Protokoll der 27. Sitzung des Gemeinderates

12.12.2019

Reutte, am 10. Jänner 2020

PROTOKOLL
der 27. öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES
am Donnerstag, den 12. Dezember 2019, um 18:00 Uhr

Anwesende:
Bürgermeister Alois Oberer als Vorsitzender
GR Ing. Robert Bader
GR Roland Beirer
GRin Mag.a Barbara Brejla
GV Gerfried Breuss
GR Helmut Hein
GR Ernst Hornstein
GR Markus Illmer
GRin Gerlinde Köck
GRin Daniela Rief
GR Michael Schneider
GV Elisabeth Schuster
GRin Gabriele Singer
GR Gottfried Strauss
GRin Gerda Wagner
GRin Andrea Weirather
Ersatz GR Robert Pacher für Dr. Michael Steskal
Ersatz GR Christian Senn für 2. Bgm. Stv. Klaus Schimana
Ersatz GR Oswald Sprenger für GR Mag. Mag. Günter Salchner
AL Sebastian Weirather

Schriftführer:
AL Sebastian Weirather

Beginn: 18.00 Uhr

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Situationsbericht Alpentherme Ehrenberg durch Geschäftsführer Thomas Eichhorn und Betriebsleiter Sebastian Heckelmiller
  3. Wirtschaftsbericht zur EWR AG durch die Vorstände Dr. Christoph Hilz, M.Sc. und Michael Hold
  4. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2019 
  5. Kurzbericht des Bürgermeisters
  6. Anträge des Bürgermeisters
    6.1. Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung einer Verordnung zur Festsetzung des Umlagessatzes für die Waldumlage gem. § 10 Abs. 1 Tiroler Waldordnung ab 1.Jänner 2020
    6.2. Beschlussfassung zur Bestätigung der geltenden Fassung des erstmalig elektronisch kundgemachten Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte gem. § 113 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016
    6.3. Beschlussfassung zur Bestätigung der Übereinstimmung mit dem bisher elektronisch kundgemachten Flächenwidmungsplan gem. § 113 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016
  7. Empfehlung des Gemeindevorstandes
    7.1. Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung der Gemeindeabgaben
  8. Empfehlung des Bauausschusses
    8.1. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungspläne
    8.1.1. Erlassung: Bebauungsplan für den Bereich Sportplatz, Schauer
    8.1.2. Aufhebung: Bestehende Bebauungspläne im Bereich Lutterottistraße, AHS IV
    8.1.3. Erlassung: Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan für den Bereich Lutterottistraße, AHS IV
  9. Anträge, Anfragen und Allfälliges

ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Oberer begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die VertreterInnen der Presse.

Er verliest die entschuldigten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und deren Vertretung:

  • Ersatz GR Robert Pacher für 1. Bgm. Stv. Dr. Michael Steskal
  • Ersatz GR Christian Senn für 2. Bgm. Stv. Klaus Schimana
  • Ersatz GR Oswald Sprenger für GR Mag. Mag. Günter Salchner

und stellt darauffolgend die Beschlussfähigkeit fest.

ad TOP 2. Situationsbericht Alpentherme Ehrenberg durch Geschäftsführer Thomas Eichhorn und Betriebsleiter Sebastian Heckelmiller

Bürgermeister Oberer begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Geschäftsführer Thomas Eichhorn und den Betriebsleiter Sebastian Heckelmiller.

Der Geschäftsführer Eichhorn und Betriebsleiter Heckelmiller berichten gemeinsam, anhand einer Power Point Projektion, über die aktuell wirtschaftliche Lage der Alpentherme. Die Folien sind dem Gemeinderatsprotokoll anhängend.

GV Breuss
fragt bei den Herren nach, ob sie eine Erklärung dafür haben, warum die Schulen das Angebot nicht annehmen.

BL Heckelmiller
es liegen keine direkten Rückmeldungen der Schulen vor. Er sieht das Angebot der Alpentherme sehr passend. Sie sind für Anregungen offen.

GV Breuss
zum Teil ist der Grund schulintern zu suchen. 

