Protokoll der 35. Sitzung des Gemeinderates

10.12.2020

Reutte, am 13. Jänner 2021


PROTOKOLL der 35. öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES
am Donnerstag, den 10. Dezember 2020, um 18:00 Uhr

Anwesende:
Bürgermeister Alois Oberer als Vorsitzender
1. Bürgermeister-Stv. Gerfried Breuss
2. Bürgermeister-Stv. Klaus Schimana
GR Ing. Robert Bader
GR Roland Beirer
GRin Mag.a Barbara Brejla
GR Helmut Hein
GR Ernst Hornstein
GR Markus Illmer
GRin Daniela Rief
GV  MMag. (FH) Günter Salchner
GR Michael Schneider
GV Elisabeth Schuster
GRin Gabriele Singer
GR Oswald Sprenger
GR Dr. jur. Michael Steskal
GR Gottfried Strauss
GRin Gerda Wagner
Ersatz-GR Robert Pacher für GRin Andrea Weirather
AL Sebastian Weirather

Schriftführer:
AL Sebastian Weirather

Beginn: 18.00 Uhr


TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Situationsbericht der Alpentherme Ehrenberg durch den Geschäftsführer Thomas Eichhorn und Betriebsleiterin Ute Weger
  3. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2020
  4. Kurzbericht des Bürgermeisters
  5. Empfehlung des Gemeindevorstandes
    5.1. Beratung und Beschlussfassung zur Neuerlassung einer Kurzparkzone im Kreuzungsbereich Obermarkt/Ehrenbergstraße (Pfaundler)
    5.2. Beratung und Beschlussfassung zu den Gebührenverordnungen der Marktgemeinde Reutte
  6. Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützungszahlungen an die Handels- und Gastrobetriebe im Zusammenhang mit den Bauarbeiten im Untermarkt
  7. Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmenkatalog für die Zielvereinbarung des Audits familienfreundliche Gemeinde mit UNICEF-Zusatzzertifikat kinderfreundliche Gemeinde
  8. Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse aus dem Partizipationsprozesses JEM (Jugend entscheidet mit)
  9. Empfehlung des Bauausschusses
    9.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes
    9.1.1. im Bereich Kög 45 – 45c, Gste. .670, 1555/1, 1555/2 1558/1, und 1558/2
    9.1.2. im Bereich Sonnenbichl 2, Gst. 943/10
    9.1.3. im Bereich Volksschule Schulstraße, Gst. 134
    9.2. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungsplänen
    9.2.1. Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne im Bereich des Gst. 1908/8, Dir.-Franz-Hosp-Straße 13 -15
    9.2.2. Erlassung eines Bebauungsplanes /ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 1908/8, Dir.-Franz-Hosp-Straße 13 -15
    9.2.3. Beschlussfassung über die während der Auflegungsfrist eingelangten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 245 für den Bereich Innsbrucker Straße, Alpen Creativ Bau GmbH, „Sonnenfeld“
  10. Anträge, Anfragen und Allfälliges


ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Oberer begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die Vertreter der Presse.
Für die weihnachtliche Dekoration bedankt er sich bei Fr. Schmid und Hrn. Rief. 

Im Anschluss verliest er die entschuldigten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und deren Vertretungen:

  • Ersatz-GR Robert Pacher für die GRin Andrea Weirather

Der Bürgermeister bittet den Gemeinderat um Erweiterung der Tagesordnung, um den neuen Punkt 6. "Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützungszahlungen an die Handels- und Gastrobetriebe im Zusammenhang mit den Bauarbeiten im Untermarkt“.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, die Erweiterung der Tagesordnung, mit den neuen Tagesordnungspunkt 6 „Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützungszahlungen an die Handels- und Gastrobetriebe im Zusammenhang mit den Bauarbeiten im Untermarkt“.

-einstimmig-


ad TOP 2. Situationsbericht der Alpentherme Ehrenberg durch den Geschäftsführer Thomas Eichhorn und Betriebsleiterin Ute Weger

Bürgermeister Oberer begrüßt hierbei die Vertreter der Alpentherme Ehrenberg, Herrn Geschäftsführer Thomas Eichhorn und die neue Betriebsleiterin Frau Ute Weger.

Dem Gemeinderat wird die aktuelle Lage, anhand einer PowerPoint Präsentation, erläutert.

