Protokoll der 10. Sitzung des Gemeinderates

11.05.2023

Reutte, am 22. August 2023


PROTOKOLL
der 10. öffentlichen Sitzung des GEMEINDERATES
am Donnerstag, den 11. Mai 2023, um 18:00 Uhr
im Saal Hüttenmühle, Gr0ßfeldstraße 14


Anwesende:
Bürgermeister Mag. (FH) Mag. Günter Salchner
1. Bgm. Stv Markus Illmer
2. Bgm. Stv Klaus Schimana
GR Erik Alk
GRin Gizem Atak
GRin Margit Dablander
GR Klaus Eberle
GR Bernhard Egger, BEd
GR Simon Grässle, B.A.
GRin Karin Huber
GR Erol Karamollaoglu
GR Robert Pacher
GRin Barbara Petrini
GR Michael Schneider
GR Johann Wacker
GR Klaus Weber
GVin Andrea Weirather
Ersatz GRin Monika Burtscher für GVin Daniela Rief
Ersatz GR Peter Hartmann für GRin Daniela Weirather
AL Sebastian Weirather 

Entschuldigt:
GVin Daniela Rief
GRin Daniela Weirather

Schriftführer:
Sebastian Weirather 

Beginn: 18.00 Uhr

TAGESORDNUNG

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Situationsbericht zur EWR AG und Vorstellung des designierten technischen Vorstandes Herr DI (FH) Sebastian Freier, der Elektrizitätswerk Reutte AG
  3. Kurzbericht des Bürgermeisters
  4. Empfehlung des Gemeindevorstandes
    4.1.    Beratung und Beschlussfassung zur Darlehensausschreibung 2023
    4.2.    Beratung und Beschlussfassung zur Anwendung der Tarifordnung 2023 des Bundesfeuerwehrverbandes für die Freiwillige Feuerwehr Reutte
    4.3.    Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt der Marktgemeinde Reutte als ordentliches Mitglied zum Verein Burgenwelt Ehrenberg
    4.4.    Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Gemeinderatsfraktion FPÖ zur Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen
  5. Empfehlung des Bauausschusses
    5.1.    Änderung des Flächenwidmungsplanes
    5.1.1.    Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Lutterottistraße, Gst. 1043/1
    5.1.2.    Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Reimmichlstraße, Gst. 980/2
    5.2.    Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungsplänen
    5.2.1.    Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes im Bereich Lutterottistraße, Gst. 1043/1
    5.2.2.    Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Lutterottistraße, Gst. 1043/1
    5.2.3.    Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes im Bereich Bahnhofstraße, Gst. 1108/1
    5.2.4.    Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Bahnhofstraße, Gst. 1108/1
    5.2.5.    Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Planseestraße, Gst. 1820/2
    5.2.6.    Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Schoberstadl, Gste. 1563/1 und 1564
  6. Kulturbericht von GR Robert Pacher
  7. Anträge, Anfragen und Allfälliges


ad TOP 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Salchner begrüßt alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die Damen und Herren aus dem Zuhörerraum und die Vertreter*innen der Presse im Hüttenmühlsaal der EWR AG. In diesem Zusammenhang spricht er seinen Dank an die Vorstände der EWR AG aus.

Folgende Gemeinderäte*innen haben sich für heute entschuldigt und werden wie folgt vertreten:

  • Ersatz GRin Monika Burtscher für GVin Daniela Rief
  • Ersatz GR Peter Hartmann für GRin Daniela Weirather

Abschließend stellt Bürgermeister Salchner die Beschlussfähigkeit fest.


ad TOP 2. Situationsbericht zur EWR AG und Vorstellung des designierten technischen Vorstandes Herr DI (FH) Sebastian Freier, der Elektrizitätswerk Reutte AG

Der Bürgermeister begrüßt den Vorstand Dr. Hilz und den designierten Vorstand DI Freier.

Anschließend berichtet der Vorstand Dr. Hilz über die allgemeine Situation, insbesondere über die Preispolitik im Strom- und Gassektor. Die Präsentation ist diesem Protokoll angehängt.

Von den Gemeinderät*innen werden im Anschluss Fragen zur Preisbildung gestellt und zusammen mit dem Vorstand diskutiert.

Nach dieser Präsentation stellt sich der Nachfolger von Hrn. Dr. Hilz als technischer Vorstand der EWR AG, Hr. DI Freier, vor.

