 eingelöst werden können.

Unterstützungen über den Härtefond
Die befristete Aktion zur Unterstützung von Arbeitslosen bzw. Ein-Personen-Unternehmen die, aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, wurden mit EUR 500,00 in Kaufmannschaftsgutscheine unterstützt, wo stark angenommen wurde. Gesamt unterstützte die Marktgemeinde Reutte 73 Personen (70 Arbeitslose/3 EPUs) mit EUR 500,00. Der Härtefond wurde somit mit EUR 36.500,00 belastet. In diesem Zusammenhang berichtet der Bürgermeister, über das sehr positive Echo der unterstützten Bürgerinnen und Bürger. 

Corona-Bonus an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seniorenzentrums
Bekanntlich wurde an die Belegschaft des Seniorenzentrums "Haus zum guten Hirten" EUR 500,00 in Kaufmannschaftsgutscheinen, für die ausordentliche Leistung während der Corona-Zeit, ausbezahlt. Bürgermeister Oberer verließt hierzu das Dankesschreiben, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Haftungsbericht Sparkasse Reutte
Bürgermeister Oberer verließt hierzu den haftungsrechtlichen Prüfbericht 2019 für die Haftungen der Marktgemeinde Reutte bei der Sparkassen AG. Er kann berichten, dass sich die Haftungssumme von EUR 29.009.000,00 auf EUR 27.161.000,00 und somit um 1.848.000,00 verringert hat. Seitens des Prüfungsverbandes wird darauf hingewiesen, dass eine Inanspruchnahme der Haftung derzeit nicht wahrscheinlich erscheint.

Kaufanfrage für Flächen im Bereich Hühnersteig
Im Masterplan der Linz Textil AG bzw. der Liegenschaftsverwaltung Reutte GmbH war immer vorgesehen, im Bereich Hühnersteig/Thyll-Villa, 29 Grundstücke zu bilden. Zusammen mit dem angrenzenden Grundstück der Marktgemeinde Reutte könnte man 32 Bauplätze der Bevölkerung anbieten. Aufgrund der erhöhten Nachfrage, wurde der Linz Textil AG, über einen einstimmigen Gemeindevorstandsbeschluss, ein Kaufansuchen für die gesamte Fläche unterbreitet. Damit hätte die Marktgemeinde Reutte den Verkauf selbst in der Hand. Über eine überraschende schnelle Antwort, erhielt der Bürgermeister allerdings eine Absage. Nach Ansicht der Linz-Textil soll vorerst die schwer entwickelbaren Flächen am Areal selbst verkauft werden. Zudem hat die Gesellschaft, derzeit, keine Liquiditätsproblem. Für Bürgermeister Oberer ist dies sehr schade, da der Bedarf für Bauplätze in Reutte gegeben ist.

Herbstmarkt
Aufgrund der Verschärfungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, fiel die Entscheidung, den am 03.10. geplanten Herbstmarkt, abzusagen. Betreffend den Weihnachtsmarkt wird in Kürze eine Entscheidung getroffen werden, der allerdings aus derzeitiger Sicht, auch abgesagt werden muss.

JEM / Jugend entscheidend mit
Im Rahmen des Audits zur familienfreundlichen Gemeinde werden zwei Veranstaltungen mit jungen Erwachsenen zwischen 14 – 20 Jahren geplant. Das erste Zusammentreffen ist am 16.10. und das Zweite am 06.11.2020 mit einer anschließender Sondergemeinderatssitzung geplant. In dieser sollen die drei wichtigsten Vorschläge der Jugendlichen zur Verbesserung der Lebensumstände der jungen Erwachsenen, behandelt werden. Zielsetzung ist es die Zufriedenheit der jungen Bevölkerungsschicht zu erfassen und deren Ideen und Wünschen zu hören bzw. gegebenenfalls umzusetzen. 