Abschließend betont Bürgermeister Oberer nochmals die Erfolgsgeschichte der Alpentherme Ehrenberg und richtet den Dank an den Geschäftsführer, den Betriebsleiter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, da dies ohne ihren Einsatz nicht möglich wäre.
Sein Dank gilt auch der RKB und der Gemeinde für die fortlaufenden Investitionen, denn ansonsten könnte der Standard nicht gehalten werden.

ad TOP 3. Wirtschaftsbericht zur EWR AG durch die Vorstände Dr. Christoph Hilz, M.Sc. und Michael Hold

Bürgermeister Oberer übergibt das Wort an den Vorstand Dr. Hilz.

Der Vorstand Dr. Hilz berichtet anhand einer Power Point Projektion über die aktuelle Situation der EWR AG. Die Folien sind dem Gemeinderatsprotokoll anhängend.

Ersatz-GR Senn
erkundigt sich beim Vorstand, ob es korrekt ist, dass die Fischaufstiegshilfe nur in Tirol installiert werden muss und nicht in Bayern.

Dr. Hilz
bestätigt dies.

Bürgermeister Oberer
moniert den Wahnsinn, dass für den Fischaufstieg beim Kraftwerk Füssen rund 1 Mio. Euro investiert werden müssten und nach 7 km über der Landesgrenze kann der Fisch beim Lechfall in Füssen nicht weiter.

GR Bader
diesen Missstand müsste man doch über Gerichte einklagen können?

Dr. Hilz
die unterschiedlichen Ziele machen es aus (ökologische vs. ökonomische Ziele). Allerdings kann er über ein sehr positives Gespräch mit dem Umweltanwalt berichten. Nach seiner Ansicht ist der Umweltschutz sehr wichtig, allerdings darf die Energieversorgung dadurch nicht abnehmen.

Abschließend bedankt sich Bürgermeister Oberer bei Dr. Hilz für seinen Einblick in die EWR AG.

ad TOP 4. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2019

Bürgermeister Oberer ersucht den Gemeinderat um Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2019 und gibt die Namen der Protokollbeglaubiger der heutigen Gemeinderatssitzung, GR Hein, GRin Wagner, bekannt.

GRin Köck
kann, aufgrund der Kurzfristigkeit der Übermittlung des Protkolls, dem Protokoll nicht zustimmen. Bittet zukünftig um schnellere Bearbeitung.

GRin Mag.a Brejla 
merkt an, dass die Formulierung „Gewehr bei Fuß“ von ihr kritisch gesehen wird, da diese an kriegerische Handlungen erinnert.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 14.11.2019.

-mehrheitlich beschlossen-
Ja 17 Enthaltung 2

ad TOP 5. Kurzbericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über folgende Themen:

Weihnachtsmarkt
Beim heurigen Weihnachtsmarkt, der über die Gemeinde und den Verein „Reutte Gestalten“ organisiert wurde, konnten wir einen Besucherrekord am ersten Wochenende verzeichnen.
Die verpflichtende Verwendung von Mehrwegtassen macht sich bereits bezahlt. An jedem Wochenende werden ca. 7.500 Tassen von uns selbst gereinigt und damit reduzieren wir den Müllberg um rund 15.000 Plastikbecher.

Sommerkindergarten (Familienfreundliche Gemeinde)
Die Marktgemeinde Reutte wird in Zukunft den Sommerkindergarten direkt im Kindergarten Tauschergasse anbieten und nicht wie in der Vergangenheit über das Josefsheim. Der Grund hierfür ist, dass die Betreuung vergünstigt wird und damit können Eltern Ihre Kinder anstelle von EUR 85,00 pro Woche, nun für EUR 30,00 pro Woche betreuen lassen.
Gestartet wird vorerst mit einer Kindergartengruppe von 20 Kindern. Montag bis Donnerstag von 07.30 – 16:00 Uhr und Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr können die Kinder im Zeitraum vom 13.07. – 28.8. im Kindergarten Tauschergasse betreut werden.

