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Bei der sogenannten Stellung wird über die Tauglichkeitskriterien die körperliche und physische Eignung von männlichen Staatsbürgern ab dem 18. Lebensjahr festgestellt. Weibliche Staatsbürger und männliche Staatsbürger mit 17 Jahren können sich freiwillig zur Stellung melden.
https://kommunal.at/glossar/stellung
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