Nachfolgend diskutierte der Gemeinderat zusammen mit dem designierten Vorstand über die Möglichkeiten und die Schwierigkeiten in der Stromerzeugung.

Bürgermeister Salchner bedankt sich bei den Vortragenden und wünscht Ihnen einen schönen Abend.

Präsentation_Elektrizitätswerk_Reutte.pdf (0.66 MB)


ad TOP 3. Kurzbericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Salchner berichtet über folgende Sachverhalte:

Schulstraßenverordnung in der Schulstraße
Die Schulstraßenverordnung nach § 76b StVO wurde über die zuständige Behörde, die Bezirkshauptmannschaft Reutte, erlassen. Das Fahrverbot wurde ab den 15. Mai in den Zeiten 07:15 – 08:15 und 11:15 – 12:45 festgelegt. In den ersten zwei Wochen wurde die Fahrbahn mit zwei Mitarbeitern der Marktgemeinde Reutte versperrt. Zudem wurde über das Projekt „Fußweg ist Schulweg“, das zu Fuß gehen forciert. Gesamtheitlich wurde das Projekt gut von den Schülern*innen angenommen. Mit dieser Verordnung betreten wir Neuland und daher wird diese begleitend evaluiert werden.
Für Bürgermeister Salchner ist dies ein Meilenstein in punkto Verkehrssicherheit.

Ausbau der Kinderbetreuung
Grundsätzlich besteht in der Marktgemeinde Reutte ein sehr gutes Angebot in der Kinderbetreuung. Problematisch wird es allerdings ab dem Einstieg in die Volksschule, da die Kinder meistens ab 11: 30 von der Schule abgeholt werden müssen und dies kann nur schwer von den berufstätigen Eltern durchgeführt werden.
Daher soll ab dem kommenden Schuljahr eine bedarfsorientierte Mittagsbetreuung in den Volksschulen angeboten werden. Die bauliche Adaptierungsmöglichkeit lässt in der VS-Reutte allerding max. 30 Kinder zu. Weiters sind wir noch auf der Suche nach Personal. Bürgermeister Salchner ist allerdings optimistisch, dass das Personal gefunden werden kann.
In diesem Zusammenhang berichtet der Bürgermeister, über die Erweiterung des Hortes im Josefsheim und die Prüfung der Erweiterung einer Kinderkrippe in dieser Betreuungseinrichtung der Marktgemeinde Reutte. Die größte Herausforderung ist die Personalgewinnung im Bereich der Kinderbetreuung.

Tageselternausbildung
Die von der Marktgemeinde Reutte initiierte und geförderte Ausbildung haben gesamt 11 Personen in Anspruch genommen und daraus werden wir auch Kräfte als Betriebstageseltern erhalten.

Friedhof
Beim Friedhof am Kapellenbichl wurde das Grab der Sternenkinder, über eine ansprechende Bepflanzung, verschönert.
Zudem plant der Verband, die Aufbahrungshalle barrierefrei zu gestalten.

e-carsharing
Das Projekt ist in der finalen Phase und startet im Juni 2023.

On-Demand – RegioFlink
Das neue Verkehrskonzept wird im Herbst 2023 kommen und das bisherige Taxi-Gutscheinsystem ablösen. In Wattens ist das On-Demand sehr gut angelaufen.
In diesem Zusammenhang berichtet Bürgermeister Salchner, dass ab Juli Philipp Kerber das Taxi Reutte übernehmen wird und wir erfreulicherweise weiterhin ein Taxi in Reutte haben werden.

Radweg Reutte-Plansee
Die Seespitzbrücke muss bekanntlich saniert werden. Nach den ersten Kostenschätzungen beläuft sich der Neubau auf 1,5 Mio Euro. Die Förderquote würde sich auf rund 60 – 70 % belaufen, wenn das noch nicht abgeschlossene Fahrradkonzept umgesetzt wird.

Kreuzung Archbach – Urisee
Diese Kreuzung ist unfallträchtig und unübersichtlich. Daher soll ein Kreisverkehr in diesem Bereich gebaut werde. Hierzu stehen noch Besprechungen mit den Vertretern der Diözese, zur Grundablöse, an.

Begegnungszone
Im Juni werden die Blumenpyramiden in der Begegnungszone aufgestellt werden. Die Verschönerung der Masten durch eine Bepflanzung ist leider nicht möglich. Das taktile Leitsystem kann heuer leider nicht umgesetzt werden, es soll dafür 2024 kommen.

