Protokoll der 20. Sitzung des Gemeinderates

13.12.2018

PROTOKOLL der 20. öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES
am Donnerstag, den 13. Dezember 2018, um 18:00 Uhr
im Saal „Hüttenmühle“
im Betriebsgebäude, 2. Stock, der EWR AG Reutte

Anwesende:
Ersatz GR DI (FH) Stefan Schratz für Bürgermeister Alois Oberer als Vorsitzender
1. Bürgermeister-Stv. Dr. Michael Steskal
2. Bürgermeister-Stv. Klaus Schimana
GR Ing. Robert Bader
GR Roland Beirer
GRin Mag.a Barbara Brejla
GV Gerfried Breuss
GR Ernst Hornstein
GR Markus Illmer
GRin Gerlinde Köck
GRin Daniela Rief
GR Mag. Mag. (FH) Günter Salchner
GR Michael Schneider
GV Elisabeth Schuster
GRin Gabriele Singer
GR Gottfried Strauss
Ersatz GR Helmut Hein für GR Soner Tiytili
GRin Gerda Wagner
GRin Andrea Weirather
AL Sebastian Weirather

Schriftführer:
AL Sebastian Weirather

Beginn: 18.00 Uhr

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Situationsbericht Alpentherme Ehrenberg durch Geschäftsführer Thomas Eichhorn und Betriebsleiter Sebastian Heckelmiller
  3. Wirtschaftsbericht zur EWR AG durch Vorstand Dr. Christoph Hilz, M.Sc.
  4. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2018
  5. Kurzbericht des Bürgermeisters
  6. Empfehlungen des Gemeindevorstandes
    6.1. Beratung und Beschlussfassung zu den neuen Mietzins- und Annuitätenbeihilfen des Landes Tirol bezogen auf die Richtlinie WBF-87/15-2018 nach dem Regierungsantrag vom 05.09.2018
    6.2. Beratung und Beschlussfassung zur Abänderung der Abfallgebührenordnung
    6.3. Beratung und Beschlussfassung zur Abänderung der Müllabfuhrordnung
    6.4. Beratung und Beschlussfassung zur Verordnung zur Ausschreibung der Gemeindeabgaben
    6.5. Beratung und Beschlussfassung zur Neuerlassung einer Verordnung über die Pflichten der Hundehalter und Aufhebung der Verordnung zum Leinenzwang für Hunde
  7. 7. Empfehlung des Bauausschusses
    7.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes
    7.1.1. Umwidmung einer Teilfläche im Bereich des Gst. 1961/4, KG Reutte, Pfannenbichl, Garufi von Freiland in Wohngebiet
    7.2. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungspläne
    7.2.1. Behandlung der eingelangten Stellungnahmen zum Bebauungsplan 226, Bereich Pfannenbichl Nord, Pacher
    7.2.2. Erlassung eines Bebauungsplanes mit besonderer Bauweise für das Gst. 1727, KG Reutte, Breitenwanger Straße, Celebi
    7.2.3. Erlassung eines Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Gst. 1961/4, KG Reutte im Bereich Pfannenbichl, Garufi
  8. Anträge, Anfragen und Allfälliges

ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. Stv. Dr. Steskal begrüßt alle anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Teilnehmer aus der Bevölkerung und die Vertreter der Presse.

Er gibt bekannt, dass er bei der heutigen Sitzung Bürgermeister Oberer vertreten wird. Dieser kann, auf Grund eines Todesfalles in der Familie, die Sitzung nicht leiten.
Anschließend gibt er die Abwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und deren Vertretung bekannt:

  • Ersatz GR DI (FH) Stefan Schratz für Bürgermeister Alois Oberer
  • Ersatz GR Helmut Hein für GR Soner Tiytili

In diesem Zusammenhang teilt er den Anwesenden mit, dass GR Tiytili seinen Mandatsverzicht am 12.12.2018 im Gemeindeamt abgegeben hat. Dieser Verzicht ist eine Woche schwebend und ab dem 20.12.2018 rechtskräftig.
Er bittet darauffolgend die Fraktion „Die Grünen Reutte“ um eine Nachnominierung.
Des Weiteren gibt er bekannt, dass aufgrund der Abwesenheit des Bürgermeisters der TO-Punkt „Kurzbericht des Bürgermeisters“ verkürzt sein wird. Zudem können die TO-Punkte 7.1.1 und 7.2.3, aufgrund einer negativen Stellungnahme der Geologie, nicht behandelt werden.

