Beratungsstelle für Gewaltprävention

Es werden sechs verpflichtende Beratungsstunden durchgeführt für Menschen, gegen die polizeilich ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. In diesen sechs Stunden setzten sich die sogenannten Gefährder:innen intensiv mit der Gewaltthematik auseinander.

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