Förderung der Ablegung einer Begleithundeprüfung von HundehalterInnen

30.04.2020

RICHTLINIE
zur Förderung der Ablegung einer Begleithundeprüfung von HundehalterInnen
idF des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.04.2020


I. Zielsetzung
Die Marktgemeinde Reutte hat sich zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für ein rücksichtsvolles, sicheres und konfliktfreies Miteinander von BürgernInnen und Hunden zu fördern.

II. Förderungswerber
Gefördert werden HundebesitzerInnen die eine positiv abgelegte Begleithundeprüfung oder gleichwertiges bei der Hundeanmeldung oder im Nachgang vorlegen können. Von der Förderung sind steuerbefreite und steuerbegünstigte Hunde gemäß §§ 2 Abs. 2 u. 3 der Hundesteuerverordnung der Marktgemeinde Reutte ausgeschlossen.

III. Fördermodalität
Der Förderungswerber gemäß Punkt II. erhält pro ordentlich angemeldeten Hund

EUR 36,00.

Die Förderung wird jährlich im Zuge der Hundesteuervorschreibung gewährt. Bei einer unterjährigen Antragsstellung, erfolgt die Auszahlung, identisch zur Vorschreibung der Hundesteuer, aliquot.

a. Antragstellung
Der Förderungsantrag ist formlos bei der Marktgemeinde Reutte einzureichen. Als Unterlage beizulegen ist der Nachweis für die positiv abgelegte Begleithundeprüfung.

IV. Schlussbestimmungen
Auf die Förderung gemäß dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.

V. Wirksamkeit
Diese Richtlinie der Marktgemeinde Reutte tritt mit 30.04.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Förderung der HundehalterInnen vom 15.09.2016 außer Kraft.

Für den Gemeinderat
Der Bürgermeister:

Alois Oberer

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