Frühe Sprachförderung
bekanntlich hat Bürgermeister Oberer, aufgrund der Verminderung der Förderung zur frühen Sprachförderung um rund EUR 90.000,00, einen Brief an die zuständige Landesrätin Dr. Pallfrader gesendet, um eventuelle anderweitige Fördertöpfe des Landes „anzuzapfen“.
Nunmehr liegt eine Antwort der zuständigen Abteilungsvorständin vor. Die Juristin erklärt hierbei, dass das Land auf Basis einer Art. 15a B-VG Vereinbarung mit dem Bund, die derzeitige bedarfsorientierte Förderung auf eine flächendeckende Förderung umgestellt hat. 
Dies bedeutet, dass zum Beispiel jeder Kindergarten eine Multiplikatorin mit EUR 100,00 pro Monat gefördert bekommt, egal es benötigt wird oder nicht. Dieser Teil der Förderung kostet dem Land Tirol rund EUR 470.000,00. Leittragende daraus sind die Gemeinden mit einem hohen Sprachförderbedarf wie Reutte oder Telfs.
Nach seiner Ansicht ist der Förderansatz falsch und er betont nochmals, dass die Sprachförderung einen sehr wichtigen Beitrag zur Integration leistet. Daher wird die Sprachförderung so beibehalten und es wird zu keinen Kündigungen kommen.

Verbandssitzung Bezirkskrankenhaus Reutte
Bürgermeister Oberer berichtet, dass im Bezirkskrankenhaus Reutte die Verlustabdeckung um 1,4 % gestiegen ist und in den Tirol Kliniken um 6,24 %. Somit sind derzeit EUR 861.000,00 für das Bezirkskrankenhaus zu bezahlen und für die Tirol Kliniken EUR 1,24 Mio. 

Verbandsversammlung Pflegeverband Reutte
Aufgrund des dringenden Ausbaus der stationären Pflege wurde der Arch. DI Matt beauftragt zu erörtern, ob ein Ausbau der bestehenden Heime zielführend ist oder ein eventueller Neubau. Grundsätzlich sollen 60 neue stationäre Pflegeplätze geschaffen werden. Diese Studie wurde dem Verbandsausschuss präsentiert und die weitere Vorgehensweise sollte in der Verbandsversammlung beschlossen werden.
Die Verbandsversammlung war sehr turbulent, da zu diesem Tagesordnungspunkt weder Unterlagen vorlagen, noch die Studie präsentiert wurde. Eine Beschlussfassung über eine Investition von mehreren Millionen Euro, ohne vorliegenden Fakten, konnte allerdings nicht getroffen werden.
Es wurde einstimmig dem Verbandsobmann auferlegt, dass dieser Tagesordnungspunkt besser aufbereitet werden und bei der nächsten Verbandsversammlung eine Gegenüberstellung auf Basis der Studie von DI Matt der Versammlung vorgelegt werden soll.

GRin Rief
erkundigt sich bei Bürgermeister Oberer, ob die Kinderbetreuung nur auf die Sommerferien beschränkt bleibt?

AL Weirather
die weitere Vorgehensweise ist noch nicht geklärt, da das Josefsheim aufgrund der bürokratischen Hürden derzeit keine Kindergartenkinder mehr in den übrigen Ferien aufnehmen kann. Hierzu wird ein Brief der Schwester Oberin, der betroffenen Eltern und der Marktgemeinde Reutte an die zuständige Landesrätin verfasst, um diesen Missstand aufzuheben.

GV Schuster
bedankt sich bei Bürgermeister Oberer für seinen Einsatz in Sachen Pflege.
Nach Ihrer Ansicht sollten sich die Bürgermeister mehr mit der Pflege auseinandersetzen. Es ist bereits zu viel Zeit vergangen und es muss gehandelt werden. 

ad TOP 6. Anträge des Bürgermeisters

ad TOP 6.1. Beratung und Beschlussfassung zur Erlassung einer Verordnung zur Festsetzung des Umlagessatzes für die Waldumlage gem. § 10 Abs. 1 Tiroler Waldordnung ab 1.Jänner 2020

Zu den folgenden Tagesordnungspunkten bittet Bürgermeister Oberer den Amtsleiter um seine Ausführungen.

