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14.12.2000
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat in der Sitzung vom 14.12.2000 aufgrund des § 15 Abs. 3 Z.4 FAG 1997, BGBl. Nr. 201/1996, beschlossen, von Ankündigungen innerhalb ihres Gemeindegebietes eine Ankündigungssteuer zu erheben:
Der Bürgermeister
Helmut Wiesenegg
Ankündigungssteuerordnung (532 KB) - .PDF