Allgemeine Informationen der Gemeinde (§§ 13 und 42 AVG inkl. § 86b BAO)

10.06.2016

KUNDMACHUNG

Gemäß §§ 13 und 42 Abs. 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und § 86b Bundesabgabenordnung – BAO, wird folgendes kundgemacht:

§ 1
 Rechtswirksame Einbringung

Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen (§ 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, § 86b Bundesabgabenordnung – BAO) und von schriftlichen Mitteilungen an alle bei der Marktgemeinde Reutte eingerichteten Behörden und Dienststellen stehen Ihnen folgende Adressen zur Verfügung:

Postadresse:          Marktgemeinde Reutte
                                 Obermarkt 1
                                 6600 Reutte
Telefonnummer:  +43 (0)5672/72 300-0
Telefaxnummer:  +43 (0)5672/72 300-44
E-Mail-Adresse:   reutte@reutte.at

Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden (siehe § 2) empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Die Weiterleitung von Anbringen an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Gemeindeamtes ist – insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person – nicht sichergestellt.
Sofern E-Mails Anlagen enthalten, müssen diese eines der folgenden Formate aufweisen:

 Endung Art MIME-Typ
*.DOC
*.DOCX
*.GIF
*.HTM
*.HTML
*.JPEG
*.JPG
*.PDF
*.PNG
*.PPS
*.PPSX
*.PPT
*.PPTX
*.RAR
*.RTF
*.TIF
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*.TXT
*.VSD
*.XLS
*.XLSX
*.XML
*.XPS
*.ZIP
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Microsoft Office Word 2007
Graphics Interchange Format
Hypertext Markup Language
Hypertext Markup Language
JPEG File Interchange Format
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Portable Document Format
Portable Network Graphics
Microsoft Office PowerPoint
Microsoft Office PowerPoint 2007
Microsoft Office PowerPoint
Microsoft Office PowerPoint 2007
RAR/Komprimierung
Rich Text Format
Tagged Image File Format
Tagged Image File Format
Text
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Microsoft Office Excel
Microsoft Office Excel 2007
Extensible Markup Language
XML Paper Specification
ZIP/Komprimierung
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application/vnd.ms-excel
application/vnd.ms-excel
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application/x-rar-compressed
application/zip

Alle E-Mails, die nicht den Formatvorgaben entsprechen, werden nicht zugestellt. Es erfolgt eine automatisch generierte Information an die/den AbsenderIn mit dem Hinweis, dass die E-Mail nicht zugestellt werden konnte. E-Mails, welche inklusive Anhang eine Größe von 20 MB überschreiten, werden nicht angenommen.
E-Mails, welche vom Antivirensystem der Marktgemeinde Reutte als virenverseucht erkannt werden, werden nicht angenommen bzw. umgehend gelöscht. Es erfolgt keine Notifikation der Absenderin oder des Absenders.

§ 2
 Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten

Montag – Freitag   07:30 - 12:30 Uhr
Montag                     13:30 - 16:30 Uhr

Am 24. Dezember und 31. Dezember finden keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr statt.

§ 3
 Zulässigkeit der Kundmachung von mündlichen Verhandlungen im Internet

Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 1a AVG können im Internet unter der Adresse www.reutte.at erfolgen.

Hinweis: In behördlichen Verfahren stellt die Kundmachung einer mündlichen Verhandlung im Internet eine geeignete Kundmachungsform dar. Eine Person verliert ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt (Präklusion gemäß § 42 Abs. 1 AVG).

§ 4
 Inkrafttreten

Diese Kundmachung tritt mit 10.06.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 01.06.2015 außer Kraft.


Bürgermeister
der Marktgemeinde Reutte

Alois Oberer

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