Anschließend zur Präsentation spricht Bürgermeister Oberer seinen Dank und auch Lob an die hervorragende Arbeit der Geschäftsführung/Betriebsleitung aus. Die Entwicklungen im nächsten Jahr sind sehr ungewiss und daher können die Zahlen auch nicht vorhergesagt werden.

Folgend bedankt sich die Führung der Alpentherme beim Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit und verlassen daraufhin die Sitzung.


ad TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2020

Bürgermeister Oberer erwähnt, dass das Protokoll bedauerlicherweise erst heute versendet werden konnte. Die Vorbereitungen bzw. die Organisation der Massentests haben unserer Amtsleiter stark in Anspruch genommen und daher konnte das Protokoll nicht eher erstellt werden.

Nach dem Vorschlag von GR Hornstein, wird dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Gemeinderatsitzung vertagt.

Als Protokollbeglaubiger werden Fr. GRin Singer und GRin Wagner bestellt.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2020.

-vertagt-


ad TOP 4. Kurzbericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Oberer berichtet über folgende Punkte:

Massentestungen in Reutte
Die Vorbereitungszeit für die Organisation der Massentestungen in der Sporthalle Reutte, war sehr kurz. Ungeachtet dessen, konnten die Testungen erfolgreich und professionell abgewickelt werden. Zudem war die Stimmung im Team sehr gut. Bei dieser Gelegenheit bedankt er sich beim Einsatzleiter AL Weirather, seinem Stellvertreter Hrn. Zobl, dem medizinischen Personal, den Verwaltungsmitarbeitern und der Feuerwehr Reutte. Die vielen freiwilligen Meldungen aus den Fraktionen haben ihn sehr gefreut, allerdings hatten wir bereits genug Personal zur Verfügung.
Der Ansturm der zu testenden Personen hielt sich allerdings in Grenzen und so wurden nur 1730 Personen getestet, davon waren 7 positiv und nach dem PCR-Test dann endgültig 5 positive Personen in Reutte. Die Fehlerquote der Antigentests in Tirol lag bei rund 35 %, da von 620 nur 400 nachweislich positiv getestet wurden. Die Quote lag tirolweit bei 0,3 %.

Erweiterung Seniorenzentrum
Nach dem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss zur Erweiterung des Seniorenzentrums um 26 zusätzliche stationäre Betten, wird dieses Vorhaben der Verbandsversammlung des Pflegeverbandes am 16.12.2020 zur Beratung vorgelegt. Basierend auf den Beschluss, soll ein gemeinsamer Antrag an LR Tilg gestellt werden. 

Sanierung Untermarkt
Die erste Phase und somit die Zone 2 wurde abgeschlossen und es konnte bis zum Zeillerplatz die neue Pflasterung verlegt werden. Im März soll, je nach Witterung, die Zone 1 angefangen werden. Die Besprechungen mit den betroffenen Eigentümern wurden am 04.12.2020 zusammen mit der Bauleitung Hrn. Ing. Schlichther und dem Arch. DI Kolar durchgeführt. Bis auf eine Ausnahme konnte bei allen Eigentümern die Zustimmung eingeholt werden.
Die Bauarbeiten sollen mit September 2021 fertiggestellt werden. Die Eröffnung des Untermarktes soll zusammen mit dem Park erfolgen.

Bürgermeister Siegfried Singer-Platz
Bis auf die Sitzauflagen und die überdachten Fahrradabstellanlagen ist der Platz fertiggestellt. Die autofreie Zone wird derzeit leider von der Bevölkerung noch nicht wahrgenommen und daher werden vermehrte Kontrollen durchgeführt.

Dengelhaus
Im generalsanierten Dengelhaus fehlen lediglich die Bodenstrahler im Trauungssaal und die Teppiche für den empfindlichen Boden.

Aufbauend auf dem Bericht werden keine Fragen von den Gemeinderatsmitgliedern gestellt.


ad TOP 5. Empfehlung des Gemeindevorstandes
ad TOP 5.1. Beratung und Beschlussfassung zur Neuerlassung einer Kurzparkzone im Kreuzungsbereich Obermarkt/Ehrenbergstraße (Pfaundler)

Bürgermeister Oberer bittet den Amtsleiter um seine Ausführungen und gibt vorab bekannt, dass für die Tagesordnungspunkte 5.1. und 5.2 jeweils ein einstimmiger Gemeindevorstandbeschluss gefasst wurde.

