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Auszug aus der VERORDNUNG zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte hat in seiner Sitzung vom 14.12.2023 folgende Verordnung samt Anlage als integrierendem Bestandteil erlassen:
§ 1
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Ausschreibung von Gemeindeabgaben vom 15.12.2022 außer Kraft.
Reutte, am 14.12.2023
Für den Gemeinderat
Mag. (FH) Mag. Günter SalchnerBürgermeister
Anlage zu § 1:
Der Beitrag ist monatlich zu entrichten.
Ein weiteres Kind einer Familie bei gleichzeitigem Besuch einer Kindergarteneinrichtung der Marktgemeinde Reutte wird die Hälfte des jeweils gewählten Tarifs verrechnet. Jedes weitere Kind wird kein Entgelt vorgeschrieben.