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15.02.2008
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat aufgrund der §§ 8 und 11 des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 - SOG 2003, LGBl. Nr. 89 in seiner Sitzung vom 15.2.2008 folgende VERORDNUNG beschlossen:
§ 1 Schutzzone
§ 2 Charakteristische Gebäude
Die in der Anlage zu dieser Verordnung dunkelgrau eingefärbt dargestellten Gebäude werden als charakteristische Gebäude festgelegt.
§ 3 In-Kraft-Treten; Kundmachung
Anlage - liegt im Gemeindeamt auf:Plan - Abgrenzung Schutzzone / Markt (geänderter Plan gem. Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2007)
Gegenständlicher Gemeinderatsbeschluss, mit dem die Verordnung über die Schutzzone Markterlassen wurde, wurde mit Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 7.4.2008, Zl. Ve1-6-12/2-18vA, gem. § 11 Abs. 7 SOG 2003, aufsichtsbehördlich genehmigt.
Gegenständlicher Gemeinderatsbeschluss ist 2 Wochen und zwar vom 18.4.08 bis 2.5.08 kundzumachen.
Bürgermeister Helmut Wiesenegg(Abgeordneter zum Bundesrat)
Schutzzone_SOG 2003 (883 KB) - .PDF