ad TOP 2. Situationsbericht Alpentherme Ehrenberg durch Geschäftsführer Thomas Eichhorn und Betriebsleiter Sebastian Heckelmiller

Bgm. Stv. Dr. Steskal begrüßt zu diesem TO-Punkt den Geschäftsführer Thomas Eichhorn und Betriebsleiter Sebastian Heckelmiller für ihren Situationsbericht zur Alpentherme Ehrenberg.

Der Geschäftsführer Eichhorn und Betriebsleiter Heckelmiller berichten gemeinsam, anhand einer Power Point Projektion, über die aktuelle Situation. Die Folie sind dem Gemeinderatsprotokoll anhängend.

Zu diesem Bericht stellte der Gemeinderat keine Fragen. Zum Abschluss dankte Bgm. Stv. Dr. Steskal den Vortragenden für ihre Zeit.

ad TOP 3. Wirtschaftsbericht zur EWR AG durch Vorstand Dr. Christoph Hilz, M.Sc.

Zu Beginn begrüßt Bgm. Stv. Dr. Steskal, Hrn. Vorstand Dr. Hilz und bedankt sich vorab bereits für den Bericht.

Dr. Hilz berichtet dem Gemeinderat über das noch laufende Geschäftsjahr 2018. Das Ergebnis ist durchwegs positiv und die Beteiligungen befinden sich im Wachstum. Als Beispiel nennt er, dass allen Mitarbeitern ein Gutschein über EUR 663,00 gewährt werden kann. Zu diesem Erfolg zählt natürlich auch die Umstrukturierung und insbesondere die Neugründung der EWR Technik GmbH mit dieser mehr Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen wurden.
Zudem wurde im letzten Geschäftsjahr rund EUR 10 Mio. in die Region investiert. Bei der eigenen Stromerzeugung ist die EWR AG um 25% unterm Plan, dies aufgrund der geringen Regenfälle der letzten Monate. Deshalb musste, zu einem hohen Marktpreis, der Strom zugekauft werden. Dieser Umstand hat naturgemäß das Ergebnis negativ beeinflusst. Aus diesem Grund und den erhöhten Marktpreisen wird es im Jahr 2019 zu einer Strompreiserhöhung kommen. Die Wasser- und Kanalgebühren werden, wie in den letzten Jahren, inflationsbedingt angepasst. Der Gaspreis muss, aufgrund des Marktes und der hohen Investitionen, ebenso erhöht werden. Zum Abschluss berichtet Vorstand Dr. Hilz über die geplanten bzw. bereits erfolgten Sanierungen aller alten Kraftwerke, sowie über die Problematik dem Bau von neuen Kraftwerken, wo aufgrund des Umweltschutzes in unserem Natura 2000 Gebiet schier unmöglich sei. Hierzu berichtet er jedoch, dass er in intensiven Gesprächen mit dem Land und den Behörden steht. Nach seiner Ansicht ist der Ausbau von Wasserkraftwerken, die Zukunft.

Zum Schluss dieses Berichtes bedankt sich Bgm. Stv. Dr. Steskal beim Vorstand Dr. Hilz für seinen Bericht und seine Zeit.

Anmerkung:
Die Fragen des Gemeinderates während des Vortrages bzw. die für den wesentlichen Verlauf maßgeblichen Antworten, wurden in der obenstehenden Zusammenfassung protokoliert.

ad TOP 4. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2018

Bgm. Stv. Dr. Steskal ersucht den Gemeinderat um Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2018 und gibt die Namen der Protokollbeglaubiger der heutigen Gemeinderatssitzung, GR Ing. Robert Bader und GR Roland Beirer, bekannt.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2018.

-einstimmig-

ad TOP 5. Kurzbericht des Bürgermeisters

Kaufvertrag Zeilerhaus
Bgm. Stv. Dr. Steskal berichtet, dass das Urteil des Konkursgerichtes nun mehr rechtskräftig ist und damit der Kauf abgewickelt werden kann.

