Gemeindeabgaben-Verordnung gültig ab 01.01.2024

01.01.2024

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 14.12.2023 folgende Verordnung samt Anlage als integrierendem Bestandteil erlassen:

VERORDNUNG
zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben

§ 1

  1. Aufgrund der in der Rubrik „Nähere Ausführungen/Rechtsgrundlagen“ (Anlage zu § 1) näher bezeichneten Normen, werden nachstehende Gemeindeabgaben (Steuern, Gebühren, Abgaben, Beiträge und privatrechtliche Entgelte) ausgeschrieben.
  2. In der Rubrik „Nähere Ausführungen/Rechtsgrundlagen“ (Anlage zu § 1) ohne Angabe von Normen angeführten Positionen, welche die Gebührenpflicht für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen, die für Zwecke der öffentlichen Verwaltung betrieben werden, wie öffentliche Müllabfuhr, Behandlungsanlagen und Deponien, Friedhöfe, Märkte, Viehmärkte, öffentliche Wäg- und Messanstalten, zum Inhalt haben, stützen sich auf das Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/2021 – kurz FAG 2017 – auf das Tiroler Abfallgebührengesetz, LGBl. Nr. 36/1991 sowie auf bestehende Verordnungen der Marktgemeinde Reutte.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben vom 15.12.2022 außer Kraft.

Reutte, am 14.12.2023

Für den Gemeinderat 

Mag. (FH) Mag. Günter Salchner
Bürgermeister

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