Protokoll der 22. Sitzung des Gemeinderates

21.03.2019

PROTOKOLL der 22. öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES

am Donnerstag, den 21. März 2109, um 18:00 Uhr

Anwesende:
Bürgermeister Alois Oberer als Vorsitzender
Ersatz GR Michael Kuen für 1. Bürgermeister-Stv. Dr. Michael Steskal
2. Bürgermeister-Stv. Klaus Schimana
GR Ing. Robert Bader
GR Roland Beirer
GRin Mag.a Barbara Brejla
GV Gerfried Breuss
GR Helmut Hein
GR Ernst Hornstein
GR Markus Illmer
Ersatz GR Robert Pacher für GRin Gerlinde Köck
Ersatz GR Christian Senn für GRin Daniela Rief
GR Mag. Mag. (FH) Günter Salchner
GR Michael Schneider
GV Elisabeth Schuster
Ersatz GR Klaus Eberle für GRin Gabriele Singer
GR Gottfried Strauss
GRin Gerda Wagner
GRin Andrea Weirather
AL Sebastian Weirather

Schriftführer:
AL Sebastian Weirather

Beginn: 18.00 Uhr

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Präsentation des Projektes "Alpenthermenresort Reutte" durch Arch. DI Alexander Wasle
  3. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2019
  4. Kurzbericht des Bürgermeisters
  5. Empfehlung des Bauausschusses
    5.1. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungspläne
           5.1.1. Aufhebung: Bestehende Bebauungspläne im Bereich Kög, Sigl III u.A.
           5.1.2. Erlassung: Bebauungsplan für den Bereich Kög – Prof.-Dengel-Straße; Sigl III u. A.
           5.1.3. Aufhebung: Bestehende Bebauungspläne im Bereich Floriangasse, Frick III u. A.
           5.1.4. Erlassung: Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan für den Bereich Floriangasse, Frick III u. A.
  6. Anträge des Bürgermeisters
    6.1. Aufhebung des Erlassungsbeschlusses der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte vom 12.11.2018
    6.2. Beschlussfassung über die Auflegung des geänderten Entwurfs der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte
    6.3. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungspläne
           6.3.1. Aufhebung: Bestehende Bebauungspläne im Bereich Innsbrucker Straße, Keller II u. A.
           6.3.2. Erlassung: Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan für den Bereich Innsbrucker Straße, Keller II u. A.
  7. Empfehlungen des Gemeindevorstandes
    7.1. Beratung und Beschlussfassung zum Kaufangebot einer Teilfläche des Klosterareals durch die Marktgemeinde Reutte
    7.2. Grundsatzbeschluss zur Bereinigung Katastralgemeinde-Grenze mit der Gemeinde Breitenwang
  8. Empfehlung des Überprüfungsausschusses
    8.1. Genehmigungen der Haushaltsüberschreitungen 2018
    8.2. Bericht des Bürgermeisters zum Rechnungsabschluss 2018
    8.3. Bericht des Überprüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2018
    8.4. Genehmigungen des Rechnungsabschlusses 2018 und Entlastung des Bürgermeisters nach § 108 Abs. 3 TGO 2001
    8.5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Überschusses aus dem Rechnungsabschluss 2018
    8.6. Bericht zur letzten Kassenprüfung des Überprüfungsausschusses
  9. Anträge, Anfragen und Allfälliges

    ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

    Bürgermeister Oberer begrüßt alle anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die Vertreter der Presse.

    Er verliest die entschuldigten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und deren Vertretung:

    • Ersatz GR Michael Kuen für 1. Bgm. Stv. Dr. Michael Steskal
    • Ersatz GR Robert Pacher für GRin Gerlinde Köck
    • Ersatz GR Christian Senn für GRin Daniela Rief
    • Ersatz GR Klaus Eberle für GRin Gabriele Singer

    Darauffolgend lobt Bürgermeister Oberer Herrn Ersatz GR Kuen und Herr Ersatz GR Pacher, gemäß § 28 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, per Handschlag an.
    Darauffolgend stellt er die Beschlussfähigkeit fest.

    ad TOP 2. Präsentation des Projektes "Alpenthermenresort Reutte"

    Vor der Präsentation hebt Bürgermeister Oberer hervor, dass in der Marktgemeinde Reutte zu wenig Gästebetten zur Verfügung stehen. Zudem wurde dieses Projekt bereits im Bauausschuss vorgestellt und sehr positiv gesehen. Nunmehr wünscht der Investor BOE Baumanagement GmbH einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, dass man diesem Projekt positiv gegenübersteht. Die Firma BOE hat über 50 Jahre Erfahrung und nach Ansicht des Bürgermeisters könnte es sein, dass das Hotel schneller errichtet werden könnte als das bereits eingereichte. Er übergibt danach das Wort an den Geschäftsführer DI Haidegger und Architekt DI Wasle.