Der Amtsleiter erläutert, dass die drei Parkplätze vor dem ADEG Geschäft permanent von Dauerparkern belegt werden und veranschaulicht dies mittels einer Projektion. Bei einer Einbindung in die bestehende gebührenpflichtige Kurzparkzone, müsste ein neuer Parkscheinautomat angeschafft werden. Nach dem Vorstandsbeschluss soll daher eine eigenen Kurzparkzone für max. 30 min. erlassen werden. Nach einer kurzen Diskussion wird wie folgt beschlossen:

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, auf Grund der §§ 25 und 94d Z. 1b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. 24/2020, die gebührenfreie Kurzparkzonenverordnung im Bereich Pfaundler, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.

-einstimmig-


ad TOP 5.2. Beratung und Beschlussfassung zu den Gebührenverordnungen der Marktgemeinde Reutte

Hierbei erläutert der Amtsleiter, dass folgenden Anpassungen bzw. Änderungen, gemäß Gemeindevorstandsbeschluss vom 01.12.2020 vorgenommen wurden:

1. Einarbeitung der beschlossenen Änderung der Vergnügungssteuerverordnung vom 17.09.2020

2. Anpassung der Tarife des Seniorenzentrums „Haus zum guten Hirten“ um durchschnittlich 3 % Aufgrund der geringen Änderungen wird sohin beschlossen

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Festsetzung von Steuern, Gebühren, Abgaben und privatrechtlicher Entgelte in Form einer Verordnung zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.

-einstimmig- 


ad TOP 6.  Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützungszahlungen an die Handels- und Gastrobetriebe im Zusammenhang mit den Bauarbeiten im Untermarkt

Die Arbeiten zur Zone 2 wurden, wie berichtet, bereits abgeschlossen. Analog zu den Bauarbeiten in der Lindenstraße sollen die betroffenen Unternehmen auch eine Anerkennung erhalten. Damals wurden einmalig EUR 1.500,00 von der Marktgemeinde Reutte gewährt und noch von der Wirtschaftskammer Reutte auf EUR 3.000,00 erhöht und pro Unternehmen pauschal ausbezahlt. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Wirtschaftskammer Hrn. Bgm. Winkler, wird die Wirtschaftskammer heuer, aufgrund der Corona-Pandemie, keine Unterstützung gewähren.
Bürgermeister Oberer schlägt vor, dass die Gastronomie- und Handelsbetriebe (inkl. Friseure) einmalig mit pauschal EUR 2.000,00 unterstützt werden sollen. Die Auszahlung soll für die Zone 2 im Dezember/Jänner und für die Zone 1 im Herbst 2021 erfolgen. Die Kosten belaufen sich auf ca. EUR 80.000,00.
Derartige Anerkennungszahlungen werden selten bzw. fast nie von Gemeinden gewährt. Er bittet den Gemeinderat um seine Zustimmung.

Bgm. Stv. Schimana
Für ihn ist es die gerechteste Form der Entschädigung/Anerkennung. Eine anderweite Unterstützungszahlung kann niemals „gerecht“ gestaltet werden. Zumal ergänzt er, dass durch die Sanierung eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Untermarkt geschaffen und dies in weiterer Folge den Betrieben zu Gute kommen wird.
Außerdem ist die soeben beschlossene gleichbleibende Gebührenbelastung, auch eine Wirtschaftsförderung.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, die Handels- und Gastrobetriebe (inkl. Friseurgewerbe) im Untermarkt, aufgrund der Straßensanierungsarbeiten, einmalig mit EUR 2.000,00 zu unterstützen. Die Auszahlung für die betroffenen Betriebe in der Zone 2 erfolgt im Dezember 2020 und für die Zone 1 im Herbst 2021.

-einstimmig-


ad TOP 7. Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmenkatalog für die Zielvereinbarung des Audits familienfreundliche Gemeinde mit UNICEF-Zusatzzertifikat familienfreundliche Gemeinde

Bürgermeister Oberer bittet GR MMag. Salchner um seine Ausführungen.

