Pendlerparkplatz

13.09.2018

RICHTLINIEN

zur Beantragung einer Parkkarte für den Pendlerparkplatz Klosterweg/Isserplatz
idF des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 13.09.2018

I. Zielsetzung

Die Marktgemeinde Reutte setzt mit der Schaffung eines reinen Pendlerparkplatzes, gelegen am Klosterweg in Reutte Grundstück 1344, ein Zeichen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft. Hiermit wird sichergestellt, dass dieser Parkplatz ausschließlich von Pendlern genutzt und nicht von Dauerparkern besetzt wird.

II. Voraussetzung

Antragsberichtigt sind alle Pendler die einen Anfahrtsweg von mehr als zwei Kilometern, zu der in der Marktgemeinde Reutte gelegenen Arbeitsstätte, nachweisen können.

III. Antragstellung und Gebühr

Die Antragstellung hat schriftlich mittels dem, auf der Marktgemeinde Reutte aufliegenden bzw. der Gemeinde-Homepage abrufbaren, Formular zu erfolgen. Das ausgefüllte Formular kann persönlich, per Post an Marktgemeinde Reutte, Obermarkt 1, 6600 Reutte oder per E-Mail an reutte@reutte.at übermittelt werden.
Das Entgelt für die Pendlerparkkarte beträgt EUR 120,00 pro Jahr. Bei unterjähriger Kündi-gung, wird das bezahlte Entgelt für nicht beanspruchte Monate aliquot rückerstattet. Für das Ka-lenderjahr 2018 wird kein Entgelt verrechnet.

IV. Weitere Bestimmungen

Die Berechtigung ist auf ein Jahr beschränkt und muss jährlich neu beantragt werden. Inhaber einer Pendlerparkkarte sind berechtigt, auf den ausgewiesenen Stellplätzen zu parken, es werden jedoch keine fixen Stellplätze zugewiesen, womit keine Gewähr für einen freigehaltenen Parkplatz gegeben werden kann. Die Parkberechtigungskarte muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden

V. Wirksamkeit

Diese Richtlinien der Marktgemeinde Reutte treten mit 01.10.2018 in Kraft.

Für den Gemeindevorstand

Der Bürgermeister:

Alois Oberer

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