    Daraufhin stellen sie gemeinsam das geplante Projekt im Detail vor.

    Bürgermeister Oberer dankt den Vortragenden und bittet um Diskussion.

    2.Bgm. Stv. Schimana
    Ihm gefällt das Projekt sehr gut, insbesondere, dass es derselbe Betreiber (VIAMAR) sein wird wie im Schwimmbad. Damit wird es zu keinen Nutzungskonflikten kommen. Zudem kann es ein Impulsgeber für die Region sein.

    Bürgermeister Oberer
    Hebt hervor, dass der Betreiber GMS bzw. die VIAMAR bereits drei Bäder mit Hotel betreiben und daher hierfür auch das notwendige „Know how“ besitzen.

    GR Hornstein
    Stimmt diesem Projekt grundsätzlich zu, allerdings sind noch Anpassungen notwendig. Er ist jedoch über den Investor froh und zuversichtlich, dass dieses zeitnah umgesetzt werden kann.

    Hr. Mittermayr/TT
    Übernimmt die Gemeinde identisch zum Schwimmbad die Haftung für die Betreibung des Hotels?

    Bürgermeister Oberer
    Die Marktgemeinde Reutte übernimmt weiterhin die Haftung nur für die Alpentherme Ehrenberg. Das Haftungsrisiko für das Hotelprojekt liegt ausschließlich bei der Betreiberfirma.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte bewertet das vorgestellte Projekt „Alpenthermenresort Reutte“ als sehr positiv und sichert die grundsätzliche Unterstützung zu.

    -einstimmig-

    ad TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2019

    Bürgermeister Oberer bittet um Beschlussfassung zum letzten GR Protokoll vom 17.01.2019.

    2.Bgm. Stv. Schimana
    Merkt an, dass unter TOP 7 die Formulierung seiner Fraktion nicht korrekt war. Es wurde nicht einheimischer Architekt gemeint, sondern einheimische Architekten.

    Bürgermeister Oberer
    Stimmt diesem nicht zu und fragt bei den Protokollbeglaubigern GV Breuss und GRin Mag.a Brejla nach.

    GV Breuss
    Die Behauptung von Bgm. Stv. Schimana ist nicht korrekt. Insbesondere hat er sich diesen Absatz markiert und vergleicht die Aussagen in der Gemeinderatsitzung mit den Meldungen aus dem Flugblatt. Für ihn sind diese Aussagen das exakte Gegenteil zum Protokoll. Die Wortmeldungen sind korrekt protokolliert worden.

    GRin Mag.a Brejla
    Bestätigt den Inhalt des Protokolls und untermauert dies mit einer von ihr getätigten Wortmeldung.

    Bürgermeister Oberer
    schlägt vor, dass die Fraktion von Bgm. Stv. Schimana eine schriftliche Stellungnahme einbringen soll und diese wird als Anhang dem Protokoll beigefügt.

    Bgm. Stv. Schimana
    Er behauptet nochmals, dass diese nicht so gesagt wurde und er wird eine schriftliche Stellungnahme an das Gemeindeamt senden.

    Auszug aus dem E-mail vom 27.03.2019

    Hallo Sebastian,
    wie bei der GR besprochen, möchten wir folgende Änderung (Ergänzung) des Protokolls der GR Sitzung vom Jänner:

    Bgm. Stv. Schimana:
    Seine Fraktion ist hierbei einer anderen Meinung. Nach ihrer Ansicht soll die Gestaltung des Untermarktes, unter heimischen Architekten ausgeschrieben werden, da diese das Umfeld ……………….

    GR Horstein:
    …. Er kann sich gut vorstellen, dass man an der erweiterten Planung des Parkes (Billaparkplatz) aufbaut und diese Vorschläge als Basis für weitere Überlegungen verwendet. ……..

    Daraufhin gibt Bürgermeister Oberer die Protokollbeglaubiger der heutigen Gemeinderatssitzung, GR Hornstein und GR Illmer, bekannt.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 17.01.2019.