Neukonzeption Volkschule Reutte
Nach der nunmehr vorliegenden Vermessung, wird am 14. und 15.10.2020 der Partizipationsprozess über die Baupiloten Innsbruck gestartet. Dabei sind zwei Erwachsenen-Workshops und ein Kinder Workshop geplant. In diesem Prozess sind ca. 45 Erwachsene (vom Lehrerkollegium bis hin zu den Vertretern der Marktgemeinde Reutte) und 28 Kinder beteiligt. Das Ergebnis wird Ende März vorliegen und dient als Grundlage zur Ausschreibung eines Architektenwettbewerbes. 

Goldene Fahrradklingel
Bürgermeister Oberer berichtet, dass er bei der „Bürgermaster – Rad-Challenge“ über das Klimabündnis Tirol, mit 2.369 Kilometer im Wettbewerbszeitraum August gewonnen hat. Die goldene Klingel, als Wanderpokal, zeigte er dem Gemeinderat. Zudem übermittelt er das Lob des Klimabündnisses Tirol, für die Tätigkeiten der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Klimaschutzes. 

Sommerkindergarten
Erstmalig wurde der Sommerkindergarten direkt im Kindergarten Tauschergasse angeboten. Im Schnitt waren 15 Kinder anwesend. Davon war der Großteil von 12 Kindern am Vormittag anwesend und Nachmittags haben im Schnitt nur 5 Kinder das Angebot angenommen. 

Verkauf der Reuttener Seilbahn
Bürgermeister Oberer berichtet über die heutige Aufsichtsratssitzung des Tourismusverbandes Reutte, in diesem der erfolgte Verkauf der Seilbahn an die Pletzer-Gruppe ging. Die Pletzer-Gruppe hat die Seilbahn mehrheitliche mit 65 %, zusammen mit einer Investorengruppe der Cilli-Hütte mit 35 % erworben. Nach dem Wunsch von Hrn. Pletzer soll die Gemeinde Höfen und der TVB jeweils mit 5 % einsteigen. In diesem Zusammenhang richtet Bürgermeister Oberer den Dank an alle handelten Personen aus und insbesondere gilt sein Dank an Ing. Thomas Strele, der den Kontakt mit der Pletzer-Gruppe hergestellt hat. 

Alpentherme Ehrenberg
Bürgermeister Oberer kann berichten, dass die vergangenen Wochen sehr gut gelaufen sind und insbesondere der August, aufgrund des erhöhten Konsums der Gäste positiv ausfiel. Nach dem GF Eichhorn kann der erwartete Verlust von EUR 800.000,00 auf 400.000,00 revidiert werden. In diesem Zusammenhang teilt er mit, dass der bisherige Betriebsleiter Sebastian Heckelmiller die Vivamar verlassen wird und interimistisch die bisherige Stellvertreterin, Frau Weger, die Betriebsleitung übernimmt. 

Abschließend bittet er um Fragen aus dem Gemeinderat.

Bgm. Stv. Schimana
zeigt sich überrascht, über die schnelle Absage der Linz Textil AG. Dies wäre eine Chance für die Marktgemeinde Reutte gewesen, die Flächen für leistbares Wohnen der Bevölkerung anzubieten. Er schlägt vor, dass sich der nächste Bauausschuss mit Alternativflächen beschäftigt. 

In Sachen Coronahilfe der Marktgemeinde Reutte sieht er, dass man, aufgrund des Förderungsausschlusses, das damalige erarbeitete Paket nicht umsetzten konnte. Die Gutscheinaktion ist nach seiner Sicht nicht gut angenommen worden, da einerseits die Stückelung nicht angenommen wurde und der 20 % „Rabatt“ über die Gemeinde nicht richtig verstanden wurde.

GV Breuss
er gratuliert Bürgermeister Oberer für die „erradelten“ Kilometer. Es ist ein gutes Signal für die Fahrradfreundlichkeit der Marktgemeinde Reutte.


ad TOP 4. Empfehlung des Gemeindevorstandes

ad TOP 4.1. Beratung und Beschlussfassung zum vorgelegten Mietvertrag mit dem Tiroler Friedenswerk für die Räumlichkeiten im Dengelhaus

Bürgermeister Oberer gibt folgende Eckpunkte zum vorliegenden Vertragsentwurf zur Anmietung der Flächen im Dengelhaus bekannt:

  • Basis ist der Baurechtsvertrages vom 11.01.2019 (Einmietung)
  • Steuerrechtlich Dr. Rhomberg, vertragsrechtlich RA Mag. Mader geprüft
  • Anmietung von 387,64 m² auf zwei Etagen
  • Anmietung erfolgt auf unbestimmte Zeit
  • Verzicht auf ordentliche Kündigung wird mit 30 Jahre vereinbart
  • wertgesicherter Mietzins monatlich 4.953,22 Euro
  • Baurechtszins beträgt monatlich 655,-- Euro, jährlich 7.859,60 Euro
  • Ergibt einen Mietzins von 11,09 Euro pro m2
  • Baukostenzuschuss beläuft sich auf EUR 400.000,00
  • Betriebskostenpauschale liegt bei EUR 934,48 (EUR 2,58 pro m²)

Nach den vorliegenden Informationen von Bürgermeister Oberer kostete die Sanierung der Frieden rund 4,2 Mio. Euro. Der große Aufwand ist größten Teils der alten Bausubstanz und dem Denkmalamt geschuldet.
Hätten wir die Sanierung selbst vorgenommen müssten 4,2 Mio. über 15 Jahre finanziert werden und die Belastung wäre wesentlich höher gewesen.
Die Vermietung der Wohnungen und der Geschäftsfläche gestaltet sich zudem schwierig.

Er bittet um etwaige Fragen bzw. Anmerkungen vom Gemeinderat.

GR Hornstein
bestätigt die Aussage von Bürgermeister Oberer, dass die Sanierung sehr schwierig und umfangreich war. Nach seiner Ansicht, wird die Bausumme noch steigen. Als Manko der Sanierung erwähnt er die fehlende Sanierung des Daches. Abschließend hebt er allerdings die gute Zusammenarbeit mit dem Tiroler Friedenswerk hervor.

Nach weiteren kurzen Anmerkungen/Fragen wird wie folgt beschlossen.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, den vorliegenden Vertragsentwurf zur Anmietung der Räumlichkeiten im Dengelhaus mit dem Tiroler Friedenswerk, zu genehmigen.

-einstimmig-


ad TOP 4.2. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Vergnügungssteuerverordnung der Marktgemeinde Reutte auf Grund einer Novelle des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes 2017, LGBl.Nr. 76/2020

AL Weirather berichtet, dass aufgrund einer Novelle des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes 2017, am 13.07.2020, die bestehende Verordnung angepasst werden muss. Grundlegend ist die Besteuerung von Wettterminals und von Eingabegeräten, wie zum Beispiel Lotto/Totto-Geräte, nur mehr bei mehr als drei Geräte möglich. Jedoch kann die Höhe dieses Besteuerungsgegenstandes von EUR 150,00 auf EUR 300,00 erhöht werden. 

Die Änderung wird anhand einer Projektion dem Gemeinderat vermittelt und folgender Beschluss wird gefasst.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, gemäß den Bestimmungen des Tiroler Vergnügungssteuergesetzes 2017, LGBl. Nr. 87/2017, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 76/2020, die Vergnügungssteuerverordnung, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.

-einstimmig-


ad TOP 4.3. Beratung und Beschlussfassung zur Darlehensausschreibung 2020

Die Darlehensausschreibung wurde für die folgenden investiven Projekte durchgeführt: 

  1. Freiwillige Feuerwehr                                                             271.000,00
  2. Straßenbauten Allgemein                                                   1.188.000,00
  3. Neubau Aufzug - Museum                                                     319.000,00
  4. Hochwasserschutz                                                                  110.000,00
  5. Neubau Behördenplatz (Bgm. Siegfried Singer-Platz)       375.000,00
  6. Südtiroler Siedlung – Div. Sanierungen                               195.000,00
    Gesamt                                                                                     2.458.000,00

Die Ausschreibungskriterien haben alle anbietenden Banken erfüllt und lauteten wie folgt: 