GR MMag. Salchner erläutert, dass die Kernidee bei diesem Audit ist, über ein klassisches Managementtool die Familienfreundlichkeit laufend zu verbessern. Die Bandbreite geht über alle Bereiche von der Geburt bis hin zu den Senioren.
Nach der durchgeführten IST-Analyse konnte die sehr hohe Aufenthaltsqualität in der Marktgemeinde Reutte festgestellt werden. Die vorgeschlagene Zielvereinbarung mit den gesetzten Maßnahmen muss in 3 Jahren umgesetzt werden und dies wurde am 08.10. intensiv im Projektteam diskutiert. Viele Maßnahmen werden bzw. sind bereits 2020 umgesetzt worden.
Folgende Maßnahmen werden von GR MMag. Salchner den Gemeinderat präsentiert.

1 Barrierefreies Dengelhaus
2 Barrierefreies Grünes Haus
3 Sitzgelegenheiten für SeniorInnen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen
4 Barrierefreier Bürgermeister Siegfried Singer-Platz (Amtsplatz)
5 Barrierefreie Begegnungszone im Untermarkt
6 Masterplan Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
7 Barrierefreie, digitale Amtstafel
8 Präsentation barrierefreier Einrichtungen
9 Härtefonds
10 Konzept für ein Leitsystem im öffentlichen Raum
11 Verkehrssicherheitskonzept Kindergarten Tauschergasse
12 Verkehrssicherheitskonzept Volksschule Reutte
13 Mikro-ÖV-Konzept
14 Fahrradfreundliches Reutte
15 Gemeinsames Musizieren
16 Generationenübergreifender Bewegungsplatz
17 Erweiterung der stationären Pflege
18 Dritte Gruppe Tagespflege
19 Konzept Mehrgenerationenwohnen
20 Außerschulischer Lern- und Begegnungsort Sintwag
21 Willkommensmappe
22 Infobroschüre für junge Familien
23 Männerberatung
24 Wiederaufnahme Musical Ritter Rüdiger
25 Reutte on Ice
26 #JEM Reutte - Jugend entscheidet mit
27 Neukonzeption der Volksschule Reutte
28 Spielplatz Untermarkt
29 Kapazitätserweiterung Kindergärten
30 Sommerkindergarten Tauschergasse

Abschließend bedankt er sich bei GRin Rief für die gute Zusammenarbeit. 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellt GR MMag. Salchner zur Diskussion.

Bürgermeister Oberer
Vorab bedankt er sich bei GR MMag. Salchner und GRin Rief für die erbrachte Leistung. Des Weiteren sind die meisten Maßnahmen bereits bekannt und werden im Budget aufgenommen.

GRin Rief
Bedankt sich vorab bei allen Mitwirkenden.
Ihr fehlt bei der Auflistung der vorgeschlagene Kinderbetreuungsgipfel, bei diesem sich alle Leiterinnen aller elementaren Bildungseinrichtungen in Reutte regelmäßig austauschen sollen. Für sie, könnte hieraus viel Nutzen gewonnen werden.

Bürgermeister Oberer
Aufgrund der bestehenden guten Vernetzung der Kindergärten untereinander, wurde dies gestrichen. Allerdings kann es unter diesen Gesichtspunkten wieder aufgenommen werden und somit sind es 31 Maßnahmen.

Nach einer weiteren Debatte wird wie folgt beschlossen:

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, den vorliegenden Maßnahmenkatalog für die Zielvereinbarung des Audits familienfreundliche Gemeinde mit UNICEF-Zusatzzertifikat kinderfreundliche Gemeinde.

-einstimmig-


ad TOP 8. Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse aus dem Partizipationsprozesses JEM (Jugend entscheidet mit)

Bürgermeister Oberer erinnert daran, dass der Partizipationsprozess „Jugend entscheidet mit“ (kurz JEM), über zwei Workshops laufen hätte sollen. Den ersten Workshop konnte man noch durchführen und den zweiten mit einer anschließenden außerordentlichen Gemeinderatssitzung, bedingt durch die Corona-Pandemie, nicht mehr. Da eine Priorisierung der Maßnahmen durch die Jugendlichen, aufgrund der Absage nicht erfolgen konnte, wurde eine Onlinebefragung initialisiert. Hierbei fasste man die Vorschläge auf 8 Themenblöcke zusammen und die Jugendlichen hatten bis zum 07.10.2020 Zeit darüber abzustimmen. Die Teilnehmer der Umfrage hatten gesamt 36 Punkte zu verteilen, wobei pro Punkt maximal 8 Punkte vergeben werden konnten. Gesamt haben 212 von 540 angeschriebenen Personen teilgenommen. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