    -einstimmig-

    ad TOP 4. Kurzbericht des Bürgermeisters

    Leerflächen
    Bürgermeister Oberer gibt bekannt, dass die Leerflächen neu erhoben worden sind. Im erweiterten Zentrumsbereich sind derzeit 172 Geschäfte vorhanden und davon sind 163 belegt und dies entspricht 95 % Belegung. In Quadratmeter ausgedrückt bedeutet dies, dass 27.300 m² von 28.670 m² belegt sind. Es war somit die richtige Entscheidung des Gemeinderates, die Wirtschaftsförderung einzuführen und die Zentrumsbelebung zu forcieren.

    Infoveranstaltung „Neugestaltung Untermarkt“
    Aufbauend auf die Veranstaltung im Gasthof Mohren im letzten Jahr wurden alle Bewohner und Eigentümer des Untermarktes, gesamt 194 Personen, zu einer Infoveranstaltung geladen. 32 Personen sind dieser Einladung gefolgt. Dabei konnten sehr positive Signale zur Begegnungszone wahrgenommen werden. Folgende Diskussionspunkte wurden über die Anwesenden angestoßen:

    1. Ausschluss des öffentlichen Nahverkehrs – gespaltene Meinung
    2. Einbahnerlassung bei der Schrettergasse
    3. Parkflächen sollen erhalten bleiben
    4. Kanalverlegung soll nicht vorgenommen werden
    5. Veranstaltungskonzept soll vorgesehen werden
    6. Historische Gebäude sollen besser hervorgehoben werden
    7. Attraktivierungspunkte sollen geschaffen werden
    8. Parkleitsystem
    9. Vorschlag den Hirschen-Parkplatz in die Kurzparkzone mitaufzunehmen
    10. Handy App soll installiert werden
    11. Tonnagebeschränkung soll verordnet werden

    Ziel ist es im Jahr 2020 zu starten. Danach stellt Bürgermeister Oberer, anhand von Folien, den 5 Jahresplan zur Zentrumsgestaltung und die planliche Darstellung zum Wettbewerbsbereich vor.

    HTL für Reutte
    Bürgermeister Oberer dankt Allen, die sich dafür eingesetzt haben, dass mit 2020/21 endlich die Schule kommen wird. Es hat viele Schulterschlüsse gebraucht und 2011 wurde dies bereits von ihm vorgebracht, dass die HTL in Reutte fehlen würde.

    Der Gemeinderat stellt keine Fragen zu den Ausführungen des Bürgermeisters.

    ad TOP 5. Empfehlung des Bauausschusses

    Zu den Tagesordnungspunkten, betreffend dem Bauausschusses, übergibt Bürgermeister Oberer das Wort an den Obmann des Bauausschusses GR Bader.

    ad TOP 5.1. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungspläne

    ad TOP 5.1.1. Aufhebung: Bestehende Bebauungspläne im Bereich Kög, Sigl III u.A.

    GR Bader erläutert, dass die Tagesordnungspunkte 5.1.1 und 5.1.2. den selben Sachverhalt vorweisen und daher zusammen in diesem behandelt werden.

    Nachfolgend erläutert er den Bebauungsplan im Detail. Der vorliegende Bebauungsplan beruht auf einer einstimmigen Empfehlung des Bauausschusses.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.1.1.die Aufhebung aller derzeit verordneten Bebauungspläne im Bereich Kög, Sigl III u.A., Abgrenzung gem. planlicher Darstellung RRe-19006-01 vom 05.03.2019 des Architekturbüros Walch und Partner.

    -einstimmig-

    ad TOP 5.1.2. Erlassung: Bebauungsplan für den Bereich Kög – Prof.-Dengel-Straße; Sigl III u. A.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.1.2. gemäß § 66 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Kög, Sigl III u.A., Grundstücke 1510/3, 1509/4, 1509/5, 1509/1, 1510/4, 1510/5, 1540/2 sowie 1510/1, alle KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-19006/1 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 05.03.2019 durch vier Wochen hindurch, vom 27.03.2019 bis 24.04.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

    Allen Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

    Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
    Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird

    -einstimmig-

    ad TOP 5.1.3. Aufhebung: Bestehende Bebauungspläne im Bereich Floriangasse, Frick III u. A.

    GR Bader erläutert, dass die Tagesordnungspunkte 5.1.3 und 5.1.4. den selben Sachverhalt vorweisen und daher zusammen in diesem behandelt werden.

