Gebühren Josefsheim

Auszug aus der VERORDNUNG zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben:

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 folgende Verordnung samt Anlage als integrierendem Bestandteil erlassen:

VERORDNUNG
zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben

§ 1

  1. Aufgrund der in der Rubrik „Nähere Ausführungen/Rechtsgrundlagen“ (Anlage zu § 1) näher bezeichneten Normen, werden nachstehende Gemeindeabgaben (Steuern, Gebühren, Abgaben, Beiträge und privatrechtliche Entgelte) ausgeschrieben.
  2. In der Rubrik „Nähere Ausführungen/Rechtsgrundlagen“ (Anlage zu § 1) ohne Angabe von Normen angeführten Positionen, welche die Gebührenpflicht für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen, die für Zwecke der öffentlichen Verwaltung betrieben werden, wie öffentliche Müllabfuhr, Behandlungsanlagen und Deponien, Friedhöfe, Märkte, Viehmärkte, öffentliche Wäg- und Messanstalten, zum Inhalt haben, stützen sich auf das Finanzausgleichsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 168/2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2024 – kurz FAG 2024 – auf das Tiroler Abfallgebührengesetz, LGBl. Nr. 36/1991 sowie auf bestehende Verordnungen der Stadtgemeinde Reutte.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben vom 13.12.2023 außer Kraft.

Reutte, am 17.12.2024

Für den Gemeinderat

Mag. (FHMag. Günter Salchner
Bürgermeister 

 

Anlage zu § 1:

Kinderkrippenbeiträge:

Vormittagstarif (07:00 - 12:30)

2 Tage pro Woche (Mindestsatz) €   86,00
jeder weitere Tag €   43,00

Nachmittagstarif (12:30 - 17:00)

2 Tage pro Woche (Mindestsatz) €   66,00
jeder weitere Tag €   33,00

Tagestarif (07:15 - 17:00)

2 Tage pro Woche (Mindestsatz) €  152,00
jeder weitere Tag €    76,00


Eingewöhnungspauschale
(ca. 4 Wochen)
€  165,00


Der Beitrag ist monatlich zu entrichten.

Ein weiteres Kind einer Familie bei gleichzeitigem Besuch einer Kindergarteneinrichtung der Marktgemeinde Reutte wird die Hälfte des jeweils gewählten Tarifs verrechnet.
Jedes weitere Kind wird kein Entgelt vorgeschrieben.


Tarife der Sommerbetreuung Juli und August
pro Tag

Ganztagespreis (bis 17 Uhr) €    19,00
Halbtagespreis (bis 13 Uhr) €      9,50


pro Mittagstisch €     3,90


Schülerhortbeiträge:

Kindergartenjahr monatlich
Tagestarif (11:30 - 19:00)

2 Tage pro Woche (Mindestsatz) €  80,00
3 Tage pro Woche €  110,00
4 Tage pro Woche €  115,00
5 Tage pro Woche € 130,00

Der Beitrag ist monatlich zu entrichten.

Ein weiteres Kind einer Familie bei gleichzeitigem Besuch einer Kindergarteneinrichtung der Marktgemeinde Reutte wird die Hälfte des jeweils gewählten Tarifs verrechnet.
Jedes weitere Kind wird kein Entgelt vorgeschrieben.


Tarife der Sommerbetreuung Juli und August
pro Tag

Ganztagespreis (bis 17 Uhr) €  8,50
Halbtagespreis (bis 13 Uhr) €    4,50


pro Mittagstisch €    5,00

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