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20.05.2022
(genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.04.2022)
Ziel und Zweck dieser Richtlinie ist es, die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnungen der Marktgemeinde Reutte sowie von Wohnung, für die der Marktgemeinde Reutte das Vergaberecht seitens gemeinnütziger Bau- und Siedlungsgesellschaften oder sonstiger Hauseigentümer eingeräumt wird, in einem einheitlichen Verfahren und nach objektiven und sozialen Gesichtspunkten im Sinne einer transparenten und fairen Vergabepolitik abzuwickeln. Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung einer Wohnung durch die Marktgemeinde Reutte besteht nicht.
Diese Richtlinie findet auf alle zu vermietenden Wohnungen (einschließlich sogenannter Mietkaufwohnungen) Anwendung, die der Marktgemeinde Reutte gehören bzw. für welche die Marktgemeinde Reutte ein Verfügungs-, Vergabe- oder Vorschlagsrecht besitzt.
Ausgeschlossen von der Vormerkung bzw. Wohnungsvergabe sind Personen
Eine Wohnung, die der Marktgemeinde Reutte als Eigentümerin gehört, ist dem Mieter zu entziehen, wenn
Für den Gemeinderat
Mag. (FH) Mag. Günter Salchner Bürgermeister
Wohnungsvergaberichtlinie (279 KB) - .PDF