    Nachfolgend erläutert er den Bebauungsplan im Detail. Zudem gibt er bekannt, dass der Bauwerber den Abriss des alten Holzverschlages begehrt und möchte an derselben Stelle ein Carport errichten. Die Erlassung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da mehr als 50 % der gemeinsamen Grundstücksgrenze überbaut wird. Dies ist allerdings im historischen Gebiet der Marktgemeinde Reutte üblich. Zudem wird mit diesem Neubau der Brandschutz verbessert. Diese Erlassung wurde mehrheitlich vom Bauausschuss empfohlen.

    GR Hornstein
    sieht diesen Sachverhalt etwas diffiziler, da sich die Nachbarn nicht einigen konnten. Eine derartige weitreichende Bebauung sollte der Gemeinderat aber nur im Einvernehmen der Betroffenen verfolgen.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.1.3.die Aufhebung aller derzeit verordneten Bebauungspläne im Bereich Floriangasse, Frick III u.A., Abgrenzung gem. planlicher Darstellung RRe-19011-01 vom 11.03.2019 des Architekturbüros Walch und Partner

    -mehrheitlich beschlossen-
    Ja 18 Nein 1

    ad TOP 5.1.4. Erlassung: Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan für den Bereich Floriangasse, Frick III u. A.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.1.4. gemäß § 66 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Planungsbereich Floriangasse, Frick III u.A., Grundstücke 290, .252, .253, .254 sowie 292, alle KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-19011-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 11.03.2019 durch vier Wochen hindurch, vom 27.03.2019 bis 24.04.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme im  Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

    Allen Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

    Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst.
    Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

    -mehrheitlich beschlossen-
    Ja 18 Nein 1

    ad TOP 6. Anträge des Bürgermeisters

    ad TOP 6.1. Aufhebung des Erlassungsbeschlusses der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte vom 12.11.2018

    Bürgermeister Oberer informiert den Gemeinderat, dass nach der Erstprüfung der Tiroler Landesregierung, es einer Aufhebung des Erlassungsbeschlusses zur ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes bedarf. Grund dafür sind kleine Formalfehler und diese werden im Detail von Ing. Sonnweber dem Gemeinderat, via Power Point Präsentation, veranschaulicht. Danach bittet Bürgermeister Oberer um Aufhebung des Beschlusses.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hebt den Erlassungsbeschluss der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte vom 12.11.2018 auf.

    -einstimmig-

    ad TOP 6.2. Beschlussfassung über die Auflegung des geänderten Entwurfs der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte

    Hierzu verliest Bürgermeister Oberer den Beschluss und bittet danach um Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

    Beschluss:
    Der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte in seiner Sitzung vom 13.09.2018 beschlossene Entwurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist in der Zeit vom 21.09.2018 bis einschließlich 05.10.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.
    Die während der Auflage- und Stellungnahmefrist eingelangte Stellungnahme wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 12.11.2018 unter Tagesordnungspunkt 7.1. ordnungsgemäß behandelt.

    Nach ordnungsgemäßer Behandlung der Stellungnahme beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte auf Antrag des Bürgermeisters gemäß § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Raumplanungsbüro Architektur Walch und Partner ZT GmbH geänderten Entwurf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte Verordnungstext vom 21.03.2019 sowie Übersichtsplan, Bestandsplan, Entwicklungsplan vom 17.09.2018, durch zwei Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

    Der Entwurf sieht folgende fett dargestellte Änderungen gegenüber der ersten geändertenAuflage vor:

    1. Wegen der zweiten geänderten Auflage wird die Seite 2 um das zweite Änderungsdatum ergänzt
    2. Im Verordnungstext wurde der § 1 Abs. (3) auf Seite 24 um den Inhalt „Übersichtplan 1:31.000“ textlich ergänzt
    3. In der textlichen Anlage zur Verordnung, Pkt. 6, wurde die Stempelbeschreibung W11 – Ehrenbergstraße / Drei – Tannen – Stadion auf Seite 39 textlich um den Inhalt ergänzt „Das Gst. 1951/1 als allg. Mischgebiet widmen (Lage an Innsbruckerstraße), wobei zu beachten ist, dass eine Wohnnutzung nicht straßenseitig, sondern nur straßenabgewandt stattfinden soll
    4. In der textlichen Anlage zur Verordnung, wurde der Punkt 6.1 Bauliche Entwicklungsstempel und –gebiete um drei zusätzliche Stempelbeschreibungen ergänzt (Seite 52 neu)
      S 15 – Urisee, Bordell
      S 16 – Schießstand Archbach
      S 17 – Campingplatz
    5. Aufgrund der Änderungen verschoben sich die Inhalte der Seiten 52, 53 und Seite 54 kam hinzu

    Die Änderungen lassen keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen erwarten, weshalb der bereits im Zuge der ersten Auflage ebenfalls aufgelegte Umweltbericht nicht geändert wird; eine neuerliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, zuletzt geändert LGBl. Nr. 130/2013, ist daher nicht erforderlich.