OptionGesamtpunkte
Funpark weiterentwickeln - z.B. Erweiterung oder Beleuchtung1085
Events und Feiern - z.B. Marktfest verlängern oder Party für Jugendliche679
von A nach B kommen / Mobilität - z.B. Nachttaxi, E-Scooter…576
Räume für junge Menschen - z.B. Veranstaltungsräume zum Mieten554
Fitnessmöglichkeiten für alle - z.B. öffentliche Trainingsgeräte532
Reutte draußen mitgestalten / öffentlicher Raum - z.B. Markt, Park oder andere Plätze gestalten471
Jugendzentrum weiterentwickeln - z.B. längere Öffnungszeiten und Veranstaltungen450
Mitbestimmung in der Gemeinde - z.B. jährlich #JEM417

Bürgermeister Oberer schlägt vor, die ersten drei Themen dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Integration zur weiteren Bearbeitung zuzuweisen.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte nimmt die drei priorisierten Maßnahmen über den Partizipationsprozess JEM positiv zur Kenntnis und weist diese, zur weiteren Ausarbeitung, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Integration, zu.

-einstimmig-p>


ad TOP 9. Empfehlung des Bauausschusses

Bürgermeister Oberer übergibt das Wort für diesen Tagesordnungspunkt an den Obmann des Bauausschusses GR Bader.

Obmann GR Bader informiert den Gemeinderat, dass alle folgenden Tagesordnungspunkte einstimmig über den Bauausschuss empfohlen wurden.


ad TOP 9.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes
ad TOP 9.1.1. im Bereich Kög 45 – 45c, Gste. .670, 1555/1, 1555/2 1558/1, und 1558/2

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 10.12.2020 zu Tagesordnungspunkt 9.1.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 25.11.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00012, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich der Gste. .670, 1555/2, 1555/1, 1558/1, 1558/2 alle KG Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen. 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

Umwidmung

Grundstück .670 KG 86031 Reutte

rund 55 m²
von Freiland § 41

in
Wohngebiet § 38 (1)

weiters Grundstück 1555/1 KG 86031 Reutte

rund 93 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)

weiters Grundstück 1555/2 KG 86031 Reutte

rund 96 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)

weiters Grundstück 1558/1 KG 86031 Reutte

rund 80 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)

weiters Grundstück 1558/2 KG 86031 Reutte

rund 25 m²
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 9.1.2. im Bereich Sonnenbichl 2, Gst. 943/10

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 10.12.2020 zu Tagesordnungspunkt 9.1.2. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 4.12.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00013, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich der Gste. 943/12, 943/5, 943/18, 943/10 alle KG Reutte (zum Teil/zur Gänze) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

Umwidmung

Grundstück 943/10 KG 86031 Reutte

rund 372 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 13

sowie

1 (laut planlicher Darstellung) rund 372 m²
in
Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Grünanlage, Nebengebäude, Nebenanlagen

weiters Grundstück 943/12 KG 86031 Reutte

rund 133 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 13

sowie

1 (laut planlicher Darstellung) rund 30 m²
in
Wohngebiet § 38 (1)

sowie

1 (laut planlicher Darstellung) rund 103 m²
in
Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Grünanlage, Nebengebäude, Nebenanlagen 

weiters Grundstück 943/18 KG 86031 Reutte

rund 1129 m²
von Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 10
in
Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 13

sowie

1 (laut planlicher Darstellung) rund 927 m²
in
Wohngebiet § 38 (1)

sowie

1 (laut planlicher Darstellung) rund 201 m²
in
Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Grünanlage, Nebengebäude, Nebenanlagen

weiters Grundstück 943/5 KG 86031 Reutte

rund 4587 m²
von Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 10
in
Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen § 51, Festlegung verschiedener Verwendungszwecke der Teilflächen [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 13

sowie

1 (laut planlicher Darstellung) rund 573 m²
in
Wohngebiet § 38 (1)

sowie

1 (laut planlicher Darstellung) rund 4015 m²
in
Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Grünanlage, Nebengebäude, Nebenanlagen 

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. 

