Protokoll der 23. Sitzung des Gemeinderates

25.04.2019

PROTOKOLL der 23. öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES

am Donnerstag, den 25. April 2109, um 18:00 Uhr

Anwesende:
Bürgermeister Alois Oberer als Vorsitzender
1. Bürgermeister-Stv. Dr. Michael Steskal
2. Bürgermeister-Stv. Klaus Schimana
GR Ing. Robert Bader
Ersatz GR Klaus Eberle für GR Roland Beirer
GRin Mag.a Barbara Brejla
GV Gerfried Breuss
GR Helmut Hein
GR Ernst Hornstein
GR Markus Illmer
Ersatz GR Daniel Kerle für GRin Gerlinde Köck
GRin Daniela Rief
GR Mag. Mag. (FH) Günter Salchner
GR Michael Schneider
GV Elisabeth Schuster
GRin Gabriele Singer
Ersatz GRin Ramona Triendl für GR Gottfried Strauss
GRin Gerda Wagner
GRin Andrea Weirather
AL Sebastian Weirather

Schriftführer:
AL Sebastian Weirather

Beginn: 18.00 Uhr

TAGESORDNUNG

      1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
      2. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2019
      3. Kurzbericht des Bürgermeisters
      4. Anträge des Bürgermeisters
        4.1. Beratung und Beschlussfassung über die Verschmelzung der EVA-Erdgasversorgung Ausserfern GmbH mit der Elektrizitätswerke Reutte AG
        4.2. Beratung und Beschlussfassung zur Einbringung des Geschäftsanteils der AST Eis- und Solartechnik GmbH an der Richard Feuerstein GmbH in die Elektrizitätswerke Reutte AG
        4.3. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Reuttener Kaufmannschaft zur Verlängerung der Öffnungszeiten anlässlich der Einkaufsmeile am 10.05.2019 bis 22:00 Uhr
      5. Statusbericht zum Projekt e5 durch AL Sebastian Weirather
      6. Empfehlung des Bauausschusses
        6.1. Erlassungsbeschluss der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte
        6.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes
        6.2.1. im Bereich Obermarkt, Gasthof Schwarzer Adler (Gste. 196/1, .174, .461 und 195)
        6.2.2. im Bereich Plansee, Campingplatz Sennalpe (Gst. 1257/2)
        6.2.3. im Bereich Breitenwanger Straße, Redolfi (Gste. 2696, 2654 und 1822)
        6.2.4. im Bereich Weidenstraße 10/12, Plansee SE (Gste. 940/1 und 940/89)
        6.3. Erlassung eines Bebauungsplanes für den Bereich Urisee, Amalthof (Gst. 941)
      7. Anträge, Anfragen und Allfälliges

      ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

      Bürgermeister Oberer begrüßt alle anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Personen aus dem Publikum und die Vertreter der Presse. Besonders heißt er den Vorstand der EWR AG, Hrn. Michael Hold, zu den Tagesordnungspunkten 4.1 und 4.2 willkommen.

      Darauffolgend verliest er die entschuldigten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und deren Vertretung

      • Ersatz GR Klaus Eberle für GR Roland Beirer
      • Ersatz GR Daniel Kerle für GRin Gerlinde Köck
      • Ersatz GRin Ramona Triendl für GR Gottfried Strauss

      und stellt darauffolgend die Beschlussfähigkeit fest.

      ad TOP 2. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2019

      Bürgermeister Oberer gibt bekannt, dass das Gemeinderatsprotokoll erst heute versandt wurde. Daher wird dieser Tagesordnungspunkt bzw. die Genehmigung der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom 21.03.2019 vertagt. Die Protokollbeglaubiger der heutigen Gemeinderatssitzung sind GRin Rief und GR MMag. (FH) Salchner.

      Beschluss:
      Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 21.03.2019.