Fußgängerzone
Der Gemeinderat hat sich für die Prüfung der Erlassung einer Fußgängerzone ausgesprochen. Die weitere Beratung erfolgt über den Standortentwicklungsausschuss.
Die Schaffung einer Fußgängerzone ist im Spannungsfeld der Bürger*innen und den Kaufleuten, da sie dies in massive Existenzängste treibt. Eine allumfassende Lösung kann nur sehr schwer gefunden werden. Ein Verkehrsgutachter steht in diesem Jahr keiner mehr zur Verfügung. Zudem sieht die StVo keine generellen Ausnahmen zu. Sollten mehrere Ausnahmen dennoch genehmigt werden, könnte die Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden.
Aus diesem heraus wurde bei der BH ein temporäres Fahrverbot in der Begegnungszone angefragt. Das zugehörige Gutachten wird sich allerdings 2023 nicht mehr ausgehen.

Abschließend gibt Bürgermeister Salchner die zukünftigen Termine von diversen Veranstaltungen bekannt.
Er bittet um Fragen bzw. Diskussion zu seinem Bericht.

GRin Dablander
Ergänzend zum Bericht zur Fußgängerzone, berichtet sie, dass sie damals gesamt 9 Betriebe besucht hat und hierbei die grundsätzliche Bereitschaft zur Einführung einer temporären Fußgängerzone erfragt hat. Die Ängste müssen ernst genommen werden, aber es handelt sich lediglich um eine temporäre Fußgängerzone, und daher ist es schwer nachvollziehbar. Insbesondere während der Bauphase zur Sanierung des Untermarkts, sind die Umsätze, nach ihrem Wissensstand, nicht zurückgegangen.
Die Bevölkerung ist allerdings sehr enttäuscht, dass heuer keine Fußgängerzone in Reutte geschaffen wird, und dass dies die Kaufmannschaft bestimmt und nicht der Gemeinderat.

Nach Bgm. Stv. Schimana stimmt diese Behauptung nicht, da die rechtlichen Rahmenbedingungen schwierig sind und ein Gutachter auch nicht gefunden werden konnte. Zudem sind die Bedenken der Kaufleute ernst zu nehmen.
Daher hat man sich im Ausschuss zu einem Kompromiss geeinigt. Vorerst soll die Begegnungszone attraktiviert werden und alles für eine etwaige Erlassung einer Verordnung vorbereitet werden.


ad TOP 4. Empfehlung des Gemeindevorstandes 

ad TOP 4.1. Beratung und Beschlussfassung zur Darlehensausschreibung 2023

Das vorliegende Ergebnis zur Ausschreibung der Darlehensausschreibung 2023 wurde im Gemeindevorstand behandelt. Die Ausschreibung erfolgte lediglich auf Basis einer variablen Verzinsung. Der Gemeindevorstand hätte sich eine Splittung, in einen Teil Variabel- und Fixzinssatz gewünscht. Der Vorschlag konnte aufgrund des massiven Zeitverlustes nicht umgesetzt werden. Beim nächsten Mal soll die Ausschreibung derart erfolgen.

Nachfolgend werden folgende Zahlen präsentiert:

Investive Maßnahmen

Summen

Wirtschaftshof (Fahrzeug, Heizung, Photovoltaikanlagen)EUR479.000,00
Seniorenzentrum Zubau EUR1.200.000,00
Bezirkskrankenhaus Reutte – SOLVE-ProjektEUR120.100,00
Hochwasserschutz – LüßEUR200.000,00
Straßenbauten - Div. SanierungenEUR361.000,00
Südtiroler Siedlung – Div. SanierungenEUR115.400,00
GesamtEUR2.475.500,00

Ergebnis der Angebotsöffnung für die Darlehensausschreibung über EUR 2.475.500,00
am 21.04.2023 um 11:00 Uhr:

Angebotsspiegel
ReihungBanken6M-
 EURIBOR
AufschlagZinssatz
 13.04.2023
1Hypo Tirol Bank3,430 %0,450%3,880%
2Raiffeisenbank Oberland Reutte
0,500%3,930%
3Sparkasse Reutte
0,700%4,130%
3Volksbank ReutteKein Angebot


Bürgermeister Salchner bittet um Beschlussfassung.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, die Vergabe folgender Darlehen zu den unten angeführten Projekten, für das Haushaltsjahr 2023, mit einem Gesamtdarlehensbetrag von EUR 2.475.500,00, an die Hypo Triol Bank AG, als Bestbieter.