  • Laufzeit 15 Jahre
  • Annuität in 30 Pauschalraten/halbjährlich
  • Verzinsung dekursiv und 30/360 zum 30.06. u. 31.12. jdJ.
  • Zinsbindung 6-Mo-EURIBOR (- 0,308 % zum 30.06.2020)
  • Tilgung jederzeit und spesenfrei
  • Zuteilung spesenfrei

Folgender Vergabevorschlag wird seitens des Gemeindevorstandes an den Gemeinderat empfohlen: 

Darlehensausschreibung_2020.png

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, die Vergabe folgender Darlehen zu den unten angeführten Projekten, für das Haushaltsjahr 2020, mit einem Gesamtdarlehensbetrag von EUR 2.458.000,00, an die Hypo Tirol Bank AG, als Bestbieter.

  1. Freiwillige Feuerwehr                                                             271.000,00
  2. Straßenbauten Allgemein                                                   1.188.000,00
  3. Neubau Aufzug - Museum                                                     319.000,00
  4. Hochwasserschutz                                                                  110.000,00
  5. Neubau Behördenplatz (Bgm. Siegfried Singer-Platz)       375.000,00
  6. Südtiroler Siedlung – Div. Sanierungen                               195.000,00
    Gesamt                                                                                     2.458.000,00

Die Vergabe erfolgt nach gelegter Angebotslegung und zu folgenden Konditionen:

  • Laufzeit 15 Jahre; Rückzahlung zu 30 gleichbleibenden Halbjahresannuitäten
  • Verzinsungsart: halbjährlich dekursiv, klm/360
  • Tilgung: jederzeit spesenfrei
  • Spesen: keine
  • Zinssatz: 0,380 % (Aufschlag 0,380 %)
  • Gesamtzinsen: EUR 76.557,27
  • Gesamtannuitäten: EUR 2.534.557,27
  • Zinsbindung: 6-Monats-EURIBOR

-einstimmig-


ad TOP 5. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung einer Vorstudie mit Kostenschätzung für die Erweiterung des Seniorenzentrums "Haus zum guten Hirten"

Bürgermeister Oberer schickt voraus, dass er immer für eine Verbandslösung war, da die Pflege alle Gemeinden was angeht. Für ihn ist der Standort Reutte, aus Sicht der BewohnerInnen, besser, da sie nicht abgeschoben werden, sondern noch weiter am öffentlichen Leben teilhaben können.
Wir müssen beim Seniorenzentrum infrastrukturell investieren. Insbesondere muss die Küche, die Tagespflege und der Kanal saniert bzw. ausgebaut werden. Er sieht dies als die Verantwortung als Bürgermeister, hierbei die erforderlichen infrastrukturellen Maßnahmen zu treffen. Man hat daher intensiv überlegt wir dies erfolgen kann und er stellt darauffolgend dem Gemeinderat folgenden planliche Darstellung vor:

Erweiterung_Seniorenzentrum_2020.jpg

Die Erweiterung ist mehr als erforderlich, da die Wartezeit auf einen stationären Platz mittlerweile auf zwei Jahre angewachsen ist, und zudem mehr Anmeldungen im Seniorenzentrum eingelangt sind, als im Haus Ehrenberg. Der Neubau in Ehenbichl wird vorrausichtlich erst 2024 fertiggestellt sein und die geplante Erweiterung mit 26 stationäre Betten auf drei Etagen, könnte bereits 2022 abgeschlossen sein. Zudem wird die Infrastruktur durch den Neubau der Küche verbessert. Nach der Heim- und Pflegedienstleitung wäre die Personalrekrutierung für die neue Bettenanzahl möglich. Bei dem geplanten Neubau ist die Rekrutierung mehr als fraglich, da auf einem Schlag 50 Pflegekräfte zur Verfügung stehen müssen.
Der Bedarf ist groß und nach dem Pflegestruktur des Landes Tirol, der noch bis Ende 2022 Gültigkeit hat, könnten auf diese 26 Betten zugegriffen werden. Der Neubau in Ehenbichl greift auf den neuen Pflegestrukturplan zu.
Abschließend schlägt Bürgermeister Oberer dem Gemeinderat vor, dieser Grobschätzung zuzustimmen und hierfür das Architekturbüro Walch und Partner zu engagieren, da die den damaligen Umbau geplant hatten. Er hebt hervor, dass durch diesen Beschluss nicht die Erweiterung entschieden wird, sondern eine Grobplanung und Kostenschätzung in Auftrag geben wird. Er bittet alle um Zustimmung, da damit eventuell 26 zusätzliche stationäre Pflegebetten platzsparend geschaffen werden könnten.