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 9.1.3. im Bereich Volksschule Schulstraße, Gst. 134

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 10.12.2020 zu Tagesordnungspunkt 9.1.3. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, idgF, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 04.12.2020, mit der Planungsnummer 828-2020-00014, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 134 KG Reutte (zum Teil) durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

Umwidmung

Grundstück 134 KG 86031 Reutte

rund 17 m²
von Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Volksschule, soziale Einrichtungen
in
Kerngebiet § 40 (3)

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-
 

ad TOP 9.2. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungsplänen

ad TOP 9.2.1. Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne im Bereich des Gst. 1908/8, Dir.-Franz-Hosp-Straße 13 -15

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 9.2.1.die Aufhebung aller derzeit verordneten Bebauungspläne (Nr. 167 und 168) im Bereich des Gst. 1908/8, Dir.-Franz-Hosp-Straße 13 - 15, Abgrenzung gem. planlicher Darstellung RRe-20029-01 vom 23.11.2020 des Architekturbüros Walch und Partner ZT GmbH.

-einstimmig-


ad TOP 9.2.2. Erlassung eines Bebauungsplanes /ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 1908/8, Dir.-Franz-Hosp-Straße 13 -15

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 9.2.2. gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, idgF, den vom Planer Architektur Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes / ergänzenden Bebauungsplanes N im Planungsbereich, Dir.-Franz-Hosp-Straße 13-15, Grundstück 1908/8, KG Reutte gem. planlicher Darstellung RRe-20029-01 vom 23.11.2020 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner ZT GmbH vom 24.11.2020 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 9.2.3. Beschlussfassung über die während der Auflegungsfrist eingelangten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 245 für den Bereich Innsbrucker Straße, Alpen Creativ Bau GmbH, „Sonnenfeld“

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 18. Juni 2020 die Auflage des vom Architekturbüro Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurfs über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Innsbruckerstraße, Alpen Creativ Bau GmbH, „Sonnenfeld“, Grundstück 1949, KG Reutte gem. planlicher Darstellung RRe-20007-01 vom 12.05.2020 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner ZT GmbH vom 14.05.2020 durch vier Wochen hindurch, vom 23.06.2020 bis einschließlich 21.07.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) beschlossen.

Während der Auflage- und Stellungnahmefrist sind Stellungnahmen von Frau Ing. Elisabeth Ratkowitsch-Kienast vertr. durch RA Dr. Christian Tschiderer vom 22.07.2020 und von Frau Christa Valentin vom 22.07.2020 eingelangt, in welchen eine Abänderung bzw. Anpassung des Bebauungsplanes beantragt wird. 

Auf Grundlage der eingelangten Stellungnahmen wird der Bebauungsplan abgeändert. 

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte gemäß § 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016 idgF, den vom Architekturbüro Walch und Partner ZT GmbH ausgearbeiteten und geänderten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Innsbruckerstraße, Alpen Creativ Bau GmbH, „Sonnenfeld“, Grundstück 1949, KG Reutte gem. planlicher Darstellung RRe-20007-02 vom 19.11.2020 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner ZT GmbH vom 20.11.2020 durch zwei Wochen hindurch, vom 14.12.2020 bis einschließlich 28.12.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderungen gegenüber der ersten Auflage vor:

Festlegungen:
bisherNEU
Baumassendichte Höchst (BMD H)
4,554,00
Bauhöhe: oberster Gebäudepunkt (HG H)
863,00
862,20
Bauhöhe: oberster Punkt sonstiger baulicher Anlagen (HB H)
864,50864,00
Höhenlage (HL) nordöstlicher Bereich
852,80852,65
Höhenlage (HL) südwestlicher Bereich
852,20851,90

Änderung der „Grundgrenze neu“ zu den Gsten. 1948/2 und
.821

Die Auflegung erfolgt nur im Umfang der oben beschriebenen Änderungen.

Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Marktgemeindeamt Reutte, Bauabteilung zur Einsichtnahme auf.