    Die Auflegung erfolgt nur im Umfang der oben beschriebenen Änderungen.

    Gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2016 haben Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des Entwurfs abzugeben.

    -einstimmig-

    ad TOP 6.3. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungspläne

    Bürgermeister Oberer gibt bekannt, dass aufgrund eines dringlichen Antrages dieses nicht im Bauausschuss behandelt wurde. Er bittet danach Ing. Sonnweber um seine Erläuterung.

    Er gibt bekannt, dass der Bauwerber dieses Gebäude geerbt hat und nunmehr bekannt wurde, dass dieses vor rund 50 Jahren um 30 Meter vom ursprünglichen bewilligten Lageplan gebaut wurde. Um eine eingereichte Erweiterung zu ermöglichen ist es erforderlich, den vorliegenden Bebauungsplan durch den Gemeinderat zu erlassen.

    ad TOP 6.3.1. Aufhebung: Bestehende Bebauungspläne im Bereich Innsbrucker Straße, Keller II u. A.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.3.1.die Aufhebung aller derzeit verordneten Bebauungspläne im Bereich Innsbrucker Straße, Keller II u.A., Abgrenzung gem. planlicher Darstellung RRe-19010-01 vom 05.03.2019 des Architekturbüros Walch und Partner.

    -einstimmig-

    ad TOP 6.3.2. Erlassung: Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan für den Bereich Innsbrucker Straße, Keller II u. A.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.3.2. gemäß § 66 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Planungsbereich Innsbrucker Straße, Keller II u.A., Grundstücke .893, 1907/2, .894, sowie 1907/6, alle KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-19010-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 05.03.2019 durch vier Wochen hindurch, vom 27.03.2019 bis 24.04.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

    Allen Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

    Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst.
    Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

    -einstimmig-

    ad TOP 7. Empfehlungen des Gemeindevorstandes

    ad TOP 7.1. Beratung und Beschlussfassung zum Kaufangebot einer Teilfläche des Klosterareals durch die Marktgemeinde Reutte

    Bürgermeister Oberer gibt bekannt, dass von den Franziskanern nunmehr die Möglichkeit besteht, auch eine Teilfläche aus dem Klosterareal zu erwerben. Nach intensiven Gesprächen hat die Gemeinde Reutte hauptsächlich Interesse am Paulusheim und dem hinteren Bereich des Gartens. Nach seiner Ansicht sollte man für diese strategisch wichtige Fläche ein Angebot über EUR 750.000,00 an die Franziskaner abgeben. Damit wird Bewegung in die Sache kommen und eventuell bekommen wir die Möglichkeit dies zu kaufen. Der Vorschlag der Kirche das gesamte Areal gemeinsam zu übernehmen, obwohl die Nutzung nicht 50/50 bedeuten würde, ist abzulehnen. Nach seiner Ansicht ist die Preisbildung eine sehr faire, da für den gesamten Bereich ein Quadratmeterpreis von EUR 300,00 und für das Paulusheim EUR 240.000,00 veranschlagt wurde. Im Grunde nach hat das Paulusheim keinen eigentlichen Verkehrswert, insbesondere unter Bedachtnahme der Entstehung.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt dem österreichischen Franziskanerorden für die Gste. Nr. 344 und 341/1, beide KG Reutte, ein Kaufangebot über EUR 750.000,00 zu unterbreiten.

    -einstimmig-

    ad TOP 7.2. Grundsatzbeschluss zur Bereinigung Katastralgemeinde-Grenze mit der Gemeinde Breitenwang

    Bürgermeister Oberer gibt bekannt, dass seit 1996 intensive Gespräche über die Grenzbereinigung geführt werden. Nunmehr wurden die Gespräche neu aufgenommen, da die Gemeinde Breitenwang unbedingt im Bereich Plansee/Campingplatz eine Teilfläche in ihrer KG haben wollten. Bürgermeister Oberer stimmte dieser neuen Gesprächsbasis zu, mit der Auflage, dass man über alles redet und die EW-Zentrale Reutte zugeschrieben werden muss. Nach zwei Gesprächen waren sich die Vertreter von Reutte und Breitenwang einig und die Breitenwanger haben bereits einen Grundsatzbeschluss im Gemeinderat gefasst. Anschließend berichtet Bürgermeister Oberer im Detail, über die sieben Änderungen der Gemeindegrenzen. Der Übersichtsplan ist diesem Protokoll anhängend.