      -vertagt-

      ad TOP 3. Kurzbericht des Bürgermeisters

      Bürgermeister Oberer gibt dem Gemeinderat eine Übersicht über die laufenden Projekte:

      Neugestaltung Mühlerstraße und Vorplatz Apotheke
      Wie bereits informiert, wird der Vorplatz der Apotheke und die gesamte Mühlerstraße zusammen mit dem Baubezirksamt saniert. Starttermin für die Vorarbeiten ist der 24.06.2019 und die eigentlichen Bauarbeiten beginnen am 08.07.2019 bis voraussichtlich 11.08.2019. Es wird versucht die Bauarbeiten so schonend als möglich durchzuführen. Hierzu wird es noch genauere Informationen vom Baubezirksamt geben.

      Neugestaltung Park
      Derzeit finden 14-tägige Besprechungen mit dem Architekturbüro Walch und der Gemeinde statt. In Kürze wird die Ausschreibung der einzelnen Gewerke erfolgen und der Baubeginn wird voraussichtlich Anfang Juli sein. Zusätzlich zur Neugestaltung entsteht vor dem Tourismusbüro ein Via Claudia Platz für die Fahrradfahrer. Die Gestaltung und Finanzierung des Platzes erfolgt über den Tourismusverband Reutte. Für die Erneuerung des Kinderspielplatzes sind EUR 100.000,00 reserviert. Nach dem vorliegenden Zeitplan, müsste das geplante Event „Reutte on Ice“ Ende 2019 erfolgen können. Im Zuge der Neugestaltung hat man sich den Baumbestand genauestens angeschaut. Leider mussten elf beschädigte bzw. kranke Bäume entfernt werden. Davon sind einige Fichten aus dem Park entfernt worden, da diese Baumart als Flachwurzler ein erhöhtes Risiko zu einem Windwurf inne haben und daher nichts im bebauten Gebiet zu suchen haben. Bei den gefällten Bäumen wurden bisher nur vier Bäume aufgrund der Umgestaltung entfernt und zwei werden vor der NMSU noch entfernt. Sieben Bäume und Sträucher wurden umgesetzt und zehn neue Bäume werden gesetzt. Derzeit befinden sich 621 Bäume im Baumkataster der Marktgemeinde Reutte und dies sind 50 Bäume mehr als noch vor fünf Jahren. Da grundsätzlich nach jeder Fällung ein neuer Baum gepflanzt wird.

      Architekturwettbewerb Untermarkt
      Die Ausschreibung an elf geladene ArchitektenInnen (fünf aus der Umgebung Reutte und sechs Externe) wird Ende Mai 2019 durchgeführt werden. Voraussichtlich steht im Herbst der Sieger des Wettbewerbes fest und damit könnte im Winter geplant und Anfang 2020 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Besonders freut es den Bürgermeister, dass die Kaufmannschaft Reutte die Neugestaltung und die Schaffung der Begegnungszone zu 100% begrüßt.

      Dengelhaus
      Das Dengelhaus ist nunmehr komplett ausgeräumt und der Beginn der Bauarbeiten hängt noch von der Förderzusage des Denkmalamtes in Wien ab. Sobald diese Freigabe kommt, kann begonnen werden.

      Zeillergallerie
      Das Architekturbüro Barbist wurde mit der Neugestaltung der Zeillergallerie beauftragt und die ersten Gespräche mit dem Bundesdenkmalamt waren bereits positiv. Die Eröffnung ist mit 07.09.2019 geplant, da es hier eine Gedenkausstellung für Rolf Aschenbrenner geben wird.

      Grünes Haus
      Das Bauansuchen des Lifteinbaus ist nunmehr eingereicht und es kann sobald als möglich mit der Umsetzung begonnen werden. Hierbei spricht Bürgermeister Oberer seinen Dank an GR Hornstein aus.

      Baulandumlegungsverfahren Großfeld
      Die erforderlichen Vermessungen werden am 07.05.2019 durchgeführt und anschließend werden die weiteren Schritte durch das Land als Behörde gesetzt.