  • Wirtschaftshof (Fahrzeug, Heizung, Photovoltaikanlagen)        EUR           479.000,00
  • Seniorenzentrum Zubau                                                                     EUR        1.200.000,00
  • Bezirkskrankenhaus Reutte – SOLVE-Projekt                              EUR            120.100,00
  • Hochwasserschutz – Lüß                                                                   EUR            200.000,00
  • Straßenbauten - Div. Sanierungen                                                   EUR            361.000,00
  • Südtiroler Siedlung – Div. Sanierungen                                         EUR             115.400,00
  • Gesamt                                                                                            EUR    2.475.500,00

Die Vergabe erfolgt nach Angebotslegung und zu folgenden Konditionen:

  • Laufzeit 15 Jahre; Rückzahlung zu 30 gleichbleibenden Halbjahresannuitäten
  • Verzinsungsart: halbjährlich dekursiv, klm/360
  • Tilgung: jederzeit spesenfrei
  • Spesen: keine
  • Zinssatz: 3,880 % (Aufschlag 0,450 %) – Stand 13.04.2023
  • Gesamtzinsen: EUR 874.354,54
  • Gesamtannuitäten: EUR 3.349.854,54
  • Zinsbindung: 6-Monats-EURIBOR

-einstimmig-


ad TOP 4.2. Beratung und Beschlussfassung zur Anwendung der Tarifordnung 2023 des Bundesfeuerwehrverbandes für die Freiwillige Feuerwehr Reutte 

Bürgermeister Salchner berichtet, dass für technische Einsätze Tarife von der Feuerwehr Reutte verrechnet werden dürfen. Die letzte Anpassung der Tarifordnung erfolgte im Jahr 2017. Die bisherige Tarifordnung hat keine Wertsicherungsklausel und daher wurde seit 2017 keine Anpassung vorgenommen.

Bei der vorliegenden Tarifordnung ist nunmehr eine Wertsicherungsklausel aufgenommen worden und eine allgemeine Anpassung des Tarifes.

Das eingenommene Geld fließt in die Kameradschaftskasse der Feuerwehr und hiermit wird mitunter spezielles Gerät und Fahrzeuge angeschafft.

Bürgermeister Salchner bittet um Beschlussfassung

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, die vorliegende Tarifordnung 2023 des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, in der Fassung vom 02.12.2022, als geltende Tarifordnung für kostenersatzpflichtige Einsatzleistungen bzw. Beistellungen von Geräten durch die Freiwillige Feuerwehr Reutte und überträgt die Kostenlegung bzw. Verrechnung nach dieser Tarifordnung der FFW Reutte, wobei diesbezügliche Einnahmen der FFW Reutte zum Zwecke der Anschaffung diverser spezifischer feuerwehreigener Gerätschaften zufließen.

-einstimmig-


ad TOP 4.3. Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt der Marktgemeinde Reutte als ordentliches Mitglied zum Verein Burgenwelt Ehrenberg  

Die bisherige Vereinsstruktur in Bezug auf die Mitgliedschaft unterscheidet zwischen fördernder Mitgliedschaft (nicht stimmberechtigt), Ehrenmitgliedschaft und ordentlicher Mitgliedschaft. Die Vertreter der Gemeinde waren als natürliche Personen ordentliche Mitglieder. Richtiger ist es, dass die Marktgemeinde Reutte ordentliches Mitglied ist und nicht entsandten Personen.
Bgm. Stv. Schimana gibt bekannt, dass durch diese Statutenänderung der Vorstand des Vereines auf drei Mitglieder verkleinert wird. Er wünscht sich von den Vertreter*innen der Marktgemeinde Reutte im Vorstand des Vereines laufende Informationenweitergabe an die weiteren entsandten Mitgliedern des Gemeinderates und an den gesamten Gemeinderat.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt den Beitritt zum Verein Burgenwelt Ehrenberg als ordentliches Mitglied. 