Baurechtsvertrag Dengelhaus
Der Baurechtsvertrag mit dem Friedenswerk Tirol ist nunmehr unterschriftsreif vorliegend und die Geschäftslokalität des ehemaligen Bauernladens und Weltladens übernimmt das Friedenswerk Tirol, wie im vorhergehenden Gemeinderat beschlossen.

ad TOP 6. Empfehlungen des Gemeindevorstandes

Bevor der Vorsitzende das Wort an AL Weirather übergibt, gibt er bekannt, dass die folgenden TO-Punkte 6.1 – 6.4 einstimmig vom Gemeindevorstand an den Gemeinderat empfohlen wurden und zudem alle Verordnungen durch das Land Tirol vorgeprüft wurden.

ad TOP 6.1. Beratung und Beschlussfassung zu den neuen Mietzins- und Annuitätenbeihilfen des Landes Tirol bezogen auf die Richtlinie WBF-87/15-2018 nach dem Regierungsantrag vom 05.09.2018

AL Weirather berichtet, dass die Beteiligung an der Mietzins- und Annuitätenbeihilfen des Landes Tirol bereits seit 1976 besteht. Im Jahre 2017 wurden gesamt 99 Ansuchen eingebracht und auch genehmigt. Der Mitfinanzierungsbeitrag der Marktgemeinde Reutte lag bei EUR 58.782,60 und umfasst 30% der Gesamtbeihilfen. Bei der neu vorliegenden Richtlinie, wurde der begünstigte Personenkreis eingeschränkt. Nunmehr müssen 2 Jahre Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Reutte, oder 15 Jahre Hauptwohnsitz in Österreich nachgewiesen werden. Bisher musste man, in der Marktgemeinde Reutte 1 Jahr hauptwohnsitzlich gemeldet sein. Die Studierenden müssen nunmehr eine soziale Bedürftigkeit vorweisen und das Einkommen der Eltern wird mitberücksichtigt. Eine sehr positive Änderung betrifft den Mitfinanzierungsbeitrag der Gemeinde, dieser wurde um 10% reduziert und liegt nunmehr bei 20%. Die daraus resultierende Minderausgabe liegt bei gerundet EUR 19.600,00.

Bgm. Stv. Dr. Steskal bittet abschließend um Beschlussfassung.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte fasst in der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2018 folgenden Beschluss:

Die Marktgemeinde Reutte beteiligt sich ab 01.01.2019 bis auf weiteres an den Mietzins- und Annuitätenbeihilfen des Landes Tirol auf Grundlage der Richtlinien WBF-87/15-2018 nach dem Regierungsantrag vom 05.09.2018 laut Anlage zum Originalprotokoll.

Die Marktgemeinde Reutte verpflichtet sich dadurch, jährlich 20% (vorher 30 %) der anfallenden Beihilfen an das Land Tirol zurückzuerstatten. Bei der Berechnung der Mietzins- und Annuitätenbeilhilfe wird ein anrechenbarer Wohnungsaufwand von höchstens EUR 4,00 je m² förderbarer Nutzfläche zugrunde gelegt. Dieser Beschluss ersetzt die bisher geltenden Beschlüsse vom 23.02.1976 und 26.02.1998.

-einstimmig-

ad TOP 6.2. Beratung und Beschlussfassung zur Abänderung der Abfallgebührenordnung

AL Weirather informiert den Gemeinderat, dass bei § 4 Weitere Gebühren, eine Gebühr für Windelabfallsäcke von EUR 0,50 neu dazugekommen ist. Er erläutert hierzu, dass dies aufdie Neueinführung der Windelabfallsäcke ab April 2018 zurückzuführen ist. Mit  dieser Einführung konnte die Windelentsorgungmenge von 80 auf 60 Tonnen reduziert werden, jedoch fressen die Anschaffungskosten für diese Windelsäcke die Minderausgaben der Entsorgungskosten fast zur Gänze auf.
Bgm. Stv. Dr. Steskal bittet nunmehr um Beschlussfassung.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, aufgrund der Bestimmungen des § 17 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 – FAG 2017, BGBl. I Nr. 30/2018 und des § 1 des Tiroler Abfallgebührengesetz, LGBl. Nr. 36/1991, die Erlassung der Abfallgebührenordnung, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.