      Grenzbereinigung Gemeinde Breitenwang
      Nach dem letzten einstimmigen Beschluss zur Grenzbereinigung mit der Gemeinde Breitenwang, wurde die AVT mit der Vermessung beauftragt. Nach Ansicht von DI Trefalt könnten die Vermessungspläne bereits im Herbst 2019 vorliegen. Somit könnte der Antrag an das Land Tirol noch heuer gestellt werden und die Grenzbereinigung wäre mit 01.01.2020 gültig.

      Radwegenetz
      Der Lückenschluss bei der Gossenbrotstraße (Anbindung Lechtal) ist ins Stocken geraten. Ein Grundeigentümer möchte sich nicht von 40 m² trennen. Er verkauft nur, wenn ein Baulandumlegungsverfahren für ein Gebiet, in welchem er ein Grundstück besitzt, von der Gemeinde eingeleitet wird. Dieser Forderung kann nicht entsprochen werden. Bürgermeister Oberer wird mit dem Eigentümer noch ein Gespräch führen.

      Radwegv​erlängerung Via Claudia Augusta
      Derzeit laufen Gespräche mit dem Verkehrsplanungsbüro PLANOPTIMO-Dr. Köll und der Gemeinde Ehenbichl, betreffend den Forstweg bei der Katzenmühle. Es ist geplant, dass hierbei ein asphaltierter Notweg für die Ehrenbergerklause geschaffen wird. Dieser Notweg wäre gleichzeitig auch für Fahrradfahrer der Via Claudia nutzbar und soll auch abgeflacht und eine neue Zufahrt an der Krankenhausstraße erhalten. Das Planungsbüro ist nunmehr beauftragt, einen Grundeinlöseplan zu erstellen und danach erfolgen die Gespräche mit den Grundeigentümern, sollte es eine Grundablöse erfordern.

      Angebot Klosterareal
      Bürgermeister Oberer berichtet, dass die Franziskaner das Angebot der Marktgemeinde Reutte Ende April beschließen und danach Rückmeldung geben werden.

      Linz Textil - Hotel
      Nach Informationen vom Investor wird noch heuer mit dem Bau der 16 Residenzen begonnen. Die Ausschreibung an die Baufirmen ist bereits erfolgt. Zudem werden die Residenzen parallel im Internet beworben. Er stellte verwundert fest, dass diesbezüglich in der Beschreibung für das Erlebnisbad Ehrwald und nicht für die Alpentherme Ehrenberg geworben wird. Der Bürgermeister hat diesen Umstand beim Makler bereits moniert.

      Thermenhotel
      Bürgermeister Oberer übermittelt nochmals den Dank des GF DI (FH) Heidegger der BOE Baumanagement GmbH, betreffend des einstimmigen Unterstützungsbeschlusses. Es wird versucht, das Projekt zielstrebig umzusetzen.

      Feuerwehrauto
      Wie dem Gemeinderat bekannt, sind EUR 420.000,00 im außerordentlichen Haushalt, für das Feuerwehrauto reserviert. Die  Auslieferung wird mit Juli 2019 erwartet. Das alte Auto wird am 17.06.2019 über ein Hilfsprojekt des Landes Tirol an die Feuerwehr von Cerna/Kroatien übergeben. Die Ortschaft Cerna liegt 870 km von Reutte entfernt.

      Bergrettung Reutte und Umgebung – Einsatzfahrzeug
      Die Bergrettung Reutte und Umgebung hat ein neues Einsatzfahrzeug für rund EUR 60.000,00 erworben. Hiervon werden EUR 20.000,00 vom Land und EUR 35.000,00 von den Gemeinden Reutte, Breitenwang, Lechaschau, Ehenbichl, Heiterwang, Musau, Höfen, Wängle und Pflach subventioniert. Die solidarische Finanzierung über das gesamte Einsatzgebiet erfolgte auf Basis eines Vorschlages vom Bürgermeister Oberer.