Der Amtsleiter gibt bekannt, dass wiederrum eine Neuerlassung der Verordnung zur Festsetzung einer Waldumlage notwendig ist, da der Landtag neue Hektarsätze per Verordnung festgelegt hat. Die Verordnung wurde am 04.12.2019 vom Landtag verabschiedet. Sollte die Marktgemeinde Reutte Reutte keine neue Verordnung erlassen, würden die alten und damit geringeren Hektarsätze gelten.

Die Änderung stellt sich nach den Ausführungen des Amtsleiters wie folgt dar:

Änderung VO Festlegung Hektarsätze Land Tirol
   LGBl. 16/2018  LGBL 143/2019  in %
 Wirtschaftswald  20,21  22,23   9,1%
 Schutzwald im Ertrag  10,11  11,12  9,1%
 Teilwald im Ertrag  15,16  16,67  9,1%

Damit steigern sich die Einnahmen von EUR 28.192,32 auf 30.746,03.

Der Gemeinderat stellt keine Fragen an den Amtsleiter und beschließt sodann.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, gemäß § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes mit 100 v.H. der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung festgesetzten Hektarsätze, LGBl. 143/2019, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.

-einstimmig-

ad TOP 6.2. Beschlussfassung zur Bestätigung der geltenden Fassung des erstmalig elektronisch kundgemachten Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte gem. § 113 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016

Den Tagesordnungspunkte 6.2 und 6.3 unterliegt dem identischen Sachverhalt und daher erfolgt die Darstellung in diesem Tagesordnungspunkt.

Der vom Land Tirol eingeführte neue elektronische Flächenwidmungsplan wurde auf Grund der Verfassungsgerichtshofentscheidungen (VfGH G 386/2018 und V 78-80/2018-12), hinsichtlich der fehlerhaften Kundmachung von Widmungen, aufgehoben.
Grundsätzlich sieht der VfGH eine Verletzung des verfassungsgesetzlichen gewährleisteten Rechts der Gemeindeautonomie, da die Kundmachung von gemeindeeigenen Verordnungen (in diesem Fall Flächenwidmungen) alleinig der Gemeinde obliegt.

Daher hat die Landesregierung jüngst eine Novelle zum Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 verabschiedet und ermöglicht damit die Kundmachung über dem elektronischen Flächenwidmungsplan durch die Gemeinden.

Nunmehr ist es erforderlich, den Grundsatzbeschluss zum elektronischen Flächenwidmungsplan zu fassen und die im Zeitraum vom 21.10.2014 – 15.11.2019 getätigten Widmungen zu bestätigen und zu legitimieren.

Sodann fasst der Gemeinderat die entsprechenden Beschlüsse zu ToPunkte 6.2/6.3.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte bestätigt mit Beschluss gem. § 113 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016 den am 31. Oktober 2014 gem. LGBl. Nr. 139/2014, vom 21. Oktober 2014 erstmalig elektronisch kundgemachten Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Reutte in der am 15. November 2019 geltenden Fassung.

-einstimmig-

ad TOP 6.3. Beschlussfassung zur Bestätigung der Übereinstimmung mit dem bisher elektronisch kundgemachten Flächenwidmungsplan gem. § 113 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat die Aufstellung der in der Anlage befindlichen erfolgten Kundmachungen im elektronischen Flächenwidmungsplan auf ihre Übereinstimmung mit dem bisher elektronisch kundgemachten Flächenwidmungsplan geprüft und bestätigt diese mit Beschluss gem. § 113 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016.

Anlage:

Liste der veröffentlichten Umwidmungen

Liste der veröffentlichten Umwidmungen

einstimmig-

ad TOP 7. Empfehlung des Gemeindevorstandes

ad TOP 7.1. Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung der Gemeindeabgaben

Der Amtsleiter informierte den Gemeinderat über die Änderungsempfehlungen nach dem einstimmigen Gemeindevorstandsbeschluss vom 09.12.2019.