Bgm. Stv. Schimana
Seine Fraktion sieht diesen Vorschlag als sehr kritisch an. Vor etwa 4 Jahren bzw. drei, zwei oder einem Jahr hätten sie diesen Vorschlag mehr als begrüßt respektive auch zugestimmt. Im letzten Budget 2019 wurde verlangt einen Betrag zu einer Grobplanung vorzusehen, dies wurde mit dem Argument, es wird Verbandslösung kommen, nicht vorgesehen.

Jetzt ist allerdings eine komplett andere Situation, da eine Verbandslösung kommen wird. Der Standort in Reutte ist nur für mobile BewohnerInnen von Vorteil und für höhere Pflegestufen hat Ehenbichl mit der Nähe zum BKH einen Vorteil. Nach seiner Ansicht besteht mit diesem Vorschlag die Gefahr, dass das geplante Heim in Ehenbichl nicht vom Land Tirol bewilligt werden könnte.

Die Erweiterung sollte heute nicht beschlossen, sondern den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung zugeteilt werden. Das Verbandsprojekt soll nicht mit diesem „abgestochen“ werden. Eventuell könnte nur die Infrastruktur erneuert werden und das Augenmerk mehr auf das betreute Wohnen zu setzen.

GR Strauss
Die Planungsstudie soll in Auftrag gegeben werden, da die große Lösung zu lange dauert.

GV MMag. Salchner
Nach seiner Ansicht kann dies nicht die richtige Strategie sein, dass lediglich 60 Betten im Bezirk geschaffen werden. Der Anteil von > 65 Jährige im Bezirk Reutte liegt bei 24 % und im Landesvergleich bei lediglich 18 %. Der Bezirk „altert“ schneller als das restliche Tirol. Dem gegenüber haben wir allerdings die geringste Dichte an Pflegebetten pro > 75 Jährige. Der Mittelwert in Tirol liegt bei 107,8 pro 1000 Einwohner und wir haben in Reutte gerade mal die Hälfte. Um den Durchschnitt zu erreichen müssten wir 121 neue stationäre Pflegebetten errichten. Zur Veranschaulichung lässt GR Salchner einen Auszug aus dem aktuellen Strukturplan austeilen.
Nach seiner Ansicht muss ein Schulterschluss für alle Gemeinden her, um die eklatante Unterversorgung zu meistern. Es ist realistisch, dass zusätzliche 26 Betten genehmigt werden, da der Bedarf mehr als gegeben ist.

Bürgermeister Oberer
pflichtet GR Salchner zu, da die Schaffung von weiteren Betten getrennt zum neuen Pflegeheim gesehen werden muss. Grundsätzlich sind noch genügend stationäre Betten im aktuellen Strukturplan vorgesehen, das Land Tirol muss uns nur auf diese zugreifen lassen.
Für Bürgermeister Oberer ist es immer noch unbegreiflich, dass das Ergebnis aus der, über das Land Tirol geförderte, Studie vom unabhängigen Architekt Matt über EUR 100.000,00 negiert wird. Diese Studie präferiert ganz klar den Standort Reutte und wir hätten von den Synergieeffekten klar profitiert. Die restlichen Bürgermeister aus dem Bezirk sind über den Vorschlag einfach darübergefahren, obwohl die Marktgemeinde Reutte angeboten hat, dass die Kosten für die Erweiterung der Küche, der Grund günstig zur Verfügung gestellt und die Abrisskosten übernommen hätten.
Für ihn ist es auch nicht nachvollziehbar, dass bei einer kleinen Änderung der Verbandsstatuten, alle Gemeinden mittels Gemeinderatsbeschluss zustimmen müssen und bei einem über EUR 10 Mio. teuren Projekt, lediglich eine Verbandsbeschluss zu fassen ist. Sollte die vorgeschlagene Vorstudie vorliegen, wird diese vorerst in den Gremien behandelt und beschlossen werden. In der Zwischenzeit wird Bürgermeister Oberer das Gespräch mit LR Tilg suchen. Die größte Schwierigkeit sieht Bürgermeister Oberer darin, das erforderliche Personal zu finden.