-einstimmig-


ad TOP 4.4. Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Gemeinderatsfraktion FPÖ zur Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen  

Der eingebrachte Antrag der Gemeinderatsfraktion FPÖ zur Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen soll heute final behandelt werden.
Der Gemeindevorstand hat den Antrag unter folgenden Überlegungen behandelt:
Bürgermeister Salchner berichtet, dass oftmals die Übertragung als eine Möglichkeit eingeführt wird, um die Diskussionen im Gemeinderat zu „zivilisieren“. Dieses Erfordernis ist im Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte nicht gegeben. Eher ist die Befürchtung, dass die Diskussion zu steril wird. Zudem sind die Kosten bei einer Professionalisierung der Aufnahme und der Übertragung laufend und nicht gering. Weiters schränkt dies die Flexibilität in der Ortswahl ein.
Der Gemeindevorstand hat daher einstimmig empfohlen den Antrag abzulehnen.

Er bittet um Diskussion.

GR Alk erkundigt sich nach den Kosten.

Bürgermeister Salchner
Die Kosten können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Die Kosten beim Verleih des Equipments über einen externen Partner mit professioneller Begleitung vor Ort liegt bei rund EUR 1.500,00 – 2.000,00/pro Sitzung. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Aufzeichnung live od. im Nachgang veröffentlicht wird.
  • Die Kosten bei einem Kauf einer derartigen Anlage liegt bei EUR 15.000,00 – 16.000,00. Hierbei müssen noch laufende Lizenzgebühren bezahlt werden.

Für Bgm. Stv. Schimana hat der Antrag seine Berichtigung im Sinne der Transparenz. Jedoch ist die Umsetzung kostenintensiv und komplex. Zudem wird höchstwahrscheinlich die lebendige Diskussion im Gemeinderat gehemmt bzw. eingeschränkt.

Ersatz GR Hartmann gibt zu bedenken, dass nicht alle Bürger*innen die Möglichkeit haben zur Sitzung des Gemeinderates vor Ort zu sein.

GRin Dablander stimmt Ersatz GR Hartmann zu. Für sie ist Transparenz ein großes Thema.

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt, die vorliegende Tarifordnung 2023 des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, in der Fassung vom 02.12.2022, als geltende Tarifordnung für kostenersatzpflichtige Einsatzleistungen bzw. Beistellungen von Geräten durch die Freiwillige Feuerwehr Reutte und überträgt die Kostenlegung bzw. Verrechnung nach dieser Tarifordnung der FFW Reutte, wobei diesbezügliche Einnahmen der FFW Reutte zum Zwecke der Anschaffung diverser spezifischer feuerwehreigener Gerätschaften zufließen.

-mehrheitlich abgelehnt- 
Ja 3  Nein 16   


ad TOP 5. Empfehlung des Bauausschusses

Bürgermeister Salchner übergibt das Wort an den Obmann des Bauausschusses GR Wacker.

ad TOP 5.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes

ad TOP 5.1.1. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Lutterottistraße, Gst. 1043/1

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 11.05.2023 zu Tagesordnungspunkt 5.1.1. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 11.05.2023, mit der Planungsnummer 828-2023-00004, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 1043/1, KG Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 23.05.2023 bis einschließlich 20.06.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

Umwidmung

Grundstück 1043/1 KG 86031 Reutte

rund 194

von Allgemeines Mischgebiet § 40 (2)
in
Freiland § 41

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. 

-einstimmig- 

ad TOP 5.1.2. Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Reimmichlstraße, Gst. 980/2 

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt in seiner Sitzung vom 11.05.2023 zu Tagesordnungspunkt 5.1.2. gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf vom 08.05.2023, mit der Planungsnummer 828-2023-00003, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte im Bereich des Gst. 980/2, KG Reutte durch vier Wochen hindurch, vom 23.05.2023 bis einschließlich 20.06.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Reutte vor:

Umwidmung

Grundstück 2425 KG 86031 Reutte

rund 1
von Wohngebiet § 38 (1)
in
Freiland § 41

weiters Grundstück 980/2 KG 86031 Reutte

rund 18
von Freiland § 41
in
Wohngebiet § 38 (1)

Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst.