  1. Freizeitwohnsitzpauschale nach der Verordnung vom 13.09.2019 wurde eingefügt.
  2. Anpassung der Tarife des Seniorenzentrums „Haus zum guten Hirten“ um durchschnittlich 2,1 %
  3. Die Tarife für die Sommerbetreuung für EUR 30,00 ganztags und EUR 15,00 halbtags sind erweitert worden

Der Gemeinderat nimmt die Änderungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt daraufhin.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt die Festsetzung von Steuern, Gebühren, Abgaben und privatrechtlicher Entgelte in Form einer Verordnung zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben, nach dem vorliegenden Entwurf laut Anlage zum Originalprotokoll.

-einstimmig-

ad TOP 8. Empfehlung des Bauausschusses

ad TOP 8.1. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungspläne

ad TOP 8.1.1. Erlassung: Bebauungsplan für den Bereich Sportplatz, Schauer

Bürgermeister Oberer übergibt das Wort an den Obmann des Bauausschusses GR Bader.

GR Bader erläutert das Projekt anhand einer Projektion. Das Projekt sieht zwei Baukörper mit fünf Wohneinheiten vor. Der Bauausschuss befürwortet dieses Projekt einstimmig.

GR Beirer
erkundigt sich, ob die Zufahrtsbreite mit 3,5 Meter eingehalten wird.

GR Bader
Die Zufahrtsbreite ist gegeben und mit einer Dienstbarkeit rechtlich gesichert.

Der Gemeinderat beschließt sodann

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 8.1.1. gemäß § 66 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016 idF LGBl. Nr. 144/2018, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Sportplatz, Schauer, derzeitige Grundstücke 2060/3, 2060/4 sowie 2060/5, alle KG Reutte, künftiges Grundstück 2060/3, KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-19023-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 09.09.2019 durch vier Wochen hindurch, vom 17.12.2019 bis 14.01.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Allen Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-

ad TOP 8.1.2. Aufhebung: Bestehende Bebauungspläne im Bereich Lutterottistraße, AHS IV

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 8.1.2. die Aufhebung aller derzeit verordneten Bebauungspläne im Bereich Lutterottistraße, AHS IV, Abgrenzung gem. planlicher Darstellung RRe-18037-01 vom 20.11.2019 des Architekturbüros Walch und Partner. 

-einstimmig-

ad TOP 8.1.3. Erlassung: Bebauungsplan / Ergänzender Bebauungsplan für den Bereich Lutterottistraße, AHS IV

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 8.1.3. gemäß § 66 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101/2016 idF LGBl. Nr. 144/2018, den vom Architekturbüro Walch und Partner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Planungsbereich Lutterottistraße, AHS IV, Grundstücke 2708, 1043/1 sowie 1044/1, alle KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-18037-01 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Walch und Partner vom 20.11.2019 durch vier Wochen hindurch, vom 17.12.2019 bis 14.01.2020 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Allen Personen, die in der Marktgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Marktgemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

-einstimmig-

ad TOP 9. Anträge, Anfragen und Allfälliges

Nachdem keine Anträge und Fragen von den Gemeinderatsmitgliedern gestellt werden, bittet Bürgermeister Oberer das Publikum bzw. die Presse um Fragen/Anregungen. 

Seitens der ZuhörerInnen werden keine Fragen gestellt und Bürgermeister Oberer bedankt sich zum Abschluss für die Vorbereitung der Sitzung bei Herrn AL Weirather, Herrn Ing. Sonnweber, Fr. Steinböck und Hrn. Rief. 
Zudem bedankt er sich beim gesamten Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit über die Fraktionen hinaus und wünscht allen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr und ein gesegnetes Weihnachtsfest.

 

Ende: 19.45 Uhr

Der Schriftführer: AL Sebastian Weirather

Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Alois Oberer

Die weiteren Protokollunterfertiger:
GRin Gerda Wagner
GR Helmut Hein

Protokoll der 27. Sitzung des Gemeinderates (722 KB) - .PDF

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