    Abschließend berichtet Bürgermeister Oberer, dass die Änderung nur marginal für die gesamte KG-Fläche der Marktgemeinde Reutte sein wird und wir weiterhin über 100 km² bleiben werden. Des Weiteren wird die Kommunalsteuer sich erhöhen und die Grundsteuer etwas verringern. Unterm Strich ist dies ein finanzieller Vorteil für die Marktgemeinde Reutte. Nach seiner Ansicht ist dies jedoch nicht entscheidend, sondern es sollte jede Änderung für beiden Seiten Sinn machen.

    GV Schuster
    Freut sich sehr über die Verhandlungen und den Erfolg, dass die EW-Zentrale endlich zu Reutte kommt.

    2.Bgm. Stv. Schimana
    Ergänzt hierzu, dass die Bevölkerung die Hoffmannshöhe immer zu Breitenwang zugeordnet hat. Die betroffenen Bewohner sollte man informieren bzw. das Einverständnis einholen.

    Bürgermeister Oberer
    Man hat mit den Bewohnern bei der Hoffmannshöhe bereits gesprochen und eine Zustimmung erhalten. Andererseits informieren die Breitenwanger die Bewohner in der EW-Zentrale über die geplante Grenzänderung. Sollte der Gemeinderat dem grundsätzlich zustimmen, wird die Vermessung von beiden Gemeinden beauftragt, wo eine Kostenteilung vereinbart wurde. Wenn die Vermessung vorliegt, müssen gleichlautende Gemeinderatsbeschlüsse gefasst und ein Antrag an das Land gestellt werden. Dieser Landesregierungsbeschluss hat immer zum 01.01. jeden Jahres Gültigkeit und daher sollte dies im heurigen Jahr durchgeführt werden, ansonsten würde die Grenzänderung erst mit 2021 wirksam.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, der vorliegenden Gemeindegrenzänderung mit der Gemeinde Breitenwang nach der Beilage 1 zum Gemeinderatsprotokoll im Grunde zuzustimmen und das Verfahren nach § 6 TGO 2001 einzuleiten.

    -einstimmig-

    ad TOP 8. Empfehlung des Überprüfungsausschusses

    ad TOP 8.1. Genehmigungen der Haushaltsüberschreitungen 2018

    Vorab gibt Bürgermeister Oberer bekannt, dass gesamt zwei Bürger Einsicht genommen haben und es zu keinen Anmerkungen kam.

    Die Jahresrechnung 2018 spiegelt die solide finanzielle Lage der Marktgemeinde Reutte wieder. Dies ist auf die positive Ertragslage und den niedrigen Schuldenstand zurückzuführen. Damit ist die Marktgemeinde Reutte sehr liquide. Die hohe Budgetdisziplin macht sein Übriges.
    Danach gibt Bürgermeister Oberer eine Übersicht der Überschreitung größer EUR 10.000,00. Er bittet den Gemeinderat anschließend um Wortmeldungen bzw. Beschlussfassung.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, die gesamten Mehrausgaben im Rechnungsabschluss 2018 in Höhe von EUR 1.374.972,81. Die Bedeckung ist durch die Mehreinnahmen und Minderausgaben laut Jahresrechnung 2018 gegeben.

    -einstimmig-

    ad TOP 8.2. Bericht des Bürgermeisters zum Rechnungsabschluss 2018

    Nach einer Power Point Präsentation (Anhang zum Protokoll), berichtet Bürgermeister Oberer über die Jahresrechnung 2018 im Detail und bedankt sich abschließend beim Finanzverwalter Schmid für die gute Zusammenarbeit und die geleistete Arbeit.

    ad TOP 8.3. Bericht des Überprüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2018

    Bürgermeister Oberer übergibt das Wort an den Obmann des Überprüfungsausschusses GR Beirer.

    Vorerst dankt GR Beirer dem Finanzverwalter Schmid für die gute Aufarbeitung und Zusammenarbeit. Danach verliest er folgende Eckpunkte aus dem Protokoll des Überprüfungsausschusses vom 26.02.2019:
    Der Überprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 gemäß § 108 (2) TGO 2001 in vorgelegter Form mit Einnahmen von EUR 22.801.622,89 und Ausgaben von EUR 21.383.126,23 im ordentlichen Haushalt sowie mit Einnahmen und Ausgaben von EUR 924.864,23 im außerordentlichen Haushalt zu beschließen.