      Alpentherme
      Nach den Problemen im Jänner und Februar, aufgrund der Schlechtwetterlage und auch den medialen Meldungen, stellen sich die Zahlen im März wieder wesentlich besser dar. Zum 31.03.2019 haben 51.170 Personen die Alpentherme besucht und dies entspricht einem Minus von 10%. Allerdings kann jetzt schon gesagt werden, dass die Marktgemeinde Reutte auch heuer, wie in den letzten vier Jahren, keinen Verlustausgleich an die Betreiberfirma bezahlen muss.

      Hochwasserschutz
      Einleitend formuliert Bürgermeister Oberer die derzeitige Situation des Hochwasserschutzes wie folgt „Hochwasserschutz steckt im Bürokratiesumpf fest“.
      Nach dem Hochwasser 1999 wurden über die BH Reutte und dem Baubezirksamt Reutte/Schutzwasserwirtschaft ein Hochwasserschutzprojekt für die Gemeinden Lechaschau, Höfen, Ehenbichl und Reutte eingeleitet. Pflach war hierbei ein gesondertes Projekt. Die erste Phase des Baues war die Lechverbreiterung und die Radwegbrückenverlängerung. Die Bauarbeiten wurden mit Ende 2008 abgeschlossen. Die zweite Phase des Hochwasserschutzes betraf die Lüß. 2009 wurde das Projekt vorgestellt und in diesem Zuge kam die Idee auf eine Grundzusammenlegung in diesem Bereich zu forcieren. Am Ende desselben Jahres wurde dies allerdings von der Mehrheit der Eigentümer abgelehnt. Im Jahre 2012 wurde eine externe Firma beauftragt, ein Projekt für die Schutzmaßnahmenanalyse zu erstellen. Zu diesem Zeitpunkt war jedem bekannt, dass der Wasserschutzbescheid, für den in diesem Gebiet befindlichen Brunnen zu ändern ist. Es wurde daraufhin um eine Ausnahmegenehmigung bei der BH Reutte bzw. Land Tirol angesucht. Nach fünf Jahren bekam man die Mitteilung, dass die Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden kann. Im Juni 2018 erfuhr der Bürgermeister nunmehr, dass das ganze Projekt immer noch steht. Auf Nachfrage beim Land bekam er die Information, dass noch Unterlagen fehlen. Nach Aussage der BH Reutte sind allerdings alle Unterlagen beim Land. Nach einer schriftlichen angeforderten Stellungnahme des Baubezirksamtes wurde nochmals bestätigt, dass die Unterlagen im Land aufliegen und die Hoffnung bestehe, dass 2021 begonnen werden kann. Aufbauend auf dieser Meldung hat Bürgermeister Oberer nunmehr eine schriftliche Stellungnahme, vom Leiter der Abteilung Wasserrecht, angefordert. Seit dem 20.03.2019 hat Bürgermeister Oberer auch auf mehrere Nachfragen hin, keine Antwort erhalten. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass wir seit rund zehn Jahren immer noch am Anfang stehen. Für den Bürgermeister ist es keineswegs nachvollziehbar, dass der Hochwasserschutz so eine geringe Priorität hat. Bei den Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Lüß braucht es einen Schulterschluss der Behörden Land Tirol, BH Reutte und
      Baubezirksamt Schutzwasserbau. Die Gemeinde Reutte ist hierbei nur Antragssteller.

      Bürgermeister Oberer bittet nunmehr um Fragen aus dem Gemeinderat.

      Bgm. Stv. Schimana
      Erkundigt sich bei Bürgermeister Oberer, ob bei der Neugestaltung der Mühlerstraße auch eine Bushaltestelle eingeplant wird, da es zur Diskussion steht, den öffentlichen Verkehr aus dem Untermarkt auszuschließen.

      Bürgermeister Oberer
      Er hat diesbezüglich bereits Gespräche mit dem Eigentümer geführt. Hierbei ist keine zeitnahe Entscheidung zu erhoffen und daher kann dies nicht zusammen mit der Sanierung umgesetzt werden.