-einstimmig- 


ad TOP 5.2. Anträge zur Erlassung und Aufhebung von Bebauungsplänen 

ad TOP 5.2.1. Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes im Bereich Lutterottistraße, Gst. 1043/1

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.2.1. die Aufhebung des derzeit verordneten Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 243 im Bereich Lutterottistraße, Grundstücke 1043/1 und 2708, beide KG Reutte, Abgrenzung gem. planlicher Darstellung RRe-23005-1 vom 13.04.2023 des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH

-einstimmig- 

ad TOP 5.2.2. Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Lutterottistraße, Gst. 1043/1  

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.2.2. gem.  § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Planer Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 276 im Planungsbereich, Lutterottistraße, Grundstücke 1043/1 und 2708, beide KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-23005-01 vom 13.04.2023 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH vom 10.05.2023 durch vier Wochen hindurch, vom 23.05.2023 bis 20.06.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst.

-einstimmig- 

ad TOP 5.2.3. Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes im Bereich Bahnhofstraße, Gst. 1108/1  

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.2.3. die Aufhebung die derzeit verordneten Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 256 im Bereich Bahnhofstraße, Gst. 1108/1, Abgrenzung gem. planlicher Darstellung RRe-23009-01 vom 09.05.2023 des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH.“

-einstimmig- 

ad TOP 5.2.4. Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Bahnhofstraße, Gst. 1108/1   

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.2.4. gem. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Planer Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 278 im Planungsbereich, Bahnhofstraße, Grundstück 1108/1, KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-23009-01 vom 09.05.2023 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH vom 10.05.2023 durch vier Wochen hindurch, vom 23.05.2023 bis 20.06.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst.

-einstimmig- 

ad TOP 5.2.5. Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Planseestraße, Gst. 1820/2    

Das Projekt wurde mehrmals im Bauausschuss behandelt und die Bauwerber haben alle vorgeschlagenen Verbesserungen am Projekt durchgeführt.

Bgm. Stv. Schimana
Seine Fraktion wird gegen die Erlassung stimmen. Als Hauptgrund gibt Bgm. Stv. Schimana an, dass der gesamte Gemeinderat in der Vergangenheit stark kritisiert wurde, derartige große Bauten bei einer Ein- und Zweifamilienhausstruktur zuzulassen. Wir können nicht von einer Baubremse reden, wenn wir nichts unternehmen. Jetzt haben wir es in der Hand. Insbesondere zeigt sich Bgm. Stv. Schimana erstaunt über den Gesinnungswechsel von GRin Huber.
Zudem handelt es sich nicht um einen geförderten, sondern um hochpreisige Wohnungen eines privaten Bauträgers. Die Bauwerber haben kein Recht auf einen Bebauungsplan und daher kann der Marktgemeinde Reutte auch nichts passierten. Er bittet um Diskussion über die vorgebrachten Punkte.

GRin Huber gibt zu bedanken, dass der Bauträger die Gemeinde sehr wohl klagen kann, da seit rund 1 – 2 Jahren das Projekt immer wieder zurückgestellt wurde. Zudem haben wir in Reutte einen eklatanten Baulandüberhang und eine Zurückwidmung ist nicht möglich und wenn es baurechtlich möglich ist, kann eine Bebauung auch ohne Bebauungsplan stattfinden.

Es existiert kein Rechtsanspruch auf einen Bebauungsplan, entgegnet Bgm. Stv. Schimana.

Für GR Wacker spielt der Flächenverbrauch bzw. die Nachverdichtung eine grundlegende Rolle. Die Verdichtung gelingt mit dem vorliegenden Projekt und für ihn ist es passend. Weiteres verweist der Obmann auf die anberaumte Klausur des Gemeinderates.
Der vorliegende Fall wurde seit 2018 5–6-mal vertröstet und nunmehr sollen wir dagegen sein. Damit hätten wir die Möglichkeit einer Klage sehr wohl gehabt, jedoch hätten wir sofort ablehnen müssen.

Bgm. Stv. Illmer
Für ihn ist das Projekt gut gelungen und rechtlich sieht er eine Ablehnung schwierig entgegen. Die gelungene verdichtete Bauweise passt sehr gut in dieses Gebiet. Zudem liegt hier keine Ein- und Zweifamilienhausstruktur, auf Grund der Höhen, vor.

Nach einer längeren kontroversen Debatte des gesamten Gemeinderates wird folgender Beschluss gefasst:  

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte beschließt zu Tagesordnungspunkt 5.2.5. gem. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 - TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Planer Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 277 im Planungsbereich, Planseestraße, Grundstück 1820/2, KG Reutte, gem. planlicher Darstellung RRe-23006-01 vom 03.05.2023 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH vom 05.05.2023 durch vier Wochen hindurch, vom 23.05.2023 bis 20.06.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes gefasst.