    Das erzielte Jahresrechnungsergebnis enthält einen Überschuss aus dem OH und AOH(=Gesamthaushalt) von EUR 1.418.496,66

    Ordentlicher und Außerordentlicher Haushalt:
    Insgesamt betragen die Mehrausgaben im OH und AOH EUR 1.374.972,81. Die Bedeckung ist durch die Mehreinnahmen und die Minderausgaben laut Jahresrechnung 2018 gegeben. (saldiertes Rechnungsergebnis 2017 beträgt EUR 543.185,91)
    Der Überprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Überschreitungen im OH und AOH von EUR 1,374.972,81 zur Beschlussfassung.
    Der tatsächliche Kassabestand zum 31.12.2018 beträgt EUR 1.492.087,74.
    Die Rücklagen betragen zum 31.12.2018 EUR 1.637.028,99.
    Der Schuldenstand der Marktgemeinde Reutte beträgt zum 31.12.2018 EUR 8.238.120,64 (gegenüber zum 01.01.2018 von EUR 8.911.149,61).
    Der Verschuldungsgrad beträgt somit 25,43%.
    Die Jahresrechnung wurde auf Basis der Bestimmungen der TGO 2001 geprüft.

    Der Überprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Rechnungsüberschuss 2018, wie folgt zu verwenden: EUR 200.000,00 zur Schuldentilgung und 1.000.000,00 als Zuführung zur Betriebsmittelrücklage. Der Rest von 218.496,66 soll auf dem Konto verbleiben.

    Bürgermeister Oberer dankt dem Obmann und dem gesamten Ausschuss für seine Arbeit.

    ad TOP 8.4. Genehmigungen des Rechnungsabschlusses 2018 und Entlastung des Bürgermeisters nach § 108 Abs. 3 TGO 2001

    Bürgermeister Oberer übergibt den Vorsitz an Bgm. Stv. Schimana.

    Bgm. Stv. Schimana bittet nunmehr den Gemeinderat um Fragen an den Bürgermeister bevor er den Saal verlässt.

    Es werden keine Fragen an den Bürgermeister gestellt und er verlässt den Saal. Der Ersatz GR Sprenger nimmt den Gemeinderatssitz von Bürgermeister Oberer, während diesem Tagesordnungspunkt, ein.

    Nach Ansicht des Bgm. Stv. Schimana stellt sich die finanzielle Situation der Marktgemeinde Reutte als sehr solide dar. Insbesondere wurde fast alles umgesetzt. Allerdings waren keine großen Projekte dabei bzw. ist die Ertragslage derzeit sehr gut.

    GR Beirer
    Dankt dem Finanzverwalter Schmid und seinem Team für die geleistete Arbeit.

    Bgm. Stv. Schimana
    Dankt auch dem Finanzverwalter für seine Tätigkeit.

    Finanzverwalter Schmid
    Der Finanzverwalter gibt bekannt, dass der vorliegende Rechnungsabschluss auf eine gemeinsam mit dem Bürgermeister basierend Sanierungsplanung zurückzuführen ist. Bereits vor 5 Jahren wurden die dementsprechenden Weichen gestellt. Damalig waren Investitionen von rund EUR 6 Mio. (Dengelhaus bzw. Sanierung Schlossereikanal) im Raum.
    Das damalige Budget war sehr schmal und auch sanierungsbedürftig. Mit Überschüsse, Sondertilgungen und den Beschluss keine Mehrverschuldung zu machen, konnte das Budget saniert werden. Zum Glück hat Bürgermeister Oberer die Sanierung des Schlossereikanals und auch des Dengelhauses abwenden bzw. neu gestalten können.
    Zudem informiert er den Gemeinderat, dass die geplanten Projekte Park und Untermarkt keine hohe Mehrbelastung für die Marktgemeinde Reutte bringen wird, da dies insbesondere mit den Überschüssen und den Rücklagen gestemmt werden kann. Zu der Sanierung des Budgets der Marktgemeinde Reutte konnte auch die Rückführung von den Darlehen der RKB forciert werden.

    Bgm. Stv. Schimana
    Dankt Raimund für die Ausführungen.