      Bgm. Stv. Schimana
      Werden beim Hotelprojekt am RTW Gelände nur die Freizeitwohnsitze (Residenzen) gebaut oder auch das Hotel?

      Bürgermeister Oberer
      Nach offizieller Information wird beides, Hotel und Residenzen, gebaut.

      Bgm. Stv. Schimana
      Und wenn dies nicht so erfolgen wird?

      Bürgermeister Oberer
      Hierbei haben wir keine Garantie. Wir haben das Projekt vor Jahren mit dem einstimmigen Beschluss unterstützt und ein gewisses Restrisiko wird es dabei immer geben.

      GR Hornstein
      Erkundigt sich, ob der geplante Notweg über die Katzenmühle auch im Winter frei sein wird bzw. ob die Loipenführung weiterhin über diesen erfolgen kann?

      Bürgermeister Oberer
      Dieser wird natürlich auch im Winter frei sein und damit wird keine Loipe gezogen werden können.

      GRin Mag.a Brejla
      Erinnert Bürgermeister Oberer daran, dass er bei der Rede zur Eröffnung des Pavillons erwähnt hat, dass keine Bäume im Zuge der Neugestaltung des Parkes gefällt werden. Zudem wäre es sehr schön gewesen, hätte man eine Vorwarnung über die geplanten Fällungen erhalten. Nach ihrer Ansicht verschwinden immer mehr Bäume aus Reutte und diese sind sehr wichtig und sollten im Ortsgebiet erhalten bleiben.

      Bürgermeister Oberer
      Bezugnehmend auf die Rede beim Pavillon kann er nicht mit Sicherheit sagen, ob er diese Aussage im Wortlaut genauso getätigt hat. Im Zuge der Planung und des Wettbewerbes war es allerdings klar formuliert, dass der Baumbestand bestmöglich erhalten bleiben soll. Die Bäume in Reutte verschwinden nicht einfach sondern werden nicht am selben Standort neu gepflanzt. Hierbei muss der Bürgermeister oft zwischen den Interessen der Gemeinde und den betroffenen Anrainern, die gegebenenfalls Schaden durch einen Baum erleiden, abwägen. Allerdings ist die Fällung von Fichten als Flachwurzler im Ortsgebiet der Sicherheit wegen unabdingbar. Zudem wäre es unsinnig kranke und beschädigte Bäume im Park zu belassen.

      GR Bader
      Er gibt bekannt, dass er bei allen Besprechungen betreffend den Park dabei sei und es nur bei begründeten Fällen zu einer Fällung gekommen ist.

      Bürgermeister Oberer
      Kein Baum wird willkürlich gefällt.

      ad TOP 4. Anträge des Bürgermeisters
      ad TOP 4.1. Beratung und Beschlussfassung über die Verschmelzung der EVA-Erdgasversorgung Ausserfern GmbH mit der Elektrizitätswerke Reutte AG

      Bürgermeister Oberer bittet den Vorstand Hrn. Hold um seine Ausführungen betreffend den Tagesordnungspunkten 4.1 und 4.2. Der Vorstand gibt bekannt, dass es sich um eine Folge der Umgründung der EWR-Gruppe im letzten Jahr handelt.
      Die EVA-Erdgasversorgung Ausserfern GmbH ist im Jahre 2000 zusammen mit Rohe-Gas gegründet worden. Im Jahr 2004 kam es in den Gesamtbesitz der EWR AG und seit 2008 ist es eine GmbH. Die Verschmelzung mit der EWR AG soll nunmehr erfolgen um den administrativen Aufwand zu minimieren und die Marke EWR AG noch weiter zu stärken. Zudem ist es reglementarisch einfacher, diese in der EWR AG zu halten. Die Eingliederung wird nach einer Gesamtrechtsnachfolge rückwirkend mit 31.03.2019 erfolgen und damit bleiben alle Verträge mit den Abnehmern und Lieferanten aufrecht.

      Bürgermeister Oberer
      Er bittet um Fragen.

      Nach dem keine Fragen gestellt werden, verliest Bürgermeister Oberer den Beschluss.