-einstimmig-

ad TOP 6.3. Beratung und Beschlussfassung zur Abänderung der Müllabfuhrordnung

Die vorliegende Müllabfuhrordnung wird einerseits an die aktuellen Begrifflichkeiten des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes 2008 angepasst und des Weiteren wird der aktuelle Abholrhythmus für biologisch verwertbare Siedlungsabfälle von 14-tägig auf wöchentlich verändert. Zudem wird in § 6 Abs. 7 Alttextilien, die Sammlung bei dem gemeinnützlichen Verein ISSBA eingefügt.

Bgm. Stv. Dr. Steskal bittet den Gemeinderat um Beschlussfassung.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, aufgrund der Bestimmungen des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl. 03/2008 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 32/2017, die Erlassung der Müllabfuhrordnung, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.

-einstimmig-

ad TOP 6.4. Beratung und Beschlussfassung zur Verordnung zur Ausschreibung der Gemeindeabgaben

Zu den Gemeindeabgaben gibt AL Weirather bekannt, dass einerseits für den Verleih von Stühlen und Tischen aus dem Sortiment der Sporthalle eine Gebühr eingehoben werden soll und anderseits die Tarife des Seniorenzentrums um 2,6 % angehoben wurden. Zudem wurde ein Tarif für die Reinigung der Feuerwehrbekleidung pro kg mitaufgenommen.

Bgm. Stv. Dr. Steskal bittet um Beschlussfassung.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Festsetzung von Steuern, Gebühren, Abgaben und privatrechtlicher Entgelte in Form einer Verordnung zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.

-einstimmig-

ad TOP 6.5. Beratung und Beschlussfassung zur Neuerlassung einer Verordnung über die Pflichten der Hundehalter und Aufhebung der Verordnung zum Leinenzwang für Hunde

Aufgrund der allgemeinen Vorkommnisse, wurde AL Weirather von Bürgermeister Oberer beauftragt, die bestehende  Leinenpflichtverordnung aus dem Jahre 2008 zu überarbeiten.
Anschließend bringt AL Weirather dem Gemeinderat die vorgeschlagene Verordnung, anhand einer Projektion, näher. Bei § 1 Verbot „Betretens der öffentlichen Spielplätze“ soll der Spielplatz am Klause-Areal, auf Wunsch des Gemeinderates, zusätzlich mitaufgenommen werden. Zum § 2 „Leinenzwang für Hunde“ berichtet AL Weirather, dass nunmehr vorgeschlagen wird, dies über das gesamte Siedlungsgebiet der Marktgemeinde Reutte auszudehnen. Der von AL Weirather projizierte Plan soll an alle Gassie-Säckchen-Stationen angebracht werden. Aufgrund eines festgestellten Missstandes, durch stark verdreckte Spazierwege und Wälder, soll nunmehr im § 3 eine Verpflichtung zur Entfernungund ordnungsmäßigen Entsorgung von Hundekot eingefügt werden. Dies hat hauptsächlich mit der Strafmöglichkeit zu tun. Abschließend gibt AL Weirather die Strafbestimmungen nach dem § 4 dieser Verordnung bekannt. In diesem Zusammenhang erwähnt der Amtsleiter, dass die Bergwacht Reutte und Umgebung diese vorliegende Verordnung, sollte sie beschlossen werden, exekutieren werden wird. Vorgesehen ist, dies erstmals im Jänner 2019 durchzuführen. Zu dieser Verordnung wird auch die Anmeldung des Hundes nach § 6a des Landespolizeigesetzes kontrolliert.

GR Hornstein
gibt zur Diskussion, auch die Leinenpflicht auf dem Klause Areal zu verordnen.

Bgm. Stv. Dr. Steskal
sieht die vorliegende Verordnung als ausreichend an und bittet mit der bereits von AL Weirather angesprochenen Mitaufnahme des Spielplatzes auf der Klause, um Beschlussfassung.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, aufgrund des § 6a Abs. 2 des Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 56/2017 und des § 18 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. 36/2001, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 77/2017, die Erlassung Verordnung über die Pflichten der Hundehalter, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.