    GR Bader
    Dankt insbesondere Bürgermeister Oberer für die Abwendung der hohen Investition betreffend den Schlossereikanal.

    GR Strauss
    Bestätigt, dass die Jahresrechnung sehr solide ist und dankt dem Finanzverwalter Schmid.

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Jahresrechnung 2018 in vorgelegter Form, mit Einnahmen von EUR 22.801.622,89 und Ausgaben von EUR 21.383.126,23 im ordentlichen Haushalt, sowie im außerordentlichen Haushalt mit Einnahmen von EUR 924.864,23 und Ausgaben von EUR 924.864,23, mit dem Jahresüberschuss im Gesamthaushalt von EUR 1.418.496,66 und dem tatsächlichen Kassenbestand zum 31.12.2018 über EUR 1.492.087,74. Der Gemeinderat erteilt somit die Entlastung des Bürgermeisters Alois Oberer gemäß § 108 Abs. 3 TGO 2001 zum Rechnungsabschluss 2018.

    -einstimmig-

    Bgm. Stv. Schimana holt Bürgermeister Oberer zurück in den Sitzungssaal und gratuliert ihm für die einstimmige Entlastung.

    Bürgermeister Oberer dankt dem gesamten Gemeinderat. Zudem bedankt er sich beim Finanzverwalter Schmid, Bauamtsleiter Ing. Sonnweber und AL Weirather für die hervorragende Zusammenarbeit und Arbeit und hierfür überreicht er ihnen zur Anerkennung einen Geschenkskorb.

    ad TOP 8.5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Überschusses aus dem Rechnungsabschluss 2018

    Bürgermeister Oberer schlagt vor, dass EUR 1 Mio. in die Betriebsmittelrücklage, EUR 300.000,00 als vorzeitige Schuldentilgung und EUR 118.496,66 fortgeschrieben werden sollen. Dies findet die Zustimmung des Gemeinderates und nachfolgend wird folgender Beschluss gefasst:

    Beschluss:
    Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt aus dem Rechnungsüberschuss 2018 EUR 1.000.000,00 der Betriebsmittelrücklage zuzuführen und EUR 300.000,00 als vorzeitigen Schuldentilgung vorzusehen.

    -einstimmig-

    ad TOP 8.6. Bericht zur letzten Kassenprüfung des Überprüfungsausschusses

    Hierzu übergibt Bürgermeister Oberer das Wort an GR Beirer.

    GR Beirer verliest die Kassenprüfungsniederschrift mit der Nr. 1/2019, betreffend die Prüfung der Gebarung vom 27.11.2018 – 12.03.2019. Er kann hierbei berichten, dass es zu keinen Unstimmigkeiten gekommen ist und hier hervorragend gearbeitet wird. Er dankt allen Beteiligten der Finanzverwaltung und der Kassenbeauftragten.

    Der Gemeinderat nimmt dies wohlwollend zur Kenntnis.

    ad TOP 9. Anträge, Anfragen und Allfälliges

    GR Hein
    Er richtet seinen Dank, nicht nur als Gemeinderat sondern auch als Bürger von Reutte, an den Bürgermeister für die hervorragende Jahresrechnung aus.

    GR Hornstein
    Gibt bekannt, dass der Museumsverein Reutte heuer keine Sommerausstellung machen kann, da der Lift 2019 eingebaut werden wird. Er berichtet allerdings, dass einmal in der Südtiroler Siedlung eine Wohnung nach damaligen Stand eingerichtet werden wird und für Führungen zur Verfügung stehen soll und eine Ausstellung betreffend dem Maximilian Jahr auf Ehrenberg organisiert wird.

    Abschließend bittet Bürgermeister Oberer um Fragen aus dem Publikum.

    Hierzu kam es zu keinen Fragen und daher bedankt sich Bürgermeister Oberer bei dem gesamten Gemeinderat für die Sitzung.

    Ende: 20:55 Uhr

    Der Schriftführer: AL Sebastian Weirather
    Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Alois Oberer

    Die weiteren Protokollunterfertiger:
    GR Ernst Hornstein
    GR Markus Illmer

    Datei herunterladen: PDFAnlage zu TOP 7.2 - Grundsatzbeschluss zur Bereinigung Katastralgemeinde-Grenze mit der Gemeinde Breitenwang

    Datei herunterladen: PDFAnlage zu Top 8.2 - Bericht des Bürgermeisters zum Rechnungsabschluss 2018

    Protokoll der 22. Sitzung des Gemeinderates (410 KB) - .PDF

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