Sie befinden sich hier: Startseite
Der Generalimporteur hat das Recht, als einziger Importeur einer Ware eines Unternehmens (z.B. Kfz, Maschinen etc.) in ein bestimmtes Land aufzutreten.
Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMK)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
zum Ausleihen für alle Reuttener Bürger*innenzum Thema
GemeindeZEITung Reutte - Ausgabe 46 / Februar 2024Mehr...
E-Carsharing
MitarbeiterLogin