-mehrheitlich beschlossen-
Ja 18 Nein 1

ad TOP 7. Empfehlung des Bauausschusses

Bgm. Stv. Dr. Steskal übergibt zu diesem TO-Punkt 7 und den Unterpunkten das Wort an Obmann GR Bader. Zudem erinnert er nochmals, dass die TO-Punkte 7.1.1 und 7.2.3 aufgrund einer negativen Stellungnahme der Geologie entfallen.

ad TOP 7.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes
ad TOP 7.1.1. Umwidmung einer Teilfläche im Bereich des Gst. 1961/4, KG Reutte, Pfannenbichl, Garufi von Freiland in Wohngebiet

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, aufgrund einer negativen Stellungnahme der Landesgeologie.

-vertagt-

ad TOP 7.2. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungspläne
ad TOP 7.2.1. Behandlung der eingelangten Stellungnahmen zum Bebauungsplan 226, Bereich Pfannenbichl Nord, Pacher

GR Bader informiert den Gemeinderat über die eingelangten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan 226 im Bereich Pfannenbichl Nord. Die erste Stellungnahme von DI Haas, wurde bereits im vorhergehenden Gemeinderat erläutert und auch behandelt. Die Stellungnahme von Fam. Insam Specht wurde einstimmig vom Bauausschuss abgelehnt. Hierzu verliest er die Stellungnahme in ihren Eckpunkten.

Im Anschluss bittet Bgm. Stv. Dr. Steskal um Beschlussfassung und verliest hierzu den gesamten Beschluss.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 13.09.2018 die Auflage des vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten und geänderten Entwurfes über die Erlassung des Bebauungsplanes im Bereich Pfannenbichl Nord, Pacher, Grundstücke 1960, 1961/1, 1622/1, 1595/5, 1959/2, 1596/2, 1595/1, 1617/2 sowie 1624/3, alle KG Reutte gemäß planlicher Darstellung RRe-18007-01 vom 18.06.2018 und schriftlicher Darstellung vom 12.04.2018 durch zwei Wochen hindurch vom 18.09.2018 bis einschließlich 02.10.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) beschlossen.

Während der Auflage- und Stellungnahmefrist sind folgende Stellungnahmen eingelangt:

  1. Stellungnahme DI Wolfgang Haas, Ehrenbergstraße 21a, 6600 Reutte in der mitgeteilt wird, dass zu den aufgelegten Änderungen die zum Erstentwurf des gegenständlichen Bebauungsplanes abgegebene Stellungnahme vom 30.05.2018 vollinhaltlich aufrecht bleibt.

    Diese Stellungnahme wurde in der Gemeinderatssitzung vom 13.09.2018 behandelt und zur Kenntnis genommen.
  2. Stellungnahme der Specht Transporte und Reisebüro GmbH Ehrenbergstraße 9, 6600 Reutte vom 09.10.2018 um Änderung des Bebauungsplanes.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte mit nachfolgender Begründung der Stellungnahme der Specht Transporte und Reisebüro GmbH keine Folge zu geben:

Im vorliegenden Bebauungsplan soll einerseits für das künftige Grundstück 1961/3, KG Reutte ein grober Bebauungsrahmen vorgegeben werden. sowie die künftige Erschließung zu diesem Grundstück inklusive den Nachbargrundstücken, rechtlich gesichert werden.
Der Bebauungsplan soll durch die Ausweisung von Straßenfluchtlinien die Erschließung laut Flächenwidmungsplantrasse bis zum Gst. 1595/5, KG Reutte sichern. Da die Umsetzung dieser Straße zunächst nur bis zu diesem Grundstück geplant ist, wird am südlichen Straßenende ein Wendehammer ausgewiesen.

Herr DI Wolfgang Klien, Baubezirksamt Reutte, Schutzwasserbau hat in seiner Stellungnahme BBARE-WB2/117-2018 vom 13.04.2018 ausgeführt, dass die durch den Bebauungsplan betroffene Fläche durch die Verbauung des Plattachbaches im Jahr 2009 im derzeit überarbeiteten Gefahrenzonenplan außerhalb aller Gefahrenzonen liegen wird. Aus wasserbautechnischer Sicht besteht daher gegen den Bebauungsplan kein Einwand.