Gleichzeitig wurde gemäß § 64 Abs. 3 TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-


ad TOP 10. Anträge, Anfragen und Allfälliges

GR Hein
informiert den Gemeinderat über drei Punkte:

1. Er bedankt sich beim Gemeinderat für die Beschlussfassung zu TOP 5.1. Für ihn ist dies eine sehr gute Lösung.

2. Ab heute wird er den Fraktionssitz an GRin Mag.a Brelja abgeben, da er nicht mehr den „Grünen“ angehört. Die beratende Funktion im Ausschuss Bildung, Jugend und Integration wird ebenso von GRin Mag.a Brelja übernommen.

3. Er erkundigt sich beim Bürgermeister Oberer, ob er für die Verkaufshütte für Feuerwerkskörper am Isserparkplatz eine Genehmigung erteilt hat.

Bürgermeister Oberer
diese Hütte wurde über eine Bauanzeige genehmigt.

GR Hein
sieht dies kritisch an und spricht sich gegen dies aus.

Bürgermeister Oberer
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern kann durch eine Ablehnung nicht verhindert werden. Nach dem Pyrotechnikgesetz ist der generelle Einsatz von Feuerwerksartikeln ab der Klasse F2 (Raketen, etc.) im Ortsgebiet untersagt.

GRin Mag.a Brelja
bedankt sich bei GR Hein für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre. Da Herr GR Hein nicht mehr Fraktionsmitglied bei den Grünen ist, werden sich die Wege nunmehr trennen. Allerdings hofft sie auf weitere guten Zusammenarbeit für Reutte.

GR Hornstein
aufgrund der Fertigstellung der Umbauarbeiten, ist geplant ab 17.12.2020 das Museum, mit der Ausstellung „Handwerk“, zu eröffnen.

GR Bader
erkundigt sich bei Bürgermeister Oberer, warum der Eislaufplatz nicht geöffnet werden kann, da diese in Wien und Innsbruck geöffnet sind?

Bürgermeister Oberer
Die Öffnung wurde diskutiert und der verantwortliche Sportverein Pflach mit der Organisatorin Frau Walch, sehen sich außerstande diesen unter den Auflagen zu eröffnen.

GR Strauß
nach seinem Wissensstand wird auch der Eislaufplatz in Völs eröffnet. Nach seiner Ansicht existieren sicherlich Vereine die dies übernehmen können. Warum wurde dies über einen Verein aus Pflach abgewickelt?

Bürgermeister Oberer
Früher betrieb den Eislaufplatz ein Reuttener Verein. Durch die fehlende Bereitschaft, übernahm die Betreibung der Sportverein Pflach. Sollte eine Institution dies übernehmen wollen, steht einer Eröffnung nichts im Wege. Die Betreuung, wie auch die Haftung, übernimmt nicht die Marktgemeinde Reutte.

Bgm.Stv. Breuss
Nach der Aussage von Frau GRin Mag.a Brejla ist GR Hein nicht mehr Fraktionsmitglied der Grünen in Reutte. Basierend darauf stellt er die Frage an GR Hein, ob er weiterhin das Gemeinderatsmandat ausüben wird?

GR Hein
Ja.

Bgm.Stv. Breuss
stellt klar, dass er über die Grünen in den Gemeinderat gewählt wurde und ab heute kein grüner Gemeinderat mehr sein wird.

GR Hein
Nach Abstimmung mit Bürgermeister Oberer ist dies möglich. Er wird auch weiterhin die grünen Interessen im Gemeinderat vertreten.

Bürgermeister Oberer
berichtigt die Aussage von GR Hein, dass sich der GR Hein bei ihm nur über die rechtliche Situation informierte. Die Entscheidung liegt nach der Tiroler Gemeindeordnung bei ihm selbst, ob er das Mandat unter diesen Umständen weiter ausüben möchte oder nicht. Für Bürgermeister Oberer ist dies eine moralische Frage und die Einstellung hierzu ist dem Gemeinderat bekannt.

Zum Abschluss der Sitzung bedankt sich Bürgermeister Oberer für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2020. Er wünscht jedem Gemeinderat besinnliche Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2021.

Ende: 20.05 Uhr

Der Schriftführer: AL Sebastian Weirather 

Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Alois Oberer

Die weiteren Protokollunterfertiger:
GRin Gabriele Singer
GRin Gerda Wagner

Protokoll der 35. Sitzung des Gemeinderates (776 KB) - .PDF

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