      Beschluss:
      Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Verschmelzung der EVA-Erdgasversorgung Ausserfern GmbH mit dem Sitz in Reutte, Geschäftsanschrift: 6600 Reutte, Großfeldstraße 10-14, FN 239233 p, als übertragende Gesellschaft mit der Elektrizitätswerke Reutte AG mit dem Sitz in Reutte, Geschäftsanschrift: 6600 Reutte, Großfeldstraße 10-14, FN 122143 y, als übernehmende Gesellschaft rückwirkend mit Wirkung per 31.03.2019, Tagesablauf, unter Verzicht auf die Liquidation, in Anwendung des Artikel I Umgründungssteuergesetz, wonach das Vermögen der übertragenden Gesellschaft als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übertragen wird.

      -einstimmig-

      ad TOP 4.2. Beratung und Beschlussfassung zur Einbringung des Geschäftsanteils der AST Eis- und Solartechnik GmbH an der Richard Feuerstein GmbH in die Elektrizitätswerke Reutte AG

      Hr. Hold gibt bekannt, dass 2001 der Anteil von 35% an der Richard Feuerstein GmbH durch die AST GmbH, auf Grund des Solargeschäftes, erworben wurde. Bekanntlich hat sich das Geschäftsfeld der AST in Richtung Kunsteisbahn entwickelt. Daher ist die Richard Feuerstein GmbH eher ein „Fremdkörper“ und es können mehr Synergien unter der EWR AG genutzt werden (z.B. Wärmepumpen uä.)

      Hierzu stellt der Gemeinderat keine Fragen und darauffolgend verliest Bürgermeister Oberer den Beschluss.

      Beschluss:
      Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Einbringung des Geschäftsanteils der AST Eis- und Solartechnik GmbH mit dem Sitz in Höfen, Geschäftsanschrift: 6604 Höfen, Gewerbegebiet 2, FN 48539 g, an der Richard Feuerstein GmbH mit dem Sitz in Höfen, Geschäftsanschrift: 6604 Höfen, Mühlbachweg 28, FN 199209 f, welcher einer voll geleisteten Stammeinlage von € 12.600,-- entspricht, zum Einbringungsstichtag 31.03.2019, Tagesablauf, als Ganzes in Anwendung des Artikel III Umgründungssteuergesetz in die Elektrizitätswerke Reutte AG mit dem Sitz in Reutte, Geschäftsanschrift: 6600 Reutte, Großfeldstraße 10-14, FN 122143 y.

      -einstimmig-

      ad TOP 4.3. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Reuttener Kaufmannschaft zur Verlängerung der Öffnungszeiten anlässlich der Einkaufsmeile am 10.05.2019 bis 22:00 Uhr

      Bürgermeister Oberer gibt bekannt, dass die Kaufmannschaft Reutte angesucht hat die Ladenöffnungszeiten am 10.05.2019 bis 22:00 Uhr auszuweiten. Zu diesem Termin wird die heurige Einkaufsmeile stattfinden. Hierbei bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses und darauffolgend einer Verordnung des Landeshauptmannes.

      Beschluss:
      Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, ein Ansuchen gemäß § 4a Öffnungszeitengesetz 2003, an das Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Gewerberecht zu stellen, die allgemeinen Öffnungszeiten sämtlicher Verkaufsstellen im Rahmen der am 10.05.2019 stattfindenden „Reuttener Einkaufsmeile 2019“ auf 22:00 mittels Verordnung auszuweiten.

      -einstimmig-

      ad TOP 5. Statusbericht zum Projekt e5 durch AL Sebastian Weirather

      Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Oberer das Wort an AL Weirather.

      Der Amtsleiter informiert den Gemeinderat über die laufenden Projekte des e5 Teams. Die Vorstellung erfolgt anhand einer, dem Gemeinderatsprotokoll anhängenden, Power Point Präsentation.