GV Schuster
grundsätzlich freut sie sich über den vorgelegten Vorschlag von Bürgermeister Oberer. Da sie immer auf eine Erweiterung des Seniorenzentrums gedrängt hat. Weiters ist sie erschüttert, dass der Vorschlag nicht in ihrem Ausschuss vorab behandelt wurde, obwohl erst letzte Woche dieser stattfand. 

GR Illmer
ist über die Aussage von GV Schuster positiv überrascht. Er versteht und unterstützt allerdings die Argumentation „Nähe zum BKH“ von Bgm. Stv. Schimana nicht.

Bürgermeister Oberer
der Gemeindeverband wird über diesen Vorschlag nicht überrascht sein, da er dies bereits anklingen hat lassen.

Ersatz GR Senn
fragt nach, ob eine derartige Erweiterung von rund 3,8 – 4 Mio. Euro betriebswirtschaftlich sei. Oder vielleicht nur die Küche gebaut werden sollte.

Bürgermeister Oberer
Sollte nur die Küche gebaut werden, hätten wir keinerlei Mehreinnahmen, sondern nur Ausgaben. Nur in Verbindung mit zusätzlichen Betten kann die Wirtschaftlichkeit dargestellt werden.

Bgm. Stv. Schimana
er sieht durch die Erweiterung der 26 Betten, die große Lösung mit 60 Betten und die mündlich zugesagte Finanzierung gefährdet. Die Erweiterung des Seniorenzentrums wurde vor gut 1,5 Jahren von seiner Fraktion gefordert, jedoch von Bürgermeister Oberer abgelehnt. Zudem zitiert er einen Artikel aus dem Blickpunkt in diesem Bürgermeister Oberer erwähnte, dass 24 stationäre Betten nicht wirtschaftlich geführt werden können. Ebenfalls beruft er sich auf Gemeinderatsprotokolle, in denen sich Bürgermeister Oberer eindeutig für die Verbandslösung ausspricht und keinen Alleingang der Marktgemeinde Reutte möchte.
Für ihn ist die Erweiterung des Seniorenzentrum eine Fehlentscheidung.

Bürgermeister Oberer
Mit der geplanten Größe (insgesamt 90 Pflegebetten) könnten wir das Haus besser wirtschaftlich führen. Der Bedarf ist gegeben und wir können die vorgesehenen stationäre Betten im Strukturplan nicht verfallen lassen.

Nach eingehender Debatte wird von GR Hein beantragt, diesen Tagesordnungspunkt und damit die Beauftragung zu verschieben, damit die offenen Punkte noch geklärt werden können.
Bürgermeister Oberer bittet den Gemeinderat in der Sache zu beschließen.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, den Auftrag zu einer Vorstudie mit Kostenschätzung zur Erweiterung des Seniorenzentrums „Haus zum guten Hirten“, an das Planungsbüro Architektur Walch und Partner ZT GmbH, zu vergeben.

-mehrheitlich beschlossen-
Ja 12  Nein 5  Enthaltung 2   

Darauffolgend wird über den Antrag von GR Hein, wie folgt, beschlossen.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, den Auftrag zu einer Vorstudie mit Kostenschätzung zur Erweiterung des Seniorenzentrums „Haus zum guten Hirten“, an das Planungsbüro Architektur Walch und Partner ZT GmbH, zu vergeben.