Überdies wird auf die raumordnerische Stellungnahme des Raumplanungsbüros Architektur Walch und Partner, des Herrn DI Bernhard Machenschalk vom 12.04.2018 verwiesen.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte gemäß § 66 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, die Erlassung des vom Architekturbüro Walch und Partner im Bereich Pfannenbichl Nord, Pacher, Grundstücke 1960, 1961/1, 1622/1, 1595/5, 1959/2, 1596/2, 1595/1, 1617/2 sowie 1624/3, alle KG Reutte gemäß planlicher Darstellung RRe-18007-01 vom 18.06.2018 und schriftlicher Darstellung vom 12.04.2018 ausgearbeiteten Bebauungsplanes.

-einstimmig-

ad TOP 7.2.2. Erlassung eines Bebauungsplanes mit besonderer Bauweise für das Gst. 1727, KG Reutte, Breitenwanger Straße, Celebi

B​eschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 7.2.2. gemäß § 66 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Planungsbereich Breitenwangerstraße, Celebi, Grundstücke 1727 sowie 2654, alle KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-18030-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 28.11.2018 durch vier Wochen hindurch, vom 19.12.2018 bis 16.01.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Allen Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-

ad TOP 7.2.3. Erlassung eines Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Gst. 1961/4, KG Reutte im Bereich Pfannenbichl, Garufi

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, aufgrund einer negativen Stellungnahme der Landesgeologie.

-vertagt-

ad TOP 8. Anträge, Anfragen und Allfälliges

Bgm. Stv. Dr. Steskal richtet seinen Dank an Sandra Steinböck und Karlheinz Sommer für den schön dekorierten Saal aus.

Bgm. Stv. Schimana
berichtet dem Gemeinderat über die sehr interessanten Verbandsversammlungen, die er in Abwesenheit von Bürgermeister Oberer besuchen durfte. Im Krankenhausverband wurde ein Budget über EUR 36 Mio. beschlossen, sowie ein Abgang von EUR 4 Mio. und davon muss ca. EUR 850.000,00 die Marktgemeinde Reutte stemmen. Das Budget des Pflegeverbandes beläuft sich auf EUR 4,4 Mio. und davon muss EUR 100.000,00 die Marktgemeinde Reutte für den Abgang aufwenden. Zudem wurde die neue Situation aufgrund des Pflegestrukturplanes diskutiert. Die Bürgermeister waren einhellig der Meinung, dass die zusätzlich stationären Betten im Zentralraum geschaffen werden sollen, jedoch war der Standort nicht klar. Nach seiner Ansicht, muss die Marktgemeinde Reutte hierbei eine klare Stellung einnehmen und eine Linie soll im Gemeinderat beschlossen werden. Der Abfallwirtschaftsverband hat ein Budget von EUR 830.000,00 und einen Abgang von rund EUR 24.000,00.

Bgm. Stv. Dr. Steskal
dankt Bgm. Stv. Schimana für seine Informationen.

GR Hornstein
berichtet, dass nunmehr eine neue Ausstellung im Museum zu sehen ist. Hierbei wird das Thema „Bauen um 1900“ ausgestellt. Des Weiteren werden noch zwei Vorträge über bautechnische und baugeschichtliche Aspekte angeboten.

Bgm. Stv. Dr. Steskal
bedankt sich für die gute Zusammenarbeit in dieser Sitzung und auch bei der Presse für die faire Berichterstattung, sowie dem Publikum. Er wünscht allen frohe Weihnachten und ladet alle Anwesenden zu einem kleinen Umtrunk ein.

Ende: 19:51 Uhr

Der Schriftführer: AL Sebastian Weirather
Der Bürgermeister Stv und Vorsitzende: Dr. Michael Steskal

Die weiteren Protokollunterfertiger:
GR Ing. Robert Bader
GR Roland Beirer

Protokoll der 20. Sitzung des Gemeinderates (1,60 MB) - .PDF

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