      Abschließend bedankt sich Bürgermeister Oberer beim Amtsleiter und dem gesamten Team für ihre Arbeit.

      ad TOP 6. Empfehlung des Bauausschusses

      Zu den Tagesordnungspunkten, betreffend den Empfehlungen des Bauausschusses, übergibt Bürgermeister Oberer das Wort an GR Bader.

      GR Bader gibt vorerst bekannt, dass alle Tagesordnungspunkte einstimmig vom Bauausschuss an den Gemeinderat empfohlen worden sind.

      ad TOP 6.1. Erlassungsbeschluss der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte

      Zu den letzten Änderungen wurden keine Stellungnahmen abgegeben und damit bittet Bürgermeister Oberer den Gemeinderat um Beschlussfassung.

      Beschluss:
      Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Punkt 6.1. der Tagesordnung wie folgt:

      Gemäß § 64 Abs. 5 iVm § 31a Abs. 1 und 2 Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, wird die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Endbericht des Raumplaners über das Ergebnis der Umweltprüfung vom 24.04.2018 beschlossen.

      Bestandteile des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Marktgemeinde Reutte sind die Verordnung laut Anlage dieses Gemeinderatsprotokolls (Verordnung der Marktgemeinde Reutte zum örtlichen Raumordnungskonzept) vom 25.04.2019, mit der das örtliche Raumordnungskonzept der Marktgemeinde Reutte fortgeschrieben wird [erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes]), die in § 1 Abs. 3 der bezeichneten Verordnung angeführten Unterlagen sowie der Umweltbericht zur strategischen Umweltprüfung.

      Die zusammenfassende Erklärung, wie Umwelterwägungen in den Plan einbezogen wurden und aus welchen Gründen der angenommene Plan nach der Durchführung einer alternativen Prüfung gewählt wurde, ist gemäß § 9 Absatz 3 Umweltprüfungsgesetz – TUP, LGBl. Nr. 34/2005, zuletzt geändert LGBl. Nr. 130/2013, im Internet unter der Adresse www.reutte.at zugänglich.

      -einstimmig-

      ad TOP 6.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes
      ad TOP 6.2.1. im Bereich Obermarkt, Gasthof Schwarzer Adler (Gste. 196/1, .174, .461 und 195)

      Beschluss:
      Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.2.1. gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 11.03.2019, mit der Planungsnummer 828-2019-00001, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich der Grundstücke 196/1, .174, .461 sowie 195, alle KG 86031 Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 30.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

      Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

      Umwidmung

      Grundstück .174 KG 86031 Reutte

      rund 1 m²
      von Wohngebiet § 38 (1)
      in
      Kerngebiet § 40 (3)

      weiters Grundstück .461 KG 86031 Reutte

      rund 110 m²
      von Wohngebiet § 38 (1)
      in
      Kerngebiet § 40 (3)

      weiters Grundstück 195 KG 86031 Reutte

      rund 130 m²
      von Wohngebiet § 38 (1)
      in
      Kerngebiet § 40 (3)

      weiters Grundstück 196/1 KG 86031 Reutte
      rund 1066 m²
      von Wohngebiet § 38 (1)
      in
      Kerngebiet § 40 (3)

      Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
      Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

      Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

      -einstimmig-

      ad TOP 6.2.2. im Bereich Plansee, Campingplatz Sennalpe (Gst. 1257/2)

      Beschluss:
      Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.2.2. gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 08.03.2019, mit der Planungsnummer 828-2019-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Grundstückes 1257/2, KG 86031 Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 30.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

      Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

      Umwidmung

      Grundstück 1257/2 KG 86031 Reutte

      rund 3921 m²
      von Freiland § 41
      in
      Sonderfläche standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Campingplatz

      Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
      Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

      Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

      -einstimmig-

      ad TOP 6.2.3. im Bereich Breitenwanger Straße, Redolfi (Gste. 2696, 2654 und 1822)

      Beschluss:
      Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.2.3. gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 13.03.2019, mit der Planungsnummer 828-2019-00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich der Grundstücke 2696, 2654 sowie 1822, alle KG 86031 Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 30.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

      Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

      Umwidmung

      Grundstück 1822 KG 86031 Reutte

      rund 472 m²
      von Wohngebiet § 38 (1)
      in
      Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)

      weiters Grundstück 2654 KG 86031 Reutte

      rund 592 m²
      von Wohngebiet § 38 (1)
      in
      Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)

      sowie

      rund 37 m²
      von Wohngebiet § 38 (1)
      in
      Geplante örtliche Straße § 53.1

      weiters Grundstück 2696 KG 86031 Reutte

      rund 321 m²
      von Wohngebiet § 38 (1)
      in
      Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)

      Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
      Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

      Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

      -einstimmig-

      ad TOP 6.2.4. im Bereich Weidenstraße 10/12, Plansee SE (Gste. 940/1 und 940/89)

      Beschluss:
      Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.2.4. gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, den vom Planer Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf vom 12.03.2019, mit der Planungsnummer 828-2019-00004, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich der Grundstücke 940/1 sowie 940/89, beide KG 86031 Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 30.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

      Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

      Umwidmung

      Grundstück 940/1 KG 86031 Reutte

      rund 4 m²
      von Freiland § 41
      in
      Wohngebiet § 38 (1)

      weiters Grundstück 940/89 KG 86031 Reutte

      rund 4 m²
      von Wohngebiet § 38 (1)
      in
      Freiland § 41

      Personen, die in der Marktgemeinde Reutte ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde Reutte eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
      Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

      Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

      -einstimmig-

      ad TOP 6.3. Erlassung eines Bebauungsplanes für den Bereich Urisee, Amalthof (Gst. 941)

      Beschluss:
      Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 6.3. gemäß § 66 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Urisee, Amalthof, Grundstück 941, KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-19007-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 18.03.2019 durch vier Wochen hindurch, vom 30.04.2019 bis 28.05.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

      Allen Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
      Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

      Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

      einstimmig-

      ad TOP 7. Anträge, Anfragen und Allfälliges

      Nachdem keine Fragen und Anliegen vom Gemeinderat formuliert werden, bittet der Bürgermeister um Fragen aus dem Publikum bzw. der Presse.

      Frau Schneider
      Gibt bekannt, dass sie für diese Kunstaktion am Karfreitag verantwortlich sei. Es hat sehr viele Leute entsetzt, dass so viele Bäume entfernt wurden. Sie stellt in Frage, ob alle auch krank waren und nicht nur aufgrund der Neugestaltung gefällt wurden. Nicht jeder alte Baum gehört in den Wald und abschließend erkundigt sie sich, wo ihre Kreuze zum Abholen bereitliegen.

      Bürgermeister Oberer
      Dankt ihr für diese Wortmeldung. Zeigt sich verwundert, dass mit einer Selbstverständlichkeit der öffentliche Raum ohne zu Fragen für derartige Aktionen in Anspruch genommen wird. Im Grunde werden derartige Projekte unterstützt, jedoch muss vorher gefragt werden. Natürlich gehören nicht alle alten Bäume in den Wald, sondern nur die Fichten als Flachwurzler. Die Kreuze können im Bauhof abgeholt werden.

      GR Hein
      Lädt Fr. Schneider in die Umweltausschusssitzung ein.

      Nach einer kurzen Diskussion gibt Bürgermeister Oberer bekannt, dass der gesamte Gemeinderat die Botschaft von Frau Schneider verstanden hat.

      Abschließend bedankt er sich für die rege Mitarbeit und beim Amtsleiter und Bauamtsleiter für die Vorbereitung.

      Ende: 19.50 Uhr

      Der Schriftführer: AL Sebastian Weirather

      Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Alois Oberer

      Die weiteren Protokollunterfertiger:
      GRin Daniela Rief
      GR MMag (FH) Günter Salchner

      Datei herunterladen: PDFAnlage zu TOP 5 - Statusbericht zum Projekt e5 durch AL Sebastian Weirather

      Protokoll der 23. Sitzung des Gemeinderates (191 KB) - .PDF

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