-mehrheitlich beschlossen-
Ja 12  Nein 5  Enthaltung 2  


ad TOP 6. Empfehlung des Bauausschusses

ad TOP 6.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes

ad TOP 6.1.1. im Bereich Untermarkt, Nessler-Kustatscher (Gst. 397/1TF, KG Reutte)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 17.09.2020 zu Tagesordnungspunkt 6.1.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architektur Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 15.09.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00006, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 397/1, KG 86031 Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung

Grundstück 397/1 KG 86031 Reutte

rund 114 m²
von Freiland § 41
in
Kerngebiet § 40 (3)

Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 6.1.2. im Bereich Kög, Nagele (Gste. 1476TF und 2379TF, alle KG Reutte)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 17.09.2020 zu Tagesordnungspunkt 6.1.2. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architektur Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 17.09.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00010, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich der Gste. 1476 sowie 2379, alle KG 86031 Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung
Grundstück 1476 KG 86031 Reutte

rund 271 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)

weiters Grundstück 2379 KG 86031 Reutte

rund 6 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)

Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 6.1.3. im Bereich Sonnenbichl, Haus an der Sonne (Gst. 943/12TF, KG Reutte)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 17.09.2020 zu Tagesordnungspunkt 6.1.3. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architektur Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 15.09.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00009, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 943/12 KG 86031 Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

Umwidmung
Grundstück 943/12 KG 86031 Reutte

rund 133 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 10

sowie

1 (laut planlicher Darstellung) rund 30 m²
in
Wohngebiet § 38 (1)

sowie

1 (laut planlicher Darstellung) rund 103 m²
in
Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Grünanlage, Nebengebäude, Nebenanlagen

Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 6.1.4. im Bereich Lindenstraße, Michlbauer (Gst. 2390/1TF, KG Reutte)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 17.09.2020 zu Tagesordnungspunkt 6.1.4. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architektur Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 17.09.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00007, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 2390/1, KG 86031 Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:
Umwidmung

Grundstück 2390/1 KG 86031 Reutte

rund 118 m²
von Freiland § 41
in
Kerngebiet § 40 (3)

Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 6.2. Anträge zur Erlassung von Bebauungsplänen

ad TOP 6.2.1. für den Bereich Alpenbadstraße, WE / Suitner (Gste. 1658/1, 1658/3, 1659TF und 1660TF, alle KG Reutte)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.2.1. gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, idgF, den vom Planer Architektur Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Alpenbadstraße, WE (Suitner), Grundstücke 1660, 1659, 1658/1 sowie 1658/3, alle KG Reutte gem. planlicher Darstellung RRe-20021-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 27.08.2020 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-mehrheitlich beschlossen-
Ja 17  Nein 1  Enthaltung 1   


ad TOP 6.2.2. für den Bereich Am Sportplatz, Walser (Gst. 2062/1, KG Reutte)

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.2.2. gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, idgF, den vom Planer Architektur Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Am Sportplatz, Walser, Grundstücke 2062/1 sowie 2062/4, alle KG Reutte gem. planlicher Darstellung RRe-20020-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 27.08.2020 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 6.3. Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Kernzone für Einkaufszentren in der Marktgemeinde Reutte

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Änderung der Kernzone für Einkaufszentren in der Marktgemeinde Reutte gem. dem vom Büro Architektur Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 01.09.2020, mit der Planungsnummer RRE-2022.

-einstimmig-


ad TOP 6.4. Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für das Gebiet "Allgäuer Straße - Nord"

GR Bader berichtet im Detail über das geplante Baulandumlegungsverfahren und veranschaulicht dies anhand einer Präsentation.

Bürgermeister Oberer
ergänzt, dass bei der Infoveranstaltung keiner der Grundeigentümer dagegen gestimmt hat und dies eine Seltenheit ist.

GR Hein
der Bereich wurde des Öfteren diskutiert und er kann die weitere Entwicklung nicht gutheißen.

GR Bader
das Verfahren dauert Jahre und die Wirtschaft soll auch unterstützt werden.

GR Hein
er gibt zu bedenken, dass eine Rückwidmung nicht mehr möglich sein wird.

Bürgermeister Oberer
die Baulandumlegung wurde bereits in der Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzept vorgesehen und wurde auch im Bauausschuss diskutiert und empfohlen.