-mehrheitlich beschlossen- 
Ja 12  Nein 7 

ad TOP 5.2.6. Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Schoberstadl, Gste. 1563/1 und 1564     

Beschluss:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 17.11.2022 die Auflage des vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten Entwurfs über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Schoberstadl, Grundstücke 1563/1 und 1564, beide KG Reutte gem. planlicher Darstellung RRe-21037-01 vom 23.02.2022 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH vom 05.07.2022 durch vier Wochen hindurch, vom 22.11.2022 bis einschließlich 20.12.2022 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) beschlossen.

Mit Schreiben vom 02.02.2023 wurde gegenständlicher Bebauungsplan Nr. 270 zur Verordnungsprüfung dem Amt der Tiroler Landesregierung vorgelegt. Hierbei wurde festgestellt, dass eine Baugrenzlinie mit einer dahinterliegenden Baufluchtlinie in einem Teilbereich des Gst. 1563/1 festgelegt wurde. Zum künftigen Grundstück 1564/1 wurde eine Baufluchtlinie mit 3,00 m festgelegt, wobei das Grundstück 1564/1 keine Straße darstellt.
Gemäß § 59 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022 sind Baufluchtlinien straßenseitig gelegene Linien, durch die der Abstand baulicher Anlagen gegenüber von Straßen regeln.

Auf Grundlage des eingelangten Verbesserungsauftrages des Amtes der Tiroler Landesregierung/Abt. Bau- und Raumordnungsrecht wird gegenständlicher Bebauungsplan abgeändert.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte gemäß § 64 Abs. 5 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43/2022 idgF, den vom Architekturbüro Wasle und Strele ZT GmbH ausgearbeiteten und geänderten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Planungsbereich Schoberstadl, Grundstücke 1563/1 und 1564, beide KG Reutte gem. planlicher Darstellung RRe-21037-02 vom 12.04.2023 und schriftlicher Darstellung des Architekturbüros Wasle und Strele ZT GmbH vom 13.04.2023 durch zwei Wochen hindurch, vom 23.05.2023 bis einschließlich 06.06.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderungen gegenüber der ersten Auflage vor:

Die Baugrenzlinie wird aufgrund der Überschneidung mit der Baufluchtlinie entfernt. Die Baufluchtlinie wird entsprechend der Straßenfluchtlinie Richtung Südosten verlängert.
Jener 6 m breite Bereich, der für eine mögliche künftige Erschließung von einer Bebauung freigehalten werden soll, wird durch die kombinierte Festlegung eines obersten Gebäudepunktes mit 0,00 m und einem obersten Punkt für sonstige bauliche Anlagen mit 0,00 m sichergestellt.

Die Auflegung erfolgt nur im Umfang der oben beschriebenen Änderungen.

Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der Auflagefrist im Marktgemeindeamt Reutte (Bauabteilung) zur Einsichtnahme auf.

Gleichzeitig wurde gemäß § 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022 - der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst.

-einstimmig- 

ad TOP 6. Kulturbericht von GR Robert Pacher 

Bürgermeister Salchner bittet GR Pacher um seinen Kulturbericht.

GR Pacher führt den Gemeinderat über mehrere Fotos durch das Kulturgeschehen der letzten Monate.

Bürgermeister Salchner bedankt sich bei GR Pacher.


ad TOP 7. Anträge, Anfragen und Allfälliges

GVin Andrea Weirather berichtet, dass Angehörige von Patienten*innen des Landeskrankenhauses Innsbruck nunmehr kostenfrei im Marienheim in Innsbruck übernachten können. Die Kosten werden über den Härtefond abgedeckt. Sie bedankt sich beim Gemeindevorstand und dem gesamten Sozialausschuss für die gute Zusammenarbeit.

Bürgermeister Salchner bedankt sich zum Schluss beim gesamten Gemeinderat und schließt die Sitzung um 20:45 Uhr.

Ende: 20:45 Uhr


Der Schriftführer: Sebastian Weirather

Der Bürgermeister und Vorsitzende: Bgm. Mag. (FH) Mag. Günter Salchner

Die weiteren Protokollunterfertiger:

GR Erik Alk

GRin Gizem Atak

Protokoll der 10. Sitzung des Gemeinderates (977 KB) - .PDF

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