GR Hornstein
die Entscheidung wurde von uns allen über das Raumordnungskonzept getroffen. Er warnt davor, dass in diesem Bereich mehr Parkplätze geschaffen werden. Er möchte dies nur zu bedenken geben.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens im Bereich "Allgäuer Straße - Nord", Grundstücke 755, 756, 796, 797, 798/1, 798/2, 798/3, 798/4, 799, 832, 833, 834, 837/1, 837/2, 838, 2478/1 und 2478/7, alle KG Reutte.

-mehrheitlich beschlossen-
Ja 18  Nein 1  


ad TOP 7. Anträge, Anfragen und Allfälliges 

Bürgermeister Oberer
informiert, dass nächste Woche die Gemeindezeitung erscheinen wird und ladet alle GemeinderäteInnen zur Veranstaltung "Flucht und Hoffnung" in den Pfarrstadl Breitenwang ein. 

GR Hornstein
ladet alle zur langen Nacht der Museen am 10.10.2020 ein. Hierbei wird auch die Schauwohnung in der Südtiroler Siedlung eingeweiht. 

GR Salchner
weißt auf die grenzüberschreitende Veranstaltung hin, in dieser die renommierte Klimaforscherin Helga Komp-Kolb referieren wird. Er bittet den Gemeinderat sich sobald bei ihm zu melden, da die Mitgliederanzahl mit 50 begrenzt sein wird.
Hinsichtlich dem Auditprozess „familienfreundliche Gemeinde“, verweist er auf die ausgesendeten Protokolle. Der abschließende Gemeinderatsbeschluss könnte im Idealfall im November erfolgen.

Zum Abschluss bittet Bürgermeister Oberer, um Fragen aus dem Publikum.

Bürgerin
meldet sich angesichts des Wohnbaus und vermittelt dem Gemeinderat, dass sie die Errichtung von weiteren Wohnblöcken als nicht attraktiv empfindet und wertvolle Flächen verloren gehen. Der Gemeinderat sei zu gutgläubig und solle mehr gegen die Schaffung von Wohnblöcken tun. 

Bürgerin
informiert über die Gefahrenstelle im Bereich der Archbachbrücke/Auffahrt Urisee. Kann hierbei was gemacht werden?

Bürgermeister Oberer
die angesprochene verschobenen Kreuzung wurde bereits mehrmals begutachtet. Wir werden uns diese nochmals ansehen.

GR Hein
informiert über eine Schadstelle der Pflasterung vor der alten BH-Reutte.

Bürgermeister Oberer
diese wird im Zuge der Platzgestaltung saniert.

Journalist / TT
hebt zunächst hervor, dass die GV Schuster die vorgestellte Studie zur Erweiterung des Seniorenzentrums begrüßt hat. Er möchte nun von ihr das abschließende Abstimmungsverhalten wissen. 

GV Schuster
ich habe mich enthalten.

Journalist / TT
er hat noch zwei weitere Fragen: 

  1. Ist es korrekt, dass Bürgermeister Oberer den Obmann des Überprüfungsausschuss empfohlen hat seine Funktion ruhend zu stellen?
  2. Sind die angeblichen Müllablagerungen am Umfahrungsparkplatz von einem Gemeinderat korrekt? 

Bürgermeister Oberer
zu 1.: Er hat GR Beirer empfohlen, dass Mandat ruhend zu legen, bis die Sache (Verrechnung Gewerkschaftsbeiträge BKH-Reutte) geklärt ist.
zu 2.: Die Gemeinde wurde mit Bildern von einem deutschen Ehepaar konfrontiert. In diesem eine angebliche Müllablagerung von einem Gemeinderat zu sehen war. Zuständigkeitshalber wurde dies der BH-Reutte übermittelt und Anzeige erstattet.

Zum Abschluss bedankt sich der Bürgermeister Oberer bei allen Beteiligten und schließt die Sitzung.

Ende: 21.20 Uhr

Der Schriftführer: AL Sebastian Weirather

Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Alois Oberer

Die weiteren Protokollunterfertiger:
Bgm. Stv. Klaus Schimana
GR Oswald Sprenger

Protokoll der 33. Sitzung des Gemeinderates (